Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
Drucksache
14/
4879
14. Wahlperiode
05. 12. 2000
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 4. Dezember 2000 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cajus Caesar, Axel E. Fischer
(Karlsruhe-Land), Dr. Peter Paziorek, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/4559 –
Bedrohung heimischer Biotope durch Invasionspflanzen
Im Zeitalter der Globalisierung hat sich die Mobilität der Menschen um ein
Vielfaches erhöht. Touristen durchkämmen die entlegensten Regionen und
Waren werden um die halbe Welt transportiert. Doch dieser Trend hat uns
nicht nur Vorteile gebracht. Im Schlepptau der Menschen und Waren reisen
„blinde Passagiere“ mit. Einige von ihnen lösen Katastrophen aus – etwa die
Immunschwäche Aids, die sich innerhalb kürzester Zeit auf der ganzen Welt
ausbreiten konnte. Andere sind weniger spektakulär, tragen jedoch ebenfalls
Gefahrenpotentiale in sich. Tiere und Pflanzen aus Übersee werden als
Mitbringsel gekauft, weil sie schön, niedlich, dekorativ oder einfach anders sind
und werden dann in Deutschland freigesetzt. Die meisten können in der
Bundesrepublik Deutschland nicht überleben, aber einige schaffen es und treten
einen Siegeszug ohnegleichen an. Dazu gehören einige Pflanzenarten wie die
Goldrute (Solidago canadensis und Solidago gigantea), das indische
Springkraut (Impatiens glandulifera), der japanische Staudenknöterich (Reynoutria
japonica und Reynoutria sachalinense) und die Herkulesstaude (Heracleum
mantegazzianum und Heracleum giganteum). Diese Arten konnten sich in der
Vergangenheit stark ausbreiten. Dabei kommt ihnen zugute, dass sie kaum
Fressfeinde haben. Die meisten heimischen Insekten sind nicht an die neuen
Pflanzen angepasst und verschmähen sie als Nahrungsquelle. Zum Beispiel
können von den in Baden-Württemberg vorkommenden über 400
verschiedenen Wildbienenarten nur 4 den Pollen der Goldrute nutzen. Unkontrolliertes
Wachstum der Neophyten und ein Verdrängen der ursprünglichen Vegetation
sind die Folge.
Doch nicht nur Biotope werden geschädigt, auch für den Menschen können
Gefahren entstehen. Zum Beispiel enthält der Saft der Herkulesstaude
Furanocumarine. Wird die Pflanze, zum Beispiel durch spielende Kinder, beschädigt,
dringt der Saft in die Haut ein. Anschließend werden durch
Sonnenbestrahlung Reaktionen ausgelöst, die zu Verbrennungen zweiten und dritten Grades
führen.
Drucksache
14/
4879
– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Die Naturschützer sind sich nicht einig, wie mit den Neophyten zu verfahren
ist. Die einen plädieren dafür, der Entwicklung freien Lauf zu lassen, andere
fordern eine energische Bekämpfung. In den Vereinigten Staaten findet das
Thema der nicht einheimischen Tier- und Pflanzenarten inzwischen erhebliche
Resonanz. Eine Studie des Office of Technology Assessment schätzte die
derzeit jährlich durch eingeschleppte Organismen entstehenden Schäden auf fast
100 Mrd. Dollar. In der Bundesrepublik Deutschland findet das Thema der
Neophyten hingegen wenig Beachtung.
Vo r b e m e r k u n g
Gebietsfremde invasive Arten können je nach Erdregion und Begleitumständen
ein wichtiger Faktor für den Rückgang der bodenständigen biologischen Vielfalt
sein. Diesem Problem wurde mit dem Artikel 8 (h) des Übereinkommens über
die biologische Vielfalt von 1992 Rechnung getragen, in dem es heißt, dass die
Vertragsstaaten die Verpflichtung eingehen, „... soweit möglich und sofern
angebracht, die Einbringung gebietsfremder Arten, welche Ökosysteme,
Lebensräume oder Arten gefährden, zu verhindern, und diese Arten zu kontrollieren
oder zu beseitigen“. Vergleichbare Verpflichtungen bestehen für Deutschland
auch aufgrund einer Vielzahl anderer internationaler Übereinkünfte wie z. B. des
Bonner Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden
Tierarten (Art. III Abs. 4c), des Berner Übereinkommens über die Erhaltung der
europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume
(Art. 11 Abs. 2b), der Konvention zum Schutz der Alpen (Art. 17), der
Vogelschutzrichtlinie (Art. 11) (Richtlinie 79/409/EWG), der Flora-, Fauna-, Habitat-
Richtlinie (Art. 22) (Richtlinie 92/43/EWG), der EG-Artenschutzverordnung
(Art. 4 Abs. 6d) (Verordnung (EG) Nr. 338/97) und des Umweltschutzprotokolls
zum Antarktis-Vertrag (Anlage II Art. 4 Abs 1).
Darüber hinaus sind im Bereich der sanitären und phytosanitären Maßnahmen
das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen (IPPC) mit den im Rahmen
dieses Übereinkommens erstellten Internationalen Standards für
pflanzengesundheitliche Maßnahmen (z. B. für Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen,
Risikobewertungen, Grenzkontrollen und Quarantäne) sowie das WTO-
Übereinkommen über Sanitäre und Phytosanitäre Maßnahmen („SPS-Agreement“)
zu nennen.
Ausgerichtet an der Vorgabe des Übereinkommens über die biologische Vielfalt
werden derzeit international Leitlinien entwickelt, die sich z. B. auf die
Verhinderung einer Einbringung von gebietsfremden Arten, die Ausbringung selbst
und auf Gegenmaßnahmen bei negativen Auswirkungen beziehen und sich dabei
am Vorsorgeprinzip orientieren.
Auf der nationalen Ebene ist vor allem die Rahmenregelung in § 20d Abs. 2 des
Bundesnaturschutzgesetzes maßgebend, nach welcher die Ausbringung von
gebietsfremden Tieren und Pflanzen wild lebender und nicht wild lebender Arten
genehmigungspflichtig ist. Des Weiteren ist das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
zu nennen, dessen Zweck es ist, Pflanzen, insbesondere Kulturpflanzen, vor
Schadorganismen zu schützen (§ 1 PflSchG). Dieses beinhaltet auch
gebietsfremde Arten, sofern sie als Schadorganismen einzustufen sind. Die Grundlagen
für Maßnahmen gegen die Einschleppung und Verbreitung solcher
Schadorganismen fußen auf den §§ 3, 4 und 5 des PflSchG und werden insbesondere in der
Pflanzenbeschauverordnung präzisiert.
Wegen der in Deutschland und auch im internationalen Bereich aufgetretenen
Anforderungen hat die Bundesregierung frühzeitig begonnen, die Problematik
aufzuarbeiten. So haben z. B. das Umweltbundesamt und das Bundesamt für
Naturschutz spezielle Forschungsvorhaben mit Ausrichtung auf bestimmte Ein-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –
Drucksache
14/
4879
schleppungsmechanismen, auf Inventare der Vorkommen und Häufigkeit
gebietsfremder Arten und auf die ökologischen Folgen ihrer Ausbreitung
durchgeführt bzw. haben solche gegenwärtig in Bearbeitung oder Vorbereitung.
Gleichzeitig wird an Konzepten zur Minimierung der Einbringung und
Ausbreitung gebietsfremder Arten gearbeitet.
Um die rechtliche Regulierung gebietsfremder Arten im Vergleich zu
gentechnisch veränderten Arten zu diskutieren, hatte das Umweltbundesamt bereits
im Jahre 1998 ein Arbeitsgespräch mit führenden deutschen Experten
abgehalten. Im Jahre 2000 wurde auf der Tagung „Biologische Invasionen –
Herausforderung zum Handeln?“ des Bundesamtes für Naturschutz das Thema vertieft
bearbeitet.
Die Ergebnisse dieser Aktivitäten werden auf nationaler und internationaler
Ebene umgehend in die zuständigen Gremien eingebracht. Trotz ihres teilweise
beträchtlichen Umfangs machen die bereits vorliegenden Ergebnisse aber
deutlich, dass weiterer Forschungsbedarf besteht.
Derzeit richtet sich die Aufmerksamkeit der Bundesregierung insbesondere auf
folgende Punkte:
– Im Rahmen der Überlegungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung
des Rechtes des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur
Anpassung anderer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuregG) sollen die
derzeitigen Regelungen über die Aussetzung von Tieren im Hinblick auf ihre
Wirksamkeit überprüft werden. Derzeit wird innerhalb der Bundesregierung
geprüft, ob jegliches Aussetzen von Tieren grundsätzlich einer
Genehmigungspflicht unterworfen und die Länder rahmenrechtlich verpflichtet
werden sollen, Maßnahmen zu treffen zur Abwehr ökologisch unerwünschter
Pflanzen- und Tierarten.
– Die Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Aktionsplänen gegen
invasive gebietsfremde Arten (gemäß Entscheidung V/8 der 5.
Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt) ist eine
vordringliche Aufgabe, um die Freisetzung gebietsfremder Organismen –
wo notwendig – zu minimieren.
1. In welchem Umfang haben sich die in der Einleitung genannten
Neophyten in heimischen Biotopen ausgebreitet?
Der Japanische Staudenknöterich
(Reynoutria japonica)
hat sich in Deutschland
stark ausgebreitet. Die Art wächst hauptsächlich an Bach- und Flussufern, ferner
auf Industriebrachen, ruderalen (gestörten) Stellen, Wegböschungen,
Bahndämmen, Kohlehalden und in Waldsäumen. Sie bildet dort stellenweise weitläufige,
dichte Bestände und übt großen Konkurrenzdruck auf die übrige Vegetation aus.
R. japonica
kann Struktur und Arteninventar betroffener Ökosysteme
vollkommen verändern. Als problematisch wird insbesondere die Veränderung bzw.
Verdrängung der autochthonen Vegetation von Flussauen eingestuft. Damit
verbunden ist als wasserbauliches Problem vor allem die Unterspülung von
Reynoutria
-
Beständen bei Hochwasserereignissen anzusehen, da sich unter dem dichten
Blätterdach keine bodenfestigende Krautschicht etablieren kann.
Die tatsächlichen und potentiellen Auswirkungen der
R. japonica
-Ausbreitung
müssen regional differenziert betrachtet werden. Das massenhafte Auftreten
von
R. japonica
an Fließgewässern konzentriert sich auf bestimmte Regionen. In
Baden-Württemberg sind dies z. B. vor allem der Neckar und Gewässer 1. Ord-
Drucksache
14/
4879
– 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
nung am Westabfall des Schwarzwaldes (z. B. Rench und Kinzig). Weitere
bedeutende Vorkommen existieren an Sulzbach, Wolf und Enz.
Im Gebiet der Ortenau und an vielen anderen Flussläufen in Westdeutschland
(stellenweise auch in Mittelgebirgen) muss
R. japonica
als sehr problematisch
eingestuft werden, spielt andernorts (z. B. an der niederländischen Grenze, in
Hessen oder Nordbayern) aber keine oder nur eine untergeordnete Rolle.
Die zweite in der Anfrage genannte Staudenknöterich-Art
(Reynoutria
sachalinensis)
breitet sich in ähnlichen Biotopen wie
Reynoutria japonica
aus. Beide
Arten kommen auch gemeinsam vor. Insgesamt tritt
Reynoutria sachalinensis
seltener auf als
R. japonica
. Beide Staudenknötericharten zeichnen sich durch
eine sehr starke vegetative Ausbreitungskraft und Dominanz aus, wodurch sie
unter entsprechenden Standortverhältnissen außerhalb des Waldes eine größere
Zahl von Vegetationstypen bzw. Pflanzenarten verdrängen können.
Die beiden Goldrutenarten
Solidago gigantea
und
S. canadensis
breiten sich
hauptsächlich auf brachgefallenen Flächen aus und dringen von da aus in die
angrenzenden Biotope ein, insbesondere in lichte Wälder. In den großen
Stromtälern (z. B. am Oberrhein) stellen sie eine ernste Bedrohung für natürliche und
halbnatürliche Vegetationstypen bzw. Lebensgemeinschaften dar.
Die Goldruten sind unter günstigen Standortbedingungen in der Lage, andere
krautige Pflanzenarten durch hohe Bestandsdichte zu verdrängen. Dieses ist
bereits auf beachtlichen Flächen der Fall. Sie können jedoch auch unter nicht
optimalen Bedingungen gemeinsam mit anderen Arten vorkommen, ohne diese zu
verdrängen. Das führt dazu, dass die Goldruten in den Tieflagen überall bereits
fester Bestandteil der Offenlandvegetation sind.
S. canadensis
erweist sich dabei
als die weniger häufige Art mit ausgeprägterer Standortpräferenz für trockenere
und wärmere Verhältnisse.
Das Indische Springkraut
(Impatiens glandulifera)
hat in Mitteleuropa optimale
Wuchs- und Vermehrungsbedingungen an Gewässerrändern (hauptsächlich
Fließgewässer) und feuchten Säumen gefunden. Da diese Art einjährig ist, ist sie
auf eine Standortdynamik angewiesen, die in der Keimungs- und Aufwuchszeit
für offene, lichtreiche Bodenflächen sorgt und in der Folgezeit einen zu dichten
Wuchs konkurrierender, mehrjähriger Arten verhindert. Daher wirkt sich das
Indische Springkraut gegenüber anderen Arten auch in seinem ökologischen
Optimalbereich weniger verdrängend aus, als die konkurrenzstarken Rhizom-
Neophyten (Staudenknöterich und Springkraut). Das Springkraut ist in den
Tiefbis Mittelgebirgslagen mittlerweile fast überall gegenwärtiger Bestandteil der
Vegetation entsprechender Standorte.
Die Herkulesstaude
(Heracleum mantegazzianum)
zeigt ebenfalls deutliche
Ausbreitungstendenzen auf frischen und feuchten Wiesen und Gewässer
begleitenden Standorten mit Hochstaudenvegetation. Verglichen mit den anderen
genannten Arten ist sie jedoch viel weniger verbreitet und allgemein bekannt durch
die Gefahr von Hautreizungen bei Berührung. Aus ökologischer Sicht ist diese
Art in viel geringerem Maße als die anderen ein Gefährdungsfaktor. Allerdings
kann auch diese Pflanzenart große Konkurrenzkraft entwickeln und unter
entsprechenden Bedingungen andere Pflanzenarten verdrängen. Es sind jedoch nur
regionale Beispiele bekannt (z. B. Ruhrgebiet), in denen dies in nennenswertem
Ausmaß (vor allem flussbegleitend) der Fall ist.
Bei arten- und biotopgerechter Nutzung und Pflege von Grünflächen,
Gewässerufern und Wäldern stellt keine dieser Pflanzenarten in Deutschland eine
Bedrohung der biologischen Vielfalt dar, sondern führt nur lokal zu
Artenverschiebungen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 –
Drucksache
14/
4879
2. Wie viele und welche Pflanzen- und Insektenarten werden dadurch
verdrängt?
Neophyten können am Artenrückgang direkt beteiligt sein. Wissenschaftliche
Untersuchungen zeigen, dass von den 26 % in Deutschland vorkommenden
einheimischen und archäophytischen Arten, die der Kategorie „ausgestorben oder
gefährdet“ zugeordnet werden, 43 Pflanzenarten vom Gefährdungsfaktor
„Einführung von Exoten“ betroffen sind; so zum Beispiel der Straußfarn
(Matteuccia
struthiopteris)
durch Staudenknöterich-
(Reynoutria
-
)
Dominanzbestände in
Bachauen.
Insekten-Lebensräume, die durch Neophyten beeinträchtigt werden können,
sind Bach- und Flussröhrichte, Feuchtwiesen und Bachtäler, Halbtrockenrasen,
Fels-Trockenrasen und Wegränder, Schlagfluren u. a. m.
Insektenarten, die lokal verdrängt werden können, sind Bewohner verschiedener
Röhricht-Pflanzen: Eulenfalter (Noctuidae), Spinnerartige (Bombyces),
Spannerfalter (Geometridae), zahlreiche Käferarten, z. B. Schilfkäfer (Donacia),
Sumpfgraskäfer (Plateumaris), Schwertlilienrüssler (Mononychus) usw.
In Halbtrockenrasen können die Goldrutenarten (
Solidago
spp.) hektargroße
Flächen vereinnahmen und die Raupennahrungspflanzen bzw. Saugpflanzen für
gefährdete Falter (Lepidopteren), Fliegen (Dipteren) u.a. verdrängen.
Problematischer scheint die Besiedlung von Fels-Trockenrasen, Felsspalten, Blockhalden
und Felsterrassen durch das Schmalblättrige Greiskraut
(Senecio inaequidens)
auf den Schieferfelsen des Mittelrheins und in der Südeifel zu sein.
Senecio inaequidens
kann dort flächig Habitate z. B. von Ödlandschrecken
(
Oedipoda
spp.) überwuchern. Die bis zu einen Meter hohen
Greiskrautpflanzen bilden bereits im dritten Jahr einen undurchdringlichen Krautbewuchs
und eine erhebliche Biomasse. Aussagen zur Weiterentwicklung von
Senecio
inaequidens
sind erst nach dem Auftreten eines Winters mit massiven
Frostperioden (um –20 °C) möglich.
Das Aussterben oder ein starker Rückgang von Insektenarten ist durch
Neophyten jedoch nicht zu erwarten. Das Verdrängen von Arten beschränkt sich auf
lokale Vorkommen. Allerdings können Offenlandhabitate von Insekten in
Naturschutzgebieten (z. B. offene Tuff-/Lavahalden), so sie nicht freigestellt werden,
durch Massenbewuchs und stete Aussamung in das Umfeld für bestimmte Arten
unbesiedelbar werden.
Andererseits bietet ein Großteil dieser Neophyten insbesondere für Falter-,
Bienen- und Fliegenarten eine wichtige Pollen- und Saugnahrung. Bei
Senecio
inaequidens
handelt es sich z. B. um einen Spätblüher, der für einige
Nektarsauger eine nicht unwesentliche „Übergangstracht“ in einer sonst blütenarmen
Jahreszeit bietet.
Das Indische Springkraut
(Impatiens glandulifera)
bietet Bienenarten,
vornehmlich Hummeln, vier Monate lang Nektarnahrung, und der Mittlere
Weinschwärmer
(Deilephila elpenor)
hat diese Art als Raupennahrungspflanze „entdeckt“.
Wie viele Insektenarten von Neophyten lokal verdrängt werden, ist nicht
bezifferbar. Am Beispiel der Großschmetterlinge können potentiell betroffene Arten
genannt werden.
Nach derzeitiger Kenntnislage erscheint der Verdrängungseffekt für
Insektenarten auf der nationalen Ebene betrachtet nicht gravierend. Andererseits
profitieren lokal einheimische Insektenarten wiederum von den Neophyten (Nektar,
Pollen, Unterschlupf).
Drucksache
14/
4879
– 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
3. Welche weiteren Pflanzenarten haben sich in den vergangenen 10 Jahren
in der Bundesrepublik Deutschland ausgebreitet?
Ein Zeitraum von etwa 10 Jahren ist für die Beurteilung des
Ausbreitungspotenzials von Neophyten häufig zu kurz, da sich viele Neophyten erst nach einer
längeren Zeitverzögerungsphase, die zum Teil mehr als 100 Jahre dauern kann,
invasionsartig auszubreiten beginnen. Viele der heute Probleme bereitenden
Neophyten wurden bereits vor 50 bis 150 Jahren eingeschleppt, wie z. B. der
1872 nach Deutschland eingeschleppte Japanische Staudenknöterich
(Reynoutria japonica)
.
In fast allen Biotoptypen Deutschlands kommen gebietsfremde Pflanzenarten
vor. Besonders reich an Neophyten sind Standorte mit einem hohen Niveau
anthropogener Veränderungen und/oder hoher natürlicher Umweltdynamik. Zur
ersten Gruppe gehören Ackerstandorte und urban-industrielle Ökosysteme.
Auch urban-industrielle Pflanzengesellschaften werden zu erheblichen Anteilen
von Neophyten bestimmt. Zur zweiten Gruppe gehören Gewässerränder und
Flussauen, wobei die Effekte natürlicher und anthropogener Änderungen häufig
ineinander greifen.
Von den 300 in Deutschland vorhandenen Arten, die auf bewirtschafteten
Flächen als Unkräuter von Bedeutung sind, sind etwa 10 % als neophytische
Arten einzustufen. Genaue Erhebungen, in welchem Ausmaß sich diese seit
ihrer Einschleppung bzw. seit den letzten 10 Jahren ausgebreitet haben, liegen
derzeit nicht vor. Zu den neophytischen Unkräutern gehören z. B. das
Kanadische Berufkraut (
Conyza canadensis
, eingeschleppt: 1700), das Kleinblütige
Knopfkraut (
Galinsoga parviflora
, 1800), der Persische Ehrenpreis (
Veronica
persica
, 1805), der Aufrechte Sauerklee (
Oxalis fontana
, 1807), der
Zurückgekrümmte Fuchsschwanz (
Amaranthus retroflexus
, 1815), die Strahlenlose
Kamille (
Matricaria discoidea
, 1852), das Orientalische Zackenschötchen
(
Bunias orientalis
, vor 1800) und der Acker-Gauchheil (
Anagallis arvensis
,
Einschleppungsjahr nicht bekannt). Diese Arten kommen somit bereits seit langer
Zeit in Deutschland vor.
Beispiele von aktuell sehr aktiv in Ausbreitung befindlichen Neophytenarten
sind das Schmalblättrige Greiskraut
(Senecio inaequidens)
sowie der Faden-
Ehrenpreis
(Veronica filiformis)
. Das Greiskraut wird vor allem entlang der
Verkehrswege verbreitet und besiedelt von da aus im Wesentlichen gestörte
(ruderale) Offenstandorte. Zunehmend werden auch Massenbestände beobachtet, bei
denen jedoch noch untersucht werden muss, inwieweit sie einen letalen
Konkurrenzfaktor für andere Pflanzenarten darstellen.
Der Faden-Ehrenpreis wird im urbanen Bereich in Mährasen verbreitet und ist
hier als Bereicherung der biologischen Vielfalt zu bewerten. Ökologisch
negative Auswirkungen sind nicht nachweisbar.
Beispiel einer hochinvasiven, aber nur mit Vorbehalt als schädlich für die
einheimische biologische Vielfalt zu bewertenden Art ist das Kleine Springkraut
(Impatiens parviflora),
das sich in Wäldern und Forsten immer noch sehr stark
ausbreitet. Trotz oftmals erheblicher Massenentfaltung ist keine generelle akute
Gefährdung der heimischen biologischen Vielfalt zu erkennen. Zumindest
teilweise scheint jedoch das einheimische Springkraut
(Impatiens noli-tangere)
dadurch zurückgedrängt zu werden.
Insgesamt kann nicht der Standpunkt vertreten werden, dass sich alle Neophyten
auf die biologische Vielfalt nachteilig auswirken. Daher ist jeder Fall im
Einzelnen zu prüfen. Es sind auch einige wenige Fälle von Arten bekannt (z. B. bei den
Nachtkerzen, Gattung Oenothera) bei denen im Einwanderungsgebiet (auch
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 –
Drucksache
14/
4879
Deutschland) ein aktiver Sippenbildungsprozess mit der Entstehung neuer Arten
einsetzt. Global betrachtet nimmt die biologische Vielfalt und genetische
Diversität in solchen Fällen zu.
4. Bei welchen Neophytenarten ist die Ausbreitung inzwischen zum
Stillstand gekommen und bei welchen Arten schreitet sie weiter fort?
Es gibt zur Zeit keine umfassenden Erhebungen, bei welchen Neophytenarten
die Ausbreitung mittlerweile zum Stillstand gekommen ist. Als Beispiel kann
jedoch der Neophyt
Senecio vernalis
(Frühlingsgreiskraut, eingeschleppt 1850)
aufgeführt werden, der sich um die Jahrhundertwende massiv in Deutschland
ausgebreitet hatte. Aufgrund der Düngung und Bewirtschaftung der Flächen
(Äcker), auf denen die Art hauptsächlich vorkam, spielt sie heutzutage nur noch
eine untergeordnete Rolle. Ein weiteres Beispiel eines Neophyten, der nach einer
langen, intensiven Ausbreitungsphase wieder im Rückgang befindlich ist, bildet
die Wasserpest
(Elodea canadensis)
. Dabei spielen aber spezielle Faktoren eine
Rolle, so dass dieses Beispiel nicht übertragbar ist.
Generell ist davon auszugehen, dass ökologisch gut etablierte Neophyten sich
grundsätzlich weiterhin ausbreiten werden. Sofern Regulierungsbedarf besteht,
ist der Regulierungsansatz in einem generell auf die Förderung der biologischen
Vielfalt ausgerichteten Flächenmanagement zu suchen (nachhaltig arten- und
biotopgerechte Nutzung und Pflege) und in der Regel weniger in speziell auf die
Neophytenarten abzielenden Maßnahmen.
5. Wie hoch schätzt die Bundesrepublik Deutschland die wirtschaftlichen und
ökologischen Schäden ein, die bei weiterer Ausbreitung der Neophyten
entstehen können?
In Bezug auf die ökonomischen Kosten (reduzierte Ernten, reduzierte
Tierproduktion, Verlust bestimmter Arten bzw. Erhaltungskosten für die
Biodiversität bestimmter Arten, medizinische Kosten verursacht durch toxische
und allergene Wirkungen oder durch die Krankheitsübertragung durch
Neobiota) liegen für Deutschland noch keine Zahlen vor. Für die USA werden
diese Kosten nach Angaben des U. S.-Kongresses von 1993 jedoch auf 3,6 bis
5,4 Milliarden Dollar pro Jahr geschätzt.
Die Bundesregierung hat bereits die Vergabe eines Forschungsvorhabens zu
dieser Problematik eingeleitet.
Von den in Deutschland als Neophyten einzustufenden Wildkräutern wird zur
Zeit kein auffallend höherer wirtschaftlicher Schaden verursacht als von den
heimischen Wildkräutern. Festgehalten werden muss jedoch, dass das Potenzial von
Neophyten grundsätzlich vorhanden ist, hohe wirtschaftliche Schäden zu
verursachen. Bei den auf bewirtschafteten Flächen durchzuführenden
Bekämpfungsmaßnahmen ist es grundsätzlich unerheblich, ob es sich bei der zu bekämpfenden
Art um eine heimische oder eine gebietsfremde Art handelt. Probleme können
allenfalls dann auftreten, wenn die verfügbaren Bekämpfungsmaßnahmen nicht
ausreichen, um die Neophyten zu regulieren. Von besonderen ökologischen
Schäden durch das Auftreten von Neophyten kann auf bewirtschafteten Flächen
auch nicht gesprochen werden, da derartige Überlegungen aufgrund der
Zweckbestimmung dieser Flächen nicht relevant sind.
Drucksache
14/
4879
– 8 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
6. Welche Methoden gibt es, um das Ausbreitungspotential von Neophyten
vorherzusagen und welche dieser Methoden haben sich in der praktischen
Anwendung bewährt?
Weder in dem internationalen SCOPE 37-Projekt „Ecology of Biological
Invasions“ (1989) noch im Rahmen der in Norwegen abgehaltenen UN-Konferenz
über gebietsfremde Arten im Jahre 1996 ist es gelungen, ein Modell zu
entwickeln, das eindeutige Aussagen über das Verhalten einer eingeführten Art und
ihr Risikopotenzial treffen kann.
Notwendig ist deshalb stets eine Einzelfallprüfung/Risikobewertung für jede
eingeführte Art und für das geplante Ausbringungsgebiet. Auch der
grundlegende „OECD Workshop on the Ecology of Introduced Exotic Wildlife:
Fundamental and Economic Aspects“ (Schweden, 1996) kommt zu diesem
Schluss und bezieht sich dabei auf die Einfuhr von Organismen in
Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagdwirtschaft, Fischerei, Forschung, Tourismus und
den privaten Handel.
Aber auch eine solche Einzelfallprüfung für jede eingeführte Art kann sehr
schwierig sein. Voraussetzung ist zunächst, dass sich die betreffende Art im
neuen Gebiet dauerhaft ansiedeln kann. Das Ansiedelungsvermögen einer Art
wird daher anhand von Untersuchungen des Ausbreitungsverhaltens im
heimischen Verbreitungsgebiet oder besser noch in einem Gebiet, in dem die Art
bereits eingeschleppt wurde, abgeschätzt: Wenn sich die besagte Art erfolgreich
an einem Standort ansiedeln konnte, ist für vergleichbare Standorte ebenfalls mit
einer erfolgreichen Ansiedelung zu rechnen. Daneben bauen die verschiedenen
Ansätze auf Untersuchungen des Verhaltens nah verwandter Arten und Analysen
der Standorteigenschaften auf. Risikoabschätzungen werden immer mit
erheblichen Unsicherheitsfaktoren behaftet sein, jedoch dürfte in einigen Fällen ein
hohes oder geringes Invasionspotenzial im Vorfeld abzuschätzen sein.
Die deutsche Gesetzgebung fordert im Genehmigungsverfahren (§ 20d Abs. 2
BNatSchG) den Ausschluss der Gefahr einer „Verfälschung“. Für die hierfür
erforderliche Risikobewertung wird das Umweltbundesamt einen Leitfaden
mit entsprechenden Kriterien entwickeln. Genehmigungen für die Einfuhr und
Freisetzung rechtlich geregelter Schadorganismen der Pflanzen und ihrer
Wirtspflanzen werden durch die zuständigen Pflanzenschutzdienste der Länder erteilt
(§ 14 und § 14a Pflanzenbeschauverordnung). Die erforderlichen
Risikobewertungen zu Schadorganismen der Pflanzen werden auf Bundesebene
durchgeführt. Zusätzliche Regelungen zur Genehmigung der Einfuhr und Freisetzung
von Nutzorganismen für biologische Pflanzenschutzverfahren sollen zukünftig
im Rahmen einer auf das Pflanzenschutzgesetz gestützten Verordnung
geschaffen werden. Dies ist u. a. Voraussetzung dafür, dass in allen Bundesländern
einheitlich über die Einbringung von Organismen entschieden werden kann.
7. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Kodex der
Deutschen Gesellschaft für seltene Kulturpflanzen e.V.?
Die Bundesregierung hält den Neophyten-Kodex der Deutschen Gesellschaft für
seltene Kulturpflanzen e.V. für einen wichtigen Beitrag zur Diskussion über
Neophyten. Der Kodex fordert:
1. Neophyten und gentechnisch modifizierte Pflanzen gleich behandeln!
2. Die Bevölkerung informieren!
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 9 –
Drucksache
14/
4879
3. Eine schwarze Liste der zu bekämpfenden Pflanzen erstellen!
4. Das Verursacherprinzip konsequent anwenden!
Hierzu ist Folgendes anzumerken:
Zu Punkt 1:
Im bisherigen Definitionsrahmen des Übereinkommens über die biologische
Vielfalt fallen alle Arten mit Genmaterial, welches zuvor in dem neu besiedelten
Gebiet nicht vorgekommen ist, unter den Begriff „alien species“/gebietsfremde
Arten. Eine international abgestimmte Definition für den Begriff „alien species“/
gebietsfremde Arten soll auf der 6. Vertragsstaatenkonferenz des
Übereinkommens im Jahr 2002 verabschiedet werden. Es ist zu erwarten, dass vorgeschlagen
wird, dass auch gentechnisch veränderte Pflanzen unter den Begriff der
gebietsfremden Arten fallen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass davon bestehende
nationale und internationale Regulierungen von gentechnisch veränderten
Organismen berührt werden.
Bei der Frage der Behandlung von gentechnisch veränderten Pflanzen im
Vergleich zu gebietsfremden Pflanzen ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den
Ersteren i. d. R. um Kulturpflanzen handelt, die nur begrenzt in der Lage sind,
sich unter natürlichen Bedingungen gegenüber Wildpflanzen zu behaupten. Ihre
Verbreitung bzw. die Verbreitung unerwünschter Eigenschaften kommt
ansonsten nur über Gentransfer in Frage, der das Vorhandensein wild lebender,
kreuzbarer Verwandter voraussetzt.
Zu Punkt 2:
Nötig ist eine breite Öffentlichkeitsarbeit, welche die Folgen einer
unerwünschten Ausbreitung gebietsfremder Organismen ins Bewusstsein rückt. Dies betrifft
einerseits insbesondere die professionellen „Anwender“ wie Gärtner, Landwirte,
Forstwirte, Jäger, Fischer, Landschaftsplaner, Imker, Tierhändler, aber
andererseits auch den Bereich der privaten Tierhalter, Gartenliebhaber und Angler.
Zu Punkt 3:
Es ist notwendig, Listen invasiver Neophyten zu erstellen und ständig zu
aktualisieren. Auf welcher politischen Ebene (z. B. Bund, Länder) dies geschehen soll
und welche Instrumente für eine wirksame Bekämpfung einzusetzen sind
(„Weiße Listen“ = problemlose gebietsfremde Pflanzenarten. „Graue Listen“ =
gebietsfremde Pflanzenarten, die bezogen auf ihr geplantes Aussetzungsgebiet
bewertet werden müssen. „Schwarze Listen“ = bekanntermaßen invasive
Pflanzenarten), ist noch abzustimmen und die gesetzliche Grundlage zu klären.
Wichtig sind hier sowohl nationale als auch internationale, möglichst
umfassende Artenlisten, die bisher nur für wenige Länder vorliegen.
Zu Punkt 4:
Die Bundesregierung hält diese Forderung für zielführend. Die gesetzlichen
Grundlagen zur Umsetzung sind jedoch zur Zeit nicht oder nur unzureichend
vorhanden.
Einzelne gesetzliche Regelungen, die gebietsfremde Organismen betreffen,
finden sich – meist historisch gewachsen – in den Bereichen der Land- und
Forstwirtschaft, der Fischereiwirtschaft, der Saatgutzulassung, des
Naturschutzrechts, des Tierschutzes und des Seerechts. Dieser sektorale Ansatz, der zudem
noch auf verschiedenen rechtlichen Regelungsebenen ansetzt (Zuständigkeit des
Drucksache
14/
4879
– 10 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Bundes, in Teilbereichen Länderregelungen, Europarecht) ist schwer zu
harmonisieren.
Die Beseitigung bzw. Minimierung festgestellter Gefährdungen von
Lebensräumen durch gebietsfremde Organismen ist in den aufgeführten Regelungen
nicht angesprochen und somit noch zu klären.
Die Bundesregierung stellt derzeit auch für solche Zwecke Planungen zur
ressortübergreifenden Bund/Länder-Zusammenarbeit auf Fachebene zum Thema
„Gebietsfremde Arten“ an.
8. Betrachtet die Bundesregierung das Eindringen der sehr
konkurrenzfähigen Neophyten als einen natürlichen Prozess oder als eine zu
bekämpfende Störung des natürlichen Gleichgewichts oder ist das je nach Arten
differenziert zu betrachten?
Die biologische Vielfalt unserer Erde hat sich ursprünglich – neben anderen
Ursachen – auch dadurch entwickelt, dass Lebensräume voneinander getrennt
waren, dass z. B. Meere und Gebirge als Wanderungsbarrieren für Organismen
wirkten. Ohne solche Trennungen hätte die Evolution bis hin zur Gegenwart
nicht die uns bekannte Mannigfaltigkeit an Tier- und Pflanzenarten
hervorgebracht.
Doch die Menschen haben die Barrieren häufig überbrückt. Vor allem heutzutage
werden Verbreitungsgrenzen z. B. durch den modernen Verkehr und den ständig
wachsenden Warenaustausch zwischen den Kontinenten immer mehr
aufgehoben. Weltweit, und so auch in Deutschland, nimmt das Auftreten gebietsfremder
Organismen kontinuierlich zu.
Einige dieser gebietsfremden Organismen werden „invasiv“, das heißt, sie
breiten sich in ihren neu eroberten Ökosystemen aus und gefährden „Ökosysteme,
Lebensräume oder Arten“ (Art. 8 (h) des Übereinkommens über die biologische
Vielfalt). Invasive gebietsfremde Arten gelten weltweit nach den
Lebensraumveränderungen und -zerstörungen als Hauptfaktor für das Aussterben von Arten.
Ca. 10 % (= 318 Arten) der Flora Deutschlands (3 319 Arten) sind als beständig
vorkommende Neophyten klassifiziert. Von der Gesamtheit der eingeführten
Pflanzen (ca. 12 000) konnte sich allerdings nur ein geringer Anteil von 2 % bis
3 % dauerhaft in den heimischen Ökosystemen etablieren.
Zwischen dem Zeitpunkt der Einführung und dem Beginn der Ausbreitung bis
hin zur Massenausbreitung/Etablierung von Pflanzenarten liegt eine
Zeitverzögerung (etwa 150 Jahre für Gehölze, 70 Jahre für ausdauernde Stauden,
30 Jahre für ein- oder zweijährige Arten). Daher wird die Zahl der Neophyten
weiter steigen, selbst wenn keine neuen Arten mehr eingeführt werden („time
lag“-Effekt).
Deshalb stellt sich die Bundesregierung hinter die Forderung, die Einführung
und Freisetzung gebietsfremder Organismen zu minimieren. Ebenso ist ein
Monitoring gebietsfremder Organismen nötig, um z. B. ihr Auftreten, eine mögliche
Ausbreitung oder eventuell verursachte Schäden rechtzeitig festzustellen.
Etwa 20 (bis 30) Arten haben sich bislang in Mitteleuropa als so problematisch
erwiesen, dass gegen sie in größerem Umfang Bekämpfungen eingeleitet oder
diskutiert worden sind. Diese Einschätzung geht aus einer anthropozentrischen
Bewertung hervor, deren Ergebnis von dem Kriterium präjudiziert wird, nach
dem eine Art als problematisch eingeschätzt wird. In dieser Übersicht sind solche
Arten als „problematisch“ berücksichtigt worden, gegen die in Deutschland be-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11 –
Drucksache
14/
4879
reits Bekämpfungen eingeleitet oder ernsthaft diskutiert worden sind. Dies ist
aus vier Gründen eine vorsichtige, auf die untere Grenze der problematischen
Arten zielende Schätzung:
– Die Kenntnisse über die ökologischen und sozio-ökonomischen Folgen der
Ausbreitung nichteinheimischer Arten sind äußerst beschränkt.
– Nicht jede bekannte, unerwünschte Folge der Ausbreitung einer Art führt
auch zu deren Bekämpfung.
– Indirekte Folgen, z. B. für die Tierwelt, werden kaum berücksichtigt.
– Die Anwendung anderer, bislang noch nicht erprobter Kriterien könnte zur
Identifikation einer noch größeren Anzahl problematischer Arten führen.
Nötig ist daher bei geplanter Neuaussetzung – insbesondere auch im land- und
forstwirtschaftlichen sowie im fischereiwirtschaftlichen Bereich – in jedem Fall
eine Einzelfallprüfung.
Gebietsfremde Arten sind ein internationales Problem. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass Probleme durch gebietsfremde Arten oft hochgradig unsymmetrisch
auftreten, d. h. gebietsfremde Arten sind in ihrem Herkunftsland meist
unscheinbar, verhalten sich aber in den von ihnen neu besiedelten Gebieten
unvorhersehbar und oft in problematischer Weise. Lösungen können nur in internationaler
Zusammenarbeit im Rahmen der oben genannten Übereinkommen gefunden
und umgesetzt werden.
Folgende Problemgebiete ergeben sich mit der Ausbreitung gebietsfremder
Organismen:
– Biodiversität:
– Genetischer Transfer zwischen ursprünglich getrennten Populationen,
– Aussterben einheimischer Arten (lokal oder generell),
– Homogenisierung der Ökosysteme,
– Änderung von Ökosystemen,
– Änderung der Konkurrenzverhältnisse zwischen Arten:
– Veränderung von Funktionen im Ökosystem (Veränderung von
Energie- und Stoffkreisläufen, z. B. durch Eingriffe in
Mineralisierungsprozesse),
– Änderung des Ressourcenverbrauchs (z. B. Wasserverbrauch,
Förderung/Verhinderung der Bodenerosion),
– Erschließung neuer Lebensräume (z. B. durch zuvor nicht vorhandene
Salz- und Kälteresistenz).
– Menschliche Gesundheit:
– Toxische und allergene Wirkungen durch gebietsfremde Organismen
(z. B. durch die Herkulesstaude oder bestimmte Blaualgen),
– Ausbreitung von Krankheitsüberträgern (z. B. Mücken) und
Krankheitserregern.
– Wirtschaft:
– Behinderung der Wirtschaftsarten, z. B. Verstopfung von Wasserrohren
durch die Zebramuschel, Einschleppung von „Unkräutern“,
– Verlust genetischer Grundlagen für die Züchtung,
– Entstehung neuer Arten,
Drucksache
14/
4879
– 12 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
ISSN 0722-8333
– Übertragung von Krankheiten in der Tier- und Pflanzenproduktion,
– Behinderung/Bereicherung der Erholungsnutzung,
– Behinderung im Verkehrsbereich (z. B. Schifffahrt).
9. Wie schätzt die Bundesregierung das gesundheitliche Gefahrenpotential
der Herkulesstaude ein und hält sie eine Bekämpfung der Herkulesstaude
für notwendig?
Die Herkulesstaude
(Heracleum mantegazzianum)
ist, wie z. T. auch andere
einheimische Doldenblütler, Verursacher der „bullösen Wiesendermatitis“.
Die ganze Pflanze, besonders der Saft, enthält phototoxisch wirkende
Furanocumarine. Bei Berührung und Sonneneinstrahlung entwickeln sich nach 24 bis
48 Stunden schwere Hautentzündungen mit starker Blasenbildung. Die
Hautveränderungen gleichen Verbrennungen dritten Grades und führen gelegentlich zu
mehrwöchigen Klinikaufenthalten. Sie heilen nur langsam ab und hinterlassen
narbenähnliche strichförmige Hautpigmentierungen.
Besonders gefährdet sind Arbeiter in Land- und Forstwirtschaft oder Gartenbau,
z. B. bei Arbeiten zur Bekämpfung der Pflanze, oder Hobbygärtner. Dabei kann
der Pflanzensaft auch ohne Berührung der Pflanze auf die Haut gelangen, wenn
er etwa durch Rasenmäher verspritzt wird. Selbst Bekleidung bietet keine
vollständigen Schutz. Häufig sind auch Kinder betroffen, die die kräftigen hohlen
Stengel beim Spielen etwa als Blas- oder Fernrohr verwenden.
Die Zahl der bekannt gewordenen Verletzungsfälle ist nicht sehr hoch, was
eventuell auch an Unsicherheiten in der Diagnose liegt. So meldete die
„Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen, Berlin“ für den Zeitraum 1970 bis 1991 nur
146 Fälle von Vergiftungen mit
Heracleum
(hier werden der Neophyt
Heracleum
mantegazzianum
und der heimische Wiesenbärenklau
Heracleum sphondylium
zusammen betrachtet), bei denen es in 41 % der Fälle zu Symptomen kam.
Für eine ausreichende abschließende Beurteilung fehlen genaue Daten über die
Variation des Gehaltes an phototoxischen Substanzen in den Pflanzen sowie über
die Allergieanfälligkeit bezüglich der phototoxischen Substanzen in der
Bevölkerung. Die Pflanze wird als „mittelgradig giftig“ eingeschätzt.
Die Bundesregierung empfiehlt, diese Pflanze auf Kinderspielplätzen,
Schulgelände, öffentlichen Parkanlagen und in Landschaftsgebieten, die stark
touristisch genutzt werden, rechtzeitig vor dem Massenauftreten zu bekämpfen.]