Aufklärung über die Zukunft des „Schürmann"-Baus
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten O tto Reschke, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Karl Diller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD — Drucksache 13/3224 —
Am 11. Oktober 1995 hat der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Klaus Töpfer, im Deutschen Bundestag verkündet, daß - der „Schürmann"-Bau saniert und weitergebaut, - zukünftig durch die Deutsche Welle genutzt werde und - daß in wenigen Tagen ein Gutachten über den Standort des CAE-SAR-Projekts in Bonn von dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, Dr. Jürgen Rüttgers, vorgelegt werde. Einer der drei möglichen Standorte von CAESAR liege in der Gronau. CAESAR könnte evtl. neben, aber nicht in den „Schürmann"-Bau ziehen.
Ziel bleibe für den „Schürmann"-Bau, „in einer außergerichtlichen Regelung die Sanierung auf Kosten möglicher Schädiger durchführen zu lassen und durch einen entsprechenden Vergleich Anforderungen anderer an diesem Bau bisher Beteiligten nicht mehr gegen den Bund gelten zu lassen" (Bundesminister Dr. Klaus Töpfer, Plenarprotokoll der 60. Sitzung, 11. Oktober 1995, S. 5046).
In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 12. Oktober 1995 (77/95) wird Bundesminister Dr. Klaus Töpfer mit der Äußerung zitiert, daß ein außergerichtlicher Vergleich ohne Belastung des Bundes erreicht worden sei, der die Sanierung ermögliche und. den Bund von sonstigen Forderungen baubeteiligter Firmen freistelle.
Zu hören war auf der Pressekonferenz am 12. Oktober 1995 zudem, daß als Generalunternehmer für Sanierung und Weiterbau das Unternehmen Berthold Kaaf, Bonn, fungieren solle. Weitere Einzelheiten würden in vertraglichen Vereinbarungen konkretisiert und festgelegt. Die Kostenobergrenze für die gesamte Baumaßnahme soll nach Angaben des Bundesministers Dr. Klaus Töpfer bei 580 Mio. DM liegen.
Fragen und Antworten29
Handelt sich nach Ansicht der Bundesregierung bei Dipl.-Ing. Berthold Kaaf um einen „wi rtschaftlichen Berater" des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, wie Bundesminister Dr. Klaus Töpfer gegenüber dem Bonner General-Anzeiger erklärte (siehe Bonner General-Anzeiger vom 11. November 1995), oder um einen Privatunternehmer, der mit dem Bund um die Beauftragung als Generalunternehmer für Sanierung und evtl. Um- und Weiterbau des „Schürmann"-Baus für die Zwecke der Deutschen Welle verhandelt, und stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß eine seriöse Auftragsvergabe ausschließt, daß Berthold Kaaf „wi rtschaftlicher Berater" eines Bundesministers und Auftragnehmer des Bundes in derselben Angelegenheit ist?
Auf Grundlage des Kabinettbeschlusses vom 11. Oktober 1995 hat der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau den Bonner Unternehmer Berthold Kaaf beauftragt, in Zusammenarbeit mit den vom Bund beauftragten Ingenieuren, Architekten, Gutachtern und Rechtsberatern sowie der Rohbaufirma HBW ein Sanierungskonzept zu erarbeiten, das die Zustimmung aller Beteiligten findet und von der Firma HBW ohne Kosten für den Bund ausgeführt werden soll, sowie Vereinbarungen zur Regulierung der Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen des Bundes zu vermitteln. Darüber hinaus hat Herr Kaaf sich verpflichtet, ein Weiterbaukonzept zu entwickeln, das die gesamte Fertigstellung der Baumaßnahme für Zwecke der Deutschen Welle innerhalb einer garantierten Bauzeit zu einem garantierten Gesamtpreis sowie die Finanzierung dieser Maßnahme beinhaltet. Sofern ihm dies gelingt und der Bund sich zur Durchführung des Sanierungs- und des Weiterbaukonzeptes entschließt, soll Herr Kaaf auch die Durchführung betreuen.
Der Abschluß eines Generalunternehmervertrages mit dem Unternehmen Kaaf ist weder verhandelt worden noch für die Zukunft beabsichtigt.
Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit des Unternehmens Kaaf als „wirtschaftlichem Berater" des Bundesministers Dr. Klaus Töpfer mit einem der Hauptschädiger, der Hollandsche Beton Groep N. V. (HBW), bei der Erstellung von Angeboten für die Sanierung sowie den Um- und Weiterbau des „Schürmann"-Baus für die Zwecke der Deutschen Welle?
Zur Erfüllung seines Auftrages hat das Unternehmen Kaaf Verhandlungen mit der verantwortlichen Rohbaufirma zu führen. Es vertritt dabei die Interessen des Bundes. Eine Zusammenarbeit im Sinne der Fragestellung findet deshalb nicht statt.
Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit des Architekten Schürmann und der Planungsbüros, die im Beweisverfahren die Position des Bundes zu unterstützen bzw. gerichtsfeste Unterlagen für den Bund zu erarbeiten haben, mit dem Schadensverursacher HBW bei der Erstellung der vom Unternehmen Kaaf und der HBW eingereichten Angebote, und hält die Bundesregierung das Verhalten dieser Büros mit ihrem vom Bund erteilten Auftrag für vereinbar?
Die Verhandlungen mit der Firma HBW unter Hinzuziehung der Architekten Prof. Schürmann und Partner und den vom Bund beauftragten technischen Gutachtern dienten dem Ziel, ein Sanierungskonzept zu erarbeiten, das die Zustimmung aller Beteiligten findet. Ihre Mitwirkung widerspricht nicht den mit ihnen bestehenden Verträgen.
Teilt die Bundesregierung die im Mai 1995 von der Bundesbaudirektion (BBD) dem Bundesminister Dr. Klaus Töpfer mitgeteilte Befürchtung, daß es nicht ausgeschlossen werden kann, daß dem Schädiger - ob gewollt oder ungewollt - Arbeitsergebnisse und Strategien zur Kenntnis gekommen sind, die der Gegenseite im Beweisverfahren und erst recht in einem Prozeß von Vorteil hätten sein können, und wie hat die Bundesregierung auf die Sorge der BBD reagiert, daß dem Bund hieraus möglicherweise ein Schaden erwachsen sein könnte?
Die Befürchtung wird nicht geteilt. Außergerichtliche Einigungen lassen sich allerdings ohne Gespräche nicht erreichen. Die von der BBD geäußerte Sorge darf generell nicht von dem Bemühen um gütliche Einigungen abhalten. Die Gespräche werden von erfahrenen Verhandlungsführern mit der gebotenen Umsicht in der Weise geführt, daß dem Schädiger im Falle eines Prozesses daraus kein Vorteil erwächst.
Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die im Auftrag des Bundes arbeitenden Planungsbüros an die Erfüllung ihres Auftrags zu mahnen, und hat sie diese aufgefordert, die Zusammenarbeit mit der HBW bis auf weiteres einzustellen, und wenn nein, warum nicht?
Es bestand keine Veranlassung, die im Auftrag des Bundes arbeitenden Planungsbüros an die Erfüllung ihres Auftrages zu gemahnen oder sie aufzufordern ihre Tätigkeit einzustellen.
Siehe Antwort zu Frage 3.
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Stellungnahme der BBD zu den von dem Unternehmen Kaaf und der HBW vorgelegten Angeboten vom Mai 1995, die die eingereichten Unterlagen als „nicht geeignet" bezeichnete, „eine auch nur annähernd hinreichende Bestimmung des angebotenen Leistungsumfangs als Voraussetzung für einen wie auch immer gearteten Vertragsabschluß vorzunehmen"?
Die BBD hat zu einem vom Unternehmen Kaaf erarbeiteten Zwischenergebnis seiner Grundlagenermittlung Stellung genommen. Die Kritik einer nicht hinreichenden Bestimmung des darin beschriebenen Leistungsumfangs für eine Sanierung geht an der Sache vorbei, weil dies nicht Gegenstand der vom Unternehmen Kaaf vorgelegten Studie war.
Hat das Unternehmen Kaaf nach Mai 1995 ein verbessertes Angebot vorgelegt, das den Bedenken der BBD Rechnung trägt, und wenn ja, wer war an der Ausarbeitung dieses Angebots beteiligt?
Siehe Antwort zu Frage 1.
Das Unternehmen Kaaf hat zwischenzeitlich Teilergebnisse seiner Arbeit (kein „Angebot" im Sinne der Fragestellung) vorgelegt, nämlich ein Sanierungskonzept, das die Zustimmung aller Beteiligten gefunden hat sowie eine mit der Firma HBW abgestimmte Vereinbarung zur Regulierung der Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Bundes. An der Erarbeitung waren die in der Beantwortung zu Frage 1 Genannten beteiligt.
Wurde inzwischen ein Vorvertrag mit dem Unternehmen Kaaf über die Regulierung des Schadens am „Schürmann"-Bau durch die Versicherungen der als Schädiger identifizierten Unternehmen und über die Sanierung des „Schürmann"-Baus abgeschlossen, der das Projektmanagement bei der Sanierung dem Unternehmen Kaaf überträgt?
Siehe Antwort zu Frage 1.
Wie sind die Aussagen der BBD gegenüber der Firma „Arge Fassade Neubauten Deutscher Bundestag - Sassenscheidt, Glasbau Seele", Iserlohn, in einem Schreiben vom 3. November 1995 zu verstehen, daß das Unternehmen Kaaf die Abwicklung des Schadens vornehmen soll, und auf welcher möglicherweise vertraglichen Grundlage beruht diese Aussage?
Im Rahmen ihres Auftrages hat das Unternehmen Kaaf Verhandlungen mit den am Bau beteiligten Unternehmen zu führen, um vergleichsweise Regelungen der von diesen geltend gemachten Ansprüche zu erreichen.
Hat die Bundesregierung Informationen darüber, warum das Unternehmen Kaaf sich offensichtlich entgegen der Aussage der BBD weigert , die Abwicklung des Schadens vorzunehmen?
Das Unternehmen Kaaf weigert sich nicht, Verhandlungen mit den betroffenen Firmen zu führen. Vielmehr sind zahlreiche Verhandlungen mit derartigen Firmen bereits geführt worden.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß solange ein rechtskräftig gültiger Vertrag seitens des Bundes mit dem Unternehmen Kaaf, der durch das Bundeskabinett und den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages gebilligt werden muß und der die Schadenabwicklung und Sanierung regelt, nicht besteht, eine Mitteilung der BBD an die betroffenen Firmen, die Schadensabwicklung solle durch das Unternehmen Kaaf vorgenommen werden, unzulässig ist?
Es ist nicht zulässig, einen Vermittler zur Vermeidung streitiger Auseinandersetzungen einzuschalten. Die Bundesbaudirektion war verpflichtet, die betroffenen Firmen von der Einsetzung eines derartigen Vermittlers zu unterrichten.
Wie ist die Information zu verstehen, daß das Unternehmen Kaaf erst Mitte Dezember 1995 ein Sanierungskonzept vorlegen soll, die Sanierung nach Angaben der Pressesprecherin des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau aber bereits im Januar 1996 beginnen soll (siehe Bonner General- Anzeiger vom 17. November 1995), obwohl der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vorher die Zustimmung für einen Vertrag mit dem Unternehmen Kaaf über Schadensabwicklung und Sanierung durch Bundeskabinett und Haushaltsausschuß einholen muß?
Das verantwortliche Rohbauunternehmen hat sich bereit erklärt, ein inzwischen von allen beteiligten Planern und Gutachtern akzeptiertes Sanierungskonzept zu realisieren, falls die Sanierungskosten durch Versicherungsleistungen gedeckt werden. Die Sanierung bedürfte danach als Nachbesserung nicht der Zustimmung des Haushaltsausschusses. Wegen des Zusammenhangs mit dem Weiterbau wird dem Haushaltsausschuß jedoch vor Sanierungsbeginn berichtet werden. Zuvor sollen jedoch weitere Schadensuntersuchungen, z. B. Bohrungen zur genauen Erkundung der Hohlräume, unternommen werden. Dies hat der Bonner General-Anzeiger als Beginn der Sanierung verstanden.
Hat das Unternehmen Kaaf unter Beteiligung welcher Firmen bisher ein schlüssiges Sanierungskonzept vorgelegt, das die Beauftragung des Unternehmens Kaaf mit der Sanierung rechtfertigen würde?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß zur Erzielung des für den Bund wirtschaftlichsten Ergebnisses vor einem Vertragsabschluß mit dem Unternehmen Kaaf ein Sanierungskonzept durch das Unternehmen Kaaf vorgelegt werden muß, das alle von dem Unternehmen Kaaf und den beteiligten Firmen zu erbringenden Leistungen und die dafür veranschlagten Kosten beinhaltet, und wenn nein, warum nicht?
Das Unternehmen Kaaf soll keine Bauleistungen erbringen. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen wird auch in diesem Fall beachtet werden.
Wie beurteilt die Bundesregierung ein von der BBD im August 1995 vorgelegtes Sanierungs- und Nutzungskonzept für die Neubauten des Bundes an der Kurt-Schumacher-Straße, das vorsieht, Sanierung, Um- und Weiterbau des „Schürmann"-Baus für die Zwecke der Deutschen Welle auf der Basis eines öffentlich-rechtlich/privatrechtlichen Kombinationsmodells von einem Generalunternehmer durchführen zu lassen, der alle Bauleistungen von der Sanierung bis hin zu den noch nicht ausgeschriebenen oder vergebenen Ausbauleistungen unter Beteiligung aller bisher am Bau beteiligten Architekten und Firmen zu einem Festpreis und einem fixen Fertigstellungstermin garantieren und erbringen müßte?
Ein Generalunternehmervertrag für die Sanierung kommt solange nicht in Betracht, wie die Chance besteht, daß die bisher am Bau beteiligten Firmen in Anknüpfung an die mit ihnen geschlossenen Verträge die Sanierung durchführen. Die bisher nicht beauftragten Bauleistungen werden gemäß VOB/A ausgeschrieben werden.
Ist dieses Sanierungs- und Nutzungskonzept der BBD in den Verhandlungen mit dem Unternehmen Kaaf verwendet worden?
Das Nutzungskonzept der BBD war bei den Verhandlungen bekannt.
Warum plant die Bundesregierung entgegen dieses Vorschlags der BBD für die Projektorganisation von Sanierung, Um- und Weiterbau des „Schürmann"-Baus für die Zwecke der Deutschen Welle die Sanierung auf der einen und den Um- und Weiterbau auf der anderen Seite getrennt zu vergeben?
Siehe Antwort zu Frage 15.
Gibt es vorvertragliche Regelungen hinsichtlich des geplanten Weiterbaukonzepts, das von dem Unternehmen Kaaf mit dem Architekten Schürmann vorgelegt werden soll, und wann soll dieses Weiterbaukonzept vorgelegt werden?
Das Unternehmen Kaaf hat es übernommen, ein Weiterbaukonzept zu entwickeln, nach dessen Inhalt die Gesamtfertigstellung für Zwecke der Deutschen Welle innerhalb einer garantierten Bauzeit zu einem garantierten Gesamtpreis mit privatwirtschaftlicher Finanzierung durchgeführt werden soll. Es hat sich verpflichtet, dieses Konzept bis zum 30. Juni 1996 vorzulegen.
Welcher Leistungsumfang nach welchem Sanierungs- und Nutzungskonzept liegt der von Bundesminister Dr. Klaus Töpfer genannten Kostenobergrenze von 580 Mio. DM für Sanierung, Um- und Weiterbau des „Schürmann"-Baus für die Zwecke der Deutschen Welle zugrunde?
Die Kostenobergrenze in Höhe von 580 Mio. DM basiert auf den Angeboten des Unternehmens Kaaf aus der 1. Hälfte diesen Jahres. Diesem Angebot lag die Annahme zugrunde, daß der Bau nach den für den Deutschen Bundestag vorgesehenen Standards in Anpassung an den Bedarf der DW fertigzustellen sei. Genauere Angaben lassen sich erst nach Vorliegen der Planung für den Weiterbau machen.
Trifft es zu, daß die genannte Kostenobergrenze auf eine Schätzung des Unternehmens Kaaf und der HBW zurückgeht, die, basierend auf den Baustandards für Abgeordnetenhochhäuser, Kosten in Höhe von 603 Mio. DM für Um- und Weiterbau des „Schürmann"-Baus für die Zwecke der Deutschen Welle veranschlagte, und auf jenen Angeboten und Nutzungskonzepten von dem Unternehmen Kaaf, der HBW, dem Architekten Schürmann und den übrigen Planungsbüros beruht, zu denen die BBD feststellte, daß darin A rt und Umfang der zu erbringenden Leistungen nicht ansatzweise erkennbar seien?
Ja.
Wie beurteilt die Bundesregierung Schätzungen der BBD und der Unternehmens- und Projekt GmbH Diederichs und Pa rtner (DU), die unter Verzicht auf die Baustandards für Abgeordnetenhochhäuser für Um- und Weiterbau des „Schürmann"-Baus für die Zwecke der Deutschen Welle die Gesamtkosten im Rahmen des bereits erwähnten Sanierungs- und Nutzungskonzepts vom August 1995 unter der Voraussetzung, daß alle Kosten für die Sanierung vom Schädiger beglichen werden, auf 358 Mio. DM veranschlagte?
Auch die Schätzungen der BBD und des Ingenieurbüros Diederichs & Partner beruhen angesichts des Planungsstandes nur auf groben Annahmen. Sie zeigen, daß erhebliche Kosteneinsparungen gegenüber der genannten Kostenobergrenze denkbar sind. Im Unterschied zum Angebot Kaaf beinhalten diese Schätzungen jedoch weder eine Bauzeitgarantie noch eine Gesamtpreisgarantie.
Beinhaltet die von Bundesminister Dr. Klaus Töpfer genannte Kostenobergrenze von 580 Mio. DM den Verzicht auf die Baustandards für Abgeordnetenhochhäuser, und wenn nein, warum nicht?
Die Kostenobergrenze von 580 Mio. DM berücksichtigt die erheblichen Einsparungen, die nach dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 gegenüber dem ursprünglich für die Abgeordneten vorgesehenen höheren Ausbaustandard vorgenommen wurden. Ob und in welchem Umfang weitere Einsparungen möglich sind, wird sich erst nach weiterer Planung und nach dem Ergebnis der Ausschreibungen zeigen.
Wie reagiert die Bundesregierung auf das am 9. Oktober 1995 präzisierte Angebot der Phi lipp Holzmann AG vom 21. September 1995 an den Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau das bei einer Beauftragung als Generalunternehmer für Planung, Steuerung, Koordinierung und Ausführung aller Bauleistungen (ausgenommen Sanierung) für den Weiter- und Umbau des „Schürmann"-Baus für die Zwecke der Deutschen Welle bis Mitte 1999 zu einem garantierten Preis von 378 Mio. DM netto zuzüglich Mehrwertsteuer vorsieht?
Die Firma Philipp Holzmann AG wird sich an späteren Ausschreibungen für den Weiterbau beteiligen können.
Entspricht die von der Holzmann AG vorgeschlagene Projektorganisation den Vorstellungen der Bundesregierung, und inwieweit entspricht das Angebot der Holzmann AG den im August 1995 geäußerten Vorstellungen der BBD für eine Projektorganisation?
Über die Projektorganisation wird im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Realisierung des Weiterbaukonzeptes zu befinden sein.
Wurde der Bitte der Holzmann AG um ein persönliches Gespräch zur Vorstellung des Angebots seitens des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau entsprochen?
Ja.
Wurden seitens des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau oder von einem Beauftragten des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Verhandlungen mit der Holzmann AG aufgenommen, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen führten diese Verhandlungen?
Nein.
Welchen Zeitplan legt die Bundesregierung für die Unterbringung der Deutschen Welle in einem sanierten und für die Zwecke der Deutschen Welle um- und weitergebauten „Schürmann"-Bau zugrunde?
Die Bundesregierung ging in ihrem Beschluß vom 11. Oktober 1995 davon aus, daß die Deutsche Welle im Jahr 1998 die Bauten an der Kurt-Schumacher-Straße beziehen kann. Nach dem inzwischen von der Firma Kaaf übermittelten Terminplan wird ein Zeitraum von drei Jahren für Sanierung und Weiterbau angenommen. Der Terminplan bedarf im Zuge der Sanierungs- und Weiterbauplanung weiterer Präzisierung.
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, wenn am 30. Juni 1997 die vorläufigen Asbestschutzmaßnahmen im Funkhaus der Deutschen Welle in Köln ablaufen, und hat die Bundesregierung eine Zwischenunterbringung der Deutschen Welle bis zu ihrem Einzug in den „Schürmann"-Bau in Bonn in die Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit welchen Kosten einbezogen?
Die Bundesregierung wird vor Ablauf der dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages im Asbestbericht vom 15. Juni 1994 genannten Frist Ende 1997 zusammen mit der Deutschen Welle sorgsam prüfen, ob die bisher durchgeführten Schutzmaßnahmen weiterhin ausreichen.
Nach gegenwärtiger Einschätzung ist dies der Fall, da nach den vorliegenden Meßergebnissen der erforderliche Schutz gewährleistet ist. Demgemäß sind in die bisherigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen keine Kosten für eine Zwischenunterbringung der Deutschen Welle bis zur Fertigstellung der Neubauten an der Kurt-Schumacher-Straße in Bonn eingeflossen.
Wann wird das von Bundesminister Dr. Klaus Töpfer versprochene Standortgutachten für das CAESAR-Projekt vorgelegt, und ist es richtig, daß die Bundesregierung nicht plant, wie Bundesminister Dr. Klaus Töpfer am 11. Oktober 1995 vor dem Deutschen Bundestag erklärte, das CAESAR-Projekt im „Schürmann"-Bau, sondern höchstens daneben unterzubringen?
Das unter der Federführung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie in Auftrag gegebene Standortgutachten für die Stiftung CAESAR liegt vor. Es kommt zu dem Schluß, daß die Liegenschaft an der Ku rt-Schumacher-Straße für ein naturwissenschaftliches Forschungszentrum nicht empfohlen werden kann.