[Deutscher Bundestag
Drucksache
14/
6027
14. Wahlperiode
14. 05. 2001
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 9. Mai 2001 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christina Schenk, Rosel Neuhäuser und
der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/5916 –
Bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und an
Ganztagsplätzen für Kinder aller Altersgruppen
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) legt in § 24 fest, dass für Kinder
unter drei Jahren und für Kinder im schulpflichtigen Alter nach Bedarf Plätze
in Tageseinrichtungen vorzuhalten sind. Außerdem haben nach § 24 KJHG
die Träger der öffentlichen Jugendhilfe darauf hinzuwirken, dass ein
bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsbetreuungsplätzen zur Verfügung steht.
Anders als der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ist die
bedarfsgerechte Versorgung für Krippen- und Schulkinder nicht einklagbar, sofern die
Gesetze einzelner Bundesländer keine entsprechenden Bestimmungen
enthalten. Auch ein ausreichendes Angebot an Ganztagsplätzen kann nicht
eingeklagt werden.
In Westdeutschland ist das Angebot für Krippenkinder in der Zeit zwischen
1994 und 1998 (letzte statistische Zählung) in etwa konstant geblieben: Rein
rechnerisch standen 1994 für 2,2 % der unter Dreijährigen entsprechende
Plätze in institutionell geförderten Tageseinrichtungen zur Verfügung. Im Jahr
1998 waren – bedingt durch eine geringfügig gesunkene Geburtenzahl – für
2,9 % der Kinder Krippenplätze vorhanden (Quellen: Statistisches Bundesamt
1996 und 2000: Statistik der Kinder- und Jugendhilfe).
Nach dem neuen Bundeserziehungsgeldgesetz ist Eltern eine begrenzte
Zeitbudgetierung der Elternzeit möglich sowie eine Erhöhung der zulässigen
Wochenarbeitszeit. Eltern, die von diesen Regelungen Gebrauch machen wollen,
benötigen aber ausreichende Möglichkeiten der Kleinkindbetreuung.
Angesichts der derzeitigen Betreuungslage ist der gesetzlich garantierte Anspruch
auf Zeitbudgetierung und Erhöhung der zulässigen Wochenarbeitszeit in
Westdeutschland daher nahezu wertlos.
Auch das Betreuungsangebot für Kinder im Grundschulalter ist praktisch
konstant geblieben: 1994 gab es im Durchschnitt für 5,1 % der 6- bis 10-jährigen
Kinder Plätze in Betreuungseinrichtungen, im Jahr 1998 aufgrund eines
Geburtenrückgangs bei den entsprechenden Jahrgängen für 5,9 % der
Grundschulkinder. Seit Jahren steigt dagegen die Zahl erwerbstätiger Mütter mit
Schulkindern und damit auch der Bedarf an Hortplätzen. Im Bereich der
Ganztagsversorgung herrscht im Westen ebenfalls gravierender Mangel.
Drucksache
14/
6027
– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
In Ostdeutschland hat sich das zur Verfügung stehende Krippen-Angebot
trotz des Geburtenrückgangs verschlechtert: 1994 gab es für 41,3 % der unter
3-jährigen Kinder Krippenplätze, im Jahr 1998 nur noch für 36,3 % (Quellen:
Statistisches Bundesamt 1996 und 2000, a.a.O.).
Das Angebot an Hortplätzen war im Osten noch mehrere Jahre nach der
Vereinigung ausreichend, da es in der DDR praktisch eine flächendeckende
Versorgung gegeben hat. In den letzten Jahren mehren sich jedoch die Hinweise
darauf, dass sich das bisherige Angebot durch Änderung der Standards,
Kürzung der Haushaltsmittel oder Abbau von Plätzen verschlechtert.
Auch bei Ganztagsplätzen – die in der DDR noch Standard bei
Kinderbetreuungseinrichtungen waren – gibt es Anzeichen dafür, dass das Angebot
zurückgeht.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht zwar das Bereithalten eines
bedarfsgerechten Angebotes an Tagesbetreuung und Ganztagsplätzen vor. Da jedoch
keine eindeutigen Kriterien des „Bedarfs“ festgelegt sind, versuchen die
Kommunen, den tatsächlichen „Bedarf“ – entsprechend ihrer Haushaltslage –
möglichst eng zu definieren.
Von der Bundesregierung wurde wiederholt auf die Notwendigkeit eines
bedarfsdeckenden Angebotes an Betreuungseinrichtungen hingewiesen. Die
derzeitige Entwicklung lässt jedoch erkennen, dass der in § 24 KJHG formulierte
Auftrag einer bedarfsgerechten Versorgung von Kindern aller Altersgruppen
praktisch wirkungslos ist.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung
A. Zur bedarfsgerechten Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern
a) in Westdeutschland
1. Welche Kriterien sind nach Ansicht der Bundesregierung ausschlaggebend
für den Bedarf an Plätzen in Tageseinrichtungen für unter Dreijährige im
Sinne des § 24 KJHG?
Da § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) –
selbst keine Bedarfskriterien nennt, sind diese aus dem Gesamtzusammenhang
des Gesetzes zu entnehmen. Wichtige Hinweise ergeben sich insoweit aus den
in § 80 SGB VIII geregelten Zielen der Jugendhilfeplanung. Für die Förderung
von Kindern in Tageseinrichtungen steht dabei die in § 80 Abs. 2 Nr. 4
geregelte Zielsetzung im Vordergrund. Nach dieser Vorschrift sollen Einrichtungen
und Dienste so geplant werden, dass insbesondere Mütter und Väter Aufgaben
in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können.
2. Hält die Bundesregierung das Angebot an Krippenplätzen in
Westdeutschland im Sinne ihrer Definition für bedarfsgerecht?
Wenn nein, wie müsste nach Ansicht der Bundesregierung eine quantitativ
bedarfsgerechte Versorgung für Kinder im Krippenalter aussehen?
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Begriff
„Bedarf“ im Sinne von § 24 Satz 2 SGB VIII nicht im Sinne einer faktischen
Nachfrage, sondern normativ unter Berücksichtigung der Planungsverantwortung
des zuständigen Jugendhilfeträgers zu bestimmen (Urteil vom 27. Januar 2000
– BVerwG 5 C 19.99). Auch vor dem Hintergrund eines solchen normativen
Begriffsverständnisses, das insbesondere auf die bessere Vereinbarkeit von
Erwerbstätigkeit und Familie Bezug nimmt (siehe dazu die Antwort auf Frage 1),
hält die Bundesregierung das Angebot an Krippenplätzen in Westdeutschland
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –
Drucksache
14/
6027
nicht für bedarfsgerecht. Nach den Ergebnissen der Kinder- und
Jugendhilfestatistik standen zum 31. Dezember 1998 in den alten Bundesländern
insgesamt 58 475 Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter bis 3 Jahren zur
Verfügung. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 2,8 %. Nach Ansicht
der Bundesregierung sind für eine bedarfsgerechte Versorgung Angebote für
wenigstens 15 % der Kinder dieser Altersgruppe in Tageseinrichtungen und der
Tagespflege notwendig.
3. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um Eltern, die von der
Zeitbudgetierung der Elternzeit Gebrauch machen und/oder während der Elternzeit
30 Wochenstunden arbeiten wollen, entsprechende Betreuungsangebote
für ihre Kinder zu garantieren?
Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes sind für die Umsetzung des
SGB VIII die Länder und Kommunen zuständig. Die Bundesregierung hat im
Rahmen dieser Kompetenz lediglich eine Anregungskompetenz, die sie
umfassend nutzt, indem sie durch ihre Öffentlichkeitsarbeit und entsprechende
Modellprojekte flexible Öffnungszeiten für Tageseinrichtungen für Kinder
anmahnt.
4. Liegen der Bundesregierung Untersuchungen darüber vor, wie
erwerbstätige Eltern das Betreuungsproblem lösen, wenn es in ihrer Stadt bzw. in
ihrer Gemeinde kein (ausreichendes) Angebot an institutionell geförderter
Kleinkindversorgung gibt?
Wenn ja, welche Betreuungsarrangements wählen Eltern?
Wie hoch sind im Durchschnitt die den Eltern dafür pro Kind entstehenden
Kosten?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Untersuchungen vor.
5. Hat die Bundesregierung Angaben darüber, wie viele Mütter bzw. Väter
ihre Berufstätigkeit unterbrechen und nur deshalb den vollen (bisherigen)
Erziehungsurlaub nehmen, weil sie keine Betreuungsmöglichkeit für ihr
Kind finden?
Wenn ja, wie hoch ist ihr Anteil an den Erziehungsurlauberinnen bzw.
Erziehungsurlaubern?
Nach der Statistik von 1999 zum Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub
nahmen im 1. Lebensjahr des Kindes 388 787 Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer Erziehungsurlaub, davon 15 810 (4 %) mit gleichzeitiger
Teilzeitbeschäftigung. Unter den Personen im Erziehungsurlaub waren 6 032 (1,6 %) Männer.
372 977 Eltern im 1. Lebensjahr des Kindes hatten somit einen
Erziehungsurlaub ohne Teilzeitbeschäftigung, ohne dass aus der Statistik die Ursachen
(Wünsche der Eltern, mangelnde Betreuungsmöglichkeiten für das Kind,
fehlende Teilzeitarbeit für die Eltern) erkennbar sind.
Auch ohne konkrete Angaben ist der große Bedarf an
Betreuungsmöglichkeiten und ebenso an Teilzeitarbeit unstreitig. Seit Anfang des Jahres 2001 haben
sich die Voraussetzungen für die Teilzeitarbeit deutlich verbessert. Die Reform
des Bundeserziehungsgeldgesetzes berechtigt Eltern, die Elternzeit auch
gemeinsam zu nehmen und dabei zusammen bis zu 60 Stunden (je 30) in der
Woche zu arbeiten. Sie haben dabei einen grundsätzlichen Anspruch auf
Teilzeitarbeit, der nach dem neuen Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete
Arbeitsverträge auch außerhalb der Elternzeit besteht.
Drucksache
14/
6027
– 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass den Kommunen
jährlich erhebliche Sozialhilfekosten entstehen, weil allein erziehende
Mütter und Väter von Kleinkindern wegen des Mangels an
Betreuungseinrichtungen nicht erwerbstätig sein können und deshalb
sozialhilfebedürftig werden?
Der Gesetzgeber hat die Träger der Sozialhilfe verpflichtet, darauf
hinzuwirken, dass Alleinerziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes
angeboten wird (s. § 18 Abs. 3 BSHG). Die Schaffung einer ausreichenden
Zahl von Betreuungsplätzen ist eine Aufgabe der Kommunen.
b) in Ostdeutschland
7. Welches sind nach Ansicht der Bundesregierung die Ursachen für den
Rückgang des Krippenangebotes?
Die Zahl der unter dreijährigen Kinder ist von 1991 mit 471 344 bis 1998 auf
298 386 Kinder zurückgegangen. Auf der Grundlage dieser demographischen
Entwicklung wurden in den Kommunen die Krippenplätze abgebaut und dem
tatsächlichen Bedarf angepasst.
8. Was tut die Bundesregierung, um den Prozess der Angebots-
Verschlechterung bei der Krippenversorgung in Ostdeutschland aufzuhalten?
Die Förderung von Kindern in Krippen ist Aufgabe der Kinder- und
Jugendhilfe, die nach Maßgabe des SGB VIII von den Trägern der öffentlichen
Jugendhilfe, insbesondere den Kreisen und kreisfreien Städten, in
Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe wahrgenommen wird.
9. Hält die Bundesregierung den derzeitigen Bestand in Ostdeutschland
trotz des Rückgangs noch für bedarfsdeckend?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit 36,3 % im Jahre 1998 das
Angebot an Krippenplätzen bedarfsdeckend ist.
B. Versorgung mit Hortplätzen
a) Westdeutschland
10. Wie viele Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren haben erwerbstätige
Mütter?
Nach dem Mikrozensus – „Bevölkerung am Familienwohnsitz“ hatten
1 521 000 Kinder im Alter von 6 bis unter 10 Jahren im Jahre 1999
erwerbstätige Mütter.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 –
Drucksache
14/
6027
11. Hält die Bundesregierung angesichts dieser Zahl und des geringen
Angebotes an Ganztagsschulen das Angebot an Hortplätzen für
bedarfsdeckend?
Nach den Angaben der Kinder- und Jugendhilfestatistik standen in den alten
Bundesländern zum 31. Dezember 1998 179 401 Plätze in Horten und anderen
Tageseinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe für die Altersgruppe der
Kinder über 6 Jahren zur Verfügung. Die Bundesregierung hält auch für diese
Altersgruppe eine deutliche Steigerung der Versorgungsquote für notwendig.
12. Liegen der Bundesregierung Untersuchungen zu der Frage vor, wie
berufstätige Mütter und Väter das Betreuungsproblem in den Fällen lösen,
in denen es kein ausreichendes Hortangebot und zu wenige
Ganztagsschulen gibt?
Wenn ja, wie hoch war der Anteil der Kinder im statistisch zuletzt
erfassten Jahr, die in „betreuten Grundschulen“ halbtags bis zur Mittagszeit
betreut wurden?
Wie viel Prozent der Kinder berufstätiger Eltern wurden privat von
Tagesmüttern oder -vätern betreut?
Wie hoch waren dafür die durchschnittlichen monatlichen Kosten?
Der Bundesregierung liegen keine Untersuchungen darüber vor, wie
berufstätige Mütter und Väter das Betreuungsproblem in den Fällen lösen, in denen es
kein ausreichendes Hortangebot und zu wenige Ganztagsschulen gibt.
b) Ostdeutschland
13. Für wie viel Prozent der 6- bis 10-Jährigen stehen zurzeit
Betreuungsplätze zur Verfügung?
Im Jahre 1998 standen nach der Jugendhilfestatistik für 47,7 % der 6- bis unter
10-jährigen Kinder Plätze in Horten zur Verfügung.
14. Wie viele Plätze davon sind in der Hand freier Träger?
Im Jahre 1998 betrug die Anzahl der Plätze in der Hand freier Träger 56 229.
Das sind 20,7 %.
15. Wie viele Hortplätze sind in Schulhorten und der Schulverwaltung
angegliedert?
In welchen Bundesländern gibt es Schulhorte?
Eine Übersicht über die Anzahl der Plätze in Schulhorten liegt der
Bundesregierung nicht vor.
Drucksache
14/
6027
– 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
16. Wurde das Angebot in einzelnen Bundesländern im Bereich der
Schulhorte und der Einrichtungen in freier Trägerschaft verringert?
Wenn ja, in welchen Bundesländern?
Welche Gründe gab es für die Verringerung?
Wie sich aus der Antwort zu Frage 15 ergibt liegt der Bundesregierung eine
Übersicht über die Anzahl der Plätze in Schulhorten nicht vor.
Das Angebot an Hortplätzen in freier Trägerschaft hat sich von 1994 bis 1998
wie folgt entwickelt:
Hortplätze freier Träger in den neuen Bundesländern und Berlin (Ost)
17. Gibt es Bundesländer, in denen das Angebot nicht bedarfsdeckend ist?
Wenn ja, in welchen Bundesländern ist dies der Fall?
Hierzu teilen die Länder Berlin (Ost), Brandenburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Sachsen mit, dass das Angebot bedarfsdeckend ist.
C. Versorgung mit Ganztagsplätzen
a) Westdeutschland
18. Für wie viel Prozent der Kinder im Krippenalter, der Kinder im
Kindergartenalter und der Kinder im Hortalter (6 bis 10 Jahre) sind
Ganztagsplätze mit einer 10-stündigen Öffnungszeit vorhanden?
Die Jungendhilfestatistik erhebt lediglich die Zahl der Ganztagsplätze, jedoch
nicht die Dauer der Öffnungszeiten.
19. In welchen Bundesländern hat sich das Ganztagsangebot seit 1994
verbessert, in welchen ist es gleich geblieben, in welchen hat es sich
verschlechtert (bitte auflisten getrennt nach Plätzen für Krippen-,
Kindergarten- und Schulkindern)?
1994 1998 Veränderung
in Prozent
Berlin (Ost) 477 1 770 271,1
Brandenburg 3 921 7 666 95,5
Mecklenburg-Vorpommern 9 192 16 628 80,9
Sachsen 7 967 23 197 190,4
Sachsen-Anhalt 501 3 643 627,1
Thüringen 1 606 3 325 107,0
zusammen 23 664 56 229 137,6
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 –
Drucksache
14/
6027
Nach der Jugendhilfestatistik stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:
Versorgung mit Ganztagsplätzen
Früheres Bundesgebiet 1994 1998 Veränderungsrate
in Prozent
Baden-Württemberg
Krippe
Kindergarten
Hort
1 675
11 707
6 105
2 129
18 667
6 979
27,1
59,5
14,3
Bayern
Krippe
Kindergarten
Hort
3 028
81 615
21 715
3 583
70 364
29 741
18,3
–13,8
37,0
Berlin-West
Krippe
Kindergarten
Hort
11 837
37 998
21 978
13 881
43 985
27 364
17,3
15,8
24,5
Bremen
Krippe
Kindergarten
Hort
516
5 790
3 351
685
6 360
2 876
32,8
9,8
–14,2
Hamburg
Krippe
Kindergarten
Hort
5 453
16 746
11 567
5 381
18 976
11 196
–1,3
13,3
–3,2
Hessen
Krippe
Kindergarten
Hort
2 999
36 632
16 046
3 584
52 034
18 422
19,5
42,0
14,8
Niedersachsen
Krippe
Kindergarten
Hort
2 557
25 506
8 539
3 191
31 765
10 623
24,8
24,5
24,4
Nordrhein-Westfalen
Krippe
Kindergarten
Hort
7 392
81 722
27 053
11 207
121 927
34 362
51,6
49,2
27,0
Rheinland-Pfalz
Krippe
Kindergarten
Hort
902
13 173
3 660
1 279
21 367
4 723
41,8
62,2
29,0
Saarland
Krippe
Kindergarten
Hort
495
2 347
904
583
3 076
1 141
17,8
31,1
26,2
Schleswig-Holstein
Krippe
Kindergarten
Hort
663
11 733
3 887
824
16 549
4 756
24,3
41.0
22,4
Zusammen
Krippe
Kindergarten
Hort
37 517
324 969
124 805
46 327
405 070
152 183
23,5
24,6
21,9
Drucksache
14/
6027
– 8 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
20. Sind der Bundesregierung Untersuchungen bekannt, aus denen
hervorgeht, wie viele der Teilzeit erwerbstätigen Frauen in Westdeutschland nur
deshalb nicht Vollzeit erwerbstätig sein können, weil es für ihre Kinder
keine Ganztagsbetreuung gibt?
Wenn ja, wie hoch ist ihr Anteil an den Frauen mit
Teilzeiterwerbstätigkeit?
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg (IAB) hat im
Jahr 2000 unter 3 000 west- und ostdeutschen Frauen eine telefonische
Erhebung durchgeführt, die u. a. die Wirkungen der Änderungen im
Erziehungsgeldgesetz zum 1. Januar 1992 auf die Erwerbsbeteiligung und die
Erwerbsmöglichkeiten der Mütter erfassen sollte, deren Kinder nach 1991 geboren
wurden.
Aus den Ergebnissen, die dem IAB-Kurzbericht Nr. 7 vom 12. April 2001
entnommen werden können (
www.iab.de). wird deutlich, dass Teilzeitarbeit von
Frauen mit Kindern im Westen Deutschlands wesentlich verbreiteter ist als im
Osten. Die Gründe dafür dürften vielschichtig sein und können auch durch die
IAB-Untersuchung nicht eindeutig beantwortet werden, da die Untersuchung
die Fragestellung, weshalb der Wunsch nach Teilzeitarbeit besteht, nicht
beinhaltet hat. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass fehlende
Ganztagsbetreuungseinrichtungen für Kinder ein Grund – neben anderen – für die
vermehrte Teilzeitarbeit von Müttern im Westen sind. Darüber hinaus wird
Teilzeitarbeit im Osten in wesentlich geringerem Umfang angeboten als im
Westen. Allerdings ist bei den Frauen im Osten auch der Wunsch nach
Vollzeiterwerbstätigkeit beider Partner wesentlich ausgeprägter als im Westen.
b) Ostdeutschland
21. In welchen östlichen Bundesländern blieb ab 1994 die Ausstattung mit
Ganztagsplätzen unverändert erhalten (bitte getrennt auflisten nach
Plätzen für Krippen-, Kindergarten- und Schulkinder)?
Nach der Jugendhilfestatistik ist lediglich in Mecklenburg-Vorpommern das
Angebot an Krippenplätzen von 1994 bis 1998 konstant geblieben. Das
Angebot in allen übrigen Einrichtungen in Ostdeutschland wurde entweder aus- oder
abgebaut.
22. In welchen Bundesländern wurden seither die Öffnungszeiten verkürzt
und um wie viele Stunden wurden sie verkürzt (bitte getrennt auflisten
nach Plätzen für Krippen-, Hort- und Schulkinder)?
Die Bundesländer Berlin (für Ost), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
und Sachsen geben an, dass die Öffnungszeiten nicht gekürzt wurden. In
Ergänzung hierzu weist Brandenburg darauf hin, dass eine Verlängerung des
Mindest-Rechtsanspruchs auf eine 6-stündige Betreuungszeit im Kindergarten und
eine 4-stündige Betreuung in der Grundschule von der familiären Situation
abhängig ist. In Sachsen-Anhalt sind die Wochenstunden entsprechend der
Bedarfsentwicklung von 50 bis unter 60 auf 40 bis unter 50 zurückgegangen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 9 –
Drucksache
14/
6027
D. Standards
23. In welchen Bundesländern führt die knappe Haushaltslage zu Kürzungen
im Kindertagesstättenbereich seit 1994 und in welcher Höhe lagen die
Kürzungen?
Nach der Finanzstatistik (Fachserie 14, Reihe 34, 1994 bis 1998,
Rechnungsergebnisse der öffentlichen Haushalte für Bildung, Wissenschaft und Kultur)
werden die Ausgaben der Länder für Kindergärten zusammen mit den
Ausgaben der Kommunen für Kindergärten, Krippen und Horte ausgewiesen.
Danach gingen in den östlichen Bundesländern die Ausgaben von 1994 bis 1998
von 3,9 Mrd. DM auf 2,6 Mrd. DM zurück. Eine Aussage darüber, ob die
Kürzungen aufgrund der knappen Haushaltslage oder/und des zurückgehenden
Bedarfs erfolgten, lässt sich nicht machen. Die Ausgaben der Länder für Krippen
und Horte sind in diesen Angaben nicht enthalten. In allen westlichen
Bundesländern steigen die Ausgaben.
24. Wie hoch waren in den westlichen Ländern die zusätzlichen Kosten, die
entstanden, um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz
umzusetzen?
Aus den Bundesländern Berlin, Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz
liegen Angaben vor. Aus allen Angaben geht hervor, dass sich die durch den
Rechtsanspruch zusätzlich entstandenen Kosten nicht beziffern lassen.
25. In welchen Bundesländern gab es seit 1994 gesetzliche Änderungen im
Bereich der institutionell geförderten Kinderbetreuung (einschließlich der
Kindergärten) und zu welchen Konsequenzen führten diese gesetzlichen
Änderungen in den jeweiligen Ländern?
Fünf Bundesländer haben gesetzliche Änderungen mitgeteilt.
Berlin:
1995 wurde das Kindertagesbetreuungsgesetz verabschiedet. Es führte
die Differenzierung des Platzangebotes in Krippe und Kindergarten als
Voraussetzung der Aufrechterhaltung der Standards ein und schrieb den
Personalschlüssel fest. Mit der Platzdifferenzierung wurde eine Anpassung an die
Differenzierung in Vor- und Nachmittagsplätze und Ganztagsplätze in den alten
Bundesländern vorgenommen.
Bremen:
Seit Januar 2001 gilt ein neues Gesetz zur Kindertagesbetreuung. Es
beinhaltet u. a. Regelungen zur Tagespflege und die Definition des
Kindergartens als Einrichtung mit mindestens 20 Wochenstunden an 5 Tagen in der
Woche.
Mecklenburg-Vorpommern:
Am 1. Januar 1996 trat ein novelliertes
Kindergartengesetz in Kraft. Es regelt vorrangig den Rechtsanspruch auf einen
Kindergartenplatz im Umfang von 6 Stunden arbeitstäglich und unter den im
Gesetz genannten Voraussetzungen auch den Anspruch auf einen Ganztagsplatz.
Für Kinder unter drei Jahren und für Schulkinder sind bedarfsgerecht Plätze
bereitzustellen. Der Beitrag der Personensorgeberechtigten wurde auf maximal
30 % der durchschnittlichen Betriebskosten begrenzt.
Niedersachsen:
Mit dem Inkrafttreten der Novelle des Niedersächsischen
Kindertagesstättengesetzes am 1. August 1999 wurde die Regelungsdichte mit
dem Ziel, den Kommunen größere Entscheidungsmöglichkeiten zu
verschaffen, deutlich vermindert. Die jährlichen Zuschüsse zu den Kosten für die
Fachkräfte in Höhe von 250 Mio. DM wurden ohne Zweckbindung in den
kommunalen Finanzausgleich überführt. Die Auswirkungen bleiben abzuwarten.
Drucksache
14/
6027
– 10 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Sachsen:
Mit der Novellierung des Gesetzes über die
Kindertageseinrichtungen im Jahre 1996 wurden die Betriebskosten- auf Personalkostenförderung
durch das Land umgestellt und der Personalschlüssel im Kindergarten erhöht.
Dieses Gesetz wird gegenwärtig erneut novelliert.
26. Welche Initiativen von Eltern und von Erzieherinnen, die sich gegen eine
Verschlechterung der Standards bzw. für eine Verbesserung einsetzten,
sind der Bundesregierung bekannt und aus welchen Bundesländern
kommen sie?
Welche dieser Initiativen haben nach Kenntnis der Bundesregierung
erreicht, dass Verschlechterungen vermieden oder rückgängig gemacht
wurden?
Fünf Bundesländer teilen hierzu Folgendes mit:
Brandenburg:
Die Zulässigkeit einer Volksinitiative wird gegenwärtig beim
Landesverfassungsgericht verhandelt.
Berlin:
Es kann nicht im Einzelfall nachgewiesen werden, in welchem Umfang
Elternvertretungen, Elternbriefe und Stellungnahmen die kitapolitischen
Entscheidungen der Landesgremien beeinflusst haben.
Bremen:
Gegen die Stadtgemeinde Bremen wurde von einer Elterngruppe ein
Gerichtsverfahren eingeleitet bezüglich der Höhe und der Spreizung der
Elternbeiträge. Das Urteil des OVG erwirkte die Senkung der Höchstbeiträge und
veränderte die Abstände zwischen den nach Einkommen gestaffelten
Beitragsgruppen.
Niedersachsen:
Ein breites Bündnis von Trägern und Elterngruppen hat 1999
ein Volksbegehren mit dem Ziel des Volksentscheids zur Rücknahme der unter
Frage 25 erwähnten Gesetzesänderung angestrengt. Das erforderliche Quorum
an Unterschriften wurde deutlich überschritten. Über die Zulässigkeit des
Volksbegehrens wird der niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg
entscheiden.
Sachsen-Anhalt:
Die Bürgerinitiative „Für die Zukunft unserer Kinder“ hat im
Jahre 2000 ein Volksbegehren ins Leben gerufen, mit dem Ziel einen eigenen
Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. Die notwendigen Unterschriften
konnten nicht vorgelegt werden. Damit war das Volksbegehren gescheitert.
Sachsen:
Vorschläge und Hinweise von Eltern und Interessenvertretern des
Fachpersonals wurden im Rahmen von Anhörungsverfahren gehört und im
Wesentlichen berücksichtigt.
27. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Kinder wegen der Erhöhung der
Beiträge aus der Kindertagesstätte abgemeldet wurden, und wenn ja, in
welchen Bundesländern und in wie vielen Fällen kam dies vor?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob Eltern wegen der Erhöhung der
Beiträge ihre Kinder aus der Kindertagesstätte abgemeldet haben. Auch aus den
Bundesländern wurden hierzu keine Informationen gemeldet.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11 –
Drucksache
14/
6027
28. In welchen Bundesländern wurden in den letzten Jahren die Standards für
Betreuungsangebote gesenkt
– bezüglich der Gruppengröße und des Personalschlüssels
– bezüglich der Öffnungszeiten
– bezüglich der Ausstattung?
Aus sechs Bundesländern wurde hierzu Folgendes gemeldet:
Brandenburg:
Die Personalschlüssel wurden gesenkt und die
Betreuungszeiten verkürzt.
Berlin:
Die Standards beim Fachpersonal wurden nicht abgesenkt. Zu
Kürzungen kam es im Bereich der Wirtschaftstätigkeiten (Reinigung, Hausmeister,
Küche) und bei der Sachmittelausstattung.
Bremen:
Der Personalschlüssel für Einrichtungen in der Stadtgemeinde
Bremen wurde in 2000 durch eine Reduzierung der Jahresöffnungstage der
Einrichtungen gesenkt. Ebenfalls abgesenkt wurde der Reinigungsetat.
Niedersachsen:
Die unter Frage 25 erwähnte Deregulierung führt nicht
automatisch zu einer Absenkung von Standards, kann diese jedoch in einzelnen
Fällen zur Folge haben.
Sachsen-Anhalt:
Die Personalschlüssel für Krippen, Kindergärten und Horte
wurden erhöht. Weiterhin wurde die jährliche Absenkung der
Landespauschalen festgeschrieben. Die Öffnungszeiten sind im Schnitt von 50 bis unter 60
Wochenstunden entsprechend dem Bedarf auf 40 bis unter 50 Wochenstunden
zurückgegangen.
Sachsen:
Der Personalschlüssel im Kindergarten wurde erhöht.
E. Unterstützung der Kommunen durch die Bundesregierung
29. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die Kommunen
einzuwirken, ein bedarfsdeckendes Angebot an Krippen-, Hort- und
Ganztagsplätzen zu schaffen?
Die Bundesregierung ist im engen Kontakt mit den kommunalen
Spitzenverbänden als Repräsentanten der kommunalen Gebietskörperschaften sowie den
Ländern, die in nicht unwesentlichem Umfang an der Finanzierung beteiligt
sind, um eine schrittweise Verbesserung des Betreuungsangebotes auszuloten.
30. Welche Gründe sind nach Kenntnis der Bundesregierung
ausschlaggebend dafür, dass die Kommunen trotz des gesetzlichen Auftrags kein
ausreichendes Angebot an Krippen-, Hort- und Ganztagsplätzen schaffen?
Die kommunalen Gebietskörperschaften haben nach Kenntnis der
Bundesregierung nach der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen
Kindergartenplatz den Schwerpunkt auf den Ausbau von Tageseinrichtungen für Kinder
dieser Altersgruppe gelegt und in den Jahren 1994 bis 1998 insgesamt 233 035
Plätze neu geschaffen. Die Versorgungsengpässe für die Betreuung Kinder
anderer Altersgruppen dürften im Wesentlichen auf fehlende Finanzmittel
zurückzuführen sein.
Drucksache
14/
6027
– 12 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
ISSN 0722-8333
31. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Vorbehalte
abzubauen, die in Westdeutschland teilweise noch bestehen gegenüber
institutioneller Kleinkindbetreuung und Ganztagsversorgung?
Umfragen zeigen, dass die in der Frage erwähnten Vorbehalte weitestgehend
abgebaut sind. Es wird akzeptiert, dass sich Familien in einer offenen
Gesellschaft für unterschiedliche Lebensmuster entscheiden. Dazu gehört, dass
Frauen, die erwerbstätig sein wollen bzw. sein müssen, ein quantitativ
ausreichendes wie ein qualitativ hochwertiges Angebot zur Kinderbetreuung
vorfinden müssen, aber auch, dass Frauen und Männer, die sich dafür entscheiden,
sich auf unbezahlte Arbeit in Haus und Familie zu konzentrieren, Anerkennung
finden müssen.
32. Lässt sich beziffern, wie hoch die Ausgaben der Kommunen für
Sozialhilfe sind, weil allein erziehende Frauen und Männer wegen des Mangels
an Betreuungseinrichtungen nicht erwerbstätig sein können?
Wenn ja, wie hoch sind diese Ausgaben im Durchschnitt?
Wenn ja, hält es die Bundesregierung für vertretbar, dass in vielen
Kommunen Frauen mit Kindern in die Sozialhilfeabhängigkeit geraten, weil
kein ausreichendes Betreuungsangebot vorhanden ist?
Die amtliche Sozialhilfestatistik erfasst die Ausgaben lediglich getrennt nach
innerhalb und außerhalb von Einrichtungen gewährten Hilfearten. Ausgaben
der Sozialhilfe sind daher nicht bestimmten Personengruppen zuzuordnen, wie
z. B. alleinerziehenden Frauen und Männern, die aus Mangel an
Betreuungseinrichtungen nicht erwerbstätig sein können und deshalb (ergänzend) laufende
Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Daher sind hierzu keine Angaben
verfügbar.
33. Ist die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage
(Nr. 75) des Abgeordneten Peter Götz (CDU/CSU)
(Bundestagsdrucksache 14/5200) angekündigte Prüfung der Möglichkeiten zur finanziellen
Unterstützung durch den Bund für Investitions-, Sanierungs- und
Betriebskosten der Tageseinrichtungen inzwischen abgeschlossen, und
wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, wann ist mit einem Abschluss der Prüfung zu rechnen?
Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.]