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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Abschiebung von ausländischen Minderjährigen (G-SIG: 13010497)

Abschiebungen seit 1993, Änderung § 57 Ausländergesetz betr. Abschiebehaft von Minderjährigen, Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

09.06.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/136715. 05. 95

Abschiebung von ausländischen Minderjährigen

der Abgeordneten Christa Nickels, Amke Dietert-Scheuer, Cem Özdemir und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am Freitag, dem 13. Januar 1995, wurden die beiden Brüder Abdelhamid (17 Jahre) und Noureddine Chekrounis (15 Jahre) aus ihrem Klassenzimmer der Hauptschule Lessingstraße in Baesweiler in Handschellen durch zwei Beamte der örtlichen Ausländerbehörde abgeführt. Begleitet wurden die Beamten durch die Polizei. Den beiden Brüdern wurde vorgeworfen, im Oktober 1992 illegal in die Bundesrepublik Deutschland eingereist zu sein. Nachdem die Beamten die beiden Jungen festgenommen hatten, wurden diese zu ihrem Vormund, dem Großvater, gebracht. Hier forderten die Beamten die Pässe der beiden ein und verbrachten die Minderjährigen nach kürzester Zeit zum Flughafen, wo sie in eine Maschine nach Marokko gesetzt wurden. Die Jugendlichen kamen um 19.15 Uhr in Casablanca an, 550 km von ihrem Heimatdorf entfernt.

Dem Großvater war erst gegen 17.00 Uhr mitgeteilt worden, wann die Maschine in Casablanca landen sollte; eine rechtzeitige Abholung der Jugendlichen durch Bekannte konnte nur aufgrund glücklicher Zufälle erreicht werden.

Anläßlich dieses Vorfalls sowie der am 18./19. Mai 1995 stattfindenden Konferenz der Innenminister des Bundes und der Länder in Berlin fragen wir die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie bewertet die Bundesregierung ein solches behördliches Handeln vor dem Hintergrund des am 26. Januar 1990 von der Bundesrepublik Deutschland in New York unterzeichneten und am 21. Februar 1992 vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates als Gesetz beschlossenen Übereinkommens vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes (VN-Kinderrechtskonvention)?

Wie beurteilt die Bundesregierung ein solches Verhalten vor dem Hintergrund von Artikel 1 des Haager Minderjährigenschutzabkommens, der die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Person und des Vermögens des Minderjährigen zu treffen?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere das Abführen der Kinder in Handschellen aus der Schule im Lichte des Artikels 3 Abs. 1 der VN-Kinderrechtskonvention, wonach das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen der Verwaltungsbehörden der vertragschließenden Staaten vorrangig zu berücksichtigen ist?

Hält die Bundesregierung das Verbringen der beiden Kinder in ein Flugzeug ohne Sicherstellung der Abholung durch Verwandte oder mindestens Bekannte für vereinbar mit dem Gebot, das Kindeswohl bei allen behördlichen Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen?

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß mit diesen Maßnahmen der bei Minderjährigen in besonderer Weise zu berücksichtigende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet wurde?

3

Sieht sich die Bundesregierung wegen dieses Vorfalls veranlaßt, die Abschiebepraxis der Landesbehörden auf die Tagesordnung der Innenministerkonferenz am 18./19. Mai 1995 zu nehmen und zum Gegenstand der Beratungen zu machen?

4

Inwieweit sieht sich die Bundesregierung veranlaßt, darauf hinzuwirken, daß derartige behördliche Zwangsmaßnahmen auch im Hinblick auf eine bundeseinheitliche Praxis zukünftig unterbleiben?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung die Verabschiedung bzw. den Erlaß von „Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte", wie es die VN-Kinderrechtskonvention in Artikel 4 für alle Vertragstaaten vorsieht?

Wenn ja, wann?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele unbegleitete Minderjährige im Jahre 1995 bereits abgeschoben wurden?

Wenn ja, wie viele waren es, aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern?

Wie viele Minderjährige davon hatten zuvor um Asyl nachgesucht?

Verfügt die Bundesregierung über entsprechende Statistiken für die Jahre 1994 und 1993?

Wenn ja, wie viele Abschiebungen unbegleiteter Minderjähriger erfolgten in diesen Jahren?

Wie viele davon waren Asylsuchende, aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern?

Waren unter den abgeschobenen Minderjährigen auch Kinder unter 16 Jahren?

Wenn ja, wie viele?

Wie viele davon waren Asylsuchende?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß es nach § 57 des Ausländergesetzes möglich ist, Minderjährige in Abschiebehaft zu nehmen?

Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, das Ausländergesetz in diesem Punkt zum Wohle des Kindes zu ändern?

Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wie viele Minderjährige 1993, 1994 und 1995 in Abschiebehaft genommen wurden?

8

Besteht die Bundesregierung auch weiterhin auf ihrer ablehnenden Haltung gegenüber der Forderung aller relevanten Kinderschutz- und Kinderrechtsorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland, die VN-Kinderrechtskonvention endlich ohne die zur Zeit bestehenden Einschränkungen und Vorbehalte in geltendes Recht umzusetzen?

Bonn, den 15. Mai 1995

Christa Nickels Amke Dietert-Scheuer Cem Özdemir Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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