Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/5352
14. Wahlperiode 14. 02. 2001
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom
12. Februar 2001 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Schnieber-Jastram,
Karl-Josef Laumann, Brigitte Baumeister, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/5175 –
Demographische Entwicklung und Erwerbstätigkeit älterer Menschen
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die im „Vorschlag für eine
Entscheidung des Rates über die Leitlinien für beschäftigungspolitische
Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2001“ festgelegte Forderung, dass
positive Maßnahmen beschlossen werden sollen, um „Arbeitsfähigkeit und
Qualifikation älterer Arbeitnehmer zu erhalten, flexible Arbeitsmodelle
einzuführen und Arbeitgeber für das Potential älterer Arbeitskräfte zu
mobilisieren“?
Welche Schritte hat die Bundesregierung zur Erreichung dieses Zieles
bislang unternommen bzw. beabsichtigt sie zu unternehmen?
Obwohl die Zahl der über 55-jährigen Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2000
stärker gesunken ist als die der Arbeitslosen anderer Altersgruppen und die
Erwerbstätigenquoten älterer Arbeitnehmer 1999 in allen Altersgruppen (50 bis
55; 55 bis 60 und 60 bis 65) über den Quoten des Vorjahres lagen, wird die
Bundesregierung die bereits im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht der
Europäischen Kommission für das Jahr 2000 lobend erwähnten Reformbestrebungen
fortsetzen. Laut diesem Beschäftigungsbericht zählt Deutschland zu den
europäischen Staaten mit den umfassendsten Reformen. Gleichwohl können die Folgen
der über viele Jahre angewandten Frühverrentungspraxis nicht in kürzester Zeit
beseitigt werden. So bestand lange Zeit ein Konsens, für ältere Arbeitnehmer
einen früheren Ruhestand anzustreben, um die insgesamt zu hohe Arbeitslosigkeit
zu senken und insbesondere die Beschäftigungschancen junger Menschen zu
erhöhen. Gerade weil diese Politik die Zustimmung aller Betroffenen fand, kann
eine Abkehr von der weit verbreiteten Frühverrentung nur durch eine nachhaltige
Politik erreicht werden.
Da die Bundesregierung im Bereich der Arbeitsmarkpolitik mit dem Ziel
angetreten ist, Beschäftigung statt Arbeitslosigkeit zu fördern, hat sie – wie in den
beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU gefordert – auf verschiedenen
Ebenen angesetzt und eine Reihe unterstützender Maßnahmen zur Erhöhung der
Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer ergriffen:
Mit dem zweiten Änderungsgesetz zum Dritten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB III), das zum 1. August 1999 in Kraft getreten ist, wurde die Förderung
älterer Arbeitsloser durch Eingliederungszuschüsse bereits nach einer Dauer der
Arbeitslosigkeit von 6 Monaten – statt wie bisher einem Jahr – ermöglicht. Ein
stärkeres Interesse der Arbeitgeber an der Wiedereingliederung älterer
Arbeitsloser soll dadurch geweckt werden, dass bei Entlassungen der geförderten
Arbeitnehmer nach Auslaufen der Förderung der Eingliederungszuschuss nicht
mehr zurückgezahlt werden muss. Außerdem ist von der im SGB III enthaltenen
Rechtsverordnungsermächtigung Gebrauch gemacht worden, nach der
Eingliederungszuschüsse schon für Arbeitslose ab dem 50. statt wie bisher ab dem
55. Lebensjahr gewährt werden können. Diese zunächst bis zum 31. Dezember
2001 befristete Regelung soll jetzt gesetzlich verankert und bis 2006 verlängert
werden.
Das so genannte Struktur-Kurzarbeitergeld nach § 175 SGB III ermöglicht die
Zahlung von Kurzarbeitergeld für die Dauer von bis zu 24 Monaten. Die Zahlung
dieser Leistung über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus ist an die
Voraussetzung geknüpft, dass für die Arbeitnehmer Qualifizierungsmaßnahmen oder
andere geeignete Eingliederungsmaßnahmen vorgesehen sind. Obwohl das
Struktur-Kug nicht speziell auf ältere Arbeitnehmer zugeschnitten ist, kann
davon ausgegangen werden, dass diese jetzt bis zum Jahresende 2006 verlängerte
Leistung in einem besonderen Maße zu einer Verbesserung der Beschäftigungs-
und Qualifizierungssituation älterer Arbeitnehmer beiträgt.
Seit dem 1. August 1999 können Strukturanpassungsmaßnahmen in den neuen
Bundesländern und in Arbeitsamtsbezirken mit besonders hoher
Arbeitslosigkeit 60 Monate anstelle von 36 Monaten gefördert werden, wenn in die
Maßnahme ausschließlich Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben,
zugewiesen sind (§ 415 Abs. 1 SGB III).
Das Bundesprogramm „Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose“ wird
2001 als arbeitsmarktpolitisches Instrument für eine direkte
Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den regulären Arbeitsmarkt fortgeführt. Dieses
Programm kommt im besonderen Ausmaß Älteren zu Gute, weil diese bislang
stärker als andere Personengruppen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind.
Das Altersteilzeitgesetz, das der Vereinbarkeit von Alter und Beruf dient, wurde
in zwei Schritten erheblich verbessert. Nach dem am 1. Januar 2000 in Kraft
getretenen Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit wird auch bereits
teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen der Übergang in
Altersteilzeit ermöglicht, wenn sie ihre Arbeitszeit halbieren und trotz verminderter
Stundenzahl in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig bleiben. Mit
dem zweiten Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 1. Juli 2000
wurde die Geltungsdauer des Altersteilzeitgesetzes bis zum 31. Dezember 2009
ausgedehnt und die Förderhöchstdauer um ein Jahr auf sechs Jahre erhöht.
Hierdurch wurde die Planungssicherheit für die Tarif- und Betriebspartner vergrößert.
Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Teilzeit- und Befristungsgesetz
(TzBfG) trägt zur Verbesserung der Beschäftigungssituation älterer
Arbeitsuchender bei. Nach § 14 Abs. 3 TzBfG können mit Arbeitnehmern ab dem
58. Lebensjahr befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Befristungsgrund
abgeschlossen werden, für die das Erfordernis der Neueinstellung, die zweijährige
Höchstbefristungsdauer und die Begrenzung auf drei Verlängerungen nicht
gelten. Zweck dieser besonderen Befristungserleichterung ist es, für die
Unternehmen einen Anreiz zur Einstellung älterer Arbeitsuchender zu schaffen, die
auf dem Arbeitsmarkt nur geringe Chancen haben.
Für die Zukunft soll Job-Rotation als Regelmaßnahme im
Arbeitsförderungsrecht verankert werden, wie es das Bündnis für Arbeit, Ausbildung und
Wettbewerbsfähigkeit in seinem Beschluss vom 10. Juli 2000 empfohlen hat. Dieses
Instrument ist zwar nicht speziell auf Ältere zugeschnitten, kann sich dennoch
positiv auf die Wiedereingliederungschancen älterer Arbeitsloser auswirken.
Wird ein älterer Arbeitsloser als Stellvertreter eingesetzt, kann er diese Zeit
nutzen, seine Leistungskraft unter Beweis zu stellen, und somit zum Abbau der
Vorurteile gegen ältere Arbeitnehmer beitragen.
Neben diesen legislativen und finanziellen Maßnahmen ist es erforderlich,
bestehende Vorurteile hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft
älterer Arbeitnehmer durch gezielte Informationskampagnen zu bekämpfen (vgl.
Antwort zu Frage 4). Um einen gesamtgesellschaftlichen Prozess des
Umdenkens einzuleiten, bedarf es jedoch nicht nur gezielter Aktionen einzelner
gesellschaftlicher Einrichtungen, wie z. B. der Bundesanstalt für Arbeit, sondern einer
konzertierten Aktion aller gesellschaftlichen Gruppen. Diese wurde durch den
Beschluss der Arbeitsgruppe „Beschäftigungsförderung/aktive
Arbeitsmarktpolitik“ des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit vom
9. Januar 2001 eingeleitet. Die Bündnispartner bekennen sich darin zu der
Notwendigkeit, einen Paradigmenwechsel in der Politik gegenüber älteren
Arbeitnehmern einzuleiten. Anstelle der vorzeitigen Ausgliederung aus dem
Erwerbsleben soll künftig die verstärkte Beschäftigung älterer Arbeitnehmer, die
vorbeugende Verhinderung von Arbeitslosigkeit und die Wiedereingliederung
bereits Arbeitsloser vorrangiges Ziel arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen sein
(im Übrigen vgl. Antwort zu Frage 2).
Darüber hinaus ist die Verbreitung und Nutzung flexibler Arbeitszeitmodelle ein
wichtiges Anliegen des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und
Wettbewerbsfähigkeit. Zuletzt haben die Bündnispartner in ihrer gemeinsamen Erklärung
vom 10. Juli 2000 bekräftigt, dass sie für eine differenzierte und flexibilisierte
Arbeitszeitpolitik eintreten. Bei der Arbeitszeit stehen danach die
tarifvertraglichen Vereinbarungen von Arbeitszeitkorridoren, Jahresarbeitszeiten, die
Schaffung von Jahres-, Langzeit- und Lebensarbeitzeitkonten sowie eine bessere
Verknüpfung von Arbeit und betrieblicher Fort- und Weiterbildung im
Mittelpunkt. Die Bündnispartner sehen in langfristigen Arbeitszeitguthaben eine
Möglichkeit, lebenslagenorientiert u. a. in Weiterbildung, zu investieren. Die
Tarifvertragsparteien sind aufgerufen, die Aktivität gerade auch im Interesse der
älteren Beschäftigten fortzusetzen.
Auch im Kontext ihrer Forschungs- und Bildungspolitik setzt sich die
Bundesregierung mit der Fragestellung des demographischen Wandels und seinen
Auswirkungen auf das Erwerbsleben offensiv auseinander. So fördert das
Bundesministerium für Bildung und Forschung im Bereich ‚Innovative Arbeitsgestaltung‘
z. B. das Vorhaben ‚Öffentlichkeits- und Marketingstrategie demographischer
Wandel‘ mit einem Fördervolumen von 12,5 Mio. DM für den Zeitraum von 2000
bis 2002. Ziel des Vorhabens ist es, zur Bewusstseinsbildung beizutragen und den
breiten Ansatz der in vorherigen Forschungsphasen erarbeiteten Ergebnisse
gemeinsam mit Wissenschaft, Unternehmen und überbetrieblichen Institutionen
in praktische Lösungsstrategien umzusetzen. Das Vorhaben soll durch direkte
Ansprache und gute Praxisbeispiele zu einer neuen problemadäquaten
Einstellung bei Unternehmen und Betrieben, den Sozialpartnern und im gesamten
gesellschaftspolitischen Feld beitragen.
Auch guter Arbeitsschutz hat einen positiven Einfluss auf die
Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer. Seine Aufgabe ist es, dazu beizutragen, dass die
Arbeitsbedingungen so gestaltet werden, dass die Arbeit über große
Lebenszeiträume möglich ist. Dazu will die Bundesregierung auf zwei Feldern aktiv
werden: Zum einen will sie mithelfen, die sozialen Standards in der Arbeitswelt auch
in den im Zuge des Strukturwandels entstehenden neuen Beschäftigungsfeldern
zu etablieren. Zum zweiten kann der Arbeitsschutz z. B. auch durch Maßnahmen
der Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen unter Nutzung der mit dem
SGB V geschaffenen Möglichkeiten zur betrieblichen Gesundheitsförderung die
Beschäftigten auf die neuen höheren Anforderungen vorbereiten und ihnen
helfen, diese zu bewältigen.
Die Verwirklichung dieser Zielsetzung setzt in erster Linie unternehmerische
Initiative voraus. Daher wirkt die Bundesregierung kontinuierlich auf die
Inanspruchnahme des umfangreichen Beratungs- und Schulungsangebotes der
Länder wie der Unfallversicherungsträger durch die Unternehmen und Betriebe
hin.
2. Welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen bzw.
beabsichtigt sie zu unternehmen, um die ebenda erhobene Forderung
umzusetzen, „dass ältere Arbeitskräfte in ausreichendem Maße Zugang zur
Weiterbildung haben, so dass sie in Bezug auf die Teilnahme an einem
wissensbasierten Arbeitsmarkt nicht benachteiligt sind“?
Die Weiterbildung der Beschäftigten liegt zunächst in der Verantwortung der
Betriebe. Jährlich geben diese rund 36 Mrd. DM für die Weiterbildung ihrer
Mitarbeiter aus. Allerdings werden ältere Arbeitnehmer bisher in deutlich
geringerem Maße in betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen einbezogen als Jüngere.
Im Rahmen des von der Bundesregierung und den Vertretern der Unternehmen
der Informations- und Kommunikationstechnologie beschlossenen
Sofortprogramms zur Deckung des IT-Fachkräftebedarfs in Deutschland hat die
Wirtschaft jedoch zugesagt, ein Konzept für die innerbetriebliche Weiterbildung in
Hinblick auf Internet-relevante Technologien zu entwickeln, das auch ältere
Arbeitnehmer mit einbezieht.
Gerade im Hinblick auf die Verschiebung des Altersaufbaus der Gesellschaft und
der absehbaren Verringerung des Erwerbspersonenpotentials sowie im Interesse
der Älteren selbst muss älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach
Auffassung der Bundesregierung die Möglichkeit eröffnet werden, ihr
Erfahrungs- und Wissenspotential beständig zu erweitern und dieses wieder stärker in
den Arbeitsprozess einzubringen. Die Bundesregierung unterstützt daher die
Forderung der Sozialpartner an die Betriebe und Verwaltungen, auch ältere
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen weiter zu qualifizieren. Durch eine
Verbesserung der Qualifikationen dieser Personengruppe können vorzeitige
Entlassungen wegen Qualifikationsdefiziten vermieden werden. Die Bundesregierung
sieht insbesondere eine Verantwortung des Personalmanagements als
Schlüsselfunktion der Unternehmenssteuerung. Es kann einen deutlichen Beitrag dazu
leisten, innovationsfördernde Arbeitsbedingungen herzustellen und die
Potentiale älterer und jüngerer Mitarbeiter zu fördern, sofern es einen ganzheitlichen
und intergenerativen Ansatz wählt.
Darüber hinaus muss der Zugang zur beruflichen Weiterbildung, insbesondere
für Lernungewohnte, weiter verbessert werden. Dazu gehört, die Transparenz
des Angebots durch den Ausbau von Datenbanken zu fördern; zum anderen ist
durch eine Verknüpfung von Datenbanken und individueller Beratung der
direkte Zugriff auf Bildungsangebote zu verbessern. Hierbei sollten auch die
Möglichkeiten der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien
ausgeschöpft werden. Auch das vom Bündnis unterstützte Instrument der Job-Rotation
kann dazu beitragen, die Beteiligung Älterer an Maßnahmen der betrieblichen
Weiterbildung zu erhöhen.
Angesichts des immer schnelleren technischen und wirtschaftlichen Wandels
und der bisher geringen Beteiligung Älterer an Maßnahmen der betrieblichen
Weiterbildung hält die Arbeitsgruppe „Beschäftigungsförderung/Aktive
Arbeitsmarktpolitik“ des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und
Wettbewerbsfähigkeit eine Qualifizierungsoffensive zugunsten älterer Arbeitnehmer für
erforderlich. Nach Auffassung der Bündnispartner sollten Weiterbildungsangebote
gezielt für diese Personengruppe entwickelt und die betriebliche Weiterbildung
älterer Arbeitnehmer ausgebaut werden. Sie schlagen deshalb vor, dass sich die
Bundesanstalt für einen befristeten Zeitraum von vier Jahren durch neue
Schwerpunktsetzung im Rahmen des jeweiligen Eingliederungstitels an der
Finanzierung der Weiterbildungskosten von Arbeitnehmern über 50 Jahre beteiligen kann.
Voraussetzung für die Förderung soll das Fortbestehen des
Beschäftigungsverhältnisses, die Weiterzahlung des bisherigen Entgelts und die Teilnahme an einer
nicht nur kurzfristigen, außerbetrieblichen Anpassungsqualifizierung sein. Die
Förderung sollte auf ältere Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen
mit in der Regel nicht mehr als 100 Beschäftigten begrenzt werden. Die
Bundesregierung wird diese Empfehlung noch in diesem Jahr umsetzen. Nach
Auffassung der Bündnispartner wird damit den erhöhten Beschäftigungschancen in
kleinen und mittleren Unternehmen ebenso Rechnung getragen wie ihren
organisatorischen und finanziellen Schwierigkeiten bei der Durchführung betrieblicher
Weiterbildungsangebote.
Darüber hinaus ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung wesentlicher
Bestandteil der aktiven Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung. Um der
besonderen Arbeitsmarktsituation Älterer Rechnung zu tragen, gehören Ältere
nach § 7 Abs. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zu den besonders
förderungswürdigen Personengruppen. Im Jahresdurchschnitt 2000 lag der Anteil
der über 50-Jährigen an den durch die Instrumente der aktiven
Arbeitsmarktpolitik geförderten Personen bei 20,3 %. Bei den Maßnahmen zur Förderung der
beruflichen Weiterbildung lag der Anteil Älterer allerdings mit 7,5 % noch deutlich
zu niedrig; positiv ist aber, dass die Beteiligung Älterer an diesem wie auch an
allen anderen Instrumenten im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen ist.
3. Welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen bzw.
beabsichtigt sie zu unternehmen, um die ebenda erhobene Forderung
umzusetzen, „die Steuer- und Sozialschutzsysteme mit dem Ziel zu überprüfen,
negative Anreize zu beseitigen und neue Anreize für ältere Arbeitskräfte zu
schaffen, weiterhin aktiv am Arbeitsmarkt teilzunehmen“?
Die Steuerentlastungspolitik der Bundesregierung leistet einen wichtigen
Beitrag zur Förderung des Wirtschafts- und Beschäftigungswachstums. Bis zum
Jahr 2005 sollen die Haushalte und die Unternehmen um insgesamt 95 Mrd. DM
entlastet werden. Seit ihrem Amtsantritt hat die Bundesregierung z. B. den
Eingangssteuersatz der Einkommenssteuer um 6-%-Punkte auf 19,9 % und den
Spitzensteuersatz um 4,5-%-Punkte auf 48,5 % gesenkt sowie den
Grundfreibetrag um 1 728 DM auf 14 093 DM angehoben.
Auf der Leistungsseite werden die Zielgenauigkeit, die Anreizwirkungen, die
Qualität und die soziale Gerechtigkeit von Lohnersatzleistungen und Sozialhilfe
überprüft. Dabei ist zu beachten, dass Lohnersatzleistungen und Sozialhilfe in
einer sinnvollen Beziehung zueinander sowie zu den Löhnen und Gehältern
stehen. Die Beschäftigungswirkung einer Verringerung der Lohnzusatzkosten
durch Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen an Arbeitgeber sowie
einer Verbesserung der Nettoeinkommensposition der Arbeitnehmer durch
Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen bzw. die Gewährung eines
Kindergeldzuschlages am unteren Ende der Lohnskala wird derzeit im Rahmen von
zwei Modellversuchen („Mainzer Modell“ und „Saargemeinschaftsinitiative“)
erprobt. Die durch die gemeinsame Erklärung des Bündnisses für Arbeit,
Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit vom Dezember 1999 initiierten Modellprojekte
zielen darauf, Einfachqualifizierten und Langzeitarbeitslosen den Ausstieg aus
der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu erleichtern und zusätzliche
wettbewerbsfähige Arbeitsplätze zu schaffen. Besondere Relevanz für ältere Arbeitnehmer
erhalten die Projekte dadurch, dass diese Altersgruppe in stärkerem Ausmaß von
Langzeitarbeitslosigkeit betroffen ist als andere Altersgruppen.
Neben der Steuerreform leistet auch die Umstrukturierung des
Rentenversicherungssystems einen wichtigen Beitrag für mehr Wachstum und Beschäftigung
sowie zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Bereits 1989 wurde
im parteiübergreifenden Konsens beschlossen, die Altersgrenzen für die
Altersrente anzuheben. 1996 wurden die Anhebungsschritte weiter vorgezogen und
verkürzt. Die Anhebung der Altersgrenze für die Altersrente wegen
Arbeitslosigkeit vom 60. auf das 65. Lebensjahr wird bis zum Jahresende 2001 und die
Anhebung der Altersgrenze für die Altersrente für Frauen von 60 auf 65 Jahre bis
zum Jahresende 2004 abgeschlossen sein. Da aufgrund des Vertrauensschutzes
bestimmte Versicherte der rentennahen Jahrgänge von der Anhebung der
Altersgrenze ausgenommen worden sind, werden sich die Folgewirkungen dieser
Maßnahme für die Erwerbstätigenquote älterer Arbeitnehmer erst in den
kommenden Jahren zeigen.
Ziel der derzeitigen Rentenreform ist es, die Alterssicherung zukunftsfähig zu
machen und auf die demographische Entwicklung vorzubereiten. Es geht um
eine langfristig sichere und bezahlbare Alterssicherung. Das bedeutet: Die
heutigen und künftigen Beitragszahler nicht zu überfordern und das Leistungsniveau
auch für die künftigen Rentnerinnen und Rentner auf einem angemessenen
Standard zu halten. Die Stabilisierung des Beitragssatzes in der gesetzlichen
Rentenversicherung ist dabei eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass
Vertrauen in die Zukunftsfestigkeit der Rentenversicherung geschaffen wird. Zudem
leistet ein stabiler Beitragssatz einen wesentlichen Beitrag zur Begrenzung der
Lohnnebenkosten und damit zur Stärkung der wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen.
Mit den Gesetzesbeschlüssen des Deutschen Bundestags vom 26. Januar 2001
zum Altersvermögensgesetz und zum Altersvermögensergänzungsgesetz sind
die für die Alterssicherung äußerst wichtigen Reformprojekte eingeleitet
worden. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt danach bis zum Jahre 2020
unter 20 % und steigt trotz der abzusehenden demographischen Entwicklung bis
zum Jahre 2030 nicht über 22 %. Das Rentenniveau wird 2030 zwischen 67 und
68 % liegen. Zudem wird der ergänzende Aufbau eines kapitalgedeckten
Altersvorsorgevermögens staatlich massiv gefördert.
4. Welche konkreten Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer beinhaltet die von
der Bundesanstalt für Arbeit durchgeführte Kampagne „50 plus“?
Hält die Bundesregierung die dort geplanten Maßnahmen im Sinne einer
Senkung der Erwerbslosenquote älterer Arbeitnehmer für ausreichend?
Die Kampagne „50 plus – die können es“ der Bundesanstalt für Arbeit wird von
der Bundesregierung vor dem Hintergrund der noch immer zu hohen
Arbeitslosigkeit Älterer ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Die Kampagne dient den
beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen der
Bundesregierung und steht im Einklang mit dem Beschluss der Arbeitsgruppe
„Beschäftigungsförderung/Aktive Arbeitsmarktpolitik“ des Bündnisses für Arbeit,
Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit vom 9. Januar 2001, einen Paradigmenwechsel
in der Politik gegenüber älteren Arbeitnehmern einzuleiten.
Die im Rahmen der Aktion von der Bundesanstalt für Arbeit konkret
eingeleiteten Maßnahmen sollen sowohl dazu beitragen, ältere Arbeitnehmer wieder in
Arbeit zu bringen als auch den Bedarf der Unternehmen nach Fachkräften zu
decken. Da der Erfolg der Aktion maßgeblich von der Akzeptanz der Betriebe
gegenüber älteren Arbeitnehmern abhängt, will „50 plus“ u. a. auch zu einem
personalpolitischen Bewusstseinswandel in den Unternehmen beitragen.
Die eingeleiteten Maßnahmen beinhalten die Intensivierung der
Vermittlungsaktivitäten, die u. a. durch die Zusammenarbeit mit Zeitarbeitsunternehmen und
gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassungsfirmen, Anschreibeaktionen an
ausgewählte Betriebe sowie durch die Weitergabe aussagefähiger Bewerberprofile
an Betriebe unterstützt werden. Ebenso befindet sich eine Internet-
Vermittlungsbörse für Ingenieure im Aufbau.
Als Vermittlungshilfen nach dem SGB III kommen bisher insbesondere
Trainingsmaßnahmen mit einem hohen Praxisanteil sowie Trainingsmaßnahmen zur
Motivation und Bewerbung in Betracht. Ferner werden speziell auf die Belange
Älterer zugeschnittene Maßnahmen zur Förderung der beruflichen
Weiterbildung durchgeführt.
Die Kampagne wird von einer umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit begleitet,
wie z. B. Anzeigen und Werbeaktionen in Tageszeitungen, die Mitgestaltung von
Rundfunk- und Fernsehsendungen mit Positivbeispielen über die Integration
Älterer, Pressekonferenzen und Arbeitsmarktgespräche.
Die Tatsache, dass die Zahl der Vermittlungen durch die Arbeitsämter in der
Altersgruppe der über 55-Jährigen gestiegen ist, obwohl die Bevölkerungsstärke
in diesem Alterssegment rückläufig ist, lässt vermuten, dass der
personalpolitische Bewusstseinswandel bereits eingesetzt hat. Dieser Erfolg kann nicht zuletzt
auf die Kampagne der Bundesanstalt für Arbeit zurückgeführt werden.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Deutschland nach
neuesten Erhebungen mit einer Erwerbstätigenquote der Älteren von 39 %
international relativ schlecht abschneidet, während z. B. in der Schweiz
oder in Norwegen rund 7 von 10 Menschen im Alter von 55 bis 64 Jahren
erwerbstätig sind (Quelle: iwd, 13. Juli 2000, Ausgabe Nr. 28)?
Anders als die Frage suggerieren will, schneidet die Erwerbstätigenquote der
Älteren in Deutschland im internationalen Vergleich keinesfalls schlecht ab.
Aktuelle Daten von Eurostat belegen, dass die Erwerbstätigenquote der 50- bis
unter 65-Jährigen im Jahr 1999 48,2 % betrug und damit nur knapp unterhalb des
Durchschnitts der EU (48,6 %) lag. Gleichzeitig lagen laut Mikrozensus die
Erwerbstätigenquoten der 50- bis unter 65-Jährigen im Jahr 1999 in Deutschland
in jeder Altersgruppe über denen des Vorjahres (50 bis 55: +1,5 Prozentpunkte
auf 73,1 %; 55 bis 60: +1,2 Prozentpunkte auf 55,1 %; 60 bis 65: +0,4
Prozentpunkte auf 19,5 %).
Der stärkste Anstieg der Erwerbstätigenquote ist bei den Frauen zwischen 50 und
55 (+2,1 Prozentpunkte) und den 55- bis 60-jährigen Frauen (+1,7
Prozentpunkte) zu verzeichnen.
6. Worauf führt die Bundesregierung die relativ hohen
Erwerbstätigkeitsquoten älterer Menschen in der Schweiz, in Norwegen, in den USA, in
Dänemark und in Großbritannien zurück, und ist die Bundesregierung gewillt,
diesbezügliche Maßnahmen dieser Länder für die deutsche
Arbeitsmarktpolitik zu übernehmen?
Wenn ja, welche?
Gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse über die tatsächlichen
Erklärungsfaktoren für die Höhe der Erwerbstätigenquote älterer Arbeitnehmer liegen der
Bundesregierung nicht vor. Eine Studie des IAB aus dem Jahr 1999, die sich mit
den Zusammenhängen zwischen Lebensalter, Erwerbsbeteiligung und
Altersgrenzenpolitik in den Staaten der Europäischen Union befasst, kommt zu dem
Ergebnis, dass neben den gesetzlichen Altersgrenzen für die Altersrente auch die
Arbeitsmarktsituation und die Ruhestandsvorstellungen der Betroffenen die
Länge des Erwerbslebens beeinflussen. So war beispielsweise Dänemark
angesichts einer rückläufigen Arbeitslosenquote zwischen 1983 und 1995 nicht dem
gleichen Druck wie andere Staaten ausgesetzt, ältere Arbeitnehmer vorzeitig zu
verrenten. Auch in Großbritannien sind seit 1988 weder im Rentenrecht noch im
Arbeitslosenrecht Vorruhestandsregelungen vorgesehen.
Die hohen Erwerbstätigenquoten der in der Frage genannten Staaten sind somit
sicherlich teilweise auf eine günstige Arbeitsmarktentwicklung in der
Vergangenheit sowie auf den Verzicht auf Maßnahmen zum vorzeitigen Ruhestand
älterer Arbeitnehmer zurückzuführen. Für Deutschland hingegen erschien die
Frühverrentung als eine ausgesprochen attraktive Lösung der Arbeitsmarktprobleme.
Hierfür gab es auch gute Gründe: Laut IAO verfügte keiner der in der Frage
genannten Staaten in den vergangenen Jahren über ein vergleichbar hohes Angebot
älterer Arbeitskräfte wie Deutschland. Während der Anteil der über 60-Jährigen
an der Bevölkerung in Deutschland im Jahr 2000 bei 23,2 % lag, betrug er z. B.
in den USA 16,4 %. Angesichts der Altersstruktur der Bevölkerung versprach
man sich von den Maßnahmen zur Frühverrentung eine umfangreiche
Entlastung des Arbeitsmarktes.
Zwischen 1960 und 1995 sank das faktische Rentenzugangsalter in Deutschland
bei den Männern um 4,7 und bei den Frauen um 3,9 Jahre. Dieser Entwicklung
wirkt die Bundesregierung heute mit den in den Fragen 1 bis 3 beschriebenen
Maßnahmen entgegen. Ein leichter Anstieg der Erwerbstätigenquote älterer
Arbeitnehmer ist bereits zu verzeichnen (vgl. Antwort zu Frage 5). Die
vollständigen Auswirkungen der ergriffenen Maßnahmen werden sich jedoch erst in den
Erwerbstätigenquoten der kommenden Jahre zeigen, da die heutige
Erwerbstätigenquote ein Spiegel der Politik vergangener Jahre ist.
Die Übertragung von Maßnahmen anderer Staaten auf Deutschland ist
grundsätzlich nur begrenzt möglich, da jedes Land andere gesellschaftliche Traditionen
sowie andere Steuer- und Transfersysteme hat. Ein Blick über die Grenzen kann im
Einzelfall gleichwohl dazu beitragen, wertvolle Anregungen für die
Modernisierung der deutschen Arbeitsmarktpolitik zu erhalten. Ein gutes Beispiel ist Job-
Rotation, dessen Verankerung als Regelmaßnahme im Arbeitsförderungsrecht
noch in diesem Jahr erfolgt und das seit Jahren in Dänemark und Schweden
erfolgreich praktiziert wird. Darüber hinaus belegt die bereits zitierte Studie des
IAB, dass die hohen Erwerbstätigenquoten älterer Arbeitnehmer in Dänemark
und Großbritannien in einem engen Zusammenhang mit einer hohen
Erwerbsbeteiligung der Frauen steht. Die Bestrebungen der Bundesregierung, das
Arbeitskräftepotential von Frauen verstärkt zu mobilisieren, werden somit auch
einen entscheidenden Beitrag zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote älterer
Arbeitnehmer leisten.
7. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung einer über die Homepage
der Bundesanstalt für Arbeit abrufbaren Untersuchung des Instituts der
deutschen Wirtschaft e.V. in Köln aus dem Jahre 2000, dass
„Senioritätsprivilegien“ – also die besondere Rücksichtnahme auf ältere Mitarbeiter –
in Manteltarifen und im Kündigungsschutz- und
Betriebsverfassungsgesetz eine „Beschäftigungsbremse“ für ältere Menschen darstellen, „die es
zu lockern gilt“?
Wenn ja, in welchen Bereichen beabsichtigt die Bundesregierung
Senioritätsprivilegien zu lockern?
Die Bundesregierung weist zunächst die der Frage zugrunde liegende These
zurück, dass der Kündigungsschutz eine „Beschäftigungsbremse“ sei, dessen
Lockerung zu mehr Beschäftigung führe. Die Unhaltbarkeit dieser Behauptung
hat sich nicht zuletzt darin gezeigt, dass die im Jahre 1996 durch die CDU/CSU/
F.D.P.-Koalition vorgenommenen weitgehenden Einschränkungen des
Kündigungsschutzes einen Beschäftigungszuwachs nicht gebracht haben. Auch die
OECD kommt auf Grundlage einer umfangreichen Untersuchung (OECD
Employment Outlook) aus dem Jahre 1999 über den Zusammenhang zwischen
Beschäftigungsschutz und Arbeitsmarkt, in die 27 OECD-Länder einbezogen
waren, zu dem Ergebnis, dass die Ausgestaltung des Beschäftigungsschutzes
wenig oder gar keine Auswirkung auf den Umfang der Arbeitslosigkeit hat.
Darüber hinaus gibt es im Kündigungsschutzgesetz auch keine
„Senioritätsprivilegien“, die eine „Beschäftigungsbremse“ für ältere Menschen darstellen
könnten. Ein besonderer gesetzlicher Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer
besteht nicht. Liegen die allgemeinen Voraussetzungen vor, findet das
Kündigungsschutzgesetz auf alle Arbeitnehmer unabhängig von ihrem Alter
Anwendung. Das Lebensalter ist mittelbar von Bedeutung, wenn der Arbeitgeber aus
dringenden betrieblichen Gründen kündigen muss. Der Arbeitgeber hat in
diesem Fall abzuwägen, welcher Arbeitnehmer unter Zugrundelegung sozialer
Kriterien von einem Arbeitsplatzverlust am wenigsten hart betroffen ist. Bei der
zu treffenden Sozialauswahl sind in erster Linie die Dauer der
Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers zu
berücksichtigen. Dem Lebensalter kommt bei der sozialen Auswahl der aus
betriebsbedingten Gründen zu entlassenden Arbeitnehmer keine vorrangige
Bedeutung zu. Für die Bewertung der sozialen Schutzbedürftigkeit steht nach der
jüngeren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vielmehr die Dauer der
Betriebszugehörigkeit mit höherer Priorität im Vordergrund. Demgemäß hat der
Arbeitgeber bei der sozialen Auswahl zunächst die Betriebszugehörigkeit und
dann das Lebensalter zu berücksichtigen. Ältere Arbeitnehmer ohne langjährige
Betriebszugehörigkeit befinden sich deshalb in keiner grundsätzlich besseren
Position als vergleichbare jüngere Arbeitnehmer, bei denen neben
Betriebszugehörigkeitszeiten ggf. noch weitergehende Unterhaltspflichten zu berücksichtigen
sind.
Auch im Betriebsverfassungsrecht gibt es keine „Senioritätsprivilegien“, die
sich einstellungshemmend für ältere Arbeitsuchende auswirken könnten. Das
Gegenteil ist der Fall. Die beiden Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes
(BetrVG), in denen ältere Arbeitnehmer besonders angesprochen werden, haben
ausdrücklich die Beschäftigungsförderung zum Ziel. Nach § 80 Abs. 1 Nr. 6
BetrVG gehört es zu den Aufgaben des Betriebsrats, die Beschäftigung älterer
Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern. § 75 Abs. 1 Satz 2 BetrVG betont die
Verpflichtung des Betriebsrats und des Arbeitgebers, darauf zu achten, dass
Arbeitnehmer nicht wegen der Überschreitung bestimmter Altersgrenzen benachteiligt
werden.
Soweit tarifvertragliche Regelungen an das Lebensalter des Arbeitnehmers
anknüpfen, besteht oft auch eine Abhängigkeit von der – zumeist langjährigen –
Betriebszugehörigkeit. Deshalb kann das „Senioritätsprinzip“ in Tarifverträgen
grundsätzlich nicht als „Beschäftigungsbremse“ für ältere Arbeitnehmer
angesehen werden. Im Übrigen sind Regelungen über den besonderen Schutz älterer
Arbeitnehmer, so wie sie die Tarifvertragsparteien in die Tarifverträge
aufgenommen haben, nicht zu beanstanden. Sie sind nützlich und sinnvoll, u. a., weil
ansonsten gesetzgeberische Ziele, z. B. das Altersteilzeitgesetz als
Beschäftigungsbrücke zwischen Jung und Alt, nicht in die Praxis umgesetzt werden
könnten.
8. Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach Angaben des Prognos-
Institutes der Anteil der Erwerbstätigen über 50 Jahre von 22 % (1996) auf 34 %
im Jahre 2020 steigen wird?
Wenn ja, welche Schlüsse bezüglich der Qualifizierung älterer
Arbeitnehmer zieht die Bundesregierung daraus?
Laut Mikrozensus betrug der Anteil der Erwerbstätigen im Alter von 50 Jahren
und älter an allen Erwerbstätigen im Jahre 1999 23 %. Darauf aufbauend geht die
Bundesregierung davon aus, dass der Anteil der Erwerbspersonen im Alter von
50 Jahren und älter an allen Erwerbspersonen auf ca. 35 % im Jahre 2020
ansteigen wird. Dies entspricht in Höhe und Anstieg den Annahmen zur Entwicklung
der Erwerbspersonen, die Prognos im Prognos-Gutachten 1998 „Auswirkungen
veränderter ökonomischer und rechtlicher Rahmenbedingungen auf die
gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland“ getroffen hat.
Koppelt man die prognostizierten Veränderungen in der Altersstruktur des
Erwerbspersonenpotentials mit den Prognosen zur Entwicklung der
Bevölkerungszahlen in den kommenden Jahrzehnten, lässt sich daraus folgern, dass bisher
ungenutztes Arbeitskräftepotential in Zukunft verstärkt mobilisiert werden
muss. Hierzu sind neben den älteren Arbeitnehmern auch die Frauen zu zählen.
Da sich gleichzeitig die Anforderungen an die Qualifikationen der Arbeitskräfte
aufgrund des technischen und wirtschaftlichen Wandels immer schneller ändern,
ist lebenslanges Lernen eine wichtige Voraussetzung, um ein Mismatch von
angebotenen und nachgefragten Qualifikationen zu vermeiden.
Diese Erkenntnisse haben Bundesregierung und Sozialpartner dazu veranlasst,
sich bereits im vergangenen Jahr gemeinsam in der Arbeitsgruppe
„Beschäftigungsförderung/Aktive Arbeitsmarktpolitik“ intensiv mit der Verbesserung der
Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer zu befassen. In dem am 9. Januar
2001 gefassten Beschluss wird der geplanten Qualifizierungsoffensive
zugunsten älterer Arbeitnehmer zentrale Bedeutung beigemessen (vgl. Antwort zu
Frage 2).
9. Stimmt die Bundesregierung mit der Auffassung überein, dass es in den
nächsten zehn Jahren zu einem Mangel an qualifizierten Fachkräften
kommen wird, wenn nicht in absehbarer Zeit zielgruppenspezifische
Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer über
40 Jahre geschaffen werden?
Wenn ja, in welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung solche
zielgruppenspezifischen Weiterbildungs- und Qualifikationsprogramme
durchzuführen?
Die dauernde Beobachtung der Entwicklung des Angebots und der Nachfrage
von Fachkräften sowie eine möglichst rasche Identifizierung von neuen
Qualifikationsanforderungen im Hinblick auf die berufliche Aus- und Weiterbildung
gehören zu den prioritären Aufgaben der Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik
der Bundesregierung. Bei dem in der schnell wachsenden IT-Branche
aufgetretenen Problem, in ausreichender Anzahl geeignete Fachkräfte auf den
verschiedenen Qualifikationsniveaus zu gewinnen, hat die Bundesregierung zusammen mit
der Wirtschaft rasch reagiert und verschiedene Initiativen eingeleitet:
Das Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit hat bereits im
Juli 1999 eine „Offensive zum Abbau des IT-Fachkräftemangels“ im Bereich
von Berufsausbildung, Hochschule und Weiterbildung beschlossen. Die
Deckung des kurzfristigen Bedarfs an IT-Spitzenkräften, hat die Bundesregierung
durch die im vergangenen Jahr gestartete Green-Card-Initiative sichergestellt.
Parallel zur befristeten und begrenzten Öffnung des Arbeitsmarktes sind auch die
Ausbildungs- und Weiterbildungsanstrengungen bereits erheblich verstärkt
worden. Die Wirtschaft hat sich u. a. verpflichtet, im IT-Bereich bis zum Jahr 2003
mindestens weitere 20 000 über die bereits im Bündnis für Arbeit zugesagten
40 000 Ausbildungsplätze hinaus, also insgesamt 60 000 Plätze, anzubieten. In
den seit einigen Jahren bestehenden neuen IT- und Medienberufen, werden
zurzeit mehr als 40 000 junge Leute ausgebildet. Darüber hinaus hat die
Bundesanstalt für Arbeit ihre Weiterbildungs- und Umschulungsaktivitäten, in die auch
Ältere einbezogen werden, in diesem Bereich erheblich ausgeweitet.
In längerfristiger Perspektive stellt die demographische Entwicklung und die
damit einhergehende Alterung der Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland
eine generelle Herausforderung dar. Dies gilt nicht nur für die sozialen
Sicherungssysteme. Nach bisher vorliegenden Prognosen kann sich auch bei einer
vorübergehenden Zuwanderung das für den Arbeitsmarkt und die Wirtschaft zur
Verfügung stehende Angebot an Erwerbspersonen nach dem Jahr 2020 deutlich
vermindern. In jedem Fall werden Unternehmen und Betriebe in zunehmendem
Maße Belegschaften mit einem höherem Anteil Älterer haben. Dies ist nicht nur
eine Herausforderung für die berufliche Weiterbildung, sondern insbesondere für
die Personalpolitik und Arbeitsorganisation der Unternehmen. Die Stärken
älterer Mitarbeiter und das Innovationspotential von Nachwuchskräften gezielt zu
entwickeln und deren Zusammenspiel im Arbeitsprozess optimal zu gestalten,
wird in Zukunft ein wichtiges Ziel einer wettbewerbsfähigen Organisations- und
Personalentwicklung in Betrieben und Verwaltungen sein müssen. Die
Berufsbildungspolitik wird dies durch flexible Rahmenbedingungen und Strukturen für
die berufliche Erstausbildung und das Weiterlernen in allen Phasen des
Berufslebens unterstützen.
Darüber hinaus bedarf es zur Aufrechterhaltung und mittel- und langfristigen
Sicherung der Leistungs- und Innovationsfähigkeit auf individueller und
(über-)betrieblicher Ebene der Qualifizierung aller Generationen, um die Folgen
des Alterns zu mildern. Diesem Aspekt trägt die Bundesregierung u. a. durch die
gezielte Förderung von transferorientierten Forschungs- und
Entwicklungsprojekten Rechnung.
10. Welche Daten liegen der Bundesregierung vor bezüglich des
durchschnittlichen Ruhestandseintrittsalters der Beamten und der Angestellten
im öffentlichen Dienst
– in Kommunen
– in den Bundesländern
– im Bundesdienst?
Bezüglich des durchschnittlichen Ruhestandseintrittsalters der Beamten und
Richter liegen folgende Daten vor:
Versorgungszugänge der Gebietskörperschaften im Jahr 19991)
– Durchschnittsalter bei Eintritt in den Ruhestand –
1) Ohne Berufssoldaten sowie Beamte der Bahn, Post und des mittelbaren öffentlichen Dienstes.
2) Einschl. Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Versorgungsempfängerstatistik
Durchschnittsalter
Insgesamt 59,0
Bund 59,7
Länder 59,1
Gemeinden2) 58,2
Bezüglich der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes liegt keine bundesweite
statistische Analyse des Renteneintrittsverhaltens vor. Für den Bereich der
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (ca. 50 % der Rentner des
öffentlichen Dienstes) trat der Versicherungsfall in 1999 durchschnittlich mit
59,4 Jahren ein.
11. Welche Daten liegen der Bundesregierung vor bezüglich des
durchschnittlichen Ruhestandseintrittsalters der Angehörigen der Bundeswehr?
Für zivile Beamte der Bundeswehr betrug im Jahr 1999 das durchschnittliche
Ruhestandseintrittsalter 60,1 Jahre, für Angestellte das durchschnittliche
Rentenzugangsalter 61,3 Jahre. Für alle zivilen Angehörigen der Bundeswehr
(Beamte, Angestellte, Arbeiter) belief sich das durchschnittliche
Ruhestandseintrittsalter bzw. Rentenzugangsalter auf 61,2 Jahre.
Berufssoldaten unterliegen gemäß § 45 Soldatengesetz der allgemeinen oder der
dienstgradbezogenen besonderen Altersgrenze. Die allgemeine Altersgrenze,
die mit Vollendung des 60. Lebensjahres erreicht wird, gilt für alle Offiziere im
Generalsrang und für die Offiziere des Sanitäts-, Militärmusik- und des
Militärgeografischen Dienstes.
Die übrigen Berufsoffiziere und die Berufsunteroffiziere unterliegen der
dienstgradbezogenen besonderen Altersgrenze.
Demnach werden in den Ruhestand versetzt:
– Oberste mit Vollendung des 59. Lebensjahres,
– Oberstleutnante mit Vollendung des 57. Lebensjahres,
– Majore mit Vollendung des 55. Lebensjahres,
– Stabshauptleute mit Vollendung des 55. Lebensjahres,
– Hauptleute/Oberleutnante/Leutnante mit Vollendung des 53. Lebensjahres,
– Berufsunteroffiziere mit Vollendung des 53. Lebensjahres.
Reguläre Zurruhesetzungen finden erst nach Überschreiten der jeweils
festgelegten Altersgrenze statt. Ein aussagekräftiger Durchschnittswert für alle
Dienstgrade kann wegen der dienstgradbezogenen Altersgrenzen und der
differenzierten Mengengerüste nicht gebildet werden. Abweichungen von den
vorgegebenen Zurruhesetzungsaltern sind durch Dienstunfähigkeit bedingt und
finden nur in geringem Umfang statt. So betrug der Anteil an vorzeitigen
Zurruhesetzungen im Jahre 2000 nur 4,2 % (absolut 69 von 1 661 ZR), gemessen an
den gesamten Versorgungszugängen Berufssoldaten. Dabei wurden diese
Soldaten im Durchschnitt etwa 5 Jahre vor Erreichen ihrer jeweiligen Altersgrenze in
den Ruhestand versetzt.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung das durchschnittliche
Ruhestandseintrittsalter der Beamten und der Angestellten im Bundesdienst und der
Bundeswehr im Vergleich zum durchschnittlichen Renteneintrittsalter in
der gesetzlichen Rentenversicherung?
Das durchschnittliche Zugangsalter bei Versichertenrenten (Renten wegen
Alters und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit) in der gesetzlichen
Rentenversicherung (Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten,
knappschaftliche Rentenversicherung) betrug 1999 60,1 Jahre.
Für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes ist der Versicherungsfall in der
Zusatzversorgung grundsätzlich identisch mit dem Eintritt des Rentenfalls in der
gesetzlichen Rentenversicherung. Die Abweichung vom Durchschnittswert der
gesetzlichen Rentenversicherung resultiert insbesondere aus der
unterschiedlichen Versichertenstruktur.
Das durchschnittliche Ruhestandseintrittsalter der Beamten und Richter der
Gebietskörperschaften liegt mit 59,0 Jahren etwas niedriger als das
durchschnittliche Rentenzugangsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hierbei ist
anzumerken, dass die Zahlen nur eingeschränkt vergleichbar sind, da der
Renteneintritt in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht in jedem Fall aus
vorangegangener Erwerbstätigkeit erfolgt. So betrug das durchschnittliche
Rentenzugangsalter aus vorausgegangener versicherungspflichtiger Beschäftigung
58,5 Jahre. Weiter ist zu berücksichtigen, dass für bestimmte Beamtengruppen
(Polizei- und Justizvollzugsdienst, Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren)
vorgezogene Altersgrenzen gelten.
Wesentlichen Einfluss auf das niedrige durchschnittliche
Ruhestandseintrittsalter bei Beamten und Richtern hat jedoch auch die hohe Anzahl der vorzeitigen
Versetzungen in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. So lag der Anteil der
Versorgungszugänge wegen Dienstunfähigkeit bei den Gebietskörperschaften
bei knapp 48 % aller Versorgungszugänge. Demgegenüber betrug 1969 die
Quote der vorzeitigen Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit bei den
Gebietskörperschaften insgesamt rund 23 %. Wenn auch der aktuelle Anstieg durch die
Einführung von Versorgungsabschlägen zum 1. Januar 2002 mit beeinflusst war,
ist dennoch festzustellen, dass seit 1993 der Anteil der Versorgungszugänge
wegen Dienstunfähigkeit sich relativ konstant bei 40 % bewegt.
Der Anstieg der Frühpensionierungen wegen Dienstunfähigkeit führt in
Verbindung mit der steigenden Lebenserwartung zu einer deutlichen Verlängerung der
durchschnittlichen Gesamtbezugsdauer der Versorgung und ist damit ein
wichtiger Faktor für den prognostizierten Anstieg der Versorgungsausgaben.
Allerdings muss berücksichtigt werden, dass nicht nur in der
Beamtenversorgung die Versorgungszugänge wegen Dienstunfähigkeit das durchschnittliche
Ruhestandseintrittsalter absenken, sondern auch in der gesetzlichen
Rentenversicherung die Zugänge an Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit dazu
führen, dass das durchschnittliche Rentenzugangsalter bei allen
Versichertenrenten unter das sich bei ausschließlicher Berücksichtigung von Renten wegen
Alters ergebende Niveau absinkt.
13. Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen, um das durchschnittliche
Ruhestandseintrittsalter der Beamten und Angestellten im Bundesdienst
sowie der Angehörigen der Bundeswehr zu erhöhen?
Wenn ja, welche Maßnahmen?
Erste Maßnahmen zur Verminderung der vorzeitigen Zurruhesetzung der
Beamten im Bundesdienst sind mit der Einführung der Teildienstfähigkeit und der
verstärkten Prüfung anderer Beschäftigungsmöglichkeiten bereits getroffen.
Auch die Einführung von Versorgungsabschlägen zum 1. Januar 2001 war
ebenso wie in der Rentenversicherung unabweisbar. Ob und welche weiteren
Maßnahmen angezeigt sind, wird derzeit in einer vom Bundesministerium des
Innern eingesetzten Projektgruppe geprüft. Zum Spektrum möglicher
Maßnahmen gehört neben dem Arbeitsschutz und einer verstärkten
Gesundheitsförderung insbesondere eine Überprüfung des Verfahrens zur Feststellung der
Dienstunfähigkeit.
Die Ruhestandsalter für Berufssoldaten werden in den nächsten Jahren erhöht.
Durch das Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger
dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften wurde bereits am 18. Dezember
1989 festgelegt, dass die besonderen Altersgrenzen ab 2002 um ein Jahr erhöht
werden (Ausnahme: Berufsunteroffiziere). Durch das Versorgungsreformgesetz
vom 29. Juni 1998 wird dann in den Jahren zwischen 2007 und 2015 das
Zurruhesetzungsalter für alle Berufssoldaten um ein weiteres Jahr erhöht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
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