Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/928
07. 04. 95
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Hiksch, Susanne Kastner, Heide
Mattischeck, Klaus Barthel, Lilo Blunck, Hans Büttner (Ingolstadt), Petra
Ernstberger, Gabriele Fograscher, Arne Fuhrmann, Günter Gloser, Angelika Graf,
Monika Heubaum, Frank Hofmann (Volkach), Brunhilde Irber, Gabriele Iwersen,
Walter Kolbow, Robert Leidinger, Horst Kubatschka, Ulrike Mascher, Doris
Odendahl, Leyla Onur, Martin Pfaff, Georg Pfannenstein, Renate Rennebach, Otto
Schily, Dagmar Schmidt, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Dr. Angelica Schwall
-Düren, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast,
Ludwig Stiegler, Uta Titze-Stecher, Jella Teuchner, Günter Verheugen, Ute Vogt,
Verena Wohlleben, Hanna Wolf, Heidi Wright
— Drucksache 13/483 —
Geplanter Bau der A 73/A 81
1. Wie bewertet die Bundesregierung die verkehrstechnische
Begutachtung der Raumordnungsunterlagen zur geplanten Autobahn
A 73, Abschnitt Lichtenfels — Landesgrenze Bayern/Thüringen von
der Gutachtergruppe A 73?
Die Gutachtergruppe A 73 geht bei der Infragestellung des
Verkehrsgutachtens zu den Raumordnungsunterlagen davon aus, daß
die Planung auf falschen Verkehrsprognosen basiert. Die
maßgebenden Verkehrsprognosen für das Raumordnungsverfahren
beruhen auf umfassenden Verkehrserhebungen im gesamten
Einzugsbereich der geplanten Autobahnen A 73/A 71 (neue
Bezeichnung für A 81). Sie sind auf die Bedarfsplanprognose gemäß
Szenario H abgestimmt und wurden im Laufe der Bearbeitung des
Verkehrsgutachtens ständig aktualisiert.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom
4. April 1995 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
2. Inwieweit wurden wissenschaftliche Erkenntnisse der
Raumordnung zur Verkehrsvermeidung in die Autobahnplanungen
integriert?
Ziel der Bedarfsplanung für die Bundesfernstraßen ist es, die für
das Prognosejahr ermittelte Verkehrsnachfrage zwischen allen
Quell- und Zielbezirken mit der jeweils zeitschnellsten
Verbindung zu befriedigen. Im Rahmen der durchgeführten
Projektbewertung erzielen die jeweils kürzeren Verbindungen zwischen
Quell- und Zielbezirken (gute Erreichbarkeit) verbunden mit
hoher Verkehrsnachfrage den größten gesamtwirtschaftlichen
Nutzen und liefern damit eine entscheidende Voraussetzung für
eine hohe Realisierungs-Priorität. Gemäß dieser Zielorientierung
trägt die Bundesfernstraßenplanung auch dazu bei,
Fahrleistungen einzusparen, d. h. Umwegverkehre zu vermeiden.
3. Welche verkehrspolitische Zielsetzung verfolgt die
Bundesregierung mit diesem Projekt — die Schaffung einer europäischen
Transversale oder die Lösung regionalverkehrlicher Probleme
zwischen Nordbayern und Thüringen?
Grundlage der Planung ist die politische Willenserklärung, die
neuen Bundesländer durch leistungsfähige Straßen mit den alten
Bundesländern zu verbinden. Zur verkehrspolitischen Zielsetzung
des Projektes siehe auch Antwort zu Frage 22.
Die für das Projekt erstellte Verkehrsuntersuchung zeigt, daß auf
der A 73 eindeutig nationaler, landesgrenzenüberschreitender
Fernverkehr dominiert.
Die Zuordnung der Autobahnen A 71/A 73 zum
Transeuropäischen Straßennetz (TERN) erfolgte in der Annahme, daß dieser
Straßenzug auch für den internationalen Verkehr von Bedeutung
sei. Das Bundesministerium für Verkehr hat eine Prüfung dieser
Zuordnung vorgesehen, deren Ergebnis bei der nächsten
Fortschreibung des TERN ggf. berücksichtigt werden kann.
4. Die Verkehrsprognose 2010 für dieses Projekt wurde mehrfach
korrigiert. Welche aktuellen und prognostizierten
Verkehrsbelastungen liegen der Planung in den anstehenden
Planfeststellungsverfahren zugrunde?
Sowohl das Straßennetz als auch die Datengrundlage sind mit
fortschreitender Planung weiter aktualisiert und im Bereich
Coburg mit den Planungen und Prognosen der Stadt Coburg
detailliert abgestimmt worden. Für die A 73 ergeben sich jetzt
folgende Prognosebelastungen für das Jahr 2010:
Landesgrenze—Coburg-Nord 26 000 Kfz/Tag
Coburg-Nord—Anschlußstelle Staats
-
straße 2202 neu 44 000 Kfz/Tag
östlich Coburg 24 000 Kfz/Tag
Bundesstraße 303—Anschlußstelle Bundes
straße 286 neu 23 000 Kfz/Tag
Anschlußsstelle Bundes
straße 286 neu—Lichtenfels 32 000 Kfz/Tag
5. Welche Anbindungen an das untergeordnete Verkehrsnetz wurden
im Linienbestimmungsverfahren vom Bundesministerium für
Verkehr festgelegt und sind verbindlich zu verwirklichen?
Das Linienbestimmungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Vom Bundesministerium für Verkehr ist vorgesehen, folgenden
Anschlußstellen (AS) zuzustimmen (von Süd nach Nord):
1. Anschlußstelle (AS) Bundesstraße (B) 173,
2. AS (Landkreisstraße) LIF 2,
3. AS B 289-neu mit Verlegung B 289,
4. AS B 303,
5. AS Staatsstraße (St) 2202-neu,
6. ASB4,
7. AS B 4 südl. Anbindung von Eisfeld.
6. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der
Gutachtergruppe, daß der Bau der A 73 als Regionalautobahn nicht
notwendig ist und die verkehrspolitischen Zielsetzungen mit dem Ausbau
und teilweisen Neubau des vorhandenen Straßennetzes sowie dem
immer wieder zitierten Vorrang der Schiene erreicht werden
können?
Im Vierten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes
— mit dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Anlage — hat
der Gesetzgeber den Neubau der A 73 zwischen Suhl (A 81) und
Lichtenfels (B 173) beschlossen. Grundlage der Planung waren
Verkehrsuntersuchungen, die belegen, daß sich die künftigen
Verkehrsbelastungen nur mit einem zweibahnigen Querschnitt
bewältigen lassen.
Die geplante zweibahnige Fernstraßenverbindung wird infolge
ihrer größeren Attraktivität eine Sogwirkung auf das nachgeord
-
nete Straßennetz ausüben und dieses zum Teil deutlich entlasten.
Ein Ausbau der bestehenden Bahnlinien allein kann — ganz
abgesehen von der unterschiedlichen Netzstruktur Schiene-Straße —
die Verkehrsprobleme des betroffenen Raumes nicht lösen, weil
die erwartete Verkehrszunahme und die vielfältigen
Verkehrsbeziehungen der Straße von der Schiene allein nicht aufgefangen
werden können.
7. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung für den
weiteren Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur im Coburger
Bereich, im Bereich des Nah- und Regionalverkehrs ergreifen?
Durch die mit der Bahnreform geschaffene Trennung von
staatlicher und unternehmerischer Verantwortung einerseits sowie die
im Wege der Regionalisierung ab 1996 vom Bund auf die Länder
übergehende Aufgaben- und Finanzverantwortung für den
Schienenpersonennahverkehr der Eisenbahn des Bundes andererseits
obliegt eine staatliche Entscheidung über die Bestellung von Nah-
und Regionalverkehrsleistungen künftig den Ländern bzw. den
von diesen festzulegenden Aufgabenträgern.
Ein Ausbau der Infrastruktur für den Nah- und Regionalverkehr in
diesem Bereich ist im Bedarfsplan Schiene nicht vorgesehen.
8. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in den nächsten
zehn Jahren für die Bahnstrecke Schweinfurt—Erfurt?
Das Schienenwegenetz der Eisenbahnen des Bundes wird nach
dem Bedarfsplan für die Bundesschienenwege ausgebaut, der
dem Bundesschienenwegeausbaugesetz als Anlage beigefügt ist.
Ausbaumaßnahmen auf der Strecke Schweinfurt-Erfurt sind im
Bedarfsplan nicht enthalten.
9. Wie können solche Schienenverbindungen finanziert werden?
Gemäß Artikel 87 e Abs. 4 des Grundgesetzes, der mit der
Bahnreform eingeführt wurde, gewährleistet der Bund, „daß dem Wohl
der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim
Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des
Bundes ... Rechnung getragen wird". Das Nähere hierzu regelt das
Bundesschienenwegeausbaugesetz.
Nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz finanziert der
Bund Investitionen (Neu- und Ausbau, Ersatzinvestitionen) in die
Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes. Die betreffende
Eisenbahn erhält Bundeszuschüsse, die im Regelfall als zinsloses
Darlehen, in Sonderfällen teilweise oder ganz als nicht
zurückzuzahlende Baukostenzuschüsse gewährt werden. Daneben kann
die jeweilige Eisenbahn aus eigenen Mitteln investieren.
Gemäß §§ 9 und 11 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes sind
für alle Investitionen mit Bundesmitteln Verträge zwischen der
jeweiligen Eisenbahn des Bundes und dem Bund zu schließen. In
den Verträgen werden insbesondere die Maßnahmen und die
Finanzierungsart festgelegt. Die Verträge werden vom
Eisenbahn-Bundesamt vorbereitet und — auf Bundesseite — vom
Bundesministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium der Finanzen geschlossen.
Die für alle Vereinbarungen geltenden Grundsatzregelungen
werden in einer Rahmenvereinbarung festgelegt. Die das
spezielle Vorhaben betreffenden Fragen (insbesondere Beschreibung
der Maßnahme, Umfang der Bundesfinanzierung,
Rückzahlungsbetrag und -zeitraum) werden in gesonderten Vereinbarungen
festgelegt (Einzelvereinbarungen oder Sammelvereinbarungen
für mehrere Bleichgelagerte Vorhaben).
Dieses Vertragswerk liegt im Entwurf vor. Die Finanzierung
erfolgt bis zum Abschluß dieses Vertragswerkes auf Basis einer
Übergangsregelung (Übergangsfinanzierungsvereinbarung).
10. Welche Berücksichtigung fand das von der Regierung beschlossene
Ziel der CO 2-Minderung in dieser Verkehrswegeplanung?
Zu dem von der Bundesregierung beschlossenen Ziel, die CO 2
-Emissionen von 1987 bis 2005 um 25 bis 30 % zu verringern, trägt
auch der Verkehr bei. Der Bundesverkehrswegeplan 1992 sieht
daher für die Verkehrsträger Eisenbahn und Binnenschiff
erstmalig höhere Investitionen vor als für die Straße, um die
Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf diese Verkehrsträger zu
fördern.
Der Bau der BAB A 71/A 73 wird den Durchgangsverkehr von den
bisherigen, oft sehr engen Straßen abziehen und durch eine
mögliche zügigere Fahrweise auch zum geringeren CO 2 -Ausstoß
beitragen.
11. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß bei einer
Realisierung des Baus der A 73/A 81 zuerst mit dem Bau der notwendigen
Ortsumgehungen im Bereich der Zubringerstraßen begonnen
werden muß?
Die Planungen der Zubringerstraßen zur A 73/A 71, die
notwendig sind, um das nachgeordnete Straßennetz verkehrsgerecht
anzubinden, sind Bestandteil der Konzeption. Von den beteiligten
Baulastträgern wird angestrebt, die erforderlichen
Zubringerstraßen zeitgleich mit der geplanten Fernstraßenverbindung zu
verwirklichen, die Zubringerstraßen allein bringen keine Entlastung
der Ortsdurchfahrten.
12. Waren die raumordnerischen Zielvorgaben oder das Schließen
einer 140 km breit klaffenden Lücke bei den Planungen zur A 73/
A 81 maßgebend?
Die bestehenden Verbindungen zwischen Nordbayern und
Thüringen über ungenügend ausgebaute Bundesstraßen mit
zahlreichen Ortsdurchfahrten sind dem zunehmenden Verkehrsdruck
nicht gewachsen. Es wurde deshalb als „Verkehrsprojekt
Deutsche Einheit Nr. 16" ein Verkehrskonzept für die
Fernstraßenverbindung zwischen Erfurt und Schweinfurt bzw. Bamberg
entwickelt, das die topographische und damit verkehrliche und
wirtschaftliche Barriere des Thüringer Waldes überwinden und neue
Verkehrsachsen zwischen Franken und Thüringen herstellen soll.
Es dient damit ganz wesentlich der aus raumordnerischer Sicht
angestrebten Verbesserung der Verkehrswegeinfrastruktur.
13. Wie sieht der Planungsablauf für die beiden Neubauprojekte
einschließlich der Zubringerstraßen aus?
Für die A 71 ist die Linienbestimmung bereits abgeschlossen; für
die A 73 ist das Verfahren noch im Gange. Die
Umweltverträglichkeitsstudie als Grundlage für Vorentwurf und Planfeststellung ist
im wesentlichen fertiggestellt. Die Vorentwürfe für die A 71
befinden sich bereits im Genehmigungsverfahren, die Vorentwürfe für
die A 73 sind in Bearbeitung. Mit den Vorarbeiten für die
Planfeststellungsverfahren wurde begonnen. Ziel ist es, möglichst viele
Planfeststellungsverfahren noch im Laufe des Jahres 1995 zu
beantragen.
14. Wann ist frühestens mit dem Bau a ller notwendigen
Zubringerstraßen zur geplanten A 73/A 81 zu rechnen?
Zeitgleich mit den Autobahnstrecken. (Siehe auch Antwort zu
Frage 11)
15. Wie und in welcher Höhe wurden die Folgekosten für Unterhalt
und Instandsetzung der Verkehrswege berücksichtigt?
In der Kosten-Nutzen-Analyse wurden die Einflüsse der Projekte
auf die infrastrukturelle Erhaltung und Wartung durch
entsprechende Ansätze berücksichtigt. Die tatsächlich anfallenden
Kosten für Unterhalt und Instandsetzung werden durch die
entsprechenden Haushaltsansätze abgedeckt.
16. Wie und in welchem Zeitraum wird die Finanzierung des Baus der
Neubauprojekte aber auch der notwendige Bau der
Ortsumgehungen sichergestellt?
Die Finanzierung der Neubauprojekte einschließlich der
Zubringer im Zuge von Bundesstraßen erfolgt aus den im
Bundeshaushalt bereitgestellten Ansätzen für den Bundesfernstraßenbau. Die
Fertigstellung wird bis Mitte des nächsten Jahrzehnts angestrebt.
17. Welche Kosten werden nach Abschluß der Vorplanungen für den
bayerischen Teil der A 81 berechnet?
Welche Kosten werden aufgrund des aktuellen Planungsstandes für
das Gesamtprojekt A 73/A 81 (ursprünglich 2,2 Mrd. DM)
kalkuliert?
Die Kosten des ca. 55 km langen bayerischen Abschnittes der A 71
(früher A 81) werden zur Zeit auf rd. 930 Mio. DM, diejenigen des
rd. 38 km langen bayerischen Abschnittes der A 73 auf rd.
645 Mio. DM geschätzt (jeweils einschließlich Grunderwerb).
Außerdem fallen für die Zubringer B 289 zur A 73 und für die
Zubringer B 279 neu und B 285 neu zur A 71 als Folgemaßnahmen
Kosten in Höhe von etwa 100 Mio. DM an.
Die Gesamtkosten des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 16
belaufen sich aktuell auf rd. 5,0 Mrd. DM.
18. Welcher Kosten/Nutzen-Faktor ergibt sich aufgrund der aktuellen
Kostenkalkulation für die Teilabschnitte im Vergleich zu den
Angaben des Bedarfsplanes 1992/93?
Aussagen zur gesamtwirtschaftlichen Rentabilität (Nutzen-
Kosten-Verhältnis: NKV) können nur für verkehrlich wirksame
BAB-Netzteile abgeleitet werden. Aufgrund aktueller Kosten-
und Nutzenberechnungen ergeben sich folgende neuen Nutzen-
Kosten-Verhältnisse (alte Werte geklammert):
— A 71 (alt: A 81) A 70 (Schweinfurt)—A 4 (Erfurt): NKV = 3,3
(6,4),
— A 73 Lichtenfels—A 4 (Erfurt):
NKV = 2,3 (3,9).
Die Bauwürdigkeit ist angesichts der Nutzen-Kosten-Verhältnisse
noch in beiden Fällen gegeben.
19. Ist angesichts der Kostenexplosion allein im Abschnitt Lichtenfels —
Thüringische Landesgrenze — von zunächst 200 Mio. DM auf
derzeit 680 Mio. DM nicht eine Überprüfung des Projekts angebracht,
da sich damit die Wirtschaftlichkeit des Projektes drastisch
verringert hat?
Die ursprüngliche Kostenschätzung für den bayerischen
Abschnitt der A 73 Lichtenfels—Landesgrenze Bayern/Thüringen
betrug nicht 200 Mio. DM, sondern — unter Berücksichtigung der
Kosten für die frühere B 289 neu, die in die A 73 einbezogen
wurde —, 295 Mio. DM. Der derzeitige Kostenstand beträgt
einschließlich Grunderwerb 645 Mio. DM und nicht 680 Mio. DM.
Mit der Verdopplung der Kosten gegenüber den ersten
Schätzungen steht die Bauwürdigkeit nicht in Frage, auch wenn sich
dadurch das Nutzen-Kosten-Verhältnis reduziert (siehe Antwort
zu Frage 18) .
20. Plant die Bundesregierung aufgrund ihrer finanziellen
Schwierigkeiten, die A 73/A 81 nicht zu bauen?
Der Bau einer leistungsfähigen vierstreifigen Bundesfernstraße
zwischen Erfurt und Schweinfurt/Bamberg gehört zu den
„Verkehrsprojekten Deutsche Einheit" (VDE), die dringend und
kurzfristig als entscheidende Voraussetzung für den wirtschaftlichen
Aufschwung in den neuen Bundesländern erforderlich sind. Diese
Projekte werden vorrangig geplant und gebaut.
21. Welche Kritikpunkte werden vom Bundesrechnungshof, der bei
Großprojekten dieser Größenordnung prüfend beteiligt ist, zum
Projekt A 73/ A 81 vorgetragen?
Der Bundesregierung liegen keine Kritikpunkte vom
Bundesrechnungshof zum Projekt A 71/A 73 vor.
22. Wie bewertet die Bundesregierung den volkswirtschaftlichen und
verkehrspolitischen Nutzen?
Entscheidende Voraussetzungen für den wirtschaftlichen
Aufschwung in den neuen Bundesländern — aber auch in den
strukturschwachen Bereichen der alten Länder entlang der ehemaligen
innerdeutschen Grenze — sind leistungsfähige und
umweltgerechte Verkehrswege.
Entsprechend dem Vorschlag der Bundesregierung hat der
Deutsche Bundestag die A 71/A 73 Erfurt—Suhl—Schweinfurt/Bamberg
als VDE Nr. 16 in die Stufe „Vordringlicher Bedarf "
aufgenommen.
Es dient folgender verkehrspolitischen Zielsetzung:
— Erschließung des südthüringischen und des nordbayerischen
Raumes mit Anbindung an das Fernstraßennetz,
— Verbesserung der Standortbedingungen für Wirtschaft,
Industrie, Handel und Gewerbe,
— Verbindung der thüringischen und fränkischen
Wirtschaftszentren,
— Herstellung einer leistungsfähigen Verkehrsdiagonale
Südwestdeutschland/Südbayern—Nordbayern—Thüringen,
— Entlastung der bestehenden Bundesstraßen einschließlich der
überlasteten Ortsdurchfahrten der B 4/B 247/B 280/B 19.
23. Welche Auswirkungen auf die Verkehrsbelastung der A 73,
getrennt nach PKW- und LKW-Verkehr, erwartet die
Bundesregierung für die bestehenden Abschnitte bei Nürnberg nach
Fertigstellung des geplanten Ausbaus der A 73?
Nach der vorliegenden Verkehrsprognose erhöht sich nach
Fertigstellung der A 73 Lichtenfels—Erfurt die Verkehrsbelastung im
Jahr 2010 auf der A 73 nördlich der A 3 bei Nürnberg
von 79 800 Kfz/24 h auf 82 000 Kfz/24 h. Die Erhöhung ist damit
relativ unbedeutend. Südlich der A 3 sind verkehrliche
Auswirkungen nicht mehr nachgewiesen.
24. Sind für die Finanzierung evtl. auch private
Finanzierungsmöglichkeiten geprüft worden, und plant die Bundesregierung evtl. den
Einsatz privaten Kapitals?
Die geplanten Bundesautobahnen A 71/A 73 sind ein
„Verkehrsprojekt Deutsche Einheit" , das vorrangig finanziert wird. Eine
Einbeziehung privaten Kapitals ist nicht vorgesehen.
25. Besteht zwischen der Bundesregierung und führenden deutschen
Großunternehmen eine gemeinsame Strategie, wonach ein weiterer
Straßenbau für die Wirtschaftskraft unseres Landes unverzichtbar
ist?
Es ist zwischen Politik und Wirtschaft unbest ritten, daß neben den
notwendigen ordnungspolitischen Entscheidungen im
Verkehrsbereich auch die erforderlichen investitionspolitischen
Entscheidungen, nämlich die Entscheidungen für eine moderne, gut
ausgebaute, verkehrswegübergreifende und die Umweltbelange
berücksichtigende Verkehrsinfrastruktur wichtig für die künftige
Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland sind.
Ausdruck dieser Erkenntnis ist die Verkehrsinfrastrukturplanung
der Bundesregierung für alle Verkehrswege des Bundes und zwar
im wesentlichen unter Berücksichtigung ökonomischer,
ökologischer und raumordnerischer Belange. Ergebnis dieses
Planungsprozesses ist der jeweilige Bundesverkehrswegeplan, in dessen
Erarbeitung und Abstimmung auch die Wirtschaftsverbände
eingebunden worden sind. Die Investitionsstruktur des
Bundesverkehrswegeplanes macht deutlich, daß der Straße bei Neu- und
Ausbau mit rd. 45% der insgesamt vorgesehenen Mittel eine sehr
wichtige Aufgabe zukommt, daß aber auch die Eisenbahn durch
notwendige Investitionen in die Lage versetzt werden muß, in
Arbeitsteilung mit den anderen Verkehrsträgern ihr Potential
marktgerecht einzusetzen. Die Wirtschaft stellt ihre Dispositionen
für die Zukunft auf das Vorhandensein einer leistungsfähigen
Verkehrsinfrastruktur, insbesondere der Fernstraßen, ab.
26. Wann werden spätestens die notwendigen Ortsumgehungen in den
betroffenen Regionen der A 73/A 81 fertiggestellt sein?
Die Fertigstellung von Ortsumgehungen im Zuge von
Bundesstraßen richtet sich nach ihrer Einstufung im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen sowie den jeweils gegebenen
planungsrechtlichen und finanziellen Voraussetzungen.
Zu den mit dem Projekt A 71/A 73 unmittelbar
zusammenhängenden Zubringern siehe Antworten zu den Fragen 14 und 16.
27. Wie läßt sich der Widerspruch aufklären, daß im Durth/Roos-
Gutachten der Autobahn im Vergleich mit der Ausbauvariante deshalb
der Vorzug gegeben wird, weil „die Beeinträchtigung der
Anwohner durch Umfahrungslösungen im Vergleich zur Autobahn durch
Lärm und Abgase sehr groß ist, da sie wesentlich dichter an bebaute
Gebiete herangelegt werden müssen, um die Ortsdurchfahrten
wirksam zu entlasten", was aber in diesem dicht besiedelten Gebiet
überhaupt nicht möglich ist?
Bei der sogenannten Ausbauvariante würde die Straßensubstanz
der bestehenden Bundesstraße weitgehend in das Projekt
einbezogen. Notwendige Ortsumgehungen müßten deshalb
zwangsläufig sehr dicht an die Ortschaften herangeführt werden. Den
Anwohnern bliebe dann die Nachbarschaft zur Straße mit allen
negativen Auswirkungen erhalten, was bei der frei trassierten
Autobahnlösung weitgehend vermieden wird.
28. Warum unterbleibt in allen Planungsverfahrensabschnitten zu
diesem Verkehrsprojekt die ernsthafte Überprüfung von Alternativen,
z. B. die Gefährdung des Thüringer Waldes und der
nordbayerischen Trinkwasserreservoirs, auch angesichts der erheblichen
Unterfinanzierung des Bundesverkehrswegeplanes?
Um für die A 71/A 73 eine möglichst umweltschonende Trasse zu
finden, wurden die betroffenen Räume sorgfältig analysiert. Dabei
wurden Bedeutung und Empfindlichkeit von Wohn- und
Erholungsgebieten, Wassergewinnungsgebieten, Böden,
Lebensräume von Pflanzen und Tieren sowie weitere Sachverhalte
erhoben und eingehend gewürdigt.
Die Trinkwasserschutzgebiete im nordbayerischen Raum sind
bekannt. Soweit durch die Straßenplanung Wasserschutzgebiete
berührt werden, werden im Rahmen der Planfeststellung die bei
der Bauausführung zu beachtenden bautechnischen Maßnahmen
nach den einschlägigen Richtlinien festgelegt.
29. Welchen Stellenwert hat der Thüringer Wald für die
Bundesregierung, da dieser seitens des Bundesministeriums für Verkehr und der
Straßenbauverwaltungen als zu überwindende Barriere
beschrieben wird?
Der verkehrsplanerischen Zielsetzung und Bedeutung einer
Nord-Süd-Verbindung „VDE Erfurt—Schweinfurt/Bamberg" steht
die Umweltproblematik im Zusammenhang mit dem zu
querenden Thüringer Wald gegenüber.
Die durchgeführte Umweltverträglichkeitsstudie zum VDE-
Vorhaben ergab für den verkehrlich in Frage kommenden
Planungsraum eine zum Teil sehr hohe ökologische Bedeutung und
Empfindlichkeit gegenüber straßenbaulich bedingten Auswirkungen,
die einen hohen Aufwand an Vorkehrungen zur Vermeidung,
Minderung und Ausgleich für erhebliche und nachhaltige
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft begründen.
Die zum Teil sehr hohe Bedeutung und Empfindlichkeit des
Thüringer Waldes liegen in seiner Eigenart als landschaftlich
wertvolle, waldreiche Mittelgebirgslandschaft mit überregionaler
Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung sowie seiner
Nutzungsfähigkeit im Hinblick auf die Trinkwassergewinnung.
Als weitgehend naturnahes Ökosystem und Lebensraum vieler
schützenswerter Pflanzen- und Tiergesellschaften weist der
Thüringer Wald trotz überwiegend forstlicher Nutzung eine hohe
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes auf.
Somit galt es, bei der Ermittlung von „relativ konfliktarmen"
Korridoren und der Variantenfindung die nachfolgenden
Zielsetzungen zu berücksichtigen:
— Erhalt der vom Aussterben bedrohten bzw. gefährdeten
Pflanzen- und Tierarten (Rote Liste Arten),
— Erhalt der natürlichen Laubwaldgesellschaften,
— Erhalt von Lebensräumen, denen aufgrund ihrer natürlichen
Ausstattung eine besondere Bedeutung zukommt und die
durch ihre Seltenheit und Standortgebundenheit eines
besonderen Schutzes bedürfen,
— Grundwasserschutz,
— Erhalt von Retentionsräumen,
— Erhalt der Landschaft bzw. Weiterentwicklung der
vorhandenen Strukturen für eine landschaftsgebundene Erholung.
Der Thüringer Wald stellt für die Verkehrsverflechtung des
südthüringischen Raumes wie auch hinsichtlich der Beziehungen
nach Bayern eine deutliche Barriere dar. Die geplante Autobahn
soll diese Barriere landschaftsangepaßt überwinden und den
Wirtschaftsraum Südthüringen erschließen, der wegen seiner
Randlage während der 40jährigen Teilung Deutschlands von
Abwanderungsverlusten und Standortnachteilen betroffen war.
30. Wie wird seitens der Bundesregierung die Tatsache gewertet, daß
der Benzinverbrauch und damit die Kilometerleistung im
vergangenen Jahr erstmals rückläufig waren, und haben diese
Entwicklungen auf die Ausbaupläne der Bundesregierung Auswirkungen?
Die Langfristprognosen zum Bundesverkehrswegeplan 1992
beschreiben eine durchschnittliche Trendentwicklung bis zum
Zeithorizont 2010. Der Rückgang der Pkw-Fahrleistungen im Jahr
1994 als Folge der Mineralölsteuererhöhung Anfang 1994 stellt
eine einmalige und kurzfristige Reaktion dar, die für die
langfirstige Trendentwicklung des Pkw-Verkehrs keine spürbare
Auswirkung haben dürfte. Bereits für das Jahr 1995 wird vom ifo-
Institut für Wirtschaftsforschung wieder mit steigenden Pkw-
Fahrleistungen gerechnet. Gleichwertige Überlegungen gelten
für den Straßengüterverkehr — konjunkturbedingter Rückgang
1992/1993; ab 1993/1994 Fortsetzung des trendmäßigen Anstiegs
der Transportleistungen. Aus diesen Entwicklungen ergeben sich
keine Auswirkungen auf den festgestellten Bedarf an
Verkehrswegeinfrastruktur. Basis der Verkehrsinvestitionspolitik der
Bundesregierung ist und bleibt der Bundesverkehrswegeplan 1992
mit seinem Planungshorizont 2012 bzw. die Bedarfspläne des
Vierten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes
bzw. des Schienenwegeausbaugesetzes. Beide Gesetze sehen
Überprüfungen der Anpassungsnotwendigkeiten in regelmäßigen
Abständen vor.
31. Nach welchen Gründen und Kriterien wurde Rottenbach als
Übergangspunkt zwischen Bayern und Thüringen für die A 73
festgelegt?
Der Übergangspunkt befindet sich an der Landesgrenze. Die
Trassenführung im Bereich Herbartswind (Thüringen)/
Rottenbach (Bayern) stellt das Abwägungsergebnis der
Raumordnungsverfahren beider Länder hinsichtlich der Kriterien Verkehr,
Raumordnung, Ökologie und Wirtschaftlichkeit dar.]