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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Zunehmender Einsatz von Saisonarbeitskräften in Landwirtschaft und Gartenbau (G-SIG: 13012766)

Arbeitserlaubnis für Saisonarbeitskräfte aus Osteuropa, EU-Mitgliedsstaaten und Drittländern, Produktionsbereiche, Entlohnung, Ausschluß von Mißbrauch

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

30.09.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/851311.09. 97

Zunehmender Einsatz von Saisonarbeitskräften in Landwirtschaft und Gartenbau

der Abgeordneten Gerd Andres, Christel Deichmann, Horst Sielaff, Ernst Bahr, Doris Barnett, Hans Büttner (Ingolstadt), Peter Dreßen, Konrad Gilges, Karl-Hermann Haack (Extertal), Reinhold Hemker, Renate Jäger, Ilse Janz, Marianne Klappert, Werner Labsch, Erika Lotz, Ulrike Mascher, Leyla Onur, Adolf Ostertag, Kurt Palis, Renate Rennebach, Dr. Hermann Scheer, Heinz Schmitt (Berg), Wieland Sorge, Dr. Peter Struck, Jella Teuchner, Dr. Gerald Thalheim, Franz Thönnes, Hans-Eberhard Urbaniak, Matthias Weisheit, Heidemarie Wright, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

In einigen landwirtschaftlichen Produktionsbereichen (z. B. Gemüsebau, Weinbau) ist Saisonarbeit traditionell vertreten und durch deutliche jahreszeitliche Arbeitsspitzen auch begründet. In den letzten Jahren ist jedoch eine deutliche Zunahme des Einsatzes von „Saisonarbeitskräften" in den landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben zu verzeichnen. Die Saisonkräfte kommen häufig aus osteuropäischen Ländern. Sie sind - zum Teil auch aus Unkenntnis - mit wesentlich geringeren Löhnen zufrieden, als es deutschen Arbeitskräften möglich wäre. Ihr Einsatz geht inzwischen deutlich über das Maß traditioneller Saisonarbeit hinaus, wodurch mehr und mehr sozial gesicherte Dauerarbeitsplätze verloren gehen. Es wird beobachtet, daß mit der Zunahme der legalen Saisonarbeit mindestens in gleichem Umfang eine kurzfristige illegale Beschäftigung in diesen Bereichen einhergeht. Die Arbeits- und Existenzbedingungen dieser Menschen, die in der Regel als Tagelöhner angeworben werden, sind noch schlechter als im legalen Bereich.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche arbeits-, steuer-, sozialversicherungs- und ausländerrechtlichen Regelungen gelten für die Erlaubnis und den Einsatz von Saisonarbeitskräften in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau für Arbeitskräfte aus den acht osteuropäischen Nicht-EU-Ländern, mit denen Vereinbarungen geschlossen wurden?

2

Für wie viele Personen aus diesen Nicht-EU-Ländern haben die Arbeitsämter jeweils 1994, 1995 und 1996 Arbeitserlaubnisse als Saisonarbeiter erteilt?

Für welchen durchschnittlichen Einsatzzeitraum wurden diese jeweils erteilt?

Welchem Arbeitsvolumen umgerechnet in Vollzeitarbeitsplätze entspricht dies?

3

Wie viele Bürger aus anderen EU/EWR-Ländern (EWR: „Europäischer Wirtschaftsraum") arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung als Saisonarbeitskräfte im Bereich von Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau?

4

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer illegaler Beschäftigung von Saisonarbeitskräften in Landwirtschaft und Gartenbau?

Hält sie die Schätzung der zuständigen Gewerkschaft IG BAU für realistisch, die ein Verhältnis von mindestens eins zu eins zwischen illegalen und legalen Arbeitskräften angibt?

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich und geeignet, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, und welche hat sie gegebenenfalls bereits eingeleitet?

5

In welchen Bereichen der Land- und Forstwirtschaft (insbesondere Obstbau, Gemüsebau, Weinbau) bzw. des Gartenbaues werden die Saisonarbeitskräfte jeweilig in welchem Umfang eingesetzt?

In welchem Umfang werden diese Arbeitskräfte auch außerhalb der traditionellen „Saisonbereiche" eingesetzt, z. B. in der Rindvieh- und Schweinehaltung?

6

Aufgrund welcher Regelungen werden diese Arbeitnehmer entlohnt?

Sind darüber hinaus tarifverträgliche Regelungen für die Entlohnung bekannt?

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der IG BAU, tarifvertragliche Regelungen für die Entlohnung von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft per Allgemeinverbindlichkeitserklärung durchzusetzen?

7

Welche gesetzlichen Mindeststandards hinsichtlich der Arbeits- und sonstigen Bedingungen (Unterbringung etc.) gelten für diese Arbeitskräfte?

8

In welchem Umfang wird Saisonarbeit über staatliche Institutionen geprüft, so daß - vor allem hinsichtlich der sozialen Voraussetzungen für die Einstellung von Saisonarbeitnehmern - Mißbrauch in größerem Umfang ausgeschlossen werden kann?

9

Wie bewertet die Bundesregierung Initiativen der Bauernverbände, die auf eine Aufhebung der 1997 geltenden Beschränkung des Einsatzes von Saisonkräften auf sechs Monate (ab 1998: fünf Monate) im Jahr je Betrieb oder zumindest auf eine Ausweitung der besonderen Übergangsregelung für bestimmte Betriebe im Obst-, Gemüse- und Tabakanbau (1997: acht Monate, 1998 sieben, 1999 sechs Monate je Betrieb) abzielen?

Bonn, den 10. September 1997

Gerd Andres Christel Deichmann Horst Sielaff Ernst Bahr Doris Barnett Hans Büttner (Ingolstadt) Peter Dreßen Konrad Gilges Karl-Hermann Haack (Extertal) Reinhold Hemker Renate Jäger Ilse Janz Marianne Klappert Werner Labsch Erika Lotz Ulrike Mascher Leyla Onur Adolf Ostertag Kurt Palis Renate Rennebach Dr. Hermann Scheer Heinz Schmitt (Berg) Wieland Sorge Dr. Peter Struck Jella Teuchner Dr. Gerald Thalheim Franz Thönnes Hans-Eberhard Urbaniak Matthias Weisheit Heidemarie Wright Rudolf Scharping und Fraktion

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