Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/1071
14. Wahlperiode
19. 05. 99
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ronald Pofalla, Dr. Ralf Brauksiepe,
Norbert Geis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/955 –
Bundesminister Bodo Hombachs Hausbauangelegenheiten und diesbezügliche
Kenntnis von Bundeskanzler Gerhard Schröder
Seit Frühsommer 1998 gibt es in den Medien (z. B. „DER SPIEGEL“ vom
8. Juni 1998, „Focus“ vom 8. Februar 1999) Berichte über eine behauptete
Begünstigung von Bodo Hombach bei seinem Hausbau in den 80er Jahren
durch Veba. Die Begünstigung soll nach diesen Veröffentlichungen darin
bestanden haben, daß bis zu 200000 DM Baukosten nicht bei Bodo Hombach,
sondern im Bereich von Veba abgerechnet wurden. Bundesminister Bodo
Hombach bestreitet eine solche Begünstigung durch Veba; alle entstandenen
Baukosten seien ihm in Rechnung gestellt und von ihm bezahlt worden.
Gegen mindestens einen Veba-Mitarbeiter, der mit Bodo Hombachs Hausbau
befaßt war, gibt es nach diesen Veröffentlichungen staatsanwaltschaftliche
Ermittlungen wegen Falschaussagen zu diesem Thema. Staatsanwaltschaftliche
Ermittlungen gegen Bodo Hombach finden nicht statt.
Die behauptete Kostenverschiebung zu Lasten von Veba wäre eine Straftat,
unabhängig von der Frage der Verjährung. Die Kostenverschiebung wäre aber
auch ein die Arbeit von Bundesminister Bodo Hombach belastender Vorgang,
der an der Eignung des Bundesministers zweifeln lassen würde: Als Chef des
Bundeskanzleramtes ist Bundesminister Bodo Hombach nicht nur der
Cheforganisator der Bundesregierung, z. B. bei den Energiekonsensgesprächen,
sondern er ist auch der verantwortliche Bundesminister für den
Bundesnachrichtendienst.
Während Ministerpräsident Wolfgang Clement, Nordrhein-Westfalen, die
Begünstigungsvorwürfe als so schwerwiegend ansah, daß er vor der Ernennung
von Bodo Hombach zum Landesminister ein Wirtschaftsprüfergutachten dazu
auf Landeskosten einholte, hat Bundeskanzler Gerhard Schröder vor der
Ernennung von Bodo Hombach zum Bundesminister einerseits die Vorwürfe
und andererseits das Ergebnis des erwähnten Wirtschaftsprüfergutachtens
gekannt; ob er darüber hinaus etwas in dieser Angelegenheit unternommen hat,
ist nicht bekannt.
Im März 1999 legte Bundesminister Bodo Hombach ein weiteres
Wirtschaftsprüfergutachten vor, woraus geschlossen werden kann, das Ergebnis
des ersten Wirtschaftsprüfergutachtens sei nicht mehr als ausreichend ange-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 19.Mai 1999 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
sehen worden. Gleichzeitig erwog Bundesminister Bodo Hombach öffentlich,
ob die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses des Deutschen
Bundestages nützlich sei, um Klarheit in seine Hausbauangelegenheiten zu bringen.
Bundeskanzler Gerhard Schröder hat es bisher vermieden, sich öffentlich
hinter Bundesminister Bodo Hombach zu stellen.
1. Hält Bundeskanzler Gerhard Schröder ungeachtet der in der Presse
veröffentlichten behaupteten möglichen Verstrickung von Bundesminister
Bodo Hombach in die sog. Veba-Immobilienaffäre weiterhin daran fest,
Bundesminister Bodo Hombach an den Energiekonsensgesprächen zu
beteiligen, an denen auch die Veba teilnimmt?
Ja.
2. Hat Bundeskanzler Gerhard Schröder vor oder nach Ernennung von
Bundesminister Bodo Hombach mit dem nordrhein-westfälischen
Ministerpräsidenten Wolfgang Clement Gespräche über die gegen Bundesminister
Bodo Hombach erhobenen Vorwürfe betreffend die Umstände seines
privaten Hausbaus geführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Nein. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 12. Juni 1998
folgende Stellungnahme veröffentlicht:
„Abschließendes Gutachten von C & L Deutsche Revision bestätigt volle
Entlastung von Bodo Hombach.
Auf Bitte von Ministerpräsident Wolfgang Clement hatte das NRW-
Finanzministerium die C & L Deutsche Revision beauftragt, alle Unterlagen des
1987 fertiggestellten Hauses von Minister Bodo Hombach zu prüfen. Nach
einem Vorbericht vom 5. Juni ist diese Prüfung jetzt abgeschlossen.
Das einseitig angebaute Eckhaus mit drei Wohneinheiten wurde hinsichtlich
seiner Baugewe r ke in Augenschein genommen. Außerdem hatte die Ve b a
nach Auff o r d e rung von Herrn Hombach ihre auf das Projekt bezogene
Bauakten zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus konnte auch das frühere
Baukonto der WestLB in die Prüfung einbezogen werden. Ve rträge, Rechnungen
und Belege, die beim Architekten, beim Steuerberater oder bei Herrn
Hombach selbst aufbewa h rt wurden, lagen bereits bei der ersten Prüfung vo r.
Der Abschlußbericht der C & L Deutsche Revision liegt als Anlage bei. Die
Wirtschaftsprüfer kommen zu folgendem Ergebnis:
– Für alles, was gebaut wurde, liegen Rechnungen vor,
– alle Rechnungen sind von Bodo Hombach bezahlt,
– das Geld stammt entweder aus nachgewiesenen Eigenmitteln von Herrn
Hombach oder aus aufgenommenen Krediten.“
Dieses Ergebnis ist dem Bundeskanzler bekannt.
3. Waren die über den privaten Hausbau von Bodo Hombach
veröffentlichten Vorgänge für den Bundeskanzler Gerhard Schröder Anlaß zu prüfen,
ob und ggf. inwieweit Bundesminister Bodo Hombach als der
verantwortliche Bundesminister für den Bundesnachrichtendienst erpreßbar
geworden sein könnte?
Nein.
4. Inwieweit war Bundesminister Bodo Hombach an der Vergabe der bisher
vorliegenden Gutachten über die Umstände seines Hausbaus beteiligt, und
inwieweit hat Bundeskanzler Gerhard Schröder davon Kenntnis?
Das erste Gutachten wurde von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
in Auftrag gegeben. Bundesminister Bodo Hombach hat auf die Auswahl
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft keinen Einfluß gehabt, er war an der
Vergabe nicht beteiligt. Zur Beauftragung des zweiten Gutachtens ist
Bundesminister Bodo Hombach initiativ geworden. Er hat den Staatssekretär im
nordrhein-westfälischen Finanzministerium, der Kontakte zu der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte, gebeten, ein weiteres Gutachten mit
erweiterten Fragestellungen auf seine Kosten in Auftrag zu geben. Die
Rechnung ist zwischenzeitlich von Bundesminister Bodo Hombach beglichen
worden. Der Bundeskanzler war an der Vergabe nicht beteiligt. Er hat
nachträglich davon Kenntnis erhalten.
5. Ist der Bundesregierung bekannt, ob und ggf. inwieweit die Gutachten vom
März 1999 in Sachen Bodo Hombach von der Landesregierung Nordrhein-
Westfalen veranlaßt wurden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
6. Wie erklärt Bundesminister Bodo Hombach, daß er zwar die Kosten für
die Gutachten vom März 1999, nicht aber die Kosten für die Gutachten
vom Juni 1998 übernommen hat?
Das Gutachten vom Juni 1998 ist von der nordrhein-westfälischen
Landesregierung veranlaßt worden. Das Gutachten vom März 1999 ist auf
Veranlassung von Bundesminister Bodo Hombach erstellt worden.
7. Welche Prüfer der C & L Deutsche Revision haben das Gutachten vom
10.März 1999 zu verantworten, und warum fehlt die Unterschrift auf dem
den Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestages zugesandten
Exemplar?
Das März-Gutachten wurde am 11. März 1999 vom Wirtschaftsprüfer Herrn
Dr. Trappmann und von Herrn Diplom-Ingenieur Katte unterzeichnet und
gesiegelt. Die gebundene Ausfertigung ging Bundesminister Bodo
Hombach auf dem Postwege zu. Wegen der Presseveröffentlichungen hat
Bundesminister Bodo Hombach den Fraktionsvorsitzenden ein ihm zugefaxtes
Vorab-Exemplar vom 10. März 1999 unmittelbar zur Verfügung gestellt.
Dieses Vorab-Exemplar enthielt noch nicht die Unterschriften der beiden
verantwortlichen Gutachter.
8. Wie erklärt Bundesminister Bodo Hombach, daß das Gutachten vo m
5 . März 1999 von der PwC Deutsche Revision, das Gutachten vom 10. M ä r z
1999 hingegen von der C & L Deutsche Revision erstellt wurde?
Das Unternehmen selbst hat auf Befragen erklärt: „Die beiden großen we l
tweiten Prüfungs- und Beratungsorganisationen von Coopers & Ly b r a n d
u n d Price Waterhouse haben Mitte des Jahres 1998 ihre Tätigkeit zusam-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/1071
m e n g e l egt und treten seit dem 1. Juli 1998 we l t weit unter dem Namen
Pricewaterhouse Coopers im Markt auf.“ In Deutschland hätten die beiden
Unt e rnehmen seit dem ve rgangenen Oktober ihr aktives Geschäft „in der neu
g e s c h a ffenen PwC Deutsche Revision zusammengefaßt“. Die C & L
Deutsche Revision sei jedoch weiterhin auch unter ihrem ursprünglichen
N a m e n a k t iv. „Mögliche Irritationen über die Auftragnehmerschaft“, so hat
das Unternehmen erklärt, „sind wohl durch die Tatsache entstanden, daß
im Rahmen des Schrift- und Te l e f o nve r kehrs bei der Auftragsdurchführu n g
neben dem Namen C & L Deutsche Revision auch der Name PwC
Deutsche Revision gebraucht wurde“.
Beim zweiten Gutachten waren andere Wi rtschaftsprüfer und Bausachve
rständige als beim ersten tätig. Sie haben ihren Sitz in Berlin und haben mit
Schreiben vom 5. März 1999 ein „Zwischenergebnis“ über ihre
Untersuchungen Bundesminister Bodo Hombach zugesandt. Für diesen
Zwischenbericht haben sie das in ihrem Berliner Büro übliche Briefpapier der
PwC Deutsche Revision benutzt. Das Endgutachten, in das das
Zwis c h e n e rgebnis eingeflossen ist, fi rm i e rt unter C & L Deutsche Rev i s i o n ,
weil C & L Deutsche Revision der Auftragnehmer wa r.
9. Welche Mitarbeiter aus dem Bereich der Veba waren nach Kenntnis von
Bodo Hombach in welchen Funktionen unmittelbar oder mittelbar mit dem
Hausbau von Bundesminister Bodo Hombach befaßt?
Der Bauleiter, Herr Hebers, war Bundesminister Bodo Hombach als
Mitarbeiter der Veba bekannt. Wer sich ansonsten unmittelbar und mittelbar mit
dem Hausbau befaßt hat und gleichzeitig Mitarbeiter der Veba war, ist
Bundesminister Bodo Hombach aus eigenem Wissen nicht bekannt.
10. Hat Bundesminister Bodo Hombach die Gutachten der
Revisionsgesellschaft C & L Deutsche Revision bzw. der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
PwC Deutsche Revision betreffend die Umstände seines Hausbaus der in
der sog. Veba-Immobilienaffäre ermittelnden Staatsanwaltschaft Bochum
zugeleitet, und wenn nein, weshalb sieht er dazu auch nach den jüngsten
Presseveröffentlichungen keine Veranlassung?
Selbstverständlich war und ist Bundesminister Bodo Hombach bereit, die
Gutachten der Staatsanwaltschaft Bochum zur Verfügung zu stellen. Er ist
aber nicht Verfahrensbeteiligter und hat nicht die Absicht, sich formal
unlegitimiert in ein laufendes Verfahren einzumischen. Er hat öffentlich
wiederholt seine Bereitschaft erklärt, der Staatsanwaltschaft Bochum seine
Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Staatsanwaltschaft ist hierauf nicht
zurückgekommen.
11. Aufgrund welcher Vorschriften der Strafprozeßordnung hat der
Rechtsanwalt von Bundesminister Bodo Hombach um Akteneinsicht in die
einschlägigen Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Bochum gebeten und
diese erhalten (vgl. Schreiben des Staatssekretärs im Bundeskanzleramt
vom 21. April 1999), wenn dort kein Ermittlungsverfahren gegen
Bundesminister Bodo Hombach anhängig ist?
Der Rechtsanwalt von Bundesminister Bodo Hombach hat aufgrund
Nummer 185 Abs. 3 der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren
(RiStBV) vom 1. Januar 1977 in der ab 1. Juli 1998 (bundeseinheitlich)
geltenden Fassung Akteneinsicht erbeten und erhalten. Danach wird einem
bevollmächtigten Rechtsanwalt Akteneinsicht gewährt, wenn er ein
berechtigtes Interesse darlegt und wenn sonst Bedenken nicht bestehen. Das
berechtigte Interesse von Bundesminister Bodo Hombach ist darin zu sehen,
daß sich zu einem bestimmten Zeitpunkt einige Presseorgane angeblich auf
die einschlägigen Ermittlungsakten stützen konnten, während sich
Bundesminister Bodo Hombach zu jenem Zeitpunkt von den bei der
Staatsanwaltschaft Bochum laufenden und angeblich seinen Hausbau betreffenden
Aussagen kein Bild machen konnte.
12. Welche Erkenntnisse hat Bundesminister Bodo Hombach aus der
Einsichtnahme in die Akten der Staatsanwaltschaft Bochum gewonnen, und
hat er daraufhin rechtliche Schritte eingeleitet, ggf. welche?
Bundesminister Bodo Hombach hat die Akteneinsicht seinem Rechtsanwalt
überlassen, der ihn unterrichtet hat. Danach vermitteln Aussagen von
Zeugen und Beschuldigten ein Bild, das im Hinblick auf den Hausbau von
Bundesminister Bodo Hombach mit dem tatsächlichen Geschehensablauf nicht
übereinstimmt. Denn diese Aussagen stehen im Widerspruch zu den von
Bundesminister Bodo Hombach nachgewiesenen Zahlungsvorgängen sowie
den Feststellungen von zwei Gutachten. Im übrigen behauptet nach den Bodo
Hombach vorliegenden Informationen kein Zeuge, daß Bodo Hombach um
Vergünstigungen gebeten hätte oder jemand mit ihm darüber jemals
gesprochen hätte.
In Übereinstimmung mit seinem Rechtsanwalt sieht Bundesminister Bodo
Hombach keinen Anlaß, über bereits laufende Verfahren gegen Dritte
hinaus zusätzliche gerichtliche Verfahren in Gang zu setzen.
13. Hat Bundesminister Bodo Hombach Bundeskanzler Gerhard Schröder
über seine aus der Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Bochum
gewonnenen Erkenntnisse und die von ihm ggf. eingeleiteten rechtlichen
Schritte informiert?
Nein.
14. An welchem Kalendertag endete die Immunität, die Bundesminister Bodo
Hombach in seiner Eigenschaft als Abgeordneter des Landtages
Nordrhein-Westfalen genoß?
Die Niederlegung des Landtagsmandates wurde gegenüber dem
Präsidenten des nordrhein-westfälischen Landtags auf einem vorbereiteten
Formular am 17. Dezember 1998 erklärt. Bundesminister Bodo Hombach wollte
das Mandat mit Wirkung zum Ablauf des Jahres 1998 niederlegen. Er hat
dazu in das vorbereitete Formular das Datum 1. Januar 1999 eingetragen.
Nach dem der Mandatsaufgabe zugrundeliegenden Erklärungswillen
endete seine Immunität als Abgeordneter des nordrhein-westfälischen Landtags
mit dem Ablauf des 31. Dezember 1998, nach dem Inhalt der Erklärung
möglicherweise jedoch 24 Stunden später.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/1071
15. Wie erklärt Bundesminister Bodo Hombach, daß die C & L Deutsche
Revision mit Schreiben vom 5. März 1999 an den Staatssekretär im
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen äußerte, aufgrund von
Presseveröffentlichungen über neue Aussagen vor der Staatsanwaltschaft sei
sie gebeten worden, ergänzende Prüfungsfeststellungen über
Sachverhalte zu treffen, die in den Presseveröffentlichungen angesprochen seien, der
Pressesprecher von Bundesminister Bodo Hombach unter dem 9. März
1999 hingegen erklärte, es handele sich insoweit um die Wiederholung
alter Vorwürfe?
Vor dem Hintergrund alter und widerlegter Vorwürfe gab es vor dem 9.März
1999 auch einige neue Behauptungen, wie z. B. über die
Erdaushubarbeiten. Der Pressesprecher hat am 9. März 1999 zu einem Artikel in einem
Wochenmagazin erklärt: „Die Unwahrheit wird auch durch Wiederholung
alter Vorwürfe nicht zur Wahrheit.“ Bodo Hombach hat vertiefte
Untersuchungen, u.a. zu den Erdaushubarbeiten, Fenster- und Türarbeiten,
Fassadenarbeiten, Stundenlohnarbeiten, Außenanlagen, Architekten- und
Ingenieurleistungen sowie Malerarbeiten, erbeten. Auslöser für diesen
Auftrag waren Anfragen von Journalisten, die umfassend beantwortet werden
sollten. Die Prüfer der C & L Deutsche Revision haben dazu am 5. März
1999 vorab mitgeteilt, „daß aufgrund unserer jetzigen Ermittlungen kein
Anlaß besteht, unsere im Schreiben vom 10. Juni 1998 getroffenen
Aussagen in Zweifel zu ziehen“. Auf diese Mitteilung stützt sich die Aussage des
Pressesprechers vom 9. März 1999.
16. Womit wird die Behauptung des Pressesprechers von Bundesminister
Bodo Hombach unter dem 9. März 1999 begründet, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC Deutsche Revision habe nach ihrem Gutachten
vom 5. März 1999 alle Gewerke des Bauvorhabens von Bundesminister
Bodo Hombach „zusätzlich mit den offiziellen Preislisten für
hochwertigste Bauten verglichen“, obwohl dies aus dem Gutachten nicht
ersichtlich ist?
Zur Beantwortung entsprechender Presseanfragen hat der Pressesprecher
sich bei den Gutachtern erkundigt, auf welcher Basis der in dem
Zwischenergebnis vom 5. März 1999 dargestellte Vergleich aller Gewerke mit
den Marktpreisen durchgeführt worden sei. Dabei ist ihm erklärt worden,
daß alle Gewerke vollständig aufgelistet und zusätzlich mit den Preislisten
für hochwertigste Bauten verglichen worden seien. Dieser Sachverhalt wird
in dem Gutachten vom 11. März 1999 wie folgt zusammengefaßt und
erläutert: „Insgesamt halten wir die für die Errichtung des Gebäudes
abgerechneten Kosten für angemessen; die ermittelten Kostensätze von rd.
DM 6 300 je qm Wohnfläche bzw. rd. DM 1000 je cbm BRI liegen deutlich
über den Vergleichswerten von DM 5 000,00 je qm Wohnfläche und
DM 650,00 bis DM 750,00 je cbm BRI für stark gehobenen Standard.“ Für
die einzelnen Gewerke ist das im Endgutachten im Detail aufgeführt, etwa
für die Fensterarbeiten: „Die detaillierte Prüfung der Kosten für
Fensterarbeiten von TDM 86 ergab einen durchschnittlichen Preis von rd. DM 551,00
je qm Fensterfläche. Erfahrungsgemäß bewegen sich die Preise für
vergleichbare Fenster in einer Spannbreite von DM 400 bis 450 je qm
Fensterfläche. Die durchschnittlich angefallenen Kosten für Fensterarbeiten
überschreiten diese Spannbreite. Da aufgrund der Fenstergrößen und -formen
überwiegend Maßanfertigungen erforderlich waren, ist diese
Überschreitung unter Berücksichtigung des bei Maßanfertigungen unvermeidlichen
Verschnitts und höherer Lohnkosten nach unserer Auffassung plausibel.“
Zu den Außenarbeiten heißt es in dem Gutachten:
„Der Preis für die Grünflächen und Bepflanzungen liegt mit rd. DM 198 je
qm deutlich über dem nach unserer Beurteilung üblichen Preis von DM 80
je qm. Für befestigte Flächen sind Preise bis zu DM 150 je qm üblich, so
daß auch hier der tatsächlich gezahlte Preis deutlich über dem genannten
Vergleichswert liegt.“ (Der tatsächlich gezahlte Preis für befestigte Flächen
lag laut Tabelle auf S. 16 des Gutachtens bei DM 621 je qm.)
Auch bei den technischen Anlagen kommen die Gutachter zu dem Schluß,
daß die abgerechneten Kosten je cbm BRI von rd. 167 DM „um 34 % über
dem nach Angaben der Fachliteratur ermittelten üblichen Preis von rd.
DM 125 cbm BRI“ liegen.
17. Was hat Bundesminister Bodo Hombach veranlaßt, die neuen Gutachten
vom März 1999 nicht auf Fragestellungen zu beschränken, die vom ersten
Gutachten nicht erfaßt waren, sondern den gesamten Vorgang einer
erneuten Überprüfung zu unterziehen, obwohl er die im Juni 1998
erstellten Gutachten als „Freispruch erster Klasse“ (vgl. FAZ vom 13.Juni 1998)
bezeichnet hatte?
Das zweite Gutachten ist eine Erweiterung des ersten Gutachtens mit dem
Ziel, auch neue Anfragen gutachterlich zu überprüfen. Es hat z.B. auch Aus-
und Einbauten nach Bezug des Gebäudes erfaßt. Das zweite Gutachten
relativiert die Einschätzung des ersten Gutachtens als „Freispruch erster
Klasse“ durch Bundesminister Bodo Hombach nicht. Das erste Gutachten wird
durch das zweite Gutachten in allen Details bestätigt.
18. Trifft es zu, daß die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die
Hausbauangelegenheit von Bodo Hombach geprüft hat, Wirtschaftsprüfer bei der
Veba ist, und seit wann ist dies Bundesminister Bodo Hombach bekannt?
Die Bundesregierung hat darüber keine eigenen Erkenntnisse. Nach
eingeholter Auskunft wird die Wirtschaftsprüfung bei der Veba-
Immobiliengesellschaft nicht durch C & L, sondern durch das im Wettbewerb dazu
stehende Unternehmen KPMG wahrgenommen. Bundesminister Bodo
Hombach hat nach Fertigstellung des Gutachtens vom Juni 1998 die von
ihm nicht nachgeprüfte Behauptung gehört, daß C & L Deutsche Revision
für die Veba Holding arbeite. Die C & L Deutsche Revision hat am 4. Mai
1999 bestätigt, daß sie als „Abschlußprüfer bei der Veba“ tätig sei. Weiter
heißt es in dem Schreiben: „Die Berufspflichten des Wirtschaftsprüfers,
insbesondere der Grundsatz der Unabhängigkeit, werden hierdurch nicht
berührt.“
19. Sind die die Hausbauangelegenheiten von Bundesminister Bodo Hombach
betreffenden Bauakten der Veba noch vollständig vorhanden, und haben
diese den Wirtschaftsprüfern vollständig vorgelegen?
Der Bundesregierung sind Veba-interne Angelegenheiten nicht bekannt. Die
Leitung des angesprochenen Unternehmens hat mehrfach erklärt – zuletzt
während der Bilanzpressekonferenz Ende April 1999 in Essen –, daß die im
Unternehmen vorhandenen Bauakten den Wirtschaftsprüfern vollständig
zur Verfügung gestellt worden sind. In einem Schreiben des Veba-Vorstands
vom 26. März 1999 heißt es: „Unsere Akten haben wir – wie Sie wissen –
vollständig der C & L Deutsche Revision AG bei deren Prüfung im Juni
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 – Drucksache 14/1071
1998 zur Verfügung gestellt. Diese Akten sind in das Gutachten vom 10.Juni
und in die nunmehr erstellte gutachterliche Stellungnahme vom 11. März
1999 eingeflossen. Insoweit ist unser Wissen in den Gutachten von C & L
Deutsche Revision verwertet worden.“
20. Inwieweit enthält die FAZ vom 2. Februar 1999, auf die der Staatssekretär
im Bundeskanzleramt in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am
21. April 1999 ausdrücklich Bezug genommen hat (vgl. Plenarprotokoll
14, S. 2722 C), Aussagen, die die Behauptung des Pressesprechers von
Bundesminister Bodo Hombach stützen, die CDU versuche hinsichtlich
der Hausbauangelegenheiten jetzt auch offen, die
Verdachtsberichterstattung zu instrumentalisieren, und CDU-Abgeordnete hätten immer wieder
versucht, falsche Beschuldigungen zu lancieren, die nur dem Ziel dienten,
Bundesminister Bodo Hombach persönlich zu verunglimpfen?
In der Fragestunde wurde ein Artikel in der WAZ vom 2. Februar 1999
erwähnt und der ebenfalls am 2. Februar 1999 zum selben Thema in der WELT
veröffentlichte Artikel versehentlich der FAZ zugeordnet. Im übrigen wird
auf die Antwort des Staatssekretärs im Bundeskanzleramt in der
Fragestunde am 21. April 1999 verwiesen.
21. Mit Ablauf welchen Tages endete das Landtagsmandat von
Bundesminister Bodo Hombach, und für welchen Zeitraum (Beginn und Ende) hatte
Bundesminister Bodo Hombach Ansprüche auf
Abgeordnetenentschädigung als Mitglied des Landtages Nordrhein-Westfalen, die auf seine
Bezüge als Bundesminister anzurechnen waren?
Eine Verrechnung der Bezüge eines Bundesministers mit einer
Abgeordnetenentschädigung aufgrund eines Landtagsmandates findet nach dem
Bundesministergesetz nicht statt. Vielmehr wird die
Abgeordnetenentschädigung nach § 22 Abgeordnetengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen um
50 % gekürzt, wenn der Abgeordnete „Anspruch auf Einkommen aus einem
Amtsverhältnis oder aus der Verwendung im öffentlichen Dienst“ hat.
Diese Halbierung der Landtagsdiäten erfolgte auch nach der Amtseinführung
von Bodo Hombach als Bundesminister in Bonn. Im übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 14 verwiesen. Die irrtümlich für Januar 1999
überwiesene Abgeordnetenentschädigung hat Bundesminister Bodo Hombach
unaufgefordert an die Landeskasse zurücküberwiesen.
22. Warum spendete Bundesminister Bodo Hombach zwar seine
Landtagsdiäten für die Monate November und Dezember 1998, „um
Mißdeutungen zu vermeiden“, nicht jedoch seine Landtagsdiäten für den Monat
Oktober 1998, obwohl er auch für diesen Monat Amtsbezüge als
Bundesminister erhalten hat?
Bis zu seiner Ernennung zum Bundesminister am 27. Oktober 1998 hat
Bundesminister Bodo Hombach seine Funktionen als Minister für Wirtschaft,
Mittelstand, Technologie und Verkehr in Nordrhein-Westfalen und als
Landtagsabgeordneter im Düsseldorfer Parlament wahrgenommen. Die
Niederlegung des Landtagsmandats erfolgte zum Jahresende, um die begonnenen
Haushaltsberatungen auf Wunsch des Ministerpräsidenten zu Ende führen
zu können. Um gezielte Mißdeutungen, Bundesminister Bodo Hombach sei
es bei der rechtlich nicht zu beanstandenden Wahrnehmung des
Landtagsmandats um die Diäten gegangen, den Boden zu entziehen, hat
Bundesminister Bodo Hombach die ihm während dieser Zeit zustehende halbierte Diät
gespendet. Der gespendete Betrag liegt im übrigen über dem Nettobetrag
der Bundesminister Bodo Hombach für die Monate Oktober bis Dezember
zugegangenen Diäten.
23. Sind Bodo Hombach, als er noch nicht Bundesminister war, besondere
Vergünstigungen bzw. geldwerte Vorteile von der Westdeutschen
Landesbank bei der Gewährung von Darlehen für seinen Hausbau gewährt
worden (vgl. „General-Anzeiger“ vom 4./5.Juli 1998), oder hat er
Fördergelder für den Bau seines Hauses erhalten?
Die WestLB hat mehrfach bestätigt, daß der Bundesminister Bodo
Hombach gewährte Kredit „sich sowohl vom Volumen als auch von den
Konditionen her in dem Rahmen bewegte, der für Tausende von
Immobilienkunden der WestLB galt“. Auch Angebote anderer Banken lagen auf einem
vergleichbaren Niveau. Fördergelder hat Bundesminister Bodo Hombach zu
keinem Zeitpunkt beantragt und dementsprechend auch nicht erhalten.
24. War an den Verhandlungen für die Gewährung des Darlehens der
Präsident der Westdeutschen Landesbank oder ein anderes Vorstandsmitglied
beteiligt, ggf. wer?
Die Verhandlungen mit der WestLB hat für Bundesminister Bodo Hombach
dessen Steuerberater, Herr Dr. Lein, geführt. Herr Dr. Lein hatte zuvor
Angebote bei mehreren Banken eingeholt. Sie lagen bei vergleichbaren
Konditionen. Herr Dr. Lein hat weder mit dem Präsidenten der WestLB noch mit
einem anderen Vorstandsmitglied über das Darlehen für Bundesminister
Hombach gesprochen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 9 – Drucksache 14/1071]