Effizienz von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
der Abgeordneten Birgit Schnieber-Jastram, Dr. Maria Böhmer, Rainer Eppelmann, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Klaus Hofbauer, Karl-Josef Laumann, Julius Louven, Wolfgang Meckelburg, Claudia Nolte, Hans-Peter Repnik, Franz-Xaver Romer, Heinz Schemken, Johannes Singhammer, Andreas Storm, Thomas Strobl (Heilbronn), Peter Weiß (Emmendingen) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Welche Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen gibt es nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) und dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG)?
Welche Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen werden im Rahmen von Sonderprogrammen der Bundesregierung und der Bundesanstalt für Arbeit durchgeführt?
Welche Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen werden im Rahmen von Sonderprogrammen der Bundesländer und der Kommunen durchgeführt?
In welcher Höhe finanziert, ko-finanziert und fördert die Bundesregierung diese Programme und Maßnahmen (bitte mit differenzierter Angabe nach der jeweiligen Förderungshöhe und den Maßnahmearten)? Wie hoch ist, jeweils differenziert nach Bundesländern und Maßnahmearten, der jeweilige Ko-Finanzierungsanteil der Bundesländer?
Wie differenziert sich nach den jeweiligen Bundesländern die Effektivität der dort durchgeführten Programme im Rahmen der Hilfe zur Arbeit nach dem Bundessozialhilfegesetz nach den Kriterien
a) Zielgruppenorientierung,
b) Übergangsquote in reguläre Arbeit,
c) jährliche Kosten pro Arbeitsplatz,
d) Verweildauer,
e) Abbruchquoten?
Welche der unter Frage 5 abgefragten Daten gibt es differenziert nach Kommunen?
Welche der unter Frage 5 abgefragten Daten gibt es differenziert nach öffentlichen/staatlichen, gemeinnützigen und gewerblich/privaten Beschäftigungsträgern?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viel der von den jeweiligen Bundesländern veranschlagten Mittel gemäß der Hilfe zur Arbeit nach dem BSHG öffentlich nach Effizienzgesichtspunkten ausgeschrieben werden und welche Effizienzgesichtspunkte hierbei zugrunde gelegt werden?
Hält es die Bundesregierung für erstrebenswert, dass die im Vorangegangenen aufgezählten Maßnahmen und Programme öffentlich ausgeschrieben werden (differenziert nach den jeweiligen Maßnahmen und Programmen)?
Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen bzw. beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um eine diesbezügliche Entwicklung sicherzustellen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über ausländische Erfahrungen bezüglich der öffentlichen Ausschreibung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen vor? Wenn ja, welche ausländischen Erfahrungen beabsichtigt die Bundesregierung für die deutschen Programme zu übernehmen?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Bundesländer bzw. Kommunen sicherstellen, dass bei Maßnahmen im Rahmen der Hilfe zur Arbeit nach dem BSHG Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden?
Wie differenziert sich nach den jeweiligen Bundesländern die Effektivität der im Rahmen der nach dem SGB III durchgeführten AB-Maßnahmen nach den Kriterien
a) Zielgruppenorientierung,
b) Übergangsquote in reguläre Arbeit,
c) jährliche Kosten pro Arbeitsplatz,
d) Verweildauer,
e) Abbruchquoten?
Welche der unter Frage 13 abgefragten Daten gibt es differenziert nach Kommunen?
Welche der unter Frage 13 abgefragten Daten gibt es differenziert nach öffentlichen, gemeinnützigen und gewerblich/privaten Beschäftigungsträgern?
Liegen der Bundesregierung bereits Erkenntnisse vor, wie sich seit der letzten Gesetzesnovellierung des SGB III der Anteil der Langzeitarbeitslosen und der Arbeitslosen, die länger als 6 Monate bis zur Dauer von einem Jahr arbeitslos waren, in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen verändert hat?
Hält es die Bundesregierung für erstrebenswert, dass AB-Maßnahmen öffentlich ausgeschrieben werden?
Wenn ja, nach welchen Kriterien soll die Entscheidung über die Vergabe von AB-Maßnahmen erfolgen?
Stellt die Bundesregierung bei den von ihr bereitgestellten Fördermitteln im Rahmen der AB-Maßnahmen, der Strukturanpassungsmaßnahmen und der Maßnahmen zur Hilfe zur Arbeit gemäß dem BSHG sicher, dass eine Effizienz- und Erfolgskontrolle durchgeführt wird?
Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung dies zu tun, und nach welchen Kriterien sollen solche Kontrollen durchgeführt werden?
Welche neuen Erkenntnisse zu der Effizienz bezüglich Zielgruppenorientierung, Übergangsquote in reguläre Arbeit, jährliche Kosten pro Arbeitsplatz und Abbruchquoten von Eingliederungsmaßnahmen nach dem SGB III lassen sich differenziert nach den jeweiligen Landesarbeitsämtern aus den nach SGB III § 11 zu erstellenden Eingliederungsbilanzen ableiten?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Verwendung der nach SGB III § 10 den Arbeitsämtern für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsmarktförderung freigegebenen Mittel vor, speziell bezüglich der effizienten Verwendung dieser Mittel nach den Kriterien Übergangsquote in reguläre Arbeit, jährliche Kosten pro Arbeitsplatz und Abbruchquoten?
a) Wie viele Personen (differenziert nach Benachteiligungsmerkmalen) wurden innerhalb des Sonderprogrammes „Beteiligung Dritter an der Vermittlung von Arbeitslosenhilfe-Beziehern“ bisher in Arbeit vermittelt und welche Kosten entstanden dadurch?
b) Wie viele der vermittelten Personen waren im Anschluss an eine Vermittlung im Rahmen des Sonderprogrammes wieder arbeitslos?
Welche der unter Frage 22.a und 22.b abgefragten Daten gibt es differenziert nach öffentlichen/staatlichen, gemeinnützigen und gewerblich/privaten Beschäftigungsträgern?
a) Wie viele Personen wurden durch von Kommunen beauftragte Vermittlungsagenturen (z. B. Maatwerk) in Arbeit vermittelt und welche Kosten entstanden dadurch?
b) Wie viele der vermittelten Personen waren im Anschluss an eine Vermittlung durch von Kommunen beauftragte Vermittlungsagenturen wieder arbeitslos?
Mit welcher Konzeption und mit welchem Finanzierungsvolumen will die Bundesregierung das Sonderprogramm „Beteiligung Dritter an der Vermittlung von Arbeitslosenhilfe-Beziehern“ weiterführen?