Kompetenzen des Bundes zur Finanzierung von Kindertagesstätten
der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) liegt ein verfassungsrechtliches Gutachten über die Kompetenz des Bundes zur Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder vor. Dies geht aus der Antwort der Parlamentarischen Staatsekretärin im BMFSFJ, Dr. Edith Niehuis, vom 30. November 2001 auf die schriftliche Frage 82 (Bundestagsdrucksache 14/7881) der Abgeordneten Christina Schenk hervor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
An wen hat das BMFSFJ den Auftrag zur Erstellung eines verfassungsrechtlichen Gutachtens über die Kompetenz des Bundes zur Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder vergeben?
Seit wann liegt dem BMFSFJ das Gutachten vor?
Geht aus dem Gutachten hervor, dass aus verfassungsrechtlicher Sicht eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Kindereinrichtungen möglich ist?
Wann wird die Prüfung des Gutachtens im BMFSFJ abgeschlossen sein?
Wann und in welcher Form wird das Gutachten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt?
Plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode noch parlamentarische Initiativen, die eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder zum Gegenstand haben?