Tote Flüchtlinge an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland 1995 (II)
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
In ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage (Drucksache 13/4296) gab die Bundesregierung an, daß insgesamt 37 Personen in den Jahren 1990 bis 1995 tot an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland aufgefunden worden sind (Drucksache 13/4431).
Die Bundesregierung antwortete auf unsere Fragen nach toten Flüchtlingen an der Oder-Neiße-Grenze, zur Tschechischen Republik, an der Nord- und Ostseeküste und deutschen Häfen stets mit folgendem Hinweis: „Die Flüchtlingseigenschaft im rechtlichen Sinne liegt nur bei Personen vor, die die Voraussetzungen der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen, was in der Regel erst in einem Prüfungsverfahren (...) festzustellen ist."
Die Bundesregierung fühlte sich folglich außerstande, unsere Fragen zu beantworten, weil an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland ertrunkene, erfrorene oder erstickte Personen hierzulande kein Asylanerkennungsverfahren mehr durchlaufen können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele Personen wurden 1993 bis 1995 in den beiden Grenzflüssen Oder und Neiße tot aufgefunden?
Wo genau sind diese aufgefunden worden?
Welche Nationalität hatten die toten Personen (bitte aufschlüsseln und zuordnen)?
Wer hat diese Toten aufgefunden, und wer hat sie geborgen? Waren hieran auch Beamtinnen und Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) bzw. der Feuerwehr beteiligt?
In welchen dieser Fälle wurden Todesermittlungsverfahren wegen des Verdachts welcher Straftaten geführt?
Zu welchen Ergebnissen sind die diesbezüglichen Ermittlungen gelangt?
In welchen dieser Fälle gehen die Ermittlungsbehörden aufgrund welcher Tatsachen davon aus, daß die zu Tode gekommenen Personen versucht hatten, die Grenze zur Bundesrepublik Deutschland zusammen mit anderen Personen zu überschreiten?
In welchen Fällen geht die Bundesregierung aufgrund welcher tatsächlichen Anhaltspunkte davon aus, daß die tot aufgefundenen Personen einen illegalen Grenzübertritt versucht hatten?
Von wem wurden die toten Personen bestattet, und wer kam für die Beerdigungs- bzw. Überführungskosten auf?
Wie viele Personen wurden 1993 bis 1995 im Grenzgebiet zur Tschechischen Republik tot aufgefunden?
Wo genau sind diese Toten aufgefunden worden?
Welche Nationalität . hatten die toten Personen (bitte aufschlüsseln und zuordnen)?
Wer hat diese Toten aufgefunden, und wer hat sie geborgen? Waren an der Bergung auch Beamtinnen und Beamte des BGS bzw. der Feuerwehr beteiligt?
In welchen dieser Fälle wurden Todesermittlungsverfahren wegen des Verdachts welcher Straftaten geführt?
Zu welchen Ergebnissen sind die diesbezüglichen Ermittlungen gelangt?
In welchen dieser Fälle gehen die Ermittlungsbehörden aufgrund welcher Tatsachen davon aus, daß die zu Tode gekommenen Personen versucht hatten, die Grenze zur Bundesrepublik Deutschland zusammen mit anderen Personen zu überschreiten?
In welchen Fällen geht die Bundesregierung aufgrund welcher tatsächlichen Anhaltspunkte davon aus, daß die tot aufgefundenen Personen einen illegalen Grenzübertritt versucht hatten?
Von wem wurden die toten Personen bestattet, und wer kam für die Beerdigungs- bzw. Überführungskosten auf?
Wie viele Personen wurden 1993 bis 1995 an oder vor der Ost- und Nordseeküste tot geborgen?
Wo genau sind diese Toten aufgefunden worden?
Welche Nationalität hatten die toten Personen (bitte aufschlüsseln und zuordnen)?
Wer hat diese Toten aufgefunden, und wer hat sie geborgen? Waren hieran auch Beamtinnen und Beamte des BGS bzw. der Feuerwehr beteiligt?
In welchen dieser Fälle wurden Todesermittlungsverfahren wegen des Verdachts welcher Straftaten geführt?
Zu welchen Ergebnissen sind die diesbezüglichen Ermittlungen gelangt?
In welchen dieser Fälle gehen die Ermittlungsbehörden aufgrund welcher Tatsachen davon aus, daß die zu Tode gekommenen Personen versucht hatten, die Grenze zur Bundesrepublik Deutschland zusammen mit anderen Personen zu überschreiten?
In welchen Fällen geht die Bundesregierung aufgrund welcher tatsächlichen Anhaltspunkte davon aus, daß die tot aufgefundenen Personen einen illegalen Grenzübertritt versucht hatten?
Von wem wurden die toten Personen bestattet, und wer kam für die Beerdigungs- bzw. Überführungskosten auf?
Wie viele Personen wurden 1993 bis 1995 in bundesdeutschen Häfen tot aufgefunden?
In welchen Häfen sind diese Toten aufgefunden worden?
Welche Nationalität hatten die toten Personen (bitte aufschlüsseln und zuordnen)?
Wer hat diese Toten aufgefunden, und wer hat sie geborgen? Waren hieran auch Beamtinnen und Beamte des BGS bzw. der Feuerwehr beteiligt?
In welchen dieser Fälle wurden Todesermittlungsverfahren wegen des Verdachts welcher Straftaten geführt?
Zu welchen Ergebnissen sind die diesbezüglichen Ermittlungen gelangt?
In welchen dieser Fälle gehen die Ermittlungsbehörden aufgrund welcher Tatsachen davon aus, daß die zu Tode gekommenen Personen versucht hatten, die Grenze zur Bundesrepublik Deutschland zusammen mit anderen Personen zu überschreiten?
In welchen Fällen geht die Bundesregierungen aufgrund welcher tatsächlichen Anhaltspunkte davon aus, daß die tot aufgefundenen Personen einen illegalen Grenzübertritt versucht hatten?
Von wem wurden die toten Personen bestattet, und wer kam für die Beerdigungs- bzw. Überführungskosten auf?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Personen, die im Zuge ihres Versuchs der (ggf. illegalen) Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in ihren Transportmitteln durch Ersticken, Hunger, Verdursten, Kälte, Überhitzung o. ä. zu Tode gekommen sind?
Wie viele derartiger Todesfälle sind in den Jahren 1993 bis 1995 auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bekannt geworden?
Wie viele Todesfälle sind in den Jahren 1993 bis 1995 bekannt geworden, in denen sich die zu Tode gekommenen Personen, die weder deutsche, noch EU-Staatsangehörige waren, (z. B. in Schiffen, LKW, Zügen oder Bussen versteckt) auf dem Wege in Richtung der Bundesrepublik Deutschland befanden?