Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 13/1185
13. Wahlperiode
25. 04. 95
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
— Drucksache 1311066 —
Freigabe von Bundeswehrliegenschaften und -standorten für zivile Nutzung
in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein ist auch nach der Bekanntgabe des neuesten
Ressortkonzeptes der Bundeswehr ein durch Bundeswehrpräsenz
überdurchschnittlich belastetes Land. Durch die Einschnitte im
Bundeswehrbestand treten jedoch konversionsrelevante Problemstellungen mit
besonderer Brisanz auf. Die Bundesregierung steht in der
Verantwortung, in den betroffenen Regionen den Umbau für zivile Nutzung zu
unterstützen.
Die Bundesregierung unterstützt die durch Konversion
betroffenen Regionen nachhaltig durch Förderungsmaßnahmen. Sie wird
— wie auch bei den Reduzierungsentscheidungen der Jahre 1991
und 1993 — weiterhin über die Freigabe von Liegenschaften zügig
entscheiden. Sobald Einzelentscheidungen getroffen sind, haben
Länder und Kommunen, wie bisher, noch vor Abzug der Truppe
Möglichkeiten, durch Ortsbesichtigungen und Einsicht in Pläne
rechtzeitig Grundlagen für Nachnutzungskonzepte zu erarbeiten.
1.1 Welche ehemals von der Bundeswehr genutzten Flächen sind seit
1989 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt vom Bundesministerium
der Verteidigung für eine zivile Nachnutzung in die Zuständigkeit
des Bundesministeriums der Finanzen übergeben worden?
Vom 1. Januar 1990 bis 31. Dezember 1994 sind in Schleswig
-
Holstein die in Anlage 1 genannten Liegenschaften aus dem
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
20. April 1995 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Ressortvermögen des Bundesministeriums der Verteidigung dem
Allgemeinen Grundvermögen des Bundes (AGV) zugeführt
worden.
1.2 Zu welchen Zeitpunkten geschah dies?
Dies geschah und geschieht zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Einzeldaten können ebenfalls der Anlage 1 entnommen werden.
1.3 Welchen Umfang (in ha) haben die jeweiligen Flächen?
Die Flächenangaben sind in Anlage 1 enthalten.
1.4 In welchem Verhältnis stehen die jeweils zur zivilen Nachnutzung
freizugebenden Flächen zur Gesamtfläche des entsprechenden
Bundeswehrstandorts (die Standorte bitte entsprechend der
Zuordnung, wie sie im Stationierungskonzept genannt sind)?
Über das Verhältnis von freigegebenen oder freizugebenden
Flächen zur Gesamtfläche der jeweiligen Standorte werden keine
Statistiken geführt. Die Bundeswehr verfügt bei sich weiter
verringerndem Personalbestand auch nicht über entsprechende
Ressourcen. Soweit gesamte Standorte aufgegeben werden, werden
in der Regel alle von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften
freigegeben und dem AGV zugeführt.
1.5 In welchem Verhältnis steht die Zahl der abziehenden Soldaten
zu freigegebenen Flächen (bitte nach Standorten differenzierte
Tabelle)?
Hierzu wird auf vorstehende Antwort verwiesen.
2.1 Welche Bundesflächen sollen bis zum Jahr 2005 noch in die
Verfügung des Bundesministeriums der Finanzen übergeben werden
(bitte nach Planungsstand ausdifferenzieren)?
2.2 Zu welchen Zeitpunkten ist dies geplant?
2.3 Welchen Umfang (in ha) werden die jeweiligen Flächen haben?
Soweit noch aus den Stationierungsentscheidungen von 1991 und
1993 weitere Liegenschaften dem AGV zugeführt werden sollen,
können die Angaben der Anlage 2 entnommen werden.
Der Bundesminister der Verteidigung hat zum Ressortkonzept
vom 15. März 1995 ausdrücklich darauf hingewiesen, daß
Möglichkeiten für Änderungsvorschläge gegeben sind. Die
abschließende Entscheidung über das Konzept wird für Ende Mai 1995
angestrebt. Erst danach kann die Einzelausplanung der
erforderlichen Struktur- und Stationierungsmaßnahmen erfolgen und in
den nächsten Jahren umgesetzt werden.
Hiervon hängt auch der Umfang der jeweils freizugebenden
Flächen ab. Erste detaillierte Angaben sind voraussichtlich
frühestens zur Jahreswende 1995/96 zu erwarten.
3.1 Welche der bereits in die Verfügbarkeit des Bundesministeriums
der Finanzen überführten Bundeswehrflächen sind bislang an p ri
-vate oder öffentliche Nachnutzer verkauft oder verpachtet worden?
Von den in das Allgemeine Grundvermögen abgegebenen
ehemalig militärisch genutzten Liegenschaften sind bisher an
öffentliche und private Käufer 17 Liegenschaften veräußert und
22 Liegenschaften vermietet/verpachtet worden. Es handelt sich
im einzelnen um die in den Anlagen 3 und 4 aufgeführten
Liegenschaften.
3.2 In welchem Verhältnis stehen öffentliche und private Käufer
freigegebener Liegenschaften (bitte mit Aufgliederung nach Funktion
der Liegenschaften)?
Von den veräußerten Liegenschaften gingen neun Liegenschaften
an öffentliche und acht Liegenschaften an private Käufer. Die
künftige Funktion der Liegenschaften nebst Zuordnung der
Käufer sind der Anlage 3 zu entnehmen.
Von den 22 Miet-/Pachtobjekten wurden 19 Objekte an
öffentliche Interessenten und drei Objekte an private Interessenten
vermietet/verpachtet. Der Schwerpunkt der Funktion liegt in der
Unterbringung von Asylbewerbern, Aussiedlern und Flüchtlingen
aus dem ehemaligen Jugoslawien. Weitere Details sind der
Anlage 4 zu entnehmen.
3.3 Wie ist der derzeitige Stand der Veräußerungsverhandlungen bei
den übrigen zur Freigabe vorgesehenen Bundeswehrflächen?
Der Bund ist an der zügigen Verwertung aller
Konversionsliegenschaften sehr interessiert. Da zivile Anschlußnutzungen von den
bestehenden Raumordnungsplänen der Landesbehörden und von
der Bauleitplanung der betreffenden Gemeinde abhängen,
werden die zur Veräußerung vorgesehenen Liegenschaften zunächst
den Gebietskörperschaften angeboten, damit diese prüfen
können, ob sie diese Liegenschaften selbst erwerben wollen oder
Interessen gegeben sind, die eine Veräußerung an einen
bestimmten Dritten sachdienlich erscheinen lassen. Sofern die
Gebietskörperschaften am Erwerb nicht interessiert sind, werden
Veräußerungsbemühungen mit dem Ziel des Verkaufs an Dritte
aufgenommen. Einen aktuellen Überblick über den Stand der
Verwertung bedeutsamer Konversionsliegenschaften im Bereich
der Oberfinanzdirektion Kiel (insoweit nur Schleswig-Holstein)
können der Anlage 5 entnommen werden.
3.4 Welcher Erlös wurde bislang durch den Verkauf von Flächen erzielt
(bitte mit Aufgliederung nach Erlös durch Verkauf an private oder
öffentliche Käufer), und welcher Erlös ist in Zukunft noch zu
erwarten?
Bei der Veräußerung der unter 3.1 genannten Liegenschaften
wurden Kaufpreise in Höhe von insgesamt rund 62 Mio. DM
vereinbart. Davon entfallen auf öffentliche Käufer rund 23,8 Mio. DM
und p rivate Käufer rund 38,2 Mio. DM. Für das Jahr 1995 werden
aufgrund der nach dem Verhandlungsstand für abwickelbar
erachteten Verkaufsfälle Kaufpreise in Höhe von rund 86 Mio. DM
vereinbart werden können.
Im Hinblick auf die nach den einschlägigen Haushaltsvermerken
bei Kapitel 08 07 Titel 13101 bei der verbilligten Veräußerung von
Liegenschaften zu gewährenden Kaufpreisnachlässe liegt der
bisherige Kaufpreiserlös bei rund 56,9 Mio. DM. Für 1995 wird ein
Kaufpreiserlös von 69,3 Mio. DM erwartet. Diese Erlöse können
sich aufgrund entsprechender Vertragsregelungen zur
Kostentragung des Bundes bei der Beseitigung eventuell vorhandener
Altlasten noch vermindern.
Darüber hinausgehende Einnahmeprognosen sind angesichts
vager Veräußerungsmöglichkeiten derzeit nicht möglich.
3.5 Welcher Anteil des Erlöses wird für welche
Konversionsmaßnahme(n) zur Verfügung gestellt?
Nach Haushaltsrecht muß der Bund bei der Veräußerung seiner
Liegenschaften grundsätzlich den Verkehrswert erheben. Gemäß
den einschlägigen Haushaltsvermerken bei Kapitel 08 07 Titel
13101 konnten unter Berücksichtigung der künftigen
Anschlußnutzungen sechs Liegenschaften verbilligt veräußert werden. Der
Kaufpreisnachlaß betrug insgesamt rund 5,1 Mio. DM.
Einzelheiten dazu sind der Anlage 3 zu entnehmen.
3.6 Welche Gebäude bzw. unmittelbar zivilnutzbaren Anlagen mit
welchem Wert wurden übergeben?
Zur Frage nach unmittelbar zivil nutzbaren Liegenschaften
(Verkauf und Vermietung/Verpachtung) verweise ich auf die
Stellungnahme zu 3.1. Der Verkehrswert der vermieteten/
verpachteten Liegenschaften wurde im Hinblick auf die zur Zeit
fehlenden Verkaufsmöglichkeiten noch nicht ermittelt.
4.1 Wie hoch beziffert das BMVg die Nettoerträge des Landes
Schleswig-Holstein aus der Erhöhung der Umsatzsteueranteile (Ust) für
die Bundesländer und der gleichzeitigen Aufstockung des Fonds
Deutsche Einheit (FDE)?
Die Netto- Erträge des Landes Schleswig-Holstein aus der Er
-
höhung des Umsatzsteueranteils der Länder um zwei
Prozentpunkte von 35 v. H. auf 37 v. H. ab 1993 belaufen sich bei einer
Grobverteilung nach Einwohnerzahl für das Jahr 1993 auf circa
136 Mio. DM und für das Jahr 1994 auf circa 148 Mio. DM. Diese
Beträge sind auf der Grundlage eines Mehrwertsteuersatzes von
14 v. H. ermittelt worden, da die Aufstockung der Direktbeiträge
von Bund und alten Ländern zum Fonds Deutsche Einheit in den
Jahren 1993 und 1994 aus dem Mehraufkommen finanziert
wurde, das sich aus der Anhebung des Mehrwertsteuersatzes
14 v. H. auf 15 v. H. ergab. Der Fonds Deutsche Einheit ist mit dem
Jahr 1994 ausgelaufen. Infolge dessen sind ab 1995 auch bei den
Ländern die Direktbeiträge zum Fonds Deutsche Einheit
weggefallen. Ab 1995 wirken sich deshalb sowohl die als Sockel
fortbestehende Anhebung des Länderanteils an der Umsatzsteuer um
zwei Prozentpunkte als auch die Anhebung des
Mehrwertsteuersatzes von 14 v. H. auf 15 v. H. voll zum Vorteil der alten Länder
aus. Der sich hieraus insgesamt ergebende Netto-Ertrag für
Schleswig-Holstein dürfte 1995 annähernd 300 Mio. DM betragen
und in den Folgejahren weiter ansteigen. Hierbei wurde noch
nicht berücksichtigt, daß im Solidarpakt von 1993 für die Jahre ab
1995 der Länderanteil an der Umsatzsteuer um weitere sieben
Prozentpunkte von 37 v. H. auf 44 v. H. angehoben worden ist.
4.2 Betrachtet die Bundesregierung die Mehreinahmen der
Bundesländer durch diese Maßnahme als ausreichend, um über
strukturpolitische Maßnahmen die wirtschaftlichen Folgen des Truppenabbaus
zu kompensieren?
Zur regionalen Flankierung des Truppenabbaus gab und gibt es
seitens der Bundesregierung folgende Ausgleichsmaßnahmen:
— Die Bundesländer erhielten 1993 und 1994 durch das
Steueränderungsgesetz 1992 eine Erhöhung ihres Anteils am
Mehrwertsteueraufkommen um zwei Prozentpunkte (von 35 v. H. auf
37 v. H.). Insgesamt beliefen sich die Mehreinnahmen auf rund
9 Mrd. DM. Die Bundesregierung hat seinerzeit im
Vermittlungsausschuß deutlich gemacht, daß die Senkung des
Bundesanteils am Mehrwertsteueraufkommen ihr finanzieller Beitrag
zur regionalen Flankierung der Folgen des Truppenabbaus ist.
— Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen durch die um
bis zu 50 v. H. verbilligte Abgabe bisher militärisch genutzter
Liegenschaften. Dadurch sind ihm vom 1. Oktober 1990 bis
31. Dezember 1994 Einnahmeausfälle von rund 2 Mrd. DM
entstanden.
— Die Europäische Kommission hat 1994 eine Fortsetzung der
Gemeinschaftsinitiative KONVER (Hilfsprogramm für die vom
Truppenabbau besonders betroffenen Gebiete) beschlossen.
Auf Deutschland entfallen dabei im Zeitraum von 1994 bis 1997
219,35 Mio. ECU von insgesamt 500 Mio. ECU, die in den
Ländern zusätzlich zur regionalen Flankierung der Folgen des
Truppenabbaus zur Verfügung stehen.
Aus Sicht der Bundesregierung sind damit die Folgen des
Truppenabbaus für die Bundesländer ausreichend kompensiert.
4.3 Welche finanziellen Ausgleichsmaßnahmen plant das BMVg, bzw.
wer ist nach Auffassung des BMVg und der Bundesregierung dafür
zuständig?
Über die in der Antwort zur Frage 4.2 aufgeführten
Ausgleichsmaßnahmen hinaus plant die Bundesregierung keine weiteren
Ausgleichsmaßnahmen.
4.4 Ist der Bundesregierung oder dem BMVg der Anteil aus EU-Mitteln
(Euro-Konvers) bekannt, und wenn ja, wie hoch beläuft er sich?
Aus der Gemeinschaftsinitiative KONVER (Förderzeitraum 1994
bis 1997) sind für das Land Schleswig-Holstein 8,94 Mio. ECU
vorgesehen (6,193 Mio. ECU aus dem Europäischen Fond für
Regionale Entwicklung EFRE; 2,747 Mio. ECU aus dem
Europäischen Sozialfonds ESF).
Für die Förderperiode 1993 wurden aus dem KONVER-Programm
insgesamt rund 2,18 Mio. ECU zur Verfügung gestellt (1,66 Mio.
ECU EFRE; 520 904 ECU ESF).
4.5 Auf welche Weise unterstützen die Bundesregierung und das
BMVg die vom Ressortkonzept vom 15. März 1995 Betroffenen
(Land Schleswig-Holstein, Kommunen, Betriebe usw.) bei
Beantragung und Erlangungen von Drittmitteln?
Die aufgrund des Ressortkonzeptes des Bundesministeriums der
Verteidigung geplanten Standortschließungen bzw. -
reduzierungen betreffen weitgehend Standorte, die im Fördergebiet der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur" liegen, das Ziel-2/Ziel-5 b EU-Fördergebiet
betreffen oder zum Gebiet des KONVER-Programms gehören. Die
Durchführung der entsprechenden Fördermaßnahmen fällt in die
Zuständigkeit der Bundesländer.
Soweit es um EU-Fördermittel geht, unterstüzt die
Bundesregierung die Bundesländer nachhaltig bei ihren Bemühungen, im
Rahmen der EU-Regionalpolitik bei der Mittelverteilung
angemessen berücksichtigt zu werden.
5.1 In welchem Umfang und auf welche Art informiert der
Bundesminister der Verteidigung die betroffenen Bundeswehreinheiten,
Betriebe, Gemeinden, Regionen sowie das Land über die
Entwicklung?
Der Bundesminister der Verteidigung hat das Ressortkonzept zur
Anpassung der Streitkräftestrukturen, der Territorialen
Wehrverwaltung und der Stationierung am 15. März 1995 im
Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages vorgestellt und den
Landesregierungen zugeleitet. Zugleich wurden die Streitkräfte
und die Wehrverwaltung unterrichtet. Das Ressortkonzept wurde
in vollem Umfang zur Verfügung gestellt. Die Gewerkschaften
und Verbände, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städte-
und Gemeindebund, der Deutsche Städtetag und andere gehörten
ebenfalls zu den Empfängern des Ressortkonzeptes.
5.2 Ab wann wurden und/oder werden die in Frage 5.1 genannten
Betroffenen in die Entscheidungsabläufe einbezogen?
Mit der Veröffentlichung des Ressortkonzeptes am 15. März 1995
wurden alle Betroffenen in die Entscheidungsvorbereitung
einbezogen. Das Ressortkonzept bietet die Möglichkeiten zum
Einbringen von Änderungsvorschlägen an. Das Bundesministerium der
Verteidigung hat die unvoreingenommene Prüfung aller
Änderungsvorschläge zugesichert. Eine abschließende Entscheidung
wird bis Ende Mai 1995 angestrebt, damit die Bundeswehr und
die betroffenen Garnisonen möglichst rasch eine verläßliche
Planungsgrundlage erhalten.
6.1 Sind dem BMVg die Pläne des Personalrats in Kronshagen für ein
„Zentrum Maritime Medizin" bekannt, und wenn ja, sieht sich das
BMVg in der Lage, diese Pläne zu unterstützen?
Dem Bundesministerium der Verteidigung liegen konzeptionelle
Überlegungen der zuständigen Dienststelle für eine
Fortentwicklung des „Schiffahrtmedizinischen Instituts der Marine" vor. Sie
bedingen jedoch nicht zwingend den Erhalt des
Bundeswehrkrankenhauses Kiel-Kronshagen und sind im übrigen noch nicht
entscheidungsreif.
6.2 Wie viele und welche Arbeitsplätze ließen sich bei einer zivilen
Fortführung des Krankenhauses weiter erhalten?
In den derzeitigen Organisationsgrundlagen für das
Bundeswehrkrankenhaus Kiel-Kronshagen sind anteilig circa 270
Dienstposten für ziviles Personal ausgebracht. Bei einer Übernahme
dieses Bundeswehrkrankenhauses durch einen zivilen Träger
würde die Bundeswehr wie im Falle Osnabrück versuchen, daß —
je nach fachlicher Ausrichtung, Betriebskonzept, Zielsetzung
eines zivilen Betreibers — ein nicht unerheblicher Teil des
medizinischen Fach- und Pflegepersonals sowie des für den Betrieb der
Liegenschaft und für die Versorgung benötigten Personals
übernommen würde.
6.3 Wie viele und welche Arbeitsplätze werden bei einer zivilen
Fortführung des Bundeswehrkrankenhauses oder bei einer Schließung
entsprechend den Plänen vom 15. März 1995 in andere
Bundeswehreinrichtungen oder an zivile Stellen verlegt?
Ob eine Übernahme des Bundeswehrkrankenhauses durch einen
zivilen Träger in Betracht käme, ist derzeit nicht absehbar. Im
Falle einer Schließung wären die personalbearbeitenden Stellen
gehalten, alle Maßnahmen für eine sozialverträgliche
Unterbringung des freiwerdenden Personals zu treffen. Dazu würde z. B. die
bevorzugte Besetzung von freien Dienstposten bei anderen
Bundeswehrdienststellen mit diesem Personal gehören.
Anlage 1
Abgegebene Liegenschaften/Teilflächen in das Allgemeine Grundvermögen des Bundes
- Schleswig-Holstein -
Objektbezeichnung Ort
Abgabe 1. Teil- 2. Teil- 3.
Teilganz Abgabe Abgabe Abgabe
Monat/Jahr Monat/Jahr Monat/Jahr Monat/Jahr
Fläche
ha
NDB-FuFeuer MF1gH Holtenau Altenholz 03/95 0,3890
DEST-TMLD Pariner Berg Bad Schwartau 11/92 1,1291
TrUkft-BGS/Bredstedt - LwBStTDp 71 - Bredstedt 11/94 0,0480
Rz 214 Lagerraum Bächen 12/94 0,0025
MobStützpunkt Burg (Dithmarschen) 05/90 2,8200
MKüstenstation Dahmeshöved Dahme 01/93 1,8499
Marinefunksendestelle Dollerup Dollerup 12/93 3,6027
MFmS/Lehrgr GA Eckernförde 04/93 0,6150
WTD 71 Eckernförde-Nord Eckernförde 08/94 0,1107
TrUkft AusbZentr Eggebek-Süd Eggebek 01/92 11,7369
Marineflugplatz Eggebek Eggebek 04/94 11/94 1,9806
DstGeb StOV Wentorf/Ast Elmenh. Elmenhorst 12/94 0,1485
TrUkft Sachsenwald-Kaserne Elmenhorst 12/94 48,0166
Marinemunitionsdepot 3 Enge-Sande 05/93 36,5847
DstGeb KWEA Schleswig-BFD-Flensburg Flensburg 02/95 0,2602
DstGeb Versorgungskommando 600 Flensburg 06/94 0,8559
Bundeswehrfachschule Flensburg 01/94 1,9552
TrUkft Grenzland-Kaserne Flensburg 01/94 04/92 02/93 17,4202
Standortübungsplatz Flensburg 03/94 61,2804
Marinestütztpunkt Flensburg Flensburg 10/91 1,5980
DstGeb StOV Flensburg (Lagergeb) Flensburg 05/91 6,2599
DstGeb StOV/Lagergebäude Flensburg 04/94 0,2133
DstGeb StOV/Kammergebäude Flensburg 12/93 0,6450
StO Schießanlage 111/2 Flensburg 03/95 3,0000
Gerätelager Ellundfeld Handewitt 07/91 10,1538
Standortübungsplatz Harrislee Harrislee 06/92 0,1473
TrUkft Pidder-Läng-Kaserne Hörnum (Sylt) 12/94 54,6139
MobStp Hörnum Hörnum (Sylt) 12/94 0,5000
StOSchAnl 113/1 Hohenhorn 02/95 10,0266
StOMunNdlg 113/3 Hohenhorn 10/94 16,3565
WBBek1A I - Ast Husby Husby 12/93 0,3200
MobStp Schauendahl Husum 01/95 3,9830
DstGeb StOV Husum Husum 09/93 0,4647
DstGeb StOV Husum Husum 11/93 02/94 0,4676
TrUkft Hanseaten-Kaserne Itzehoe 04/92 11/93 20,1211
StOÜbP1 Kaltenkirchen Kaltenkirchen 01/93 1,9000
MMunDep 3 (Außenlg Weidefeld) Kappeln 11/94 21,2411
Vorratsland, Flurst. 3/3 Kappeln 05/91 2,3000
Vorratsland, Flurst. 48/6 Kappeln 05/91 10,4479
Vorratsland, Flurst. 60/17 Kappeln 05/94 14,5440
Vorratsland, Flurst. 60/15 Kappeln 05/91 1,9494
Vorratsland, Flurst. 8/9 Kappeln 05/91 2,6074
Vorratsland, Flurst. 50/2, 50/3, 50/4 Kappeln 05/91 0,7465
Vorratsland, Flurst. 7/16, 7/19 Kappeln 05/91 0,0783
Vorratsländereien Kellinghusen 03/93 4,5157
Marinearsenalbetrieb Kiel Kiel 03/92 1,0750
Marinefliegerhorst Holtenau Kiel 12/94 03/95 102,7200
MStp Kiel-Plüschowhafen Kiel 01/95 0,9000
DstGeb StOV Kiel Gerätelager Kiel 12/92 0,6500
MFG5-KfzStaff/Fahrschule S4 Ber Kiel 11/94 0,2878
noch Anlage 1
Objektbezeichnung Ort
Abgabe 1. Teil- 2. Teil- 3.
Teilganz Abgabe Abgabe Abgabe
Monat/Jahr Monat/Jahr Monat/Jahr Monat/Jahr
Fläche
ha
Neubau WBGA I-Behördenzentrum Kiel 08/93 2,0872
DstGeb MAD-Stelle 11 Kiel 12/94 0,0410
Vorratsland Klein Rheide 01/94 4,3180
Peilzentrale Nord Krempe 12/94 23,4363
Vorratsland Kropp 01/94 24,4620
MMunDp 1 Jägersberg Laboe 11/94 0,2500
Garage WM/Trupp 113/2 Lauenburg/Elbe 10/94 0,0183
NATO-Flugplatz Leck Leck 07/91 06/92 11/92 14,6039
WBVerpflAmt I Ast Lexgaard Lexgaard 06/92 6,9585
LwSchießübplatz (Mietobjekt) List 06/94 52,8630
TrUkft Trave-Kaserne Lübeck 11/93 34,9227
PiÜbPl Luw Teerhofinsel Lübeck 01/94 65,9337
TrUkft Hanseaten-Kaserne 2 ) Lübeck 10/92 04/92 07/92 72,1286
Wehrbereichsgerätelager Lübeck 08/93 2,7260
Wehrbereichsgerätelager (ASt) Lübeck 04/93 1,0581
HAWK-Stellung Maasholm Maasholm 03/95 01/95 14,6377
MunNiederlage Meyn Typ „J" Meyn 03/95 10,7430
TrUkft Sick-Kaserne Neumünster 10/94 6,8399
Offz-Heim Sick-Kaserne Neumünster 10/94 0,0548
MobStp Stover Neumünster 01/94 14,2658
Ausbber. Pzbrig. 18 Holstein Neumünster 03/91 09/93 5,9440
Marineanlage Pelzerhaken Neustadt in Holstein 12/92 38,9023
TrUkft MFmGrp 31 (Werkstattber) Nieby 08/92 12,1488
Einsatzstllg TieffliegerMdienst Niendorf/Stecknitz 01/93 1,3508
Bstf-Außenlager Oster-Ohrstedt Oster-Ohrstedt 08/93 0,5744
ABC/SE-AusbSt Osterrönfeld 11/91 8,3114
Signalstelle Hubertsberg Panker 11/92 2,2703
Vorratsland Pinneberg 07/93 4,2136
StOÜbPl Hohensasel Rantzau 03/92 2,0582
StOMunNdlg 113/2 Reinbek 10/94 17,9983
Marineküstenstation Sankt Peter-Ording 07/93 0,4256
TrUkft 2 Marinestützpunktkompan. Schacht-Audorf 06/94 4,6503
Gerätelager Hesterberg Schleswig 12/93 1,8919
Einsatzstllg TiefflMeldeDst/Leitst Schwedeneck 09/92 1,5405
StOÜbPl Seeth Seeth 07/92 08/92 10,1934
TrUkft MTrspBtl Strande 02/91 3,1180
TrUkft Thorsberg-Kaserne Süderbrarup 07/94 11,8448
Patr. Süderbrarup, Vb, Thorsb.-Kas. Süderbrarup 07/94 0,4237
MobStp Thorsberg-Kaserne Süderbrarup 07/94 0,3930
Fliegerhorst/Flugplatz Westerland s ) Sylt Ost 12/94 437,7506
MobStp Wimmersbüll Süderlügum 01/95 7,0388
Patriot-Waffensystem Tolk 07/93 0,0010
TiefflgFrühwarnDst Wangels 12/92 1,6586
Straße zum BstGrdVorrlgr Wasbek Wasbek 11/93 0,5943
TrUkft Bismarck-Kaserne Wentorf bei Hamburg 01/95 12/92 17,9708
TrUkft Bose-Bergmann-Kaserne Wentorf bei Hamburg 05/94 31,8991
Sportplatz Wentorf Wentorf bei Hamburg 11/94 02/93 5,9732
DstGeb MFmstelle 532 Westfehmarn 10/91 2,0306
HAWK-Stellung Windbergen Windbergen 11/94 11,1530
1 482,3117
1) Anlage befand sich immer im AGV.
2) Flächen einschließlich Übungsgelände.
Anlage 2
Geplante Abgaben/Teilabgaben von Liegenschaften in das Allgemeine Grundvermögen des Bundes
- Schleswig-Holstein -
Objektbezeichnung Ort
gepl. Abg.
ganz
Jahr
1. Teil-Abg.
(gepl. Abg.)
Jahr
2. Teil-Abg.
(gepl. Abg.)
Jahr
3. Teil-Abg.
(gepl. Abg.)
Jahr
Fläche
ha
DstGeb VKK 113 Bad Segeberg 95 0,8000
MOB-Stützpunkt Brickeln 95 4,1870
Sperrmittel-Einrichtung Elmenhorst 95 0,0000
StOMunNdlg 113/1 Elmenhorst 95 10,6000
Standortübungsplatz Elmenhorst Elmenhorst 95 598,7420
StOSchAnl 113/2 Elmenhorst 95 8,9000
Standortschießanlage 114/1 Eutin 95 12,3683
Marinefernmeldesektor 71 Flensburg 95 5,7290
Marinestützpunkt Flensburg Flensburg 91 96 1,5980
DstGeb LogKdo Ber AFNORTH Flensburg 95 0,3620
Marineküstendienstschule Großenbrode 95 51,2951
Offz-Heim MKüDstS Großenbrode 95 0,2027
Wulf-Isebrand-Kas. (Patriot Heide) Heide 95 2,7480
DstGeb StOV Heide (LGGEB) Heide 95 0,0000
DstGeb KWEA Heide Heide 95 0,4130
TrUkft Helgoland Helgoland 96 0,5979
TrUkft Julius-Leber- Kaserne Husum 95 0,5000
TrUkft Hanseaten- Kaserne Itzehoe 92 93 95 20,1211
Technische Marineschule Kiel 03 9,2840
WTD 71 Friedrichsort Kiel 0,0200
Marinefliegerhorst Holtenau Kiel 94 95 96 102,7200
TrUkft 2./FJGBTL 610 Kiel 95 0,7930
DstGeb MUKDO SOAP Gruppe Ostsee Kiel 96 0,1200
MMATDP 1 (Außenlg Dietrichsdorf) Kiel 96 6,0280
DstGeb StOV Kiel Gerätelager Kiel 95 92 0,6500
DstGeb KWEA Kiel Kiel 95 0,0710
MAKDO Nord Kiel Blücherbrücke Kiel 95 2,3260
Stellung Leck Leck 95 6,2000
DstGeb Standortverwaltung Lübeck 95 4,1450
KWEA Lübeck Lübeck 95 0,1020
Werftliegerunterkunft Lübeck 95 0,1020
StOÜpl Wüstenei Lübeck 130,0000
VKK 114 Lübeck 95 0,0440
TrUkft MFMGRP 31 (Werkstattber) Nieby 96 92 12,1488
Wagrien- Kaserne Oldenburg in Holstein 95 25,2444
MOBStp Wagrien- Kaserne Oldenburg in Holstein 95 1,0625
Offz-Heim Putlos, (ehem.) Oldenburg in Holstein 95 3,0530
TrUkft 2 Marinestützpunktkompan Schacht-Audorf 95 94 4,6503
Altes Wasserwerk Schleswig 95 0,7840
TrUkft MTRSPBTL Strande 98 91 3,1180
TrUkft MTRSPBTL 1 Strande 98 1,1550
StOFmAn1 120/303 Süderbrarup 93 0,0000
MOBStp Wimmersbüll Süderlügum 98 95 7,0388
MOBStp Westerland Sylt-Ost 95 0,5500
MMatDp 1 TDP Tönning Tönning 98 6,9722
FlaRakGrp 39, Waabs WAABS 95 10,8600
BstfGrdVorrLgr Wasbek 95 7,4844
TrUkft Bose-Bergmann- Kaserne Wentorf bei Hamburg 95 31,8991
Offz-Heim Bose-Bergmann- Kaserne Wentorf bei Hamburg 95 0,9600
DstGeb StOV Wentorf Wentorf bei Hamburg 95 2,7000
1 101,4496
11
Anlage 3
Liste der verkauften Konversionsliegenschaften in Schleswig-Holstein
(zu Fragen 3.1 tlw., 3.2, 3.4 tlw. und 3.5)
Lfd.
Nr.
Bezeichnung der
Konversionsliegenschaft
Verkauf
am
Käufer
(privat/
öffentlich)
Funktion
der
Liegenschaft
Verkehrswert
(= Kaufpreis ohne
Verbilligung)
DM
Verbilligung
DM
1 Kiel-Dietrichsdorf, Hasselfelde
(Erweiterung MMatDep)
1/1993 öffentlich Gewerbe
Grünflächen
550 000 0
2 Husum, Flensburger Ch. 39, alte StOV 16. 9. 1993 öffentlich Schule 1 056 860 528 430
3 Flensburg, N.-Matthiesen-Str. 2,
US-Schule u. Kindergarten
25. 11. 1993 öffentlich
(Kirche)
Kindergarten,
Religionsgem.
430 000 299 500
4 Schleswig
Gerätelager Hesterberg
13. 12. 1993 öffentlich
Landesmuseum
2 300 000 0
5 Wentorf/HH, Sportplätze 21. 1. 1994 öffentlich
(E-Werke)
Trafo-Station 51 344 0
0
6 Eggebek-Süd, Kfz.-Bereich des
Jägerausbildungszentrums 41
7. 2. 1994 öffentlich Gewerbe 54 938 0
7 Karlshof, OH,
Dauereinsatzstellung TMLD
24. 2. 1994 privat Wohnung u.
Gewerbe
257 500 0
8 Lübeck, Waldersee-Kaserne 25. 2. 1994 privat Wohnungsbau
u. Sportanlage
24 500 000 567 500
9 Husby, SL, Außenst. d. WB-
Bekleid'amts. DWo- u. Verwgeb.
16. 6. 1994 privat Wohnung 351 000 0
10 Süderbrarup,
Thorsberg-Kaserne
7. 7. 1994 privat Gewerbe u.
tlw. offen
3 900 000 0
11 Flensburg, Flugplatz
Schäferhaus
13. 10. 1994 öffentlich Flugplatz u.
Gewerbe
2 310 000 0
12 Lübeck-Vorwerk,
Trave-Kaserne (tlw.)
1. 12. 1994 öffentlich Gewerbe u.
Sportanlage
14 035 000 801 000
13 Lübeck-Vorwerk,
Trave-Kaserne (tlw.)
19. 1. 1995 privat
Behindertenheim
2 900 000 1 450 000
14 Kappeln-Weidefeld,
MarMatDep.
20. 2. 1995 privat Tierschutz 120 750 0
15 Lauenburg/F.,
Wallmeistertrup-Garage
3. 3. 1995 privat Garage 12 614 0
16 Itzehoe, Langer Peter,
Hanseaten-Kaserne (tlw.)
28. 3. 1995 privat
Wohnungsbau
6 200 000 0
17 Itzehoe, Langer Peter,
Hanseaten-Kaserne (tlw.)
28. 3. 1995 öffentlich Schulen
u. öffentliche
Zwecke
3 000 000 1 500 000
Zusammen:
9 öffentlich
8 privat 62 030 006 5 146 430
Netto/Reinerlös/Isteinnahme 56 883 576
Anlage 4
Liste der vermieteten/verpachteten Konversionsliegenschaften in Schleswig-Holstein
(zu Fragen 3.1 tlw. und 3.6 tlw.)
Lfd.
Nr.
Bezeichnung der
Konversionsliegenschaft
Vermietung (M)
Verpachtung (P)
Mieter/Pächter
(privat/
öffentlich)
Funktion der
der Liegenschaft
1 Eggebeck-Süd, SL, Westerreihe
Ausbildungszentrum
M
(bis Ende 1995)
öffentlich Asylbewerber
2 Flensburg, Frösleeweg,
Grenzland-Kaserne, Block 2+5
M öffentlich Asylbewerber
3 Itzehoe, Langer Peter,
Hanseaten-Kaserne, Geb. 3
M öffentlich Asylbewerber
4 Schwedeneck-Krusendorf, RD,
Ahrenshorster Weg, Radarstellung
M öffentlich Asylbewerber
5 Panker-Hubertsberg, Plön,
Unterkunftslager
M öffentlich Asylbewerber
6 Wentorf/HH,
Bismarck-Kaserne, Block 5
M öffentlich Asylbewerber
7 Neustadt-Pelzerhaken, OH,
Marineanlage, Geb. 19, 22, 24, 25
M öffentlich Asylbewerber
8 Dahme-Dameshöved, OH,
Marineküstenstation
M öffentlich Jugoslawien-
Flüchtlinge
9 Lübeck-Vorwerk,
Trave-Kaserne (tlw.)
M öffentlich Asylbewerber
10 Eckernförde-Carlshöhe, Kaserne M öffentlich Aussiedler
11 Kiel-Holtenau (Unterland),
2 Geb.
M öffentlich Aussiedler
12 St. Peter-Ording, NF M öffentlich Aussiedler
13 Neumünster, Sick-Kaserne,
1 Geb.
M öffentlich Aussiedler
14 Pariner Berg, OH, TMLD M öffentlich Aussiedler
15 Lübeck, Hanseaten-Kaserne 3 M öffentlich Kreishandwerkerschaft
Aussiedler u. jüd. Emigr.
städt. Bühnen
16 Kiel-Holtenau, Flugplatzfläche M öffentlich Flugplatz
17 Kiel-Holtenau, Flugplatzhalle M privat Flugplatz
18 Burg/Dithm., BW-Gerätelager M rivat Gewerbe
19 Tolk, SL, Hawk-Stellung M öffentlich Bauhof
20 Elmenhorst, Lbg.,
StOÜPl Lanken
15 P
2 M
17 privat 15 landwirtschaftlich
1 Gewerbe
1 Wohnung
21 Oldenburg-Putlos. OH,
Wagrien-Kaserne
M öffentlich Katastrophenschutz
22 Neustadt-Pelzerhaken, OH,
Marineanlage, Geb. 14
M öffentlich Verwaltung
13
Anlage 5
Stand der Verwertung bedeutsamer Konversionsliegenschaften
aus dem Allgemeinen Grundvermögen (AGV)
im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion Kiel
(Stand: April 1995)
1. Wentorf bei Hamburg
Die Gemeinde Wentorf hat die WOBAU Schleswig-Holstein
mit Voruntersuchungen für eine städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme und einen privaten Sachverständigen mit
Ermittlung des entwicklungsbeeinflußten Wertes beauftragt.
Hiervon sind allé Konversionsflächen der Gemeinde betroffen. Mit
Vorlage eines vorläufigen Wertgutachtens wird bald
gerechnet.
a) Bismarck-Kaserne:
Zuführung ist zum 1. Januar 1995 erfolgt; Größe 18 ha;
Gemeinde plant dort u. a. ein Wohngebiet; geringe
Teilfläche wurde vorzeitig freigegeben und ist an den ,,
Traditionsverband PzGrenBrig 16 e. V. " veräußert.
b) Bose-Bergmann-Kaserne:
Zuführung für Frühjahr 1995 vorgesehen; Größe 32,8 ha;
Ausweisung als Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet
geplant.
c) Sportplatz:
Zuführung ist zum 15. November 1994 erfolgt; Größe
5,9 ha; Gemeinde plant „Sondergebiet Sport" und erwägt,
Sportplätze aus Entwicklungsbereich herauszunehmen.
Gegebenenfalls wünscht sie verbilligten Erwerb.
d) Standortverwaltung:
Zuführung zum 1. Juni 1995 vorgesehen; Größe 2,7 ha;
Ausweisung als Gewerbegebiet geplant.
2. Lübeck
a) Cambrai-Kaserne:
Freigabe des Bw-Anteils (rund 4,4 ha) im ersten Quartal
1995; Gesamtgröße (einschließlich AGV-Anteil) rund 9,8 ha;
aus AGV-Anteilen werden THW und Katastrophenschutz,
mit Ausnahme der Kat-Zentralwerkstatt, in die Trave-
Kaserne umgesetzt. Veräußerung der Restliegenschaft ist im
zweiten Quartal 1995 wie folgt vorgesehen:
Der Verkauf von zwei Verwaltungsgebäuden an das Land
Schleswig-Holstein (Gewerbeaufsichtsamt, Polizei,
Musikhochschule) steht unmittelbar bevor. Der Rest
(einschließlich der Zentralwerkstatt) soll in Abstimmung mit der
Hansestadt Lübeck an ein Konsortium zur Errichtung und zum
Ausbau von rund 350 Wohnungen einschließlich
Nebeneinrichtungen (einschließlich einem Gebäude, das zur Zeit von
der Hansestadt Lübeck für die Unterbringung von
Aussiedlern genutzt wird) veräußert werden.
b) Trave-Kaserne:
Freigabe November 1993; Größe circa 34,9 ha;
zwischenzeitlich Verkauf verschiedener Teilflächen u. a. an die Stadt
Lübeck. Die Gebäude auf der Restfläche von rund 6,7 ha
sind an das Land zur Unterbringung von Asylbewerbern
vermietet. Verwertung erfolgt gegebenenfalls im
Benehmen mit dem Land.
c) Hanseaten-Kaserne:
Freigabe 1. Oktober 1992; Größe rund 36 ha ohne
Übungsgelände; über den Bedarf des Bundesgrenzschutzes hat das
Bundesministerium des Innern noch nicht entschieden.
Nutzung zu Gewerbezwecken ist beabsichtigt, Gespräche
hierüber zwischen der BVV und der Hansestadt Lübeck
stehen bevor. Außerdem liegen Planungen für BAB 20
(Autobahn Rostock) und B 7, die sich mittelbar auf das
Gelände auswirken könnten, noch nicht vor.
3. Flugplatz Kiel-Holtenau
Gesamtgröße rund 184 ha; Flugplatz (sogenanntes
„Oberland" mit rund 102 ha in das AGV übernommen. Die Kieler
Flughafengesellschaft (KFG) will die Flugplatzfläche des
„Oberlandes" pachten. Über den bereits vorliegenden
Pachtvertragsentwurf wird derzeit noch zwischen der
Bundesvermögensverwaltung und der KFG verhandelt. Eine Einigung
zeichnet sich ab.
Über den am 1. Januar 1995 von der Bundeswehr
freigegebenen Plüschowhafen im „Unterland" (3 ha Landfläche,
zusätzlich Wasserflächen) finden Gespräche mit Hafen und
Verkehrsbetrieben der Stadt Kiel wegen Errichtung eines
Sportbootshafens statt. Im Südbereich wird die Bundeswehr 1996
weitere 4 ha freigeben; Restflächen des „Unterlandes" von
rund 75 ha bleiben noch rund weitere zehn Jahre im
Verwaltungsgrundvermögen der Bundeswehr.
4. Wagrien-Kaserne in Oldenburg/H.
Freigabe zweites Quartal 1995; Größe circa 30 ha; ein
Gebäude wird für die Unterbringung von Aussiedlern genutzt;
ein Gebäude wird voraussichtlich von der StOV Neustadt,
Außenstelle Putlos, benötigt; die Verwertung gestaltet sich
schwierig, da vom nahe gelegenen Schießplatz
Lärmimmissionen von 70 dBA ausgehen.
5. Küstendienstschule Großenbrode
Freigabe drittes oder viertes Quartal 1995; Größe circa 52 ha;
zwei Gebäude und Schwimmponton wurden der Deutschen
Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger überlassen; ein
Fremdenverkehrskonzept wurde von der
Belegenheitsgemeinde in Auftrag gegeben.
6. Insel Sylt
a) Pidder-Läng-Kaserne in Hörnum:
Zuführung in das AGV zum 1. Januar 1995; Größe 55 ha
(einschließlich Dünen- und Heideflächen); ein Investor für
Kasernenbereich und Randflächen (20 bis 35 ha) ist
vorhanden und will eine Reha-Klinik betreiben; die
Belegenheitsgemeinde hat Aufstellungsbeschluß für entsprechenden
Bebauungsplan gefaßt. Die Planungsverbände Sylt und
Kreis Nordfriesland haben hiergegen zwar keine
grundsätzlichen Einwände, der Investor will aber erst kaufen,
wenn Planungsreife gemäß § 33 BauGB vorliegt
(vermutlich nicht vor August 1995).
b) Fliegerhorst Westerland:
Größe circa 438 ha; Nutzung Flugplatzgelände durch
Flughafen Sylt GmbH (290 ha) und Aero Club Sylt (vier ha) ;
Teilfläche Marine Golf-Club (21 ha), dieser möchte weitere
25 ha nutzen; Teilfläche von 15 ha Brunnenfeld für
Trinkwassergewinnung; der von der Bundeswehr
abgeschlossene Mitbenutzungsvertrag mit der Flughafen Sylt GmbH
wurde vom Bund fristgerecht zum 1. Januar 1996
gekündigt, damit endgültige Verwertung zügig vorbereitet
werden kann. Planungen der Belegenheitsgemeinde noch in
der Schwebe, so daß konkrete Verwertungen äußerst
schwierig; Veräußerung des Flugplatzgeländes schwierig,
da Betreibergesellschaft Verluste ausweist; im Südwest-
Bereich wird Nutzung als Gewerbegebiet angestrebt,
Verhandlungen mit Kommunen, Kreis sowie Flughafen GmbH
werden geführt.
7. Grenzland-Kaserne in Flensburg
Zuführung in Teilabschnitten 1. März 1992, 1. Februar 1993
und 1. Januar 1994; Größe 17,5 ha, Bebauungsplan besteht
nicht; Nutzung von zwei Gebäuden zur Unterbringung von
Asylbewerbern; Verkauf des Sportplatzes an die Stadt
Flensburg wegen fehlender finanzieller Mittel fraglich; die Stadt
wünscht Nutzung als Gewerbehof beziehungsweise
Handelszentrum und konnte der vom Bund angestrebten Nutzung des
Unterkunftsbereichs zu Wohnbauzwecken nicht nähertreten;
die Ausschreibung der gesamten Liegenschaft erbrachte kein
verwertbares Ergebnis, da sich nur ein Bewerber meldete, der
nur den Unterkunftsbereich für Wohnzwecke umbauen
wollte.
Trotz der wegen des fehlenden Nutzungskonzeptes der
Stadt bestehenden Verwertungsschwierigkeiten wird
weiterhin nach Kaufinteressenten gesucht.
8. Neumünster
Sick- Kaserne:
Zuführung in das AGV am 1. Oktober 1994; Größe rund 7 ha.
Mit Billigung der Stadt Neumünster soll auf dem rund 4,5 ha
großen technischen Bereich nach Abbruch der Gebäude
Wohnbebauung erfolgen. Der restliche rund 2,5 ha große
Kasernenbereich mit den Stabs- und Wirtschaftsgebäuden soll als
Mischgebiet ausgewiesen werden und u. a. der Unterbringung
von privaten Dienstleistungsbetrieben und öffentlichen
Verwaltungen dienen.
Ein Unterkunftsgebäude ist zur Unterbringung von
Spätaussiedlern an die Stadt vermietet; auch das Land Schleswig-
Holstein will drei Gebäude anmieten, um dort die Zentrale
Aufnahmestelle für Spätaussiedler und ausländische
Flüchtlinge einzurichten.
Die Verwertungsverhandlungen mit der städtischen
Wohnungsbaugesellschaft über den ehemaligen technischen
Bereich sind eingeleitet worden; die Verwertung des künftigen
Mischgebiets wird vorangetrieben, sobald über
Unterbringung der Zentralen Aufnahmestelle entschieden ist.
9. Elmenhorst (Kreis Herzogtum Lauenburg)
a) Sachsenwald-Kaserne:
Zuführung zum 1. Dezember 1994; Größe rund 48 ha;
derzeit Verhandlungen mit dem Kreis Herzogtum
Lauenburg, der Belegenheitsgemeinde und der betroffenen
Nachbargemeinde (Stadt Schwarzenbek) — unter
Einbeziehung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises —
über die Möglichkeiten einer zivilen Anschlußnutzung,
nachdem das Bundesministerium des Innern Nutzung
durch den BGS abgelehnt hat.
b) Standortübungsplatz Elmenhorst-Lanken:
Zuführung zum 1. März 1995; Größe rund 600 ha.
Rückübertragungsansprüche sind vom Voreigentümer Graf
Bernstorff für rund 37 ha geltend gemacht worden. Nach
Aussage des Kreises Herzogtum Lauenburg kommt nur
eine land- oder forstwirtschaftliche und/oder ökologische
Nachfolgenutzung in Frage. Wertermittlung ist eingeleitet.
Schießanlage auf dem Übungsplatz will der BGS nutzen.
10. Neustadt/Holstein-Pelzerhaken
Marineanlage:
Freigabe 1. November 1992; Größe rund 39 ha. Der bebaute
Bereich der Liegenschaft ist bis zum 31. Dezember 1995 an
den Kreis Ostholstein für die Unterbringung von
Asylbewerbern beziehungsweise des Katastrophenschutzes vermietet.
Die Stadt beabsichtigt, das Gelände einschließlich der AGV-
Flächen (rund 85 ha) zum Sanierungsgebiet zu erklären;
Veränderungssperre ist erlassen. Sie verlangt außerdem, daß der
vorhandene FM-Radarturm auf Kosten des Bundes
abgebrochen wird.
11. Verwertungsbemühungen wurden in jüngster Zeit auch für
die zum Teil noch nicht in das AGV übernommenen
nachstehenden Liegenschaften aufgenommen:
a) BGS-Versorgungslager Knorberg, Enge-Sande,
b) Marinestabskompanie, Schacht-Audorf,
c) HAWK-Einsatzstellung, Klein Waabs,
d) Truppendienstgericht, Kiel-Holtenau,
e) BGS-Schießstand, Stockelsdorf/Lübeck,
f) Standort-Munitions-Niederlage, Reinbek/Neuschönnigstedt.]