Genehmigungsverfahren für das Kernkraftwerk Biblis
der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill, Cajus Caesar, Marie-Luise Dött, Georg Girisch, Dr. Paul Laufs, Vera Lengsfeld, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Bernward Müller (Jena), Franz Obermeier, Dr. Peter Paziorek, Christa Reichard (Dresden), Hans Peter Schmitz (Baesweiler), Werner Wittlich, Friedrich Bohl, Dr. Jürgen Gehb, Martin Hohmann, Manfred Kanther, Dr. Michael Meister, Dr. Heinz Riesenhuber, Hannelore Rönsch (Wiesbaden), Adolf Roth (Gießen), Dr. Christian Schwarz-Schilling, Bernd Siebert, Bärbel Sothmann, Wolfgang Steiger, Erika Steinbach, Andreas Storm, Gerald Weiß (Groß-Gerau), Klaus-Peter Willsch und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten (HMULF) wurde dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) am 18. Juni 1999 ein Genehmigungsentwurf zur Verbesserung des Leckageüberwachungssystems im Block A übersandt. Der BMU hat daraufhin von der Landesbehörde die Zusage eingefordert, die Genehmigung nicht ohne die Zustimmung des BMU zu erteilen. Mit Schreiben vom 29. November 1999 hat der BMU dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten schließlich die Weisung erteilt, Genehmigungen für das Kernkraftwerk Biblis, Block A, erst nach bundesaufsichtlicher Zustimmung zu erteilen.
Im Zusammenhang mit einer von der damaligen rot-grünen Regierungskoalition in Hessen vorgesehenen vorläufigen Einstellung des Leistungsbetriebes des Blockes A hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten die Gesellschaft für Reaktorsicherheit um eine ergänzende Stellungnahme gebeten. Die Einschaltung der Gesellschaft für Reaktorsicherheit wurde durch den BMU mit der Begründung, sie wäre bereits Sachverständiger der Bundesaufsicht und es bestünde somit die Gefahr einer Interessenkollision, abgelehnt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Bei welchen Genehmigungsentwürfen nach § 7 Abs. 1 des Atomgesetzes der Bundesländer insgesamt ist der BMU von Oktober 1998 bis heute ebenso verfahren (Gegenstand der Genehmigung, Bundesland)?
Wie viele Änderungsgenehmigungen haben die Länder in o.g. Zeitraum insgesamt erteilt, und was war der Genehmigungsgegenstand? Welche davon sind von den zuständigen Genehmigungsbehörden als sicherheitserhöhend eingestuft worden?
Welche der unter Frage 2 genannten Genehmigungen haben dem BMU vor Erteilung zur Zustimmung vorgelegen und was ergab die Prüfung? Sind Genehmigungen erteilt worden, denen gegenüber der BMU Bedenken geäußert hat?
Welche Genehmigungsentwürfe liegen dem BMU derzeit noch zur Zustimmung vor?
Wie lange haben die Genehmigungsentwürfe vom Eingang beim BMU bis zum Zustimmungsschreiben beim BMU gelegen und welche sind das?
Welche Sachverhalte und Bewertungen hat der BMU in seinem Zustimmungsschreiben inhaltlich selbst geprüft? Wurden hierzu Gutachten vergeben? Wenn ja, aus welchem Grund? Wer hat die Gutachten erstellt?
Welchen Zeitraum veranschlagt der BMU zur Prüfung der ihm vorliegenden sicherheitserhöhenden Änderungsgenehmigungen?
Welche Bundesländer sind per Bundesweisung gehalten, Änderungsgenehmigungen dem BMU vorzulegen? Welche Bundesländer sind per Vereinbarung zwischen Bundes- und Landesregierung gehalten, Änderungsgenehmigungen dem BMU vorzulegen?
Worauf bezieht sich die Vorlagepflicht konkret (auf eine bestimmte Anlage, auf einen bestimmten Vorgang, sonstige Gründe)?
Vertritt der BMU heute Rechtsauffassungen im Hinblick auf Änderungsgenehmigungen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Atomgesetzes, die von der Rechtsauffassung vor dem Regierungswechsel abweichen?
Wenn ja, worin besteht diese geänderte Rechtsauffassung und was ist die Begründung dafür?
Hält der BMU den § 7 Abs. 2 Satz 2 des Atomgesetzes bei sicherheitserhöhenden Maßnahmen für anwendbar?
Welche konkreten rechtlichen und sicherheitstechnischen Probleme sind im Zusammenhang mit der Genehmigung von Ertüchtigungsmaßnahmen im Nebenkühlwassersystem VE nach Auffassung des BMU vorhanden? Welche konkreten Anhaltspunkte liegen dem BMU diesbezüglich vor?
Gab es eine verbindliche bundesaufsichtliche Absprache, Entscheidungen vorab der Bundesaufsicht zur Zustimmung vorzulegen? Wie lautete diese konkret, und was war der Hintergrund dieser Absprache?
Gibt es einen in der Vergangenheit geführten Schriftwechsel mit dem Land Hessen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Ertüchtigungsmaßnahmen im Nebenkühlwassersystem VE beim Block A des Kernkraftwerkes Biblis? Welchen Inhalt hatte dieser?
Hat der BMU im Zusammenhang mit der o.g. Genehmigung Gutachter beauftragt? Wenn ja, welche, wie lautet deren Auftrag und welche Ergebnisse liegen vor?
Aufgrund welcher Erkenntnisse geht der BMU davon aus, dass bestimmte Prüfungen bei den ihm vorliegenden Genehmigungsentwürfen nicht durchgeführt wurden?
Wieso stellt im Hinblick auf die Zuverlässigkeit des Betreibers der BMU die Prüfungen und Bewertungen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in Frage? Liegen dem BMU weitere Erkenntnisse vor, die er dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten bisher nicht mitgeteilt hat?
Wo sieht der BMU konkret bei der Beurteilung von Sicherheitsfragen bei einer bestimmten Anlage die Interessenkollision beim Gutachter (Gesellschaft für Reaktorsicherheit)?
War die Gesellschaft für Reaktorsicherheit in der Vergangenheit als Sachverständiger für Landesbehörden tätig? Wenn ja, in welchem Zusammenhang und für welche Landesbehörde?
Hat der BMU der Gesellschaft für Reaktorsicherheit auch in weiteren Fällen untersagt, für eine Landesbehörde als Sachverständiger tätig zu sein? Wenn ja, aus welchem Grund bei welchem Bundesland?
Für welche Landesbehörde und zu welchen Themen ist sie heute noch tätig?
Werden die in der Vergangenheit von der Gesellschaft für Reaktorsicherheit durchgeführten Bewertungen zu Biblis, Block A, durch neue Erkenntnisse in Frage gestellt und welche sind dies?
Hat der BMU im Hinblick auf das Kernkraftwerk Biblis, Block A, derzeit Sachverständige beauftragt, die technische oder rechtliche Sachverhalte im Zusammenhang mit einer vorläufigen Betriebseinstellung prüfen? Wenn ja, welche Sachverständigen wurden eingeschaltet, wie lauten deren Aufträge und welche Ergebnisse liegen vor?
Finden im Zusammenhang mit vorläufigen Betriebseinstellungen derartige Prüfungen durch den Bund bei anderen Kernkraftwerken statt? Wenn ja, bei welchen Anlagen, welche Sachverständigen wurden eingeschaltet, wie lauten deren Aufträge und welche Ergebnisse liegen vor?
Hat der BMU zwischenzeitlich seine Auffassung im Hinblick auf das Vorliegen einer erheblichen Gefährdung beim Kernkraftwerk Biblis, Block A, geändert? Wenn ja, welche konkreten neuen Erkenntnisse liegen dem BMU vor und wie werden sie fachlich und rechtlich bewertet?