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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Abschiebung eines 12-jährigen Mädchens nach Vietnam (G-SIG: 13012301)

Umstände der Abschiebung und Art der Betreuung des Kindes in Vietnam

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

05.03.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/696717. 02. 97

Abschiebung eines 12jährigen Mädchens nach Vietnam

der Abgeordneten Christa Nickels, Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 13. Januar 1997 wurde die 12jährige Vietnamesin Ha Phuong Nguyen aus Berlin nach Vietnam abgeschoben. Laut Pressemeldungen ist unklar, wer das Mädchen in Vietnam in Empfang nahm und wo die Minderjährige seitdem verblieben ist (z. B. taz vom 27. Januar 1997).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wurde vor der Abschiebung der 12jährigen Ha P.N. am 13. Januar 1997 nach Vietnam Kontakt zur Deutschen Botschaft in Hanoi aufgenommen, und wenn ja, welche Vereinbarungen wurden getroffen?

2

Wurde vor der Abschiebung Kontakt zu den Großeltern des Mädchens oder anderen Verwandten aufgenommen, und wenn nein, warum nicht?

3

Wer hat sich zur Aufnahme des Kindes bereit erklärt?

4

Hat der Bundesgrenzschutz die Abschiebung des Kindes veranlaßt und es am Flughafen Schönefeld von der Berliner Polizei übernommen?

5

Von wem wurde das Kind auf dem Flug nach Vietnam begleitet?

6

War ein Angehöriger der Deutschen Botschaft am Flughafen anwesend, als das das Mädchen in Vietnam ankam und wenn ja, welche Schritte wurden unternommen, um es einer kindgerechten Betreuung zuzuführen?

7

Waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Großeltern oder andere Verwandte des Mädchens bei der Ankunft am Flughafen in Hanoi anwesend?

8

Durch wen wurde das Mädchen nach Kenntnis der Bundesregierung nach seiner Ankunft in Vietnam in kindgerechte Obhut übergeben?

9

Von wem wird das Mädchen betreut, und entspricht diese Betreuung nach Auffassung der Bundesregierung einer kindgerechten Obhut?

10

Wo befindet sich das Mädchen gegenwärtig, bzw. wird die Bundesregierung den Verbleib des Kindes ausfindig machen?

11

In welcher Weise haben die Stellen des Bundes bei ihren Maßnahmen gegenüber Ha P. N. den Vorrang des Kindeswohls berücksichtigt, wozu sie nach Artikel 3 Abs. 1 der VN-Kinderkonvention verpflichtet sind?

Bonn, den 17. Februar 1997

Christa Nickels Amke Dietert-Scheuer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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