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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Abschiebung nach Nepal (G-SIG: 13010778)

Umstände der Abschiebung eines nepalesischen Asylsuchenden, jetzige Situation des abgeschobenen Flüchtlings

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.08.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/213310. 08. 95

Abschiebung nach Nepal

der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 13. Juni 1995 wurde ein nepalesischer Asylsuchender, dessen Asylantrag von der Außenstelle Dortmund des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge abgelehnt worden war, mit der Lufthansa-Maschine LH 764 aus Frankfurt über Karatschi nach Katmandu abgeschoben. Während des Fluges zog sich ein Passagier auf der Toilette eine nepalesische Polizeiuniform an und setzte sich anschließend neben den nepalesischen Flüchtling. Eine weitere Person, vermutlich ein nepalesischer Zivilpolizist, setzte sich ebenfalls dazu. Bei der Ankunft in Katmandu wurde der Flüchtling von diesen beiden Personen abgeführt. Über seinen weiteren Verbleib ist bisher nichts bekannt.

Dies vorausgeschickt, fragen wir die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß nepalesische Sicherheitskräfte von der Abschiebung und dem Flugtermin Kenntnis hatten?

2

Wer hat die Flugtickets für den (ggf. die beiden) nepalesischen Polizisten gebucht und bezahlt?

3

Ist eine Zusammenarbeit deutscher Behörden (z. B. der Grenzschutzdirektion Koblenz oder anderer Stellen) mit nepalesischen Behörden im Falle von Abschiebungen generell üblich? Wenn ja, in welcher Form vollzieht sich diese? Werden dabei Personenangaben und Flugdaten von Abzuschiebenden mitgeteilt?

4

Wurden in dem hier genannten Einzelfall von einer deutschen Behörde Informationen an nepalesische Stellen weitergegeben? Wenn ja, welche Daten wurden von welcher deutschen Behörde an welche nepalesische Stelle übermittelt? Warum erfolgte eine Datenübermittlung in diesem konkreten Einzelfall?

5

Wie erklärt sich die Bundesregierung das spezielle Interesse der nepalesischen Behörden in diesem Fall?

6

Liegt diesem Interesse eventuell eine Situation zugrunde, die in der Bundesrepublik Deutschland zur Anerkennung des Flüchtlings als Asylberechtigtem oder zur Feststellung von Abschiebehindernissen hätte führen können oder müssen?

7

Sind der Bundesregierung weitere Fälle von Verfolgungen aus Deutschland (oder ggf. aus anderen Ländern) abgeschobener Nepalesen bekannt?

8

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über das weitere Schicksal des hier genannten abgeschobenen Flüchtlings vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, diesbezügliche Nachforschungen über das Schicksal anzustellen?

Bonn, den 10. August 1995

Amke Dietert-Scheuer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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