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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Reaktion der Bundesregierung auf das Urteil des Oberlandesgerichts München im Fall Arne Schönbohm gegen Jan Böhmermann und das ZDF

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

27.08.2026

Antwortdauer

13 Tage

Aktualisiert

01.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/758214.08.2026

Reaktion der Bundesregierung auf das Urteil des Oberlandesgerichts München im Fall Arne Schönbohm gegen Jan Böhmermann und das ZDF

der Abgeordneten Ronald Gläser, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 18. Januar 2022 strahlte das ZDF in der Sendung „ZDF Magazin Royale“ einen Beitrag von Jan Böhmermann aus, in dem der damalige Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, eine mangelnde Distanz zu russischen Geheimdiensten unterstellt wurde. In der Folge wurde Arne Schönbohm durch die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser zunächst freigestellt und mit Wirkung vom 1. Januar 2023 von seinem Amt abberufen sowie an die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) versetzt.

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in seinem Urteil vom 16. Juni 2026 (Az. 18 U 217/26) festgestellt, dass die im Beitrag suggerierten „bewussten Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten“ eine unwahre Tatsachenbehauptung darstellen, die Herrn Schönbohm in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt (vgl. LTO, „Böhmermann hat falsch berichtet“, www.lto.de/recht/nachrichten/n/18u21726-olg-muenchen-schoenbohm-bsi-boehmermann-zdf-magazin-royale, 16. Juni 2026). Das Gericht bestätigte damit Unterlassungsansprüche gegen das ZDF, da der Tatsachenkern der Berichterstattung unwahr war.

Angesichts dieser gerichtlichen Feststellungen stellt sich die Frage nach der Grundlage der damaligen Entscheidung der Bundesinnenministerin und der Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber einem hohen Bundesbeamten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche konkreten Erkenntnisse lagen der Bundesregierung bzw. dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) zum Zeitpunkt der Freistellung von Arne Schönbohm im Oktober 2022 über die Richtigkeit der im „ZDF Magazin Royale“ erhobenen Vorwürfe vor?

2

Inwieweit hat die Bundesregierung vor der Abberufung von Herrn Schönbohm eigene Ermittlungen zur Validität der medialen Vorwürfe angestellt, und durch welche Stellen (z. B. Verfassungsschutz) wurden diese durchgeführt?

3

Sieht die Bundesregierung im Rückblick auf das OLG-Urteil die Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 78 Bundesbeamtengesetz – BBG) gegenüber Herrn Schönbohm durch die öffentliche Freistellung und spätere Versetzung als gewahrt an?

4

Hält die Bundesregierung die Abberufung von Arne Schönbohm im Lichte der nunmehr gerichtlich festgestellten Unwahrheit der zugrunde liegenden medialen Vorwürfe weiterhin für sachlich gerechtfertigt?

5

Hat sich die Bundesministerin des Innern und für Heimat oder ein anderes Mitglied der Bundesregierung inzwischen bei Herrn Schönbohm für die Umstände seiner Abberufung und die damit einhergehende öffentliche Stigmatisierung entschuldigt?

Wenn nein, ist eine solche Entschuldigung geplant?

6

Prüft die Bundesregierung die Zahlung einer Entschädigung oder einen sonstigen finanziellen Ausgleich für Herrn Schönbohm aufgrund der erlittenen materiellen und immateriellen Nachteile (z. B. im Wege eines öffentlich-rechtlichen Vergleichs oder nach den Grundsätzen der Staatshaftung)?

7

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Fall für den künftigen Umgang mit Vorwürfen in Medienberichten gegen Inhaber von Spitzenämtern in der Bundesverwaltung?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass durch unbewiesene Berichterstattung in öffentlich-rechtlichen Medien die Handlungsfähigkeit und Integrität von Bundesbehörden wie dem BSI gezielt beeinträchtigt werden kann, und welche Schutzmechanismen sieht sie hierfür vor?

Berlin, den 12. August 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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