Großrazzia gegen arbeitssuchende Polen
des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach Berichten von Augenzeugen und von Medien wurden vom 24. bis 25. Juni 1995 in Frankfurt-Markendorf 250 Polinnen und Polen — darunter viele Minderjährige —, die auf ein plakatiertes Arbeitsangebot als Zeitungszusteller reagiert hatten, unter fragwürdigen Umständen festgehalten.
Aus diesem Anlaß fragen wir die Bundesregierung:
Fragen13
Inwieweit treffen Berichte von Augenzeugen und Medien zu, wonach
a) am 24. Juni 1995 um 6 Uhr früh 250 Polinnen und Polen in Frankfurt-Markendorf mit einem Touristenvisum eintrafen, um einem Plakataufruf folgend für 100 DM pro Tag Zeitungen und Werbeprospekte auszutragen,
b) an dieser Großrazzia außer dem Bundesgrenzschutz (BGS) das Frankfurter Arbeitsamt, die Ausländerbehörde und die zuständige Staatsanwaltschaft beteiligt waren,
c) die Betroffenen in einer Lagerhalle von einer Einheit des BGS, die mit Polizeihunden ohne Maulkorb ausgestattet war, umstellt wurden,
d) die Betroffenen bis zu 24 Stunden bei großer Hitze in der Lagerhalle festgehalten wurden, ohne daß Getränke angeboten oder das Aufsuchen der Toilette gestattet wurde,
e) den Betroffenen durch die ermittelnden Beamten zunächst angesonnen wurde, Fragebögen in deutscher Sprache trotz fehlender Sprachkenntnisse auszufüllen,
f) der verteilte Vordruck, den die Betroffenen zu unterschreiben hatten, das Bekenntnis unterhielt, illegale Arbeit aufnehmen zu wollen,
g) die erste Gruppe der Festgenommenen erst nach sieben Stunden Verhör mit einem Stempel „Ausgewiesen" in ihren Pässen entlassen wurde,
h) der BGS die Autos derjenigen beschlagnahmte, welche mit dem Fahrzeug nach Markendorf gekommen waren,
i) diejenigen, die eine Erklärung für diese Beschlagnahme verlangten, nach Bestätigung durch Augenzeugen, tätlich angegriffen worden seien,
j) die letzten der zunächst Festgenommenen spät nachts in Autobussen durch den BGS zum Grenzübergang Swiecko gefahren und dort ohne Benachrichtigung der polnischen Grenzbeamten freigelassen wurden, woraufhin sie sieben Kilometer Fußmarsch nach Hause laufen mußten,
k) eine Gruppe von 13 Menschen bis zum Sonntag in Gewahrsam gehalten wurde,
l) das polnische Außenministerium am 26. Juni 1995 gegen diesen Vorfall scharf protestiert und den deutschen Botschafter in Warschau einbestellt hat,
m) daß diese Vorgänge auch auf dem europäischen Gipfeltreffen in Cannes zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen und seinem polnischen Amtskollegen erörtert wurden?
Auf welcher Rechtsgrundlage hat der BGS
a)die Polen in der Halle in Gewahrsam genommen,
b)die Betroffenen derartig lange festgehalten und nicht früher entlassen,
c)zur Grenze verbracht und offenbar in der beschriebenen Weise freigelassen?
Falls der BGS in Amtshilfe tätig wurde:
a)Welche Behörde erbat jeweils wann genau und auf welcher Rechtsgrundlage welche der vom BGS durchgeführten Tätigkeiten?
b)Warum wurde der BGS und nicht die primär zuständige Landespolizei eingesetzt, obwohl der Anlaß des Einschreitens aufgrund der Plakatierung drei Wochen vorher hätte bekannt sein müssen?
Falls der BGS auf eigene Initiative hin tätig wurde:
a)Geschah dies aufgrund der Kontrollbefugnis im Grenzhinterland gemäß § 2 Abs. 2 BGSG?
b)Wenn ja, wie und wann hat der BGS die Wahrnehmung dieser Befugnis mit der zuständigen Landespolizei abgestimmt?
Wie reagiert die Bundesregierung auf die Bewertung des brandenburgischen Ministerpräsidenten, der Einsatz des BGS sowie die Rückschiebung der Polen sei rechtswidrig gewesen?
a) Wann ließen die BGS-Beamten die festgehaltenen Polen das erste Mal zur Toilette gehen?
b) Ab wann wurden den Festgehaltenen erstmals Getränke gereicht?
Warum hat der BGS bei der Beförderung der Betroffenen an die Grenze dort die polnischen Grenzbeamten nicht von der Freilassung verständigt?
Wie viele Fahrzeuge der Betroffenen wurden aus welchen Gründen beschlagnahmt, und was soll mit diesen geschehen?
In wie vielen Fällen ist es eingegangenen Beschwerden sowie dienstlichen Erklärungen der Bundesgrenzschutzbeamten zufolge zum Einsatz unmittelbaren Zwangs in welcher Form gekommen?
Welche Hilfsmittel unmittelbaren Zwangs wurden dabei gegebenenfalls eingesetzt?
Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer der Firma S. eingeleitet worden, welcher das Gesuch von Zeitungszustellern in der Grenzstadt Slubice bereits drei Wochen vor dem fraglichen Tag der Festnahme plakatiert hatte?
Warum sind die Plakate nicht frühzeitig in Amtshilfe durch die polnischen Behörden entfernt worden, um die unerlaubte Einreise zur Arbeitsaufnahme sowie die geschehene Eskalation im Vorfeld abzuwenden?
Welche Auswirkungen auf die deutsch-polnischen Beziehungen wird dieser Vorfall nach Einschätzung der Bundesregierung haben?