Beschneidung von Frauen und Mädchen in zahlreichen Ländern der Welt
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Regina Schmidt-Zadel, Dr. Marliese Dobberthien, Rudolf Bindig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD — Drucksache 13/3270 —
Weltweit gibt es laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) etwa 100 Millionen beschnittene Frauen. Zwei Millionen Mädchen im Alter von wenigen Wochen bis zu achtzehn Jahren droht jährlich die Beschneidung. Verbreitet ist diese Praxis in knapp dreißig Ländern der Erde - vor allem in Ost- und Westafrika, in Teilen Asiens, im südlichen Teil der arabischen Halbinsel und entlang des Persischen Golfs sowie in immer größer werdenden Gemeinschaften von Flüchtlingen und Immigranten/-innen in Europa, den USA, Kanada und Australien.
Im Gegensatz zur Beschneidung von Jungen stellen die verschiedenen Arten der female genital mutilation eine schwerwiegende Verstümmelung des weiblichen Genitals dar. Die Operationen werden meist unter desolaten hygienischen Bedingungen, ohne Betäubung und mit primitiven Schneidewerkzeugen durchgeführt. In der Folge kommt es zu schweren, oftmals chronischen Gesundheitsschäden, zu psychischen Schäden und zu Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt.
Zahlreiche Frauen und Mädchen sterben an den Auswirkungen dieses Eingriffs.
Festgehalten wird an der Praxis der Verstümmelung der Genitalien meist aus kulturell oder religiös begründeten Traditionen. Sich diesem Brauch zu widersetzen, kann für die Frauen und Mädchen den Ausschluß aus der Gemeinschaft bedeuten. Der Brauch der Beschneidung ist nicht auf bestimmte Religionen beschränkt. Aber keine monotheistische Religion bietet in ihren Glaubenslehren konkrete Anhaltspunkte für ihre Anwendung.
Gemäß den international anerkannten Menschenrechtsstandards stellt die Beschneidung eine schwere Verletzung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit dar. In vielen der betroffenen Länder ist sie inzwischen verboten, doch häufig wird das Verbot von staatlicher Seite nicht durchgesetzt. In einer Reihe von Staaten, insbesondere in Afrika, haben sich Frauenorganisationen gegründet, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, mittels Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit gegen die Verstümmelung der Genitalien in ihrem Land zu kämpfen.
Fragen und Antworten12
Welche Schätzungen liegen der Bundesregierung über die weltweiten Zahlen von Beschneidungen vor und kann sie angeben, in welchen Ländern Beschneidungen an Frauen und Mädchen praktiziert werden?
Laut Auskunft der von der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen 1994 eingesetzten Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen (vgl. Vorläufiger Bericht der Sonderberichterstatterin, VN-Dokument E/CN. 4/1995/42) ist die Zahl der Frauen und Mädchen, an denen Beschneidungen praktiziert wurden, im Jahr 1994 auf 100 Millionen angestiegen. Die Mehrheit dieser Frauen lebt in 26 Ländern Afrikas und in einigen Ländern Asiens; ihre Zahl soll in den Ausländergemeinden in Europa, Australien, Kanada und den USA zunehmen. Nach Auskunft der Sonderberichterstatterin wird Infibulation („pharaonische Beschneidung") in Somalia, Djibouti, im Norden des Sudan, in einigen Gegenden Ägyptens, Äthiopiens und Malis vorgenommen. Beschneidungen („Excision and circumcision”) seien in Gambia, im Norden Ghanas, Nigeria, Liberia, Senegal, Sierra Leone, Guinea, Guinea-Bissau, Burkina Faso, Teilen Benins, Elfenbeinküste, Teilen Tansanias, Togo, Uganda, Kenia, Tschad, Zentralafrikanische Republik, Kamerun und Mauretanien zu verzeichnen. Beschneidungen würden auch in Indonesien, Malaysia und Jemen vorgenommen.
Nach Schätzungen der WHO werden weltweit bei 85 bis 115 Mio. Mädchen und Frauen Verstümmelungen der Genitalien vorgenommen, jährlich sollen schätzungsweise 2 Mio. junger Mädchen dieser Prozedur unterzogen werden, die schwerwiegende und oft nachhaltige Gesundheitsschäden verursacht.
Läßt sich die Bundesregierung über ihre Botschaften systematisch über Menschenrechtsverletzungen an Frauen, einschließlich der Praxis der Verstümmelung der Genitalien, informieren?
Die Auslandsvertretungen sind aufgefordert, über die Menschenrechtslage im Gastland zu berichten. In Erfüllung der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 31. Oktober 1990 ist hierbei der Situation von Frauen besondere Aufmerksamkeit zu widmen; Beschneidungen von Mädchen und Frauen sind Menschenrechtsverletzungen. Gemäß einer entsprechenden Zusage des Bundesministers des Auswärtigen bei einem Treffen mit Nichtregierungsorganisationen aus dem Bereich Menschenrechte am 21. November 1995 auf dem Petersberg bei Bonn wurden die Auslandsvertretungen erneut an die Berücksichtigung des Themas Menschenrechtsverletzungen an Frauen erinnert.
Bringt die Bundesregierung im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen Kritik an dieser Menschenrechtsverletzung an Frauen zum Ausdruck, und wenn ja, in welcher Form? Gegenüber welchen Staaten hat sie ihre Besorgnis hinsichtlich dieser Praxis bereits geäußert?
Das Eintreten für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte weltweit ist für die Bundesregierung ein zentrales Anliegen bei der Gestaltung der bilateralen Beziehungen mit anderen Staaten. Die Einhaltung der Menschenrechte wird gegenüber allen jenen Staaten angesprochen, die Menschenrechtsverletzungen begehen.
In welcher Weise setzt sich die Bundesregierung bisher in ihren multilateralen Menschenrechtsaktivitäten gegen diese Form der Gewalt an Frauen ein, und hält sie diese Bemühungen für ausreichend?
Die Bundesregierung hat in ihren multilateralen Menschenrechtsaktivitäten im Rahmen der Vereinten Nationen die Bemühungen zur Verurteilung von Gewalt gegen Frauen - dazu gehört auch die Geschlechtsverstümmelung von Frauen - aktiv unterstützt. Sie wird dies auch weiterhin tun. Zu nennen ist hier beispielsweise die Arbeit in der Menschenrechtskommission (MRK) in Genf. Hier hat sich die Bundesregierung seit langem für die Schaffung des Postens einer Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen eingesetzt. Dieser Posten wurde 1994 von der 50. MRK geschaffen. Die Sonderberichterstatterin hat 1994 ihre Arbeit aufgenommen. Ende 1994 hat die Bundesregierung der Sonderberichterstatterin die erbetenen Informationen über „Gewalt gegen Frauen" in Deutschland übersandt.
Die Bundesregierung hat sich bei der 4. Weltfrauenkonferenz - gemeinsam mit den EU-Partnern - für die Aufnahme von die Beschneidung von Frauen und Mädchen betreffenden Passagen in die Aktionsplattform (vgl. Paragraphen 124 i, 224) eingesetzt.
Kann die Bundesregierung angeben, in welchen Ländern gesetzliche Verbote gegen die Beschneidung von Frauen und Mädchen bestehen, und wie beurteilt sie Umsetzung und Wirksamkeit dieser Gesetze?
Aufgrund der der Bundesregierung vorliegenden Informationen ergibt sich folgendes Bild: Ausdrückliche gesetzliche Verbote gegen Beschneidung von Frauen und Mädchen bestehen in Guinea-Bissau, Simbabwe, Uganda, zwei Bundesstaaten der USA (Minnesota und North Dakota) und in zwei Staaten Australiens (New South Wales und Südaustralien). Auch in Großbritannien existiert ein spezialgesetzliches Verbot der Beschneidung durch den „Prohibition of Female Circumcision Act 1985" und „The Childrens Act 1989". In Schweden gibt es ein selbständiges Gesetz über das Beschneidungsverbot. In Dänemark, Deutschland, Finnland, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz und Frankreich ist die Genitalverstümmelung strafbar nach den jeweiligen Vorschriften über die Körperverletzung bzw. Kindesmißhandlung. Spezialgesetze sind in Norwegen, Kanada (Bundesebene), New Jersey und New York sowie auf Bundesebene im amerikanischen Kongreß in Vorbereitung.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Beschneidung von Mädchen und Frauen darüber hinaus in einer - Vielzahl von anderen Ländern mit Strafe bedroht ist.
Informationen über Umsetzung und Wirksamkeit der Gesetze liegen der Bundesregierung nicht vor.
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Ländern es bisher zu Verurteilungen wegen der Durchführung oder Erzwingung von Beschneidungen gekommen ist?
In Frankreich hat es in der Vergangenheit Strafverfahren wegen Beschneidungen von Frauen und Mädchen gegeben. Aus den anderen Ländern sind der Bundesregierung keine Strafverfahren oder Verurteilungen bekannt.
Gibt es Programme der WHO, des Kinderhilfswerks UNICEF oder anderer internationalen Organisationen zur Bekämpfung der Praxis der Verstümmelung der Genitalien, und in welcher Weise beteiligt sich die Bundesregierung ggf. an diesen Programmen?
Die WHO setzt sich mit dem Problem bereits seit langer Zeit auseinander und ist in Zusammenarbeit mit UNICEF und UNFPA in den betroffenen Ländern aktiv geworden, u. a. gibt es entsprechende WHO-Resolutionen des Regionalkomitees für die afrikanische Region aus dem Jahre 1989 und der Weltgesundheitsversammlung 1994.
Die Internationalen Organisationen, so auch die WHO, haben sich ebenfalls auf der internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD) verpflichtet, die Bekämpfung der Beschneidung von Frauen und Mädchen in ihren verschiedenen Programmen und Aktivitäten verstärkt zu berücksichtigen.
Eine Pressemitteilung der WHO vom August 1995 mit den Ergebnissen der von der WHO vom 17. bis 19. Juli 1995 in Genf durchgeführten Konferenz gegen die Verstümmelung weiblicher Genitalien hat das Bundesministerium für Gesundheit der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe mit der Bitte um Unterstützung des Anliegens der WHO übersandt.
Alle WHO-Aktivitäten zur Bekämpfung der Verstümmelung weiblicher Genitalien [Female Genital Mutilation (FGM)] sind in der Family and Reproductive Health Division angesiedelt. Dort wird auf der Grundlage der Empfehlungen der Konferenz ein Aktionsplan erarbeitet.
Die FGM-Aktivitäten werden nur mit extrabudgetären Mitteln finanziert. Die Bundesregierung ist an der Finanzierung nicht beteiligt.
Im Follow-up-Prozeß zur ICPD werden auch die anderen VN-Organisationen, insbesondere UNICEF und UNFPA, diesen Punkt weiterhin verstärkt aufnehmen.
Welche konkreten Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung für ihre künftige Politik aus den Forderungen der Vierten Weltfrauenkonferenz zur Abschaffung dieser Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen?
Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin auf internationaler Ebene für den Abbau und die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen einsetzen.
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit einheimischer Frauenorganisationen bei? Fördert die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit entsprechende Projekte der Aufklärung bzw. wird sie sie fördern?
Die Bundesregierung mißt der Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit gegen Praktiken der Beschneidung eine erhebliche Bedeutung bei, und zwar durch alle dafür geeigneten und von den Zielgruppen akzeptierten Organisationen. Dies können einheimische Frauenorganisationen sein, deren Legitimität durch die Zielgruppe gesellschaftlich anerkannt ist.
Der Bundesregierung sind keine Anträge privater Träger auf Förderung entsprechender Aufklärungsarbeiten einheimischer Nichtregierungsorganisationen bekannt. Ebenso wenig sind nach hiesigem Kenntnisstand bislang entsprechende Anträge von Regierungsseite gestellt worden.
Grundsätzlich hält die Bundesregierung internationale Organisationen wie den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) aufgrund seiner Neutralität und weltweiten Anerkennung für besonders geeignet, Aufklärungsmaßnahmen in diesem Bereich zu fördern. Sie hat daher im Nachfolgeprozeß zur ICPD ausdrücklich gebeten, im Rahmen der Unterstützung für Informations- und Aufklärungsarbeit die genitale Beschneidung von Frauen und Mädchen als Verletzung der Menschenrechte aufzugreifen. Der Fonds hat dies in seine neuformulierten Programmprioritäten aufgenommen. Bezeichnenderweise wurde 1995 das „Interafrikanische Committee für traditionelle Praktiken, die die Gesundheit von Frauen und Kindern betreffen" mit dem Bevölkerungspreis der Vereinten Nationen ausgezeichnet.
Der deutsche Beitrag für UNFPA wurde von 1994 auf 1995 um 3 Mio. DM auf nunmehr 46,2 Mio. DM angehoben, um UNFPA bei seinen zusätzlichen Aufgaben im Zuge der Umsetzung des Aktionsprogramms der ICPD zu unterstützen. Im Jahre 1994 war Deutschland der viertgrößte Geber des Fonds.
Sieht die Bundesregierung vor, von den von Bundesministerin Claudia Nolte auf der Vierten Weltfrauenkonferenz angekündigten 40 Mio. Dollar für Projekte zugunsten von Frauen, gezielt Projekte in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zu fördern, die Frauen und Mädchen helfen, sich gegen Beschneidungen zu wenden oder die beschnittenen Frauen und Mädchen Hilfe anbieten, um die Folgen der Beschneidung zu mildern? Wenn ja, welche Mittel werden für diesen Bereich zur Verfügung gestellt?
Die Bundesregierung hat die 40 Mio. US-Dollar im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in den Jahren 1996 bis 2000 für Vorhaben in den Bereichen Rechtsberatung und sozialpolitische Beratung unter besonderer Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse von Frauen in Entwicklungsländern angekündigt. Diese Vorhaben sollen zu einer sozial ausgewogenen Wirtschaftspolitik der Entwicklungsländer beitragen, damit Frauen ihren gerechten Anteil an wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung erhalten.
Die Konzentration auf Rechts- und sozialpolitische Beratungsprojekte läßt bereits erkennen, daß eine ausdrückliche Hilfestellung für Frauen und Mädchen gegen Beschneidungsmaßnahmen und ihre Folgen nicht vorgesehen ist. Allenfalls ist vorstellbar, daß im Rahmen der Rechtsberatung Frauen dort geholfen werden könnte, wo Beschneidungen gesetzlich verboten sind, aber gleichwohl durchgeführt werden. Bisher sind solche Ansätze bzw. Anträge jedoch nicht bekannt geworden.
Sind der Bundesregierung Fälle von Frauen bekannt, die aus Angst vor Beschneidung bzw. der Beschneidung ihrer Töchter Asyl in der Bundesrepublik Deutschland beantragt haben, und wie wurde in diesen Fällen entschieden?
Der Bundesregierung sind keine der genannten Fälle bekannt.
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob und in welchem Umfang Beschneidungen von Frauen und Mädchen in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen werden? Wenn ja, welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die Durchführung von Beschneidungen in der Bundesrepublik Deutschland zu unterbinden?
Die Bundesregierung hat durch mehrmalige Umfragen bei den Ländern, bei Nichtregierungsorganisationen, bei den zuständigen Medizinischen Fachgesellschaften und beim Deutschen Kinderschutzbund versucht herauszufinden, ob solche Beschneidungen in Deutschland bekanntgeworden sind. Den befragten Stellen waren keine Fälle bekannt. Dies schließt jedoch nicht aus, daß es sie vielleicht auch in Deutschland gibt.