Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/285
20.03.91
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Roth, Wolfgang Thierse, Arne
Börnsen (Ritterhude), Angelika Barbe, Liselott Blunck, Dr. Eberhard Brecht, Hans
Büchler (Hof), Klaus Daubertshäuser, Freimut Duve, Gernot Erler, Evelin Fischer
(Gräfenhainichen), Arne Fuhrmann, Iris Gleicke, Manfred Eugen Hampel, Renate
Jäger, Dr. Ulrich Janzen, Dr. Uwe Jens, Regina Kolbe, Detlev von Larcher,
Dr. Christine Lucyga, Christoph Matschie, Dr. Dietmar Matterne, Herbert Meißner,
Christian Müller (Zittau), Dieter Schloten, Brigitte Schulte (Hameln), Rolf Schwanitz,
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Dr. Dietrich Sperling, Ludwig Stiegler, Dr. Gerald
Thalheim, Siegfried Vergin, Dr. Hans-Jochen Vogel, Gunter Weißgerber,
Dr. Christoph Zöpel
- Drucksache 12/188 -
Chancen für ostdeutsche Produkte und Anbieter erhöhen
Mangelnde Wettbewerbsfähigkeit ostdeutscher Produkte und
Leistungen in den Augen von Konsumenten, Einkäufern und öffentlichen
Auftraggebern hat seit der Öffnung der Grenzen mit zum Zusammenbruch
ostdeutscher Produktions- und Di enstleistungsunternehmen
beigetragen.
Durchgreifende Sanierungs- und Neuansiedlungsanstrengungen sind
erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit des ostdeutschen Standorts
und seiner Erzeugnisse zu erhöhen. Gleichzeitig sind alle Instrumente
auszuschöpfen, um ostdeutschen Anbietern faire — und für eine
Obergangszeit auch bevorzugte — Chancen einzuräumen.
Der Neuaufbau lokaler, regionaler und überregionaler
Wirtschaftskreisläufe wird dabei auch durch die bislang unzureichende Beteiligung
einheimischer Produzenten und Leistungsanbieter bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge durch Bund, Länder und Gemeinden — 1991 in
mehrfacher Milliardenhöhe! — behindert. Der überwiegende Teil derartiger
Aufträge geht nach vorliegenden Informationen an westdeutsche
Anbieter.
Für die Anschubphase sind die vielfältigen Präferenzregelungen
(Mehrwertsteuerpräferenzen, Mehrpreispräferenzen etc.) aus früherem
innerdeutschen Handel, Zonenrand- und Berlinförderung, die Unterstützung
zur Beteiligung an Ausschreibungen, ebenso wie andere in der EG
genutzte Instrumente (kleine Losgrößen, Vorgabe eines Mindestanteiles
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs beim
Bundesminister für Wirtschaft vom 19. März 1991 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
einheimischer Leistungen und Produkte etc.) für eine Anschubphase im
maximal möglichen Ausmaß zu nutzen.
I.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Erfahrungen mit der
Mehrwertsteuervergünstigung im früheren innerdeutschen Handel und
bei der Berlinförderung?
Die Mehrwertsteuervergünstigungen im Rahmen der
Berlinförderung dienten dem Ausgleich von Standortnachteilen, die durch
die Teilung Deutschlands entstanden waren. Zusätzlich dienten
sie der Stärkung der Wirtschaftskraft Berlins durch Erhöhung der
Wertschöpfung in der Berliner Industrie, der Sicherung
vorhandener und Schaffung neuer, insbesondere höherwertiger
Arbeitsplätze sowie der Intensivierung der Verflechtung der
gewerblichen Wirtschaft in Berlin. Diese Ziele konnten in der
Vergangenheit durch die Mehrwertsteuervergünstigung, die durch andere
Maßnahmen ergänzt wurde, weitgehend erreicht werden.
Mit der Herstellung der Einheit Deutschlands und der
Überwindung der Insellage Berlins entfielen die entscheidenden
Ursachenfür die Standortnachteile. Unter Berücksichtigung des
Vertrauensschutzes und eines Anpassungsprozesses wird die
Berlinförderung und damit auch die Mehrwertsteuervergünstigung
deshalb in mehreren Zeitstufen abgebaut.
Die bisherige Mehrwertsteuerregelung im innerdeutschen
Handel war ein wichtiges Vorteilsinstrument. Sie diente dem
Ausgleich von Lieferungen und Bezügen im innerdeutschen Handel.
Im damaligen Verrechnungsverkehr stellte die Bezugsseite
wegen der Lieferschwäche der DDR eine Schwachstelle dar.
Lieferungen und Bezüge konnten nur durch eine preisliche
Präferenzierung der Bezüge ausgeglichen werden. Durch das
Genehmigungs- und Kontrollverfahren im innerdeutschen Handel
waren Mißbräuche, z. B. durch Reexporte, ausgeschlossen. Mit
Einführung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion sind
Genehmigungskontrollen und Verrechnungsverkehr entfallen.
2. Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, angesichts der
erforderlichen enormen Anschubunterstützung für den Aufbau der
ostdeutschen Wirtschaft die Mehrwertsteuerpräferenzen für ostdeutsche
Produkte über den 31. März 1991 fortzuführen und auszuweiten
und darüber mit Nachdruck die erforderlichen Gespräche mit der
EG-Kommission zu führen?
Die Bundesregierung hat sich mehrfach nachdrücklich bei der
EG-Kommission für eine Fortführung der Abnehmerpräferenz für
ostdeutsche Produkte eingesetzt. Trotz der Bedenken im Hinblick
auf Artikel 95 EWG-Vertrag konnte erreicht werden, daß die
Kommission einer zeitlich begrenzten Verlängerung um sechs
Monate nicht widersprochen hat. Eine weitere Verlängerung hat
die Kommission aber abgelehnt und für diesen Fall ein Verfahren
gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen
Gerichtshof angedroht.
Der Abbau dieser Maßnahmen muß aber im Zusammenhang mit
der Tatsache gesehen werden, daß die Kommission ein umfang-
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reiches Förderprogramm (z. B. Investitionszulagen,
Regionalförderung und Sonderabschreibungen) mit deutlichem
Präferenzvorsprung zugunsten der neuen Länder genehmigt hat.
II.
3. Wie hoch ist bei der bisherigen Vergabe von
Infrastrukturinvestitionen — aufgegliedert nach den verschiedenen
Bundesressorts und weiteren Trägern — die volumenmäßige Beteiligung
ostdeutscher Unternehmen als Generalauftragnehmer und
Subunternehmer?
Für Infrastrukturinvestitionen im Beitrittsgebiet haben die drei
Postunternehmen DBP Telekom, DBP Postdienst und DBP
Postbank bislang insgesamt rd. 1900 Einzelaufträge mit einem
Auftragsvolumen von ca. 216 Mio. DM an Unternehmen aus dem
Beitrittsgebiet vergeben. Von den vorgesehenen Telekom-
Investitionen für 1991 in den neuen Bundesländern sind für dieses Jahr
bereits Aufträge für insgesamt 1,7 Mrd. DM an
Hauptauftragnehmer für schlüsselfertige Projekte vergeben worden mit der
Auflage, im Rahmen der geltenden Vergaberegelungen
Ausführende vor Ort als Subunternehmer zu beauftragen.
Der BMVg hat bislang für Baumaßnahmen und Bauunterhaltung
im Beitrittsgebiet ca. 250 Aufträge mit einem Auftragsvolumen
von etwa 25 Mio. DM erteilt. Rund 98 Prozent dieser Aufträge sind
an ostdeutsche Bauunternehmen vergeben worden; der
Auftragswert dieser Aufträge liegt bei ca. 96 Prozent der
Gesamtauftragssumme.
Von anderen auftrageergebenden Stellen des Bundes liegen
mangels statistischer Erhebungen derzeit keine Zahlen vor. Die
Bundesregierung ist im Bedarfsfall jedoch bereit, im Rahmen ihrer
Möglichkeiten entsprechende Angaben nachzureichen.
4. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Anteil
ostdeutscher Unternehmen bei der Vergabe von
Infrastrukturaufträgen zu erhöhen?
5. Welche Schritte hat sie unternommen, um die bisher hierfür
bestehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und auszuweiten?
Gemäß Protokollerklärung Nr. 4 zum Vertrag zur Schaffung einer
Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion gelten bereits seit 1. Juli
1990 die nationalen und internationalen Regeln zur Vergabe
öffentlicher Aufträge (Verdingungsordnung für Lieferungen und
Leistungen/VOL und Verdingungsordnung für Bauleistungen/
VOB) im Beitrittsgebiet. Für die neuen Bundesländer bedeutet das
eine völlige Neuorientierung auf diesem volkswirtschaftlich nicht
unbedeutenden Sektor (ca. 10 Prozent des Sozialproduktes im
alten Bundesgebiet und in den neuen Ländern in den kommenden
Jahren voraussichtlich sogar bis zu 15 Prozent).
Zur Erleichterung der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen
Hand, aber auch zur Förderung der Unternehmen im
Beitrittsgebiet, gelten für eine Übergangszeit folgende
Sonderregelungen:
a) Präferenzen für kleine und mittlere Unternehmen aus dem
Beitrittsgebiet für Bau- und Lieferaufträge, befristet bis Ende
1992. Es handelt sich insbesondere um eine auftragsbezogene
Mehrpreisgewährung bis zu 6 Prozent des Auftragswerts sowie
bei vorgesehenen Losvergaben um ein Eintrittsrecht in das
wirtschaftlichste Gesamtangebot für einzelne Lose.
b) Freigabe der freihändigen Vergabe im Baubereich bis 200 000
DM, im Lieferbereich bis 50 000 DM Auftragswert. Bei höheren
Auftragswerten bis zu den Schwellenwerten der auch im
Beitrittsgebiet uneingeschränkt geltenden EG-Richtlinien (5 Mio.
ECU = rd. 10 Mio. DM in der Baukoordinierungsrichtlinie;
200 000 ECU = rd. 400 000 DM in der
Lieferkoordinierungsrichtlinie) kann darüber hinaus ebenfalls freihändig vergeben
werden, sofern sich der Auftraggeber zuvor durch einen
vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (öffentliche Bekanntgabe der
beabsichtigten Vergabe) einen Überblick über vorhandene
Interessen verschafft hat.
Die Verlängerung dieser derzeit bis Mitte 1991 befristeten
Sonderregelung bis Ende 1992 ist in Vorbereitung.
6. Ist die Bundesregierung bereit, zur Erhöhung der
Wettbewerbschancen ostdeutscher Unternehmen bei öffentlichen
Ausschreibungen entsprechende Informations- und Beratungsstellen bei den
Kammern zu fördern?
Um eine möglichst baldige und lückenlose Anwendung dieser
komplexen Vorschriften zu gewährleisten, fördert das
Bundeswirtschaftsministerium seit März 1990 in den neuen
Bundesländern Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie
Beratungen vor allem zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen.
Hierdurch soll die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit und die
Bereitschaft zur Existenzgründung gestärkt werden. Dabei
können selbstverständlich auch Fragen im Zusammenhang mit
öffentlichen Ausschreibungen eine maßgebliche Rolle spielen.
Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Beratungen
können finanziell gefördert werden, soweit sie entweder bei
Kammern und Verbänden in den neuen Bundesländern oder im
bisherigen Bundesgebiet durchgeführt werden. Darüber hinaus gibt
es auch die Möglichkeit, diese Maßnahmen durch freiberuflich
tätige Veranstalter zu bezuschussen.
Wichtig ist dabei auch, daß beide Maßnahmen einander ergänzen
und sich in ihren Wirkungen verstärken: Durch Informations- und
Schulungsveranstaltungen sollen die fachlichen Grundlagen für
eine größere Zahl von Teilnehmern erarbeitet und die
allgemeinen Rahmenbedingungen wirtschaftlicher Entscheidungen auch
im Bereich des öffentlichen Auftragswesens deutlich gemacht
werden. Beratungen zielen demgegenüber auf die Erarbeitung
betriebsindividueller Vorschläge und ihre Umsetzung in die
betriebliche Praxis ab.
III.
7. Welche der mit Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft vom
23. Oktober 1990 angeschriebenen 45 Bundes- und
Landesbehörden, kommunalen Spitzen- und Wirtschaftsverbände haben nach
Kenntnis der Bundesregierung die dort empfohlene
Mehrpreispräferenz für kleine und mittlere ostdeutsche Unternehmen noch nicht
übernommen.
Die Präferenzregelung zugunsten kleiner und mittlerer
Unternehmen aus dem Beitrittsgebiet wird von allen Bundesbehörden
angewandt. Seitens der Länderregierungen der „alten"
Bundesländer gibt es keine Äußerungen, die dort für eine andere Praxis
sprechen. In einigen „alten" Ländern ist vielmehr die
Präferenzregelung bereits für Vergaben der Länder verbindlich eingeführt,
in anderen ist die Übernahme derzeit in Vorbereitung. Bei den
Landesregierungen der Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen
wird eine Übernahme der Bundesregierung derzeit geprüft. Von
den anderen drei neuen Ländern liegen der Bundesregierung
hierzu bislang keine Informationen vor.
Ob diese Präferenzregelung auch den Kommunen verbindlich
vorgeschrieben wird, ist in einem föderativ aufgebauten Staat wie
der Bundesrepublik Deutschland Sache der Bundesländer.
Eine Übernahme dieser Regelung für Auftragsvergaben der
öffentlichen Hände durch die Wirtschaft liegt nicht in dem
Verantwortungsbereich der Bundesregierung. Ziel des Schreibens des
Bundesministers für Wirtschaft an die Spitzenverbände war es, die
Wirtschaft — und damit insbesondere die Unternehmen des
Beitrittsgebietes — mit dieser Regelung bekanntzumachen.
8. Sind der Bundesregierung Vergabeentscheidungen bekannt, bei
der diese Mehrpreispräferenz seither ostdeutschen Unternehmen
den Zuschlag hat zukommen lassen?
Konkrete Angaben über Art und Umfang der
Vergabeentscheidungen, bei denen die genannte Mehrpreispräferenz zu einem
Zuschlag an ostdeutsche Unternehmen geführt hat, liegen der
Bundesregierung nicht vor. Erste Informationen maßgeblicher
auftragsvergebender Ressorts bestätigen jedoch, daß die
Präferenzregelung für ostdeutsche Anbieter greift.
9. In welchem Umfang haben die genannten Einrichtungen seither
Aufträge vergeben?
10. Welchen Anteil haben daran ostdeutsche Unternehmen?
Bezüglich des Auftragsvolumens, das die Bundesressorts bislang
an Unternehmen aus dem Beitrittsgebiet vergeben haben,
verweise ich auf die Ausführungen zu den Fragen 3 und 12. Über das
Auftragsvolumen, das die in Frage 7 genannten Länder,
Kommunen und Einrichtungen vergeben haben, liegen der
Bundesregierung derzeit keine Erkenntnisse vor.
11. In welchem Umfang wurden ostdeutsche Unternehmen bei der
erleichterten freihändigen Vergabe (im Lieferbereich bis 50 000
DM, im Bauvergabebereich bis 200 000 DM) bisher berücksichtigt?
Statistiken hierüber liegen der Bundesregierung ebenfalls nicht
vor. Es kann aber als sicher gelten, daß bei der Vergabe von
Bundesaufträgen diese Vergabeerleichterungen voll genutzt
werden.
12. Haben ostdeutsche Unternehmen auch Aufträge für Lieferungen
und Leistungen nach Westdeutschland — ggf. in welchem Umfang —
erhalten?
Ostdeutsche Unternehmen haben seit dem Beitritt am 3. Oktober
1990 in nicht unerheblichem Umfang Aufträge für Lieferungen
und Leistungen an Dienststellen des Bundes mit Sitz in den alten
Bundesländern geliefert. Aus den vorliegenden Informationen
haben allein Bundeswehr und BMI seit diesem Zeitpunkt
Aufträge als Direktaufträge bzw. im Wege der Unterauftragsvergabe
in Höhe von rd. 46 Mio. DM an ostdeutsche Unternehmen
vergeben. Weitere Verträge stehen kurz vor dem Abschluß.
Über das Auftragsvolumen anderer öffentlicher Auftraggeber des
Bundes sowie von Ländern und Kommunen Westdeutschlands
konnten wegen der Kürze der zur Beantwortung zur Verfügung
stehenden Zeit keine Informationen eingeholt werden.
13. In welchem Maße sind ostdeutsche Unternehmen seither in die
Verteiler der o. g. Ausschreibungen aufgenommen worden?
Verteiler bzw. Listen und Karteien, in denen potentielle Bieter
aufgelistet sind, werden bei den Vergabestellen grundsätzlich
nicht geführt; sie würden zu einer Einengung des
Bewerberwettbewerbs führen und sind deshalb nach den geltenden
Regelungen für das öffentliche Auftragswesen auch nicht zulässig.
Demzufolge ist eine Listung ostdeutscher Unternehmen nicht möglich.
14. Wie hat sich die Beteiligung ostdeutscher Unternehmen an Post-
und Telekommunikationsaufträgen seit Oktober (vgl. Drucksache
11/8403, Frage 53) entwickelt?
Statistiken hierüber liegen nicht vor. Die Praxis zeigt jedoch eine
Zunahme dieser Beteiligungen.
15. Ist die Bundesregierung bereit sicherzustellen, daß für eine
befristete Übergangszeit bestimmte Lieferkontingente von
Endgeräteherstellern und Produzenten von Vermittlungs- und
Übertragungstechnik auf dem Gebiet der neuen Bundesländer von der
Deutschen Bundespost Telekom abgenommen werden?
Pauschale Abnahmegarantien „über bestimmte
Lieferkontingente" zugunsten bestimmter Betriebe kann die DBP Telekom aus
den in der Antwort zu Frage 17 genannten Gründen nicht geben.
In Ausnutzung aller bestehenden Möglichkeiten hat jedoch die
DBP Telekom
a) ihre Systemlieferanten (Übertragungs- und
Vermittlungstechnik), die Fertigungsbetriebe im Beitrittsgebiet übernommen
haben, vertraglich verpflichtet ( „bestes Bemühen"), den
wertmäßigen Anteil ihrer Aufträge für das Beitrittsgebiet in diesem
Gebiet zu produzieren. Das können auch Produkte für den
Einsatz im westlichen Netz sein;
b) die Generalunternehmer der Turn-key-Aufträge vertraglich
verpflichtet ( „bestes Bemühen"), weitestmöglich
Subunternehmern, besonders auch Mittelstandsfirmen aus dem
Beitrittsgebiet Unteraufträge zu erteilen. Wenn ihnen das nicht gelingt,
muß die DBP Telekom unterrichtet werden. Bisher sind keine
Meldungen eingegangen;
c) die Hersteller von Nachrichtenkabeln in den neuen Ländern
bisher über freihändig vergebene Aufträge ausgelastet.
Selbstverständlich werden sie auch weiterhin beteiligt;
d) technische Geräte, die aufgrund der in den östlichen
Bundesländern geltenden Anschlußbedingungen benötigt werden,
sowie Ersatzteile und Zubehör für die Instandhaltung und
Erweiterung von bereits im Beitrittsgebiet eingesetzten
Endeinrichtungen, bisher bei den dortigen Lieferanten in Auftrag
gegeben.
16. Wie hat sich die Beteiligung der Forschungs-GmbHs (der aus den
Kombinaten ausgegliederten Forschungs- und
Entwicklungsabteilungen) an FuE-Aufträgen der Wi rtschaft, der außeruniversitären
Forschung und staatlicher Stellen entwickelt?
Statistische Daten über die Entwicklung der Beteiligung der
Forschungs-GmbH an Forschungs- und Entwicklungsaufträgen sind
nicht verfügbar. Rückschlüsse auf die gegenwärtige Lage dieser
Einrichtungen lassen sich jedoch aus einer Aufschlüsselung ihrer
Finanzierungsquellen ziehen:
Die gegenwärtig 89 offiziell als sog. „Forschungs-GmbH"
geführten Unternehmen haben für das laufende Jahr ihren benötigten
Finanzbedarf mit insgesamt 822 Mio. DM beziffert.
Davon entfallen auf selbst zu erwirtschaftende Einnahmen
426 Mio. DM. Hierin enthalten sind die vor allem aus
Wirtschaftsaufträgen stammenden Entgelte für Forschungsleistungen sowie —
in geringerem Umfang — Einnahmen aus dringlichen Verkäufen.
Ein Betrag von 80 Mio. DM entfällt auf bereits aufgenommene
bzw. noch aufzunehmende Kredite. Viele dieser Kreditzusagen
sind jedoch von der Verwirklichbarkeit des
Gesamtfinanzierungskonzepts abhängig.
Mittel in Höhe von 316 Mio. DM erwarten die Forschungs-GmbH
aus Projektförderung durch die Bundesregierung. Allerdings sind
in dem von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf des
Bundeshaushalts 1991 dafür keine Mittel eingestellt worden.
IV.
17. Sieht die Bundesregierung in der Vorgabe einer Berücksichtigung
eines bestimmten Anteiles ostdeutscher Produkte/Anbieter bei der
Vergabe öffentlicher Aufträge eine Chance, den
Wirtschaftsaufschwung in Ostdeutschland zu unterstützen?
18. Inwieweit ist sie bereit, einen derartigen ,,Local Content"
zumindest für öffentliche Investitonsvorhaben in Ostdeutschland
vorzusehen?
Die wirtschaftliche Entwicklung in den neuen Bundesländern
hängt nicht zuletzt davon ab, inwieweit es den dort ansässigen
Anbietern im Wettbewerb gelingt, Märkte zu sichern und für sie
neue Nachfragepotentiale zu erschließen. Hierzu gehört auch die
öffentliche Nachfrage.
Eine „local content"-Regelung, also eine bestimmte
Quotenvergabe zugunsten der in der ehemaligen DDR ansässigen
Unternehmen, würde nach Ansicht der Bundesregierung den
Umstrukturierungsprozeß hemmen und wäre auch nicht dem Ansehen der
zwangsweise anzuschaffenden Produkte förderlich. Eine solche
Regelung wäre aufgrund der EG-rechtlichen Bestimmungen auch
unzulässig. Um die Wirtschaft in Gang zu bringen, hat die
Bundesregierung mit dem Gemeinschaftswerk Aufschwung-Ost ein
umfangreiches und beschäftigungswirksames Maßnahmebündel
beschlossen, das dem in den neuen Bundesländern ansässigen
Gewerbe möglichst weitgehend zugute kommen soll.
Die Bundesregierung setzt sich im Interesse einer möglichst
raschen Steigerung der Nachfrage nach Produkten und
Leistungen aus den neuen Ländern mit Nachdruck dafür ein, daß die
öffentlichen Auftraggeber bei der Bewertung und
Vergabeentscheidung alle zur Verfügung stehenden
Entscheidungsspielräume zugunsten ostdeutscher Anbieter ausnutzen, nicht zuletzt,
um eine marktnahe Entwicklung und Produktion
aufrechtzuerhalten. Ein Beispiel für derartige Spielräume sind die in der Antwort
auf Frage 15 erläuterten Maßnahmen der DBP Telekom. Deshalb
wurde in die Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den
neuen Ländern über die Finanzhilfe zur Förderung von
kommunalen Investitionen ein entsprechender Hinweis aufgenommen.
Selbstverständlich werden die Unternehmen in den neuen
Bundesländern grundsätzlich bei allen Wettbewerben beteiligt und
über anstehende Vergaben informiert.
V.
19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen, durch kleinere
Losgrößen bei der Vergabe von Infrastrukturprojekten in
Ostdeutschland die Beteiligung dortiger Unternehmen auszuweiten?
Der Beachtung des für die Vergabe von Bauleistungen geltenden
Grundsatzes, daß umfangreiche Bauleistungen möglichst in Lose
geteilt und, soweit sie verschiedene Handwerks- oder
Gewerbezweige betreffen, in der Regel nach Fachgebiet oder
Gewerbezweig getrennt vergeben werden, kommt bei der Vergabe von
Bauleistungen in Ostdeutschland besondere Bedeutung zu. Die
losweise Vergabe wird die Beteiligung ostdeutscher Unternehmer
insbesondere die von Handwerksbetrieben wesentlich
begünstigen. Gleiches gilt für den Bereich der Lieferungen und
Leistungen.
Gleichwohl ist dafür Sorge zu tragen, daß. die Losgrößen so
bemessen werden, daß eine unwirtschaftliche Zersplitterung
vermieden wird. Dies liegt sowohl im Interesse des öffentlichen
Auftraggebers als auch insbesondere des Auftragnehmers.
20. Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, den in Frage kommenden
Auftraggebern mit der Verkleinerung von Losgrößen verbundene
Mehraufwendungen zu ersetzen?
Eine eventuelle Verkleinerung der Losgrößen auf ein noch
wirtschaftlich vertretbares Maß muß nicht unbedingt zu
Mehraufwendungen führen.
Die Entstehung erheblicher Mehrkosten wäre allerdings ein
Verstoß gegen das Gebot, den Zuschlag auf dasjenige Angebot zu
erteilen, das sich unter Abwägung aller Gesichtspunkte als das
wirtschaftlichste erweist. Für eine Erstattung der durch die
Verkleinerung der Losgrößen eventuell im Einzelfall verbundenen
Mehraufwendungen sieht die Bundesregierung daher keine
Möglichkeit.
21. Könnten auch die Kosten entsprechender Beratungsfirmen in das
Projektvolumen einbezogen werden?
Für die Erstellung/Erarbeitung von umfangreichen
Leistungsbeschreibungen kann bereits nach den geltenden
Vergaberegelungen in einem „ersten Schritt" ein öffentlicher Auftrag z. B. an ein
Architekten-/Ingenieurbüro vergeben werden. Die Kosten hierfür
sind dann im Einzelfall vorab in den jeweiligen Haushaltsansatz
des einzelnen Projekts einzubeziehen.
Sowohl für kleine und mittlere Unternehmen aus dem
Beitrittsgebiet als auch für ehemalige Kombinate hat die Bundesregierung
ein Beratungsprogramm verabschiedet. Aus den hierfür
bereitgestellten Mitteln können in begrenztem Umfang z. B. auch
Auslagen für Hilfestellungen von Dritten zur Erstellung von
Angeboten geleistet werden.
VI.
22. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem
Umfang im ostdeutschen Einzelhandel Produkte aus dortiger
Produktion angeboten werden?
Der Bundesregierung liegen genaue Daten über den Umfang des
Angebotes bzw. Absatzes von Ostprodukten im Einzelhandel in
den neuen Bundesländern wegen fehlender Statistiken nicht vor.
Gewisse Anhaltspunkte liefern aber Befragungen, Erhebungen
bzw. indirekte Hinweise. So wurden z. B. nach einer Erhebung
des A. C. Nielsen-Marktforschungsinstituts vom November 1990
in den neuen Bundesländern bei 30 Warengruppen im Nahrungs-
und Genußmittelbereich noch zu 57 Prozent Ostwaren geführt,
der durchschnittliche Marktanteil lag aber nur bei 14 Prozent. Bei
den erfaßten 20 Non-Food-Bereichen lag der Verbreitungsgrad
bei 61 Prozent, der Marktanteil betrug 15 Prozent. Nur bei
Zigaretten und Bittergetränken wurden mehr Ost- als Westwaren
verkauft. Mit Mengenanteilen von etwa 30 Prozent konnten sich
auch Geschirrspülmittel und Spezialwaschmittel in den neuen
Bundesländern einigermaßen behaupten. Ein ähnliches Bild
ergibt sich aus einer Befragung der Fachzeitschrift
Lebensmittelpraxis im November 1990. Danach ergab sich ein Umsatzanteil bei
den Ostprodukten von rd. 24 Prozent; rd. die Hälfte der Befragten
erwarteten aber einen weiter sinkenden Anteil.
23. Haben sich hier in den vergangenen Monaten beachtenswerte
Veränderungen ergeben?
Nach den bisher vorliegenden Erhebungen, Befragungen bzw.
Einschätzungen wird beim Absatz von Ostprodukten insgesamt
zunächst noch mit einer weiter rückläufigen Tendenz gerechnet.
Hierin schlägt sich insbesondere die immer noch fehlende
Wettbewerbsfähigkeit von Produkten aus den neuen Bundesländern
nieder. Viele Produkte entsprechen auch nicht den
Verbrauchervorstellungen. Allerdings gibt es eine Reihe erster Anzeichen für
eine positivere Entwicklung:
— So wurden von den großen Handelsunternehmen und
Filialketten inzwischen eine Reihe von Lieferverträgen mit Herstellern
aus den neuen Bundesländern abgeschlossen, die in den
verschiedensten Produktbereichen auch eine Belieferung der
Westmarken vorsehen. Im Handel sind ebenfalls eine Reihe
von Verkaufsförderaktionen, so über „Verkaufsbörsen",
Hausmessen usw. angelaufen bzw. bereits durchgeführt worden.
— Von der CMA wurden bereits 25 Herstellerbetriebe in den
neuen Bundesländern für ihre Agrarerzeugnisse Gütezeichen
verliehen, die dadurch „West-Image" und eine gute Chance
erhalten haben, schon bald in die Sortimente im
Lebensmittelhandel aufgenommen zu werden.
— Fast spiegelbildlich hierzu hat sich nach den letzten Ifo-
Konjunkturtests für die neuen Bundesländer im November und
Dezember 1990 die Beurteilung sowohl der aktuellen Lage als
auch der weiteren Aussichten im Nahrungs- und
Genußmittelgewerbe bereits deutlich verbessert. Dies gilt ebenfalls für
Teile der Verbrauchsgüterherstellung. In diesen Bereichen
nehmen auch die Meldungen über eine Produktionsumstellung
bzw. -übernahme durch westdeutsche Hersteller zu (so
besonders im Backwaren-, Haarmittel-, Brauerei-,
Speiseproduktions-, Getränke- und Zigarettenbereich). Dies spricht dafür,
daß hier bereits verbesserte Absatzmöglichkeiten bestehen
bzw. erwartet werden.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß sich diese positiven
Ansätze bald verstärken werden.
24. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, daß vertragliche
Lieferbeziehungen westdeutsche Ketten daran hindern,
ostdeutsche Produkte in ihr Sortiment aufzunehmen?
Die Bundesregierung hat keine dera rtigen Erkenntnisse.
Das Bundeskartellamt ist vereinzelt von ostdeutschen Herstellern
auf den Verlust von Absatzmöglichkeiten hingewiesen worden,
der ihnen wegen der Kooperation ihrer bisherigen Abnehmer
bzw. deren Übernahme durch westdeutsche
Handelsunternehmen drohe. Aus diesem Anlaß hat das Bundeskartellamt mit den
führenden Unternehmen, die auf westdeutscher Seite an
Kooperationen bzw. Übernahmen beteiligt waren, über deren
Bereitschaft gesprochen, ostdeutsche Produkte in ihr Sortiment
aufzunehmen. Diese haben übereinstimmend erklärt, ein eigenes
Interesse an Bezügen aus ostdeutscher Produktion zu haben,
ostdeutschen Produzenten auf Einkaufsmessen Gelegenheit zu geben,
ihre Angebote zu unterbreiten und diese verstärkt zu prüfen und
zu berücksichtigen. Zum Teil haben die Unternehmen auch
darauf verwiesen, daß sie ihre Sortimente Frischeprodukte,
Getränke, Obst und Gemüse für ihre ostdeutschen Verkaufsstellen
bereits jetzt zu 50 bis 70 Prozent von ostdeutschen Lieferanten
bezögen. Alle angesprochenen Unternehmen haben aber auch
darauf aufmerksam gemacht, daß die Produkte nach Qualität,
Verpackung und Preis wettbewerbsfähig sein müssen, um
Marktchancen gegenüber westlichen Erzeugnissen zu haben.
25. Sieht sie ggf. rechtliche oder politische Möglichkeiten, derartige
Beschränkungen aufzuheben?
Die Kartellbehörden können wettbewerbsbeschränkende
Ausschließlichkeitsbindungen unter den Voraussetzungen des § 18
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für unwirksam
erklären. Nach Kenntnis des Bundeskartellamtes existieren
derartige Ausschließlichkeitsbindungen für Güter des täglichen
Bedarfs jedoch nicht.
26. Ist der Bundesregierung bekannt, daß derzeit bis in die
entferntesten Winkel Ostdeutschlands zum Beispiel westdeutsche
Getränke- und Molkereiprodukte angeboten werden, in der
Umgebung produzierte Produkte aber in den Läden, Kantinen etc. kaum
zu finden sind?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Verbraucher aus den
neuen Bundesländern zur Zeit immer noch in besonderem Maße
Erzeugnisse aus „westlicher" Produktion bevorzugen und kaufen.
Die Gründe für diese Erscheinung liegen u. a. darin, daß die
„ostdeutschen" Produkte vielfach immer noch nicht den
erforderlichen Qualitätsstandards und dem Konsumentengeschmack
entsprechen. Zur „Bevorzugung" westlicher Produkte hat auch der
aufgestaute Nachholbedarf nach hochwertigen und
preisgünstigen Produkten beigetragen, die es in der ehemaligen DDR
entweder gar nicht, nur in mäßiger Qualität oder nur in begrenzter
Menge gab. Aus Gründen einer wettbewerblichen
Angebotsvielfalt ist es daher jetzt durchaus begrüßenswert, daß überall in den
neuen Bundesländern ein breites und tiefes Warensortiment
angeboten wird. Hierzu müssen nach Auffassung der
Bundesregierung auch heimische Produzenten ungehinderte
Zugangsmöglichkeiten haben. Das ist — soweit ersichtlich — der Fall. Ein
verstärkter Absatz von Ostprodukten setzt intensive Maßnahmen
zur Qualitäts- und Imageverbesserung sowie verstärkte
Marketinganstrengungen voraus. So stellt die Bundesregierung z. B. zur
Modernisierung des Verarbeitungs- und Vermarktungssektors im
Ernährungsbereich für die neuen Bundesländer umfangreiche
Mittel bereit. Letztlich entscheidet jedoch der Verbraucher
darüber, ob und welche Erzeugnisse in ein Warensortiment
aufgenommen werden.
27. Ist die Bundesregierung bereit, bei den ihr zugeordneten und von
ihr geförderten Einrichtungen in Ost- und Westdeutschland darauf
zu dringen, daß ostdeutschen Produkten — von Kantinen bis hin zu
großen Beschaffungsaufträgen — eine faire Chance eingeräumt
wird?
Nach Auskunft der GEDO-Handelsgesellschaft mbH i. A., der die
Bewirtschaftung der Betreuungseinrichtungen der Bundeswehr in
Ostdeutschland übertragen worden ist, wird der Bedarf an
frischen Lebensmitteln bei örtlichen Betrieben gedeckt; der Anteil
am Gesamtumsatz beträgt ca. 30 bis 40 Prozent. Alle anderen
Waren beschafft die GEDO über ostdeutsche Großhändler, die
fast ausschließlich westdeutsche Produkte oder solche aus
westlichen Ländern einkaufen. Ausschlaggebend ist dafür die
günstigere Preisgestaltung.
Nach Auskunft der Heimbetriebsgesellschaft mbH (HBG), die die
westdeutschen Mannschafts-/Unteroffiziersheime der
Bundeswehr durch Heimbetriebsleiter als „Unterpächter" bewirtschaften
läßt, bestehen keine Geschäftsbeziehungen mit ostdeutschen
Firmen. Die HBG ist für eine Zusammenarbeit mit ostdeutschen
Lieferanten offen; es fehlt aber bislang an entsprechenden
Angeboten.
Die Möglichkeiten der Bundesregierung, bei diesen
Bewirtschaftern auf den Bezug ostdeutscher Waren zu drängen, sind rechtlich
begrenzt. Die Verfügung über die GEDO hat z. Z. noch die
Treuhandanstalt. Die Heimbetriebsleiter in westdeutschen Standorten,
die rechtlich selbständige Kaufleute sind, bestimmen ihr
Warenangebot weitgehend selbst. Dies gilt auch für Offiziersheime und
Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode Drucksache 12/ 285
Unteroffiziersheime, die von besonderen „Heim" -Gesellschaften
geführt werden und für Behördenkantinen, die Pächter
bewirtschaften.
Es fehlt nicht an Bereitschaft dieser Bewirtschafter, ostdeutschen
Lieferanten und ihren Produkten eine faire Chance einzuräumen.
Probleme der ostdeutschen Firmen sind vielmehr ungünstige
Preisgestaltung, eingeschränkte Distributionsmöglichkeiten und
nicht zuletzt das Fehlen bekannter Markenartikel.
Für die Lieferung von Lebensmitteln für die laufende Versorgung
der Truppe kommen als Auftragnehmer nur leistungsfähige
Firmen in Frage, deren Betriebe sich am Bestimmungsort oder in
seiner Nähe befinden. Diese Lebensmittel sind wegen ihrer
leichten Verderblichkeit täglich oder mehrmals wöchentlich
anzuliefern.
Um diese Forderungen zu erfüllen, werden diese Lebensmittel
auch im Beitrittsgebiet weitgehend vor Ort beschafft.
28. Ist sie bereit, in Zusammenarbeit mit dem Handel und den
Verbraucherverbänden ein Konzept zu entwickeln und zu realisieren, das
die Verbraucher auf den Zusammenhang von
Einkaufsentscheidung und Arbeitsplatzerhaltung verweist und ost- wie
westdeutschen Verbrauchern eine Chance zum Erwerb in Ostdeutschland
hergestellter Produkte eröffnet?
Es ist nicht Angelegenheit der Bundesregierung,
Kaufempfehlungen für bestimmte Produkte abzugeben. Sie kann und will auch
nicht die von ihr unterstützten Verbraucherorganisationen zur
Abgabe solcher Empfehlungen auffordern. Dies gilt auch im
Verhältnis zum Handel. Die Entscheidung für den Kauf eines
Produktes muß in unserer Wirtschaftsordnung die freie Entscheidung des
Verbrauchers bleiben. Die Lösung kann deshalb nur in einer
Verbesserung des Angebots (besonders in der Relation Preis/Qualität)
einerseits und in der Aufklärung der Verbraucher andererseits
liegen.
Die Bundesregierung fordert aber Handel, gewerbliche
Abnehmer und Verbraucher auf, Angebote aus den neuen
Bundesländern unvoreingenommen zu prüfen und ggf. bei den
Einkaufsentscheidungen zu berücksichtigen (vgl. auch
Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung, Ziffer 18). Sie unterstützt insbesondere
die Verbraucherorganisationen, ungerechtfertigte Vorurteile
gegenüber Ostprodukten durch Aufklärungsaktionen abzubauen.
Dies gilt insbesondere für die inzwischen ca. 45 Beratungsstellen
der Verbraucherzentralen der neuen Bundesländer, die seit Mitte
vergangenen Jahres mit finanzieller Unterstützung der
Bundesregierung aufgebaut werden. Diese Aktionen werden fortgesetzt
und verstärkt.
Auch die Stiftung Warentest ist bemüht, zu einer größeren
Akzeptanz der Ostprodukte beizutragen; dabei sind ihre Möglichkeiten
allerdings begrenzt:
— Die Einbeziehung solcher Erzeugnisse in vergleichende
Warentests ist grundsätzlich möglich. Dies geschah in der
Vergangenheit mehrfach und wird auch weiterhin versucht.
— Wenn ein Erzeugnis in einem vergleichenden Warentest
einbezogen worden ist, kann die Stiftung das ermittelte Testurteil
nicht „verschweigen". Sie würde sich sonst dem Vorwurf der
mangelnden Objektivität aussetzen.
Was die Stiftung beitragen kann, ist eine sorgfältige interne
Vorauswahl der zu testenden Produkte. Sie wird immer dann solche
Ostprodukte in ihre Tests einbeziehen, wenn sie Anhaltspunkte
für einen guten Qualitätsstandard und wettbewerbsfähigen Preis
hat.
29. Ist sie bereit, die Erstellung moderner Marketingkonzepte für
ostdeutsche Produkte durch Fachleute und finanzielle Hilfe zu
fördern?
Das Herausfinden des richtigen marktfähigen Produkts, die
Produktgestaltung und die Vermarktung sind zentrale
unternehmerische Aufgaben. Der Erfüllung dieser Aufgaben kommt gerade in
den neuen Bundesländern bei der Umorientierung der Produktion
auf wettbewerbsfähige Produkte herausragende Bedeutung zu.
Die Bundesregierung unterstützt diesen Prozeß finanziell durch
intensive Hilfen besonders zur Förderung von
Unternehmensberatungen für kleinere und mittlere Unternehmen sowie von
Informations- und Schulungsveranstaltungen. Die Hilfe schließt die
Beratungen bzw. Schulungs- und Informationsveranstaltungen
über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und
organisatorischen Probleme der Unternehmensführung sowie der
Anpassung an marktwirtschaftliche Bedingungen, d. h. auch von
Marketing-Maßnahmen einschließlich der Hilfestellung bei der
Umsetzung der konkreten Vorschläge in die betriebliche Praxis ein.
Auch im Rahmen des Programms zur Umstrukturierung größerer
ehemals volkseigener Unternehmen, die von der Treuhandanstalt
verwaltet werden, wird die Beratung durch ausgewiesene externe
Fachleute gefördert. Die Maßnahme dient zur Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit. Hierin sind auch die Beratungen in
ausgewählten Teilbereichen eingeschlossen, wie z. B. der Vertrieb von
Waren. Durch die Förderung der Heranführung von kleinen und
mittleren Unternehmen aus den neuen Bundesländern an Messen
und Ausstellungen, einem sehr bedeutsamen Marketing-
Instrument, leistet die Bundesregierung ebenfalls einen wichtigen
Beitrag, die Absatzmöglichkeiten von ostdeutschen Produkten zu
verbessern. Der Bundesminister für Wi rtschaft hat, um konkrete
Hinweise und Strategien gemeinsam mit der Wirtschaft zu
entwickeln, den Absatz von Ostprodukten zu fördern, die
Spitzenverbände der Wirtschaft zu einem Gespräch am 23. April 1991
eingeladen.]