Die Situation der deutschen Milcherzeuger und die Entwicklung des Milchmarktes in der EU
der Abgeordneten Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Albert Deß, Peter Bleser, Kurt J. Rossmanith, Peter H. Carstensen (Nordstrand), Gottfried Haschke (Großhennersdorf), Siegfried Hornung, Meinolf Michels, Franz Obermeier, Norbert Schindler, Wolfgang Steiger und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Seit dem 2. April 1984 wird die Milchproduktion in der EU mittels des mengenbegrenzenden Marktinstrumentes der Quotenregelung gesteuert.
Die Erzeuger in den alten Bundesländern erhielten auf der Grundlage ihrer Milchanlieferung im Jahre 1983 einzelbetriebliche Referenzmengen endgültig mit Verfügungsgewalt zugeteilt. Aufgrund der im EU-Recht bis zum 31. März 2000 befristeten Sonderregelung wurde den Erzeugern in den neuen Ländern die Referenzmenge auf der Basis der Milchanlieferung im Jahre 1989 vorläufig zugeteilt. Zudem kann die zugeteilte Quote dort bisher nicht verkauft, verpachtet, verschenkt oder verleast werden.
Die Milchquotenregelung wurde in der EU mit dem Ziel eingeführt, einerseits die Überproduktion einzudämmen und andererseits die Einkommen der Erzeuger zu stabilisieren. Da die EU-Kommission keine aktive Politik der Marktentlastung führte, entwickelte sich die Einkommenssituation der Milcherzeuger während der letzten Jahre nicht zufriedenstellend.
Aufgrund der Flächenbindung der Milchquote befindet sich in den alten Ländern ein großer Teil der einzelbetrieblichen Referenzmengen im Eigentum von Personen, die nicht mehr aktiv Milch selbst erzeugen. Dies hat zur Folge, daß die Strukturentwicklung der milcherzeugenden Betriebe stark gehemmt wird. Milcherzeuger, die auf die Pacht von Flächen einschließlich der daraufliegenden Milchquote und den Zukauf von Milchquoten angewiesen sind, müssen betriebswirtschaftlich kaum mehr tragbare Preise zahlen. Die im Rahmen der Beschlüsse zur Agenda 2000 vorgesehene Preissenkung sowie die Erhöhung des Milchquotenkontingents in der EU werden den Druck auf die Einkommen der Milcherzeuger weiter verstärken.
Für das Milchquotenregime in den neuen Ländern, wo es bisher keine Flächenbindung der Milchquote gibt und der Quotentransfer weitgehend eingeschränkt ist, um die Kapitalisierung der Milchquote, wie dies in den alten Ländern geschehen ist, zu verhindern, muß entsprechend dem zugrundeliegenden EU-Recht eine Nachfolgeregelung nach Auslaufen der Sonderregelung ab dem 1. April 2000 gefunden werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung aus den Beschlüssen zur Agenda 2000 für den Bereich Milchmarktordnung im Hinblick auf die Erhöhung der Gesamtgarantiemenge für die EU auf die Auszahlungspreise für Milch?
Welche Auswirkungen werden für die Einkommenssituation der Milcherzeuger erwartet?
Wie werden sich die Beschlüsse zur Agenda 2000 auf den Strukturwandel in der Milchproduktion auswirken?
Wird es zu regional unterschiedlichen Auswirkungen kommen, insbesondere an absoluten Grünlandstandorten?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, daß seit den Beschlüssen zur Agenda 2000, die im Milchbereich neue Ausgleichsregelungen vorsehen, die Preise für Milchquoten gestiegen sind?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung inzwischen zur Stärkung des aktiven Milcherzeugers ergriffen?
a) Wie beabsichtigt die Bundesregierung künftig die dringend gebotene Stärkung des aktiven Milcherzeugers zu realisieren?
b) Wie beabsichtigt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das im Koalitionsvertrag niedergeschriebene Lieferrechtsmodell umzusetzen?
c) Sollen – wie von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN früher geäußert – Quoten von den bisherigen Pächtern kostenneutral auf die aktuellen Bewirtschafter dieser Quoten übertragen werden?
d) Beabsichtigt die Bundesregierung ihre ins Auge gefaßte Änderung der Milchgarantiemengen-Verordnung (MGVO) vor dem 1. April 2000 umzusetzen?
Wie wird künftig die Übertragung von Milchreferenzmengen geregelt?
Sind bei einer Neuregelung des Quotentransfers regionale Beschränkungen vorgesehen?
Wie berücksichtigt die Bundesregierung die Rechte von passiven Milchquoteninhabern?
Denkt die Bundesregierung im Falle der Wegnahme der Milchquote bei diesem Personenkreis an Entschädigungs-, Übergangs- und Härtefallregelungen?
Wenn ja, wie werden diese im einzelnen ausgestaltet?
Wie gedenkt die Bundesregierung das Problem der sog. Altpachtproblematik zu lösen, d. h. Rückgabe von vor dem 2. April 1984 gepachteten Flächen mit den daraufliegenden Milchquoten an den Verpächter?
Plant die Bundesregierung eine Änderung der jetzigen Regelung bei der Rückgabe eines vor dem 2. April 1984 gepachteten Gesamtbetriebes, wonach die gesamte Milchquote an den Verpächter zurückgeht?
Glaubt die Bundesregierung, daß die nunmehr im EU-Recht vorgesehene fakultative Aufhebung der Flächenbindung im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Milchquotenregelung rechtlich ausreichend ist, um die Position des Bewirtschafters zur stärken?
Wäre die Einführung des Bewirtschaftermodells mit einer obligatorischen Aufhebung der Flächenbindung im EU-Recht eine juristisch bessere Lösung?
Muß nach dem Auslaufen der Sonderregelung für die neuen Länder zwingend ab dem 1. April 2000 ein einheitliches Quotenregime in Deutschland eingeführt werden, oder besteht weiter nach dem zugrundeliegendem EU-Recht die Möglichkeit, die MGVO wie bisher nach alten und neuen Ländern unterschiedlich auszugestalten?
Zu welchen Bedingungen sollen nach Auffassung der Bundesregierung künftig Übertragungen von Milchquoten in den neuen Ländern möglich sein?
Sollen Kauf, Schenkung und Pacht von Milchquoten möglich sein?
Werden die Milchquoten in den neuen Ländern ab dem 1. April 2000 den Bewirtschaftern endgültig zugeteilt?
Wie soll in den neuen Ländern die Werthaltigkeit von Milchquoten bei der Rückgabe von Pachtflächen berücksichtigt werden?
Welche Position bezieht die Bundesregierung zur Milchquotenregelung für die Zeit nach 2008?
a) Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, angesichts der erklärten Absicht die Quotenregelung in der EU auslaufen zu lassen, mit der Umsetzung der Agenda eine sehr verwaltungsaufwendige Ausgleichsregelung einzuführen?
b) Wie sollen die landwirtschaftlichen Unternehmen nach Auffassung der Bundesregierung auf ein mögliches Auslaufen der Milchquotenregelung in der EU vorbereitet werden?
c) Welche Haltung beabsichtigt die Bundesregierung einzunehmen, wenn im Jahre 2003 EU-Verhandlungen über die weitere Ausgestaltung des Milchquotenregimes aufgenommen werden?
Wie erfolgt in den anderen Mitgliedstaaten der EU die Quotenübertragung?
Befinden sich auch dort Milchquoten im Besitz von Personen, die nicht mehr selbst aktiv erzeugen?
Welche Preise müssen in den anderen Mitgliedstaaten für die Quotenbeschaffung im Falle des Kaufs, der Pacht bzw. des Leasings gezahlt werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob in den anderen Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Stärkung der aktiven Milcherzeuger getroffen worden bzw. beabsichtigt sind?