Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/8018
16. Wahlperiode 11. 02. 2008
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
vom 7. Februar 2008 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Petra Pau,
Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/7875 –
Ausstellung „Zug der Erinnerung“
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem 8. November 2007 hat die in Waggons der früheren Deutschen
Reichsbahn untergebrachte Ausstellung „Zug der Erinnerung“, die auf ehrenamtlicher
Basis durch einen Trägerverein das Gedenken an die von den
Nationalsozialisten nach Auschwitz verschleppten und dort getöteten Kinder und Jugendlichen
vergegenwärtigt, bereits ein sehr großes Interesse in der Öffentlichkeit
gefunden. Der „Zug der Erinnerung“ machte Station u. a. in Frankfurt am Main,
Darmstadt, Karlsruhe, Stuttgart, Saarbrücken, Kassel sowie Göttingen und soll
am 8. Mai 2008 die Gedenkstätte Auschwitz erreichen. Der Trägerverein Zug
der Erinnerung e. V. weist in einer Erklärung vom 4. Januar 2008 darauf hin,
dass die Deutsche Bahn AG, Rechtsnachfolgerin der Deutschen Reichsbahn, für
die Benutzung des deutschen Schienennetzes hohe Summen, sogenannte
Trassengebühren, verlangt. Für den Zugang zur Ausstellung über die deportierten
Kinder auf den deutschen Bahnhöfen sollen weitere Gelder an die Deutsche
Bahn AG gezahlt werden, sogenannte Stationsgebühren. Selbst sogenannte
Anschlussgebühren für die Beleuchtung der letzten Fotos und Briefe der Kinder
und Jugendlichen werden dem Verein in Rechnung gestellt. Einen Erlass dieser
Forderungen hat die Deutsche Bahn AG grundsätzlich abgelehnt. Nach
Bundestagsdrucksache 16/1491 „begrüßt die Bundesregierung grundsätzlich alle
Initiativen, die das Ziel verfolgen, mit Blick auf den Holocaust zu einer
angemessenen Erinnerungskultur beizutragen. Dies gilt ausdrücklich auch für die
bisherigen Bemühungen der Deutsche Bahn AG (DB AG), den Anteil der
Reichsbahn am Holocaust aufzuarbeiten und die gewonnenen Erkenntnisse der
Öffentlichkeit und insbesondere der jungen Generation zugänglich zu machen.“
Die Praxis der Gebührenerhebung durch die Deutsche Bahn AG, bei der der
Bund immerhin Mehrheitsaktionär ist, gefährdet jedoch in höchstem Maße das
auch von der Bundesregierung festgestellte Gebot der permanenten Erinnerung
an die NS-Zeit und behindert das öffentliche Gedenken an die jugendlichen
Opfer der „Reichsbahn“-Deportationen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung bekräftigt nachdrücklich ihre in der Vorbemerkung
zitierte Haltung gegenüber Initiativen, die das Ziel verfolgen, mit Blick auf den
Holocaust zu einer angemessenen Erinnerungskultur beizutragen. Dies gilt
auch für den „Zug der Erinnerung“. So erklärte der Bundesminister für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, am 16. Januar 2008 öffentlich,
die Initiative „Zug der Erinnerung“ leiste „einen wichtigen Beitrag zur
Aufarbeitung der Geschichte“.
1. Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass es eine Ausstellung „Zug
der Erinnerung“ geben wird?
Der Bundesregierung ist das Projekt seit August 2007 bekannt. Der im Juni
2007 gegründete gemeinnützige Verein „Zug der Erinnerung“ wandte sich
erstmals am 20. August 2007 mit einem Schreiben an Bundesminister
Wolfgang Tiefensee, erläuterte das Konzept des Projektes und kündigte dessen
Beginn für November 2007 an.
2. Gab es einen Antrag auf staatliche Förderung für dieses
erinnerungspolitisch außerordentlich bedeutende Projekt?
a) Wenn ja, wurde er befürwortet?
b) Wenn nein, warum wurde von Seiten der Bundesregierung nicht
selbsttätig auf eine solche Möglichkeit hingewiesen?
Der gemeinnützige Verein „Zug der Erinnerung“ hat das Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im Oktober 2007 um eine
„Kostenfreistellung“ für die Trassengebühr und um die Übernahme der
„Kosten für die technische Bereitstellung des Zuges (Lok und mehrere
Ausstellungswagen)“ gebeten. Dieser Bitte konnte aufgrund der wirtschaftlichen
Eigenverantwortung der Eisenbahnunternehmen für die Bereitstellung von Trassen und
Fahrzeugen und wegen der fehlenden haushaltsrechtlichen Ermächtigung in der
gewünschten Form nicht entsprochen werden. Auf die Antworten zu den
Fragen 5 und 6 wird verwiesen.
3. Aus welchen Gründen macht der Bund seinen Einfluss als
Mehrheitsaktionär der Deutschen Bahn AG nicht geltend, um zu einer angemessenen
Erinnerungskultur ohne Aufrechnungen beizutragen und gerade der jungen
Generation das Schicksal der „Reichsbahn“-Deportationen zugänglich zu
machen?
Der Bund hat mehrfach deutlich gemacht, dass er die Erinnerung an die
Verbrechen des Nationalsozialismus für ein wichtiges Anliegen hält und er die
Initiative „Zug der Erinnerung“ deshalb ausdrücklich begrüßt. Gleichwohl kann der
Bund der DB AG – trotz seiner Funktion als Alleineigentümer – keine
zwingenden Vorgaben zum Umgang mit dem „Zug der Erinnerung“ machen.
Grundsätzlich stehen dem Bund in seiner Funktion als Alleineigentümer der DB AG
nur die aktienrechtlich begrenzten Möglichkeiten der Einflussnahme im
Rahmen der Hauptversammlung sowie die Kontroll- und Prüfrechte im Rahmen
des Aufsichtsrates zur Verfügung. Diese verbieten einen Eingriff in die
Geschäftsführung des Vorstandes, zu der auch der Umgang mit der eigenen
Firmengeschichte zählt. Allerdings hatte sich der Bundesminister für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung bereits vor der Gründung des Vereins „Zug der
Erinnerung“ bei der DB AG dafür verwandt, das Thema der von der Reichsbahn
durchgeführten Deportationen in die Konzentrations- und Vernichtungslager in
einer Ausstellung aufzuarbeiten und diese in Bahnhöfen einer breiten
Öffentlichkeit zugänglich zu machen (eine entsprechende Vereinbarung hierüber
wurde zwischen Bundesminister Wolfgang Tiefensee und dem
Vorstandsvorsitzenden der DB AG am 1. Dezember 2006 getroffen). Diese Ausstellung wurde
am 23. Januar 2008 unter dem Titel „Sonderzüge in den Tod“ in Berlin im
Bahnhof Potsdamer Platz eröffnet.
4. Wie hoch sind die sogenannten Trassen-, Stations- und Anschlussgebühren
genau?
Die DB AG hat nach eigenen Angaben den Eisenbahnverkehrsunternehmen für
die Ausstellung „Zug der Erinnerung“ vom November 2007 bis Januar 2008
bisher folgende Nutzungsentgelte berechnet:
– Trassenentgelte in Höhe von insgesamt 6 549,21 Euro,
– Stationsentgelte in Höhe von insgesamt 20 817,57 Euro und
– Nebenkosten für Strom und Wasser in Höhe von insgesamt 507,10 Euro.
Für die weitere Nutzung in den Folgemonaten liegt der DB AG bisher keine
Anmeldung vor, so dass die Höhe der hierfür anfallenden Nutzungsentgelte
noch nicht ermittelt werden kann.
5. Welche Position bezieht in dieser Sache das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung als das zuständige Ressort?
Bundesminister Wolfgang Tiefensee hat öffentlich seine Unterstützung für die
Initiative erklärt. Sie trage durch „ihr außerordentliches Engagement“ dazu bei,
„das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus im Bewusstsein der
Öffentlichkeit zu halten“. Es sei ihm deshalb „ein persönliches Anliegen“,
dieses Projekt in seiner Eigenschaft als Bundesverkehrsminister auch finanziell zu
unterstützen. Zugleich verlieh er deutlich seinem Wunsch Ausdruck, dass
„diese Unterstützung auch eine gewisse Signalwirkung auf andere potenzielle
Förderer“ habe. Aufgrund der unstreitig großen Bedeutung des Projektes
wurden im BMVBS Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung des Projektes
geprüft. Im Ergebnis wurde entschieden, den Aufenthalt des „Zuges der
Erinnerung“ in der Hauptstadt Berlin mit 15 000 Euro zu unterstützen. Diese Summe
entsprach dem Betrag, der in einem öffentlichen Aufruf des „Zuges der
Erinnerung“ für die Präsentation des Zuges in Berlin angegeben war.
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gebührenerhebungen für den „Zug
der Erinnerung“ im Lichte des Gedenktages zur Befreiung des
Vernichtungslagers Auschwitz durch die Rote Armee am 27. Januar 1945,
der als Holocaust-Gedenktag vom Deutschen Bundestag auch 2008
ehrenvoll begangen wird?
Entgelte sind nach den gesetzlichen Bestimmungen gegenüber allen Nutzern
in gleicher Weise zu berechnen. Es gibt keine rechtliche Möglichkeit, einem
Unternehmen die Erhebung von Preisen, die im Einklang mit den gesetzlichen
Bestimmungen erhoben werden, zu versagen. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 3 verwiesen.
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