Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/1875
29. 06. 95
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidemarie Lath und der Gruppe der PDS
— Drucksache 13/1652 —
Modellprojekte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
trägt Verantwortung dafür, daß die Interessen dieser Gruppen in
der Politik der Bundesregierung ausreichend beachtet werden.
Die unterschiedlichen Ansätze aus den Bereichen Familie,
Senioren, Frauen und Jugend müssen in ein gesellschaftspolitisches
Gesamtkonzept zusammengeführt werden, das dem Anspruch,
eine „menschliche Gesellschaft" auf Dauer zu sichern, gerecht
wird.
Den Modellprojekten, die das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend durchführt, kommt dabei eine
besondere Bedeutung zu. Diese Modellprojekte sind
eingebunden in die politischen Ziele der Bundesregierung, nämlich
— die Familien in den Stand zu versetzen, ihre Aufgaben in
unserer Gesellschaft nach eigenen Vorstellungen
verantwortlich wahrzunehmen, sowie die Voraussetzungen für eine
kinder- und familienfreundliche Gesellschaft zu schaffen;
— die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in einer auf
dem Prinzip der Partnerschaft basierenden Gesellschaft zu
verwirklichen;
— die Rahmenbedingungen für eine verbesserte Vereinbarkeit
von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer
weiter voranzubringen;
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 29. Juni 1995 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
— Frauen gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu sichern und
neue zu schaffen;
— Kindern und jungen Menschen für ihre Zukunft
Entwicklungschancen zu eröffnen;
— die Rahmenbedingungen für ein lebenszugewandtes Alter in
größtmöglicher Selbständigkeit zu verbessern;
— die Arbeit der Wohlfahrtsverbände zu sichern und die Freie
Wohlfahrtspflege veränderten Rahmenbedingungen
anzupassen.
Modellprojekte haben die Aufgabe, Tatbestände deutlich zu
machen, Probleme aufzuzeigen und alternative Lösungsansätze
zu entwickeln. Sie sind notwendig, um gesellschaftliche
Fehlwicklungen zu vermeiden und politische Entscheidungen, z. B.
Gesetzesvorhaben, auf eine abgesicherte Grundlage zu stellen.
Durch Modellprojekte werden neue Entwicklungen in Gang
gesetzt und beispielhaft neue Einrichtungen gefördert.
In der Detailbeantwortung dieser Kleinen Anfrage wird
beispielhaft auf einzelne Modellprojekte eingegangen. Ziel der
Modellprojekte ist es, daß sie im Erfolgsfall nach Ablauf der Modellphase
von anderen Einrichtungen übernommen oder nach dem Vorbild
in generelle Maßnahmen umgesetzt werden.
1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl und die Benennung
der Themen für die Modellprojekte?
Die Kriterien für die Auswahl und die Benennung von Themen für
Modellprojekte sind u. a. die sozialpolitische Bedeutung, die
sachliche Lösungsnotwendigkeit, die gesellschaftspolitische
Dringlichkeit und die Erprobung neuer Formen.
Beispielsweise sind die Kriterien für die Förderung von
Modellprojekten in den Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan des
Bundes festgelegt. Danach sollen Modellprojekte Erkenntnisse
bringen im Hinblick auf die Entwicklung, Erprobung,
Überprüfung und Weiterwicklung von Methoden und Konzeptionen in der
Kinder- und Jugendhilfe sowie die Notwendigkeit und die
Ausgestaltung gesetzgeberischer Regelungen oder die Überprüfung
bestehender Gesetze.
2. Wie erfolgt die Auswahl der sie begleitenden Institute, Vereine und
Verbände, Personengruppen?
a) Werden öffentliche Ausschreibungen durchgeführt?
b) Erfolgt eine freie Vergabe?
c) Entscheidet allein die Verwaltung über die Vergabe?
Alle Modellvorhaben des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend werden wissenschaftlich begleitet. Die
Vergabe erfolgt unter Beachtung der Regelungen der
Verdingungsordnung für Leistungen (ausgenommen
Bauleistungen) — VOL/A — (und entsprechende EG-Regelungen) aufgrund
öffentlicher oder beschränkter Ausschreibung. Bei beschränkter
Ausschreibung werden grundsätzlich auch Forschungs- und
ähnliche Einrichtungen aus den neuen Bundesländern einbezogen,
sofern dort geeignete Einrichtungen vorhanden sind. Bei der
Vergabe der wissenschaftlichen Begleitung wird der Erlaß des
Bundesministeriums für Wirtschaft über Ausnahmeregelungen
zugunsten der neuen Bundesländer bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge nach der Verdingungsordnung für Leistungen
(ausgenommen Bauleistungen) — VOL — vom 15. November 1993
beachtet.
Eine freihändige Vergabe der wissenschaftlichen Begleitung
erfolgt in der Regel nicht.
Über die Vergabe entscheidet nach Auswertung der
Ausschreibungsunterlagen auf Vorschlag der zuständigen Fachabteilungen
die Leitung des Ministeriums.
Bei Bedarf werden auch externe Gutachten eingeholt. Es gibt
auch Programme, wie z. B. „Neue Wege der Kinder- und
Jugendhilfe", in denen das Bundesministerium durch den
Förderausschuß des Bundesjugendkuratoriums beraten wird.
3. Nach welchen Gesichtspunkten wird die wissenschaftliche
Begleitung organisiert?
a) Wie werden dabei in entsprechender Weise auch die neuen
Bundesländer berücksichtigt?
b) Können Angaben darüber gemacht werden, in wie vielen Fällen
bei Möglichkeit und Angebot auch Institute oder andere wissen
-
schaftliche Einrichtungen in den neuen Bundesländern berück
sichtigt wurden?
c) Gibt es für den Bereich des Ministeriums bevorzugte
Arbeitspartner, die in stetiger Arbeitsweise Projekte des Ministe riums
begleiten?
Wissenschaftliche Begleitungen werden in der Regel öffentlich
ausgeschrieben. An diesen Ausschreibungen beteiligen sich auch
in zunehmendem Maße Einrichtungen aus den neuen
Bundesländern. Zahlreiche Modelle aus allen Bereichen, insbesondere die,
die in den neuen Bundesländern durchgeführt werden, werden
durch wissenschaftliche Institutionen aus den neuen
Bundesländern begleitet.
Die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung von
Modellvorhaben beziehen sich im wesentlichen auf
— Beobachtung und Modelldurchführung und diesbezügliche
Unterstützung des Modellträgers,
— Vorschläge für die Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit
während des Modellverlaufs,
— objektive Darstellung des Modellverlaufs, des Nutzens und der
Nebeneffekte, insbesondere auch zu Regeleinrichtungen bzw.
Parallelaktivitäten,
— Erfolgskontrolle und Ergebnissicherung,
— Ermittlung der Voraussetzungen für die Übertragbarkeit der
Ergebnisse oder Teilergebnisse.
a) Da die Entscheidung über die Vergabe der wissenschaftlichen
Begleitung aufgrund öffentlicher bzw. beschränkter
Ausschreibung erfolgt (vgl. Antwort zu Frage 2), hängt die Entscheidung
von den eingehenden Angeboten ab. Forschungs- und
ähnliche wissenschaftliche Einrichtungen aus den neuen
Bundesländern beteiligen sich jedoch zunehmend an den
Ausschreibungen, zumal sie bei beschränkter Ausschreibung gezielt
angesprochen werden. Ihr Interesse an diesen Aufträgen ist
auch deshalb in besonderer Weise gegeben, weil natürlich seit
der Vereinigung zahlreiche Modelle in den neuen
Bundesländern durchgeführt werden.
b) Eine Statistik darüber, in wie vielen Fällen wie viele Institute
oder ähnliche Einrichtungen sich an Ausschreibungen beteiligt
haben und wie viele davon berücksichtigt wurden, liegt nicht
vor.
c) Bevorzugte Arbeitspartner, die in stetiger Arbeitsweise
Projekte des Ministeriums begleiten, gibt es nicht. Die Auswahl
der Arbeitspartner erfolgt grundsätzlich wie in der Antwort zu
Frage 2 beschrieben.
4. In welchen Formen finden die Auswertungen der Modellvorhaben
statt?
a) Werden die Ergebnisse in Schriftform vorgelegt?
Wenn ja, wem?
b) Werden zielgerichtet Vereine, Verbände, Kommunen und
weitere mögliche „Nachnutzer" einbezogen?
Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung werden in
Form eines Berichts dem Ministerium vorgelegt und in der Regel
in der Schriftenreihe des Ministeriums veröffentlicht, die auch im
Buchhandel erhältlich ist.
Bereits vor der Veröffentlichung spielen öffentliche Fachtagungen
am Ende des Modellprojekts oder auch während der Laufzeit eine
wichtige Rolle. In diese Auswertungstagungen werden
zielgerichtet die Länder, Kommunen, Vereine, Verbände und andere
interessierte Institutionen einbezogen.
5. Können Angaben darüber gemacht werden, daß Modellvorhaben
nach ihrer Beendigung in der Tat durch andere als Beispiel genutzt
werden?
Modellprojekte haben, wenn sie erfolgreich verlaufen sind,
generell zum Ziel, daß die Ergebnisse von anderen aufgegriffen und
umgesetzt werden. Hierzu einige Beispiele:
— Die Ergebnisse des Vorhabens „Örtliche und regionale
Initiativen für Familien" finden im Handbuch zur örtlichen und
regionalen Familienpolitik ihren Ausdruck, das in vielfältiger
Weise für den Aufbau von Strukturen örtlicher und regionaler
Familienpolitik genutzt wird.
— Darüber hinaus dienen viele der hierin genannten Maßnahmen
als Anregung für die Durchführung ähnlicher Vorhaben auf
örtlicher Ebene. Beispielhaft seien hier auch der Aufbau der
Trennungs- und Scheidungsberatung und die
Implementierung von Spezialberatung bei Gewaltproblemen in der Familie
genannt.
— „Orte für Kinder" werden weitergeführt. In einigen
Bundesländern und bei Trägerverbänden werden Modellprojekte mit
ähnlichen Zielsetzungen durchgeführt. Auch in den neuen
Bundesländern haben sich an vielen Orten aufbauend auf dem
Modellprojekt neue Zuschnitte von Einrichtungen entwickelt.
— Mit dem „Großversuch" des Aktionsprogramms gegen
Aggression und Gewalt wurden sozialpädagogische
Handlungskonzepte, Arbeitsansätze und Interventionsmöglichkeiten gesucht,
erprobt, weiterentwickelt und von anderen Stellen
übernommen. Die Jugendministerinnen und Jugendminister,
Jugendsenatorinnen und Jugendsenatoren der Länder haben in ihrem
Beschluß vom 9. Dezember 1993 auf dieses Programm und
seine Erfahrungen Bezug genommen, sie haben das
Bundesministerium aufgefordert, dieses Programm fortzuführen und
die Erfahrungen daraus allen Trägern entsprechender Projekte
zur Verfügung zu stellen. Die Jugendministerinnen und
Jugendminister werden in ihren Ländern die Förderung von
geeigneten zielgruppenorientierten Projekten gegen Gewalt
und Fremdenfeindlichkeit fortsetzen und verstärken.
— Die Erfahrungen des Modellprojekts „Frauenhaus im
ländlichen Raum" flossen bei der Gründung von Frauenhäusern in
ländlichen Gebieten ein.
— In vielen Städten sind mittlerweile Beratungsstellen für sexuell
mißbrauchte Mädchen nach dem Muster des Modellprojekts
„Anlauf- und Beratungsstelle für sexuell mißbrauchte
Mädchen mit Krisenwohnung, Wildwasser Berlin" gegründet
worden.
— Das Modellprojekt „Beratungsangebote und
Beratungseinrichtungen für Berufsrückkehrerinnen" hat dazu beigetragen, daß
die Bundesländer zum Teil ein eigenes Angebot an
Beratungsstellen für Frauen mit ähnlicher Aufgabenstellung eingerichtet
haben.
6. Können Angaben darüber gemacht werden, wie die Auswertungen
zu politischen bzw. parlamentarischen Initiativen geführt haben?
In vielfältiger Weise führen Ergebnisse von Modellprojekten zu
politischen bzw. parlamentarischen Initiativen. So hat die
Auswertung des Modellprojekts „Frauenhaus im ländlichen Raum"
mit dazu beigetragen, daß über ein Bundesrahmengesetz zur
Finanzierung von Frauenhäusern diskutiert wird, daß
Sonderdezernate zu Gewalt gegen Frauen bei der Staatsanwaltschaft
gegründet worden sind, daß ein Gesetzentwurf zur Zuweisung der
ehelichen Wohnung nach § 1361 b BGB entwickelt wurde, daß
Fortbildungsangebote für die Polizei im Bereich Gewalt gegen
Frauen geschaffen worden sind, daß Gesetzentwürfe zur
Strafbarkeit der ehelichen Vergewaltigung entwickelt worden sind, daß
Frauenhausbewohnerinnen als bevorrechtigte Gruppe für
Sozialwohnungen gelten.
Das Modellprojekt „Anlauf- und Beratungsstelle für sexuell
mißbrauchte Mädchen mit Krisenwohnung, Wildwasser Berlin" hat
zu einem Aufschub des Verjährungsbeginns bei Sexualstraftaten,
zur verschärften Bekämpfung der Kinderpornographie und zur
Diskussion einer Verbesserung des Opferschutzes (z. B. Zulassung
von Videoaufnahmen) mit beigetragen. Modellprojekte im
Seniorenbereich haben Einfluß auf die Ausgestaltung der
Pflegeversicherung gehabt. Die Leistungsangebote in der Kinder- und
Jugendhilfe, so wie sie im SGB VIII dargelegt sind, hatten ihren
Ursprung in Modellprojekten und deren wissenschaftlicher
Begleitung. Die Arbeitsergebnisse des Modellprojekts „Orte für
Kinder" sind eingeflossen in die Kindertagesstättengesetze, bzw. die
Richtlinien wurden auf neuere flexiblere Formen der Aufnahme
von Kindern und der Dienstleistungen für Familien eingestellt.
Die Modellprojekte zum freiwilligen ökologischen Jahr haben
zum „Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen
Jahres" geführt.
Das Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt hat eine
breite, anregende und modellhafte Wirkung entfaltet: In allen
neuen und auch in einigen alten Bundesländern wurden auf der
Grundlage dieser Erfahrungen mittlerweile ergänzende Projekte
und Landesprogramme mit entsprechender Zielrichtung und
Struktur eingerichtet.
7. Werden die Modellvorhaben so konzipiert, daß sie nach Abschluß
der Laufzeit durch die in ihnen arbeitenden Kolleginnen und
Kollegen weitergeführt werden können?
Modellprojekte werden so angelegt, daß sie bei erfolgreicher
Erprobung in eine Regelförderung durch ein Land und/oder eine
Kommune übergehen können.
8. Ist die wissenschaftliche Begleitung der Modellvorhaben auch so
konzipiert, daß Varianten der Fortsetzung der Projekte ermöglicht
werden?
Die wissenschaftliche Begleitung ist in ihrer Konzeption immer
auf die Frage- und Aufgabenstellung des Modellprojekts
ausgerichtet. Die Ergebnisse werden genutzt, und damit ist die
Förderung neuer Modelle, die auf den Erfahrungen geförderter Projekte
aufbauen, nicht ausgeschlossen.
9. Beinhaltet die wissenschaftliche Begleitung eine nach Möglichkeit
auch finanzielle Variante für eine Fortsetzung?
In der Regel gehört dies nicht zur Aufgabe einer
wissenschaftlichen Begleitung.
10. Welche Modellvorhaben in den alten und den neuen
Bundesländern werden in der vergangenen Legislaturperiode durch Vereine,
Verbände oder durch die Kommunen oder andere Träger
weitergeführt?
Eine umfassende Übersicht würde den Rahmen dieser Kleinen
Anfrage sprengen. Insofern werden beispielhaft genannt:
— Das Modellprojekt „Frauenhaus im ländlichen Raum" wird
durch das Land Schleswig-Holstein und durch den Landkreis
Rendsburg-Eckernförde weitergeführt.
— Das Modellprojekt „Anlauf- und Beratungsstelle für sexuell
mißbrauchte Mädchen mit Krisenwohnung, Wildwasser Berlin"
wird durch das Land Berlin weitergeführt.
— Von den 17 Beratungsstellen im Rahmen des Modellprojekts
„Beratungsangebote und Beratungseinrichtungen für
Berufsrückkehrerinnen" wird die Mehrheit der Einrichtungen auch
nach Ablauf der Bundesförderung weitergeführt. Die
Bundesländer beteiligen sich an einer z. T. vorläufigen Mit- oder
Weiterfinanzierung der bestehenden Modellberatungsstellen.
— Der Modellversuch „Information und Beratung von Frauen in
den neuen Bundesländern" hat 1991 begonnen und ist noch
nicht abgeschlossen. Grundsätzlich haben die beteiligten
Bundesländer ihr Interesse an einem Erhalt der Einrichtungen
gezeigt, die Verhandlungen über die finanzielle Absicherung
des bis 1996 zu fördernden Modells laufen derzeit.
— Das Projekt „Nele" — ein Beratungsangebot gegen sexuelle
Ausbeutung von Mädchen — wurde nach Auslaufen der
Bundesförderung in die Förderung durch das Ministerium für
Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes und
durch saarländische Landkreise übernommen.
— Das Projekt „Hilfen für junge benachteiligte Mütter und ihre
Kinder — Ausbildung und Förderung" zur Integration junger
Mütter in den Beruf wird derzeit für die nächste
Ausbildungsgruppe von der Stadt Stuttgart weitergefördert.
— Die Arbeit in den 20 Standorten des Modellprogramms
„Informations- und Unterstützungsstellen für Selbsthilfegruppen" ist
nach Beendigung der Modellphase weitergeführt worden.
— Alle Baumodelle im Seniorenbereich werden nach Abschluß
der Bundesförderung weitergeführt.
— Die rd. 130 Einzelprojekte des Aktionsprogramms gegen
Aggression und Gewalt werden seit dem 1. Januar 1995 zur
Hälfte von den Ländern finanziert, die andere Hälfte trägt
weiterhin der Bund. Ab 1. Januar 1997 wird die Finanzierung
dieser Projekte vollständig in die Verantwortung der Länder,
Kommunen und freien Träger in den neuen Bundesländern
übergehen.
— Das Modellprojekt „Petra" für die Qualifizierung von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von fünf Jugendämtern in den
neuen Bundesländern im Bereich erzieherischer Hilfen wird
inzwischen von den zuständigen Landesjugendämtern regional
erweitert und umgesetzt.
— Das Modellprojekt „Gesamtkonzept für eine kommunale
Suchtprävention", die alle Bereiche der Kinder- und
Jugendhilfe sowie die Schule umfaßt, wird seit Beendigung der
Bundesförderung durch die Stadt Nürnberg fortgeführt.]