Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/1704
04.12.91
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerd Andres, Angelika Barbe, Hans
-
Berger, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Hans Büttner (Ingolstadt), Karl Diller, Rudolf
Dreßler, Konrad Gilges, Karl Hermann Haack (Extertal), Christel Hanewinckel, Klaus
Hasenfratz, Günther Heyenn, Renate Jäger, Horst Jaunich, Klaus Kirschner,
Dr. Hans-Hinrich Knaape, Regina Kolbe, Brigitte Lange, Ulrike Mascher, Adolf
Ostertag, Dr. Martin Pfaff, Hermann Rappe (Hildesheim), Margot von Renesse,
Renate Rennebach, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Regina Schmidt-Zadel, Ottmar
Schreiner, Lisa Seuster, Antje-Marie Steen, Hans-Eberhard Urbaniak, Ralf Walter
(Cochem), Gerd Wartenberg (Berlin), Barbara Weiler, Hildegard Wester
- Drucksache 12/1596 -
Stand der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den neuen Ländern
Erklärter Wille der Bundesregierung ist es, die
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den neuen Ländern nach einer Phase des Ausbaus der
entsprechenden ABM-Stellen von nicht einmal einem Jahr in eine Phase
der Konsolidierung zu überführen. Die Arbeits- und Sozialministerien
der neuen Länder wie auch die Gewerkschaften äußern die
Befürchtung, daß die Verringerung der ABM-geförderten Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer rasch zu einer Erhöhung der Arbeitslosenzahlen
führen wird, was den Arbeitsmarkt in den neuen Ländern noch stärker
belasten würde. Gleichzeitig ist absehbar, daß für 1992 erneut die
Richtlinien für die Zuweisung in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in
einschränkender Weise geändert werden. In einer Zeit angespanntester
Tätigkeit in den Arbeitsverwaltungen ist dies nicht akzeptabel.
Vorbemerkung
Vor dem Hintergrund eines beispiellosen Einsatzes der
Instrumente der Arbeitsmarktpolitik in den neuen Bundesländern, der
den wirtschaftlichen Umstrukturierungsprozeß nachhaltig sozial
abfedert, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der
Bundesregierung wie folgt:
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) sind innerhalb kurzer
Zeit zu einem wichtigen Stabilisator der Beschäftigung in den
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs beim
Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Horst Günther, vom 2. Dezember 1991 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
neuen Bundesländern geworden. Es ist nicht zuletzt dem
massiven Einsatz dieses arbeitsmarktpolitischen Instrumentes zu
danken, daß der Arbeitsmarkt in den neuen Bundesländern nicht
„abgestürzt" ist. Durch ABM werden kurzfristig Beschäftigung,
Einkommen, Primär- und Sekundärnachfrage geschaffen. Damit
leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Initiierung eines sich selbst
tragenden Geld-Güter-Kreislaufs in den neuen Bundesländern.
Dieser ist unter marktwirtschaftlichen Bedingungen notwendige
Voraussetzung für einen multiplikativen Prozeß der Investitions-
und Konsumentwicklung und damit zur Überwindung der
Unterbeschäftigung.
Ende Oktober 1991 waren 348 400 Personen in ABM beschäftigt,
gegen Jahresende werden es rd. 400 000 Arbeitnehmer sein.
Diese Zahl wird 1992 — unter Berücksichtigung von auslaufenden
und neu eingerichteten ABM — als Jahresdurchschnittsgröße
gehalten.
Von einer in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage unterstellten
einschränkenden Handhabung der ABM in den neuen
Bundesländern kann vor dem Hintergrund der tatsächlichen Entwicklung
mithin keine Rede sein. Durch die von der Bundesregierung
ermöglichte Aufstockung des Haushalts der Bundesanstalt für
Arbeit um 3 Mrd. DM Verpflichtungsermächtigungen im
September 1991 wurde es überhaupt erst möglich, die haushaltsmäßige
Jahreszielgröße bei ABM für 1991 von 280 000 Neueintritten weit
zu überschreiten.
Grundlegende und dauerhafte Verbesserungen am Arbeitsmarkt
werden nur durch eine hinreichende Zahl konkurrenzfähiger
Dauerarbeitsplätze möglich sein. Dies braucht in der gegebenen
Situation Zeit. Die Arbeitsmarktpolitik hat daher eine temporäre,
derzeit noch unverzichtbare Überbrückungsfunktion.
1. Wie viele ABM-geförderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gab es 1990 in den neuen Lände rn?
Von September (Beginn der statistischen Registrierung) bis Ende
Dezember 1990 sind 20 316 Beschäftigte in ABM eingetreten.
2
Wie viele waren davon Arbeitnehmerinnen?
Von den Ende Dezember 1990 20 316 Beschäftigten in ABM
waren 4 783 oder 23,5 Prozent Frauen.
3
Wie viele ABM-Beschäftigungsverhältnisse aus 1990 liefen in das
Jahr 1991 über?
Der weit überwiegende Teil der in der Antwort auf Frage 1
genannten Beschäftigungsverhältnisse dürfte sich in das Jahr 1991
erstreckt haben.
4. Wie viele entfielen dabei auf Frauen?
Vgl. hierzu Antworten zu Fragen 2 und 3.
5. Wie viele Zuweisungen in ABM-Beschäftigungsverhältnisse in den
neuen Ländern gab es zwischen dem 1. Januar 1991 und dem
Stichtag 1. Oktober 1991?
Von Januar bis Ende September 1991 wurden durch die
Arbeitsämter in den neuen Bundesländern 323 084 Personen in ABM
vermittelt.
6. Wie viele Zuweisungen im unter Frage 5 genannten Zeitraum
entfielen auf Frauen?
Von Januar bis Ende September 1991 wurden 119 299 Frauen in
ABM vermittelt, das sind 36,9 Prozent aller Zuweisungen.
7. Wie viele der zur Zeit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Zugewiesenen sind älter als 50 Jahre?
8. Wie viele der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Zugewiesenen der
in Frage 7 genannten Altersgruppe sind Frauen?
Die Bundesanstalt für Arbeit ist derzeit noch nicht in der Lage,
statistische Daten in allen Feinstrukturen über ABM in den neuen
Bundesländern zu liefern. Hierzu gehört u. a. auch die in den
Fragen angesprochene Altersstruktur der über 50jährigen.
9. Mit wie vielen Zuweisungen rechnet das Bundesministerium für
Arbeit und Sozialordnung zwischen dem 2. Oktober 1991 und dem
31. Dezember 1991 in den neuen Ländern?
Nach Einschätzung der Bundesanstalt für Arbeit, die vom
Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung geteilt wird, werden Ende
Dezember 1991 rd. 400 000 Personen in ABM beschäftigt sein.
Dies würde einer Zunahme von nochmals rd. 85 000 Beschäftigten
zwischen Ende September bis Ende Dezember 1991 entsprechen.
10. Wie viele ABM-Beschäftigungsverhältnisse in den neuen Ländern
laufen über das Jahr 1992?
Entsprechend der unterschiedlichen Förderungsdauer einzelner
ABM dürften 1992 jahresdurchschnittlich 330 000 Arbeitnehmer,
die 1991 in ABM eingetreten sind, weiter beschäftigt werden.
11. Wie viele neue Zuweisungen für das Jahr 1992 können die
Arbeitsverwaltungen in den neuen Ländern vornehmen?
Die Bundesanstalt für Arbeit geht davon aus, daß zu den bereits
1991 begonnenen und 1992 größtenteils weitergeführten
Beschäftigungen in ABM (vgl. Antwort zu Frage 10) im Jahre 1992 noch
150 000 Neueintritte in ABM hinzukommen werden, was zu einer
jahresdurchschnittlichen Erhöhung der ABM-Beschäftigtenzahl
um 70 000 führen würde.
12. Wieviel kostet die Beitragszahler zur Arbeitslosenversicherung ein
ABM-Beschäftigter im Schnitt des Jahres 1991?
Nach Berechnungen der Bundesanstalt für Arbeit, die deren
Haushaltsplan für 1991 zugrundeliegen, werden die Kosten pro
Vollzeitarbeitnehmer mit 1 800 DM mtl. veranschlagt (jährlich
21 600 DM).
13. In welcher Größenordnung ist das Aufschwungprogramm Ost der
Bundesregierung an der Finanzierung von
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Jahr 1991 beteiligt?
14. In welcher Größenordnung im Jahr 1992?
Aus dem Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost standen für ABM
nach der Umschichtung von 50 Mio. DM im Jahr 1991 2,44 Mrd.
DM zur Verfügung, davon für Personalkosten 1,6 Mrd. DM und
für Sachkosten 0,84 Mrd. DM. Hinzu kommen
Verpflichtungsermächtigungen, die 1991 eingegangen wurden, aber erst 1992
ausgabewirksam werden. Darüber hinaus hat die
Bundesregierung im September 1991 3 Mrd. DM für weitere
Verpflichtungsermächtigungen für 1992 ermöglicht, um einen drohenden
Bewilligungsstopp bei ABM zu vermeiden.
Wie viele Personen tatsächlich über die Ausgabemittel des
Gemeinschaftswerkes Aufschwung Ost gefördert wurden, kann
die Bundesanstalt für Arbeit, der die Durchführung übertragen
wurde, aus statistisch-organisatorischen Gründen erst nach
Abschluß des Haushaltsjahres beziffern.
15. Wie hoch ist die Selbstfinanzierungsquote bei
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den neuen Ländern?
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der
Bundesanstalt für Arbeit gibt bei gesamtwirtschaftlicher und
gesamtfiskalischer Betrachtung die Selbstfinanzierungsquote bei ABM in
den neuen Bundesländern mit 77 Prozent an (erster vorläufiger
Schätzwert) .
16. Wieviel spart die Gemeinschaft der Beitragszahler zur Arbeitslosen
-
versicherung im Schnitt und über das Jahr 1991 gerechnet, wenn
für 100 000 ABM-Beschäftigte Arbeitslosengeld gezahlt werden
muß?
Die Minderausgaben der Bundesanstalt für Arbeit würden sich
nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung auf 0,4 Mrd. DM belaufen.
17. Wieviel spart die Gemeinschaft der Beitragszahler im Schnitt und
über das Jahr 1991 gerechnet, wenn für 100 000 Kurzarbeiter mit
75 Prozent Arbeitsausfall und einem unterstellten
Bruttoeinkommen von 2 200 DM ABM-Entgelt gezahlt werden muß?
Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung würden sich keine Minderausgaben, sondern
Mehrausgaben für den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit in Höhe von
0,3 Mrd. DM ergeben.
18. Wie viele ABM-Beschäftigte wurden Arbeitsbeschaffungs- und
Qualifizierungsgesellschaften zugewiesen?
Eine Statistik über die Zuweisung von Arbeitnehmern in
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in Trägerschaft von ABS-
Gesellschaften legte die Bundesanstalt für Arbeit erstmals für den Monat
Oktober 1991 vor: Danach sind von den im Oktober 1991
begonnenen 4 827 Maßnahmen 122 bei ABS-Gesellschaften erfaßt. Von
den im Monat Oktober 1991 neu zugewiesenen 28 826
Arbeitnehmern entfielen 3427 (11,9 Prozent) auf ABS-Gesellschaften.
19. Wie viele der in Frage 18 Nachgefragten sind Frauen?
Die in der Antwort zu Frage 18 genannte Statistik unterscheidet
nicht nach geschlechtsspezifischen Merkmalen.
20. Wie viele der zur Zeit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Zugewiesenen werden zugleich in diesem Rahmen beruflich gebildet?
Im Rahmen von ABM kann der Bildungsanteil bis zu 20 Prozent
der Arbeitszeit förderungsunschädlich betragen. Bei
Großprojekten mit mehr als 150 Arbeitnehmern dürften die Möglichkeiten
der beruflichen Bildung (Finanzierung AFG/ESF-Mittel) bis zu
20 Prozent der Arbeitszeit weitgehend ausgeschöpft werden. Eine
Aussage, insbesondere inwieweit hiervon bei kleineren
Maßnahmen Gebrauch gemacht wird, kann nicht getroffen werden;
entsprechende Statistiken werden von der Bundesanstalt für Arbeit
nicht erhoben.
21. Wie viele sind davon Frauen?
Statistische Aussagen liegen hierzu nicht vor.
22. Was geschieht mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in
den neuen Ländern, deren ABM-Beschäftigungsverhältnisse 1992
auslaufen?
Wie bereits in der Antwort zur Frage 10 ausgeführt, werden '
jahresdurchschnittlich 330 000 Arbeitnehmer in ABM eine
Beschäftigung haben, die bereits 1991 begonnen wurde. Für die
Arbeitnehmer, deren ABM-Beschäftigungsverhältnisse im Jahre
1992 auslaufen, sind u. a. denkbar:
— Vermittlung in ein nicht gefördertes Arbeitsverhältnis
— Übernahme durch den ABM-Träger in ein nicht gefördertes
Arbeitsverhältnis
— Teilnahme an einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme.
23. Welcher Erlaß über die Zuweisungs- und Entlohnungsmodalitäten
für ABM-Ost galt zum 30. August 1991?
Die Bundesanstalt für Arbeit hat ihren Dienststellen mit Runderlaß
vom 26. Februar 1991 das „Aktionsprogramm
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen" und mit Runderlaß vom 2. April 1991 die
Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Bundesanstalt
für Arbeit zur Umsetzung des Sonderprogramms (ABM) im
Rahmen des „Gemeinschaftswerkes Aufschwung. Ost" sowie die
hierzu erlassenen vorläufigen Durchführungsanweisungen
bekanntgegeben. Die Runderlasse hatten keine Begrenzung ihrer
Geltungsdauer bis 30. August 1991.
Der Erlaß des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit vom
26. August 1991, der durch Erlaß vom 18. Oktober 1991 ersetzt
worden ist, befand sich aus organisatorischen Gründen am
30. August 1991 noch nicht bei den nachgeordneten Dienststellen
der Bundesanstalt für Arbeit.
24. Welcher Erlaß galt zum Gegenstand der Frage 15 am 30. September
1991?
Die Berechnungen, die der Antwort zu Frage 15 zugrundeliegen,
sind nicht durch einen Erlaß des Präsidenten der Bundesanstalt
für Arbeit beeinflußt, sondern beruhen auf gesamtfiskalischen
Zusammenhängen.
25. Kann die Regierung zusichern, daß 1992 kein verschärfter
Steuerungserlaß erforderlich wird?
Im Rahmen der durch das AFG übertragenen Aufgaben führt die
Bundesanstalt für Arbeit diese eigenverantwortlich durch; hierbei
hat sie u. a. insbesondere darauf zu achten, daß das in
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen intendierte Ziel sowohl unter
quantitativen als auch unter qualitativen Gesichtspunkten unter
Einhaltung der Haushaltsansätze erreicht wird. Hierzu gehört
auch, daß die Bundesanstalt für Arbeit steuernde Weisungen zur
Aufgabendurchführung erläßt. Die Bundesregierung beabsichtigt
nicht, in dieses Verfahren einzugreifen.
26. Wann rechnet die Bundesregierung damit, daß die Brückenfunktion
von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sich in den neuen Ländern
weitgehend erledigt hat?
Die Arbeitsmarktlage in den neuen Bundesländern ist durch
Arbeitsplatzmangel geprägt. In dem Maße, in dem ausreichend
Angebote an ungeförderter Beschäftigung vorliegen, können sich
ABM ihrer Brückenfunktion begeben. Die Bundesregierung ist
zuversichtlich, daß dies zügig geschieht.
27. Auf welche Kriterien will die Bundesregierung zurückgreifen,
wenn sie die Ansicht begründet, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
seien in den neuen Ländern nicht mehr in größerem Umfang
erforderlich?
Vgl. Antwort zu Frage 26. Im übrigen hat die Bundesregierung nie
die Ansicht begründet, daß gegenwärtig ABM nicht mehr in
größerem Umfang erforderlich sind. Gegen die in der Frage
unterstellte Annahme spricht allein schon die Anzahl der bereits in
ABM beschäftigten Arbeitnehmer, die auch 1992 in gleicher
Größenordnung fortgelten wird.
28. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Maßnahmen zur
Arbeitsbeschaffung den wi rtschaftlichen Aufschwung in den neuen
Ländern behindern?
Nein. Mit Arbeitsbeschaffung werden vorübergehend
Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen. Um weder Wirtschaft noch
„reguläre" Arbeitsplätze zu beeinträchtigen, müssen die ABM
-
Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich sein. In
dieser notwendigen Selbstbeschränkung von ABM liegen auch
die quantitativen Grenzen dieses arbeitsmarktpolitischen
Instrumentes. Im übrigen ebnen ABM durch Sanierungs- und
Erschließungsarbeiten in vielen Regionen der neuen Bundesländer
Handwerks- und Industriebetrieben erst den Weg für eine Ansiedlung.
29. Wie viele Verstöße gegen das Zusätzlichkeitserfordernis sind der
Bundesregierung bekannt?
Der Bundesregierung sind keine Verstöße bekannt. Die
Bundesanstalt führt hierzu keine Statistik.
30. Liegen der Bundesregierung konkrete Fälle vor, auf die sich eine
derartige These, wie sie in Frage 20 zum Ausdruck gebracht wird,
stützen könnte?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
31. Wie viele Einsprüche gegen ABM-Anträge wegen des Verstoßes
gegen das Zusätzlichkeitserfordernis sind eingelegt worden?
Der Bundesanstalt für Arbeit liegen keine derartigen Einsprüche
vor.
32. Verfolgt die Bundesregierung die Absicht, die förderungsfähige
Arbeitszeit für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen so zu senken, daß
eine deutliche Differenz zu den tariflichen Monatslöhnen und
-gehältern entsteht?
Nein.
33. Verfolgt die Bundesregierung die Absicht, die Laufzeit von
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf unter ein Jahr zu senken?
Art und Umfang einer Maßnahme, der zuzuweisende
Personenkreis sowie Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes bestimmen
den zeitlichen Umfang der Förderungsdauer von ABM. Dabei gibt
es keine generelle Mindestförderungsdauer von einem Jahr,
vielmehr sind auch bereits jetzt kurzzeitigere Maßnahmen denkbar
und sachgerecht. Eine Änderung des ABM-Förderungsrechts ist
daher insoweit nicht notwendig.
34. Auf welchen Kabinettsbeschluß welchen Datums stützt sich die
Bundesregierung hierbei?
35. Gibt es andere Entscheidungsgrundlagen, die die Bundesregierung
veranlaßt haben, die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen einer
kritischen Würdigung mit der Konsequenz von Änderungen zu
unterziehen?
36. In welchen Ministerien oder/und Arbeitsstäben wird an dem unter
den Fragen 24 bis 27 aufgeführten Problembereich gearbeitet?
Vgl. Antwort zu Frage 33.
Seit Herbst 1991 befaßt sich eine Koalitionsarbeitsgruppe unter
Beteiligung der vom Thema berührten Bundesressorts mit dem
ABM-Recht; die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Eines
der Beratungsergebnisse schlägt sich in dem Entwurf eines
„Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung und das
Verfahren der Schiedsstellen für Arbeitsrecht und zur Änderung
des Arbeitsförderungsgesetzes" (Drucksache 12/1483) nieder, der
ein Teil-Unterhaltsgeld zur Erweiterung der
Kombinationsmöglichkeiten von ABM und Maßnahmen der beruflichen Fortbildung
und Umschulung vorsieht.]