Unterschiedliche Gefahrstoffgrenzwerte im Arbeitsschutz für Frauen und Männer
der Abgeordneten Dr. Marliese Dobberthien, Klaus Lennartz, Friedhelm Julius Beucher, Lieselott Blunck, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Ursula Burchardt, Hans Büttner (Ingolstadt), Marion Caspers-Merk, Peter Conradi, Ludwig Eich, Lothar Fischer (Homburg), Monika Ganseforth, Karl Hermann Haack (Extertal), Christel Hanewinckel, Dr. Liesel Hartenstein, Günther Heyenn, Renate Jäger, Susanne Kastner, Klaus Kirschner, Siegrun Klemmer, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Regina Kolbe, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Ulrike Mehl, Michael Müller (Düsseldorf), Adolf Ostertag, Dr. Martin Pfaff, Manfred Reimann, Harald B. Schäfer (Offenburg), Gudrun Schaich-Walch, Otto Schily, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Dietmar Schütz, Ernst Schwanhold, Antje-Marie Steen, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal)
Vorbemerkung
In der geltenden Gefahrstoffverordnung — zuletzt geändert am 5. Juni 1991 — sind nur zwei Gefahrstoffe [nämlich Benzo(a)pyren und (Methyl-ONN-azoxy)-methyl-acetat] als fruchtschädigend eingestuft und müssen dementsprechend mit dem Gefahrenhinweis „Kann Mißbildungen verursachen" gekennzeichnet werden. Für diese Stoffe gilt der Sicherheitsratschlag „Exposition vermeiden — vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen". Die Gefahrstoffverordnung bestimmt, daß werdende Mütter nicht an Arbeitsplätzen beschäftigt werden dürfen, an denen sie diesen Gefahrstoffen ausgesetzt sind.
Der Arbeitgeber darf außerdem gebärfähige Arbeitnehmerinnen beim Umgang mit Gefahrstoffen, die Blei oder Quecksilberalkyle enthalten, nicht beschäftigen. Dieses Beschäftigungsverbot zielt auf den Schutz der Gebärfähigkeit und auf die Vermeidung des Risikos einer Fruchtschädigung einschließlich des Schutzes im Falle einer unerkannten Schwangerschaft.
Dieses Schutzkonzept der Gefahrstoffverordnung, das ausschließlich den Schutz von weiblichen Arbeitskräften umfaßt, ist weder wissenschaftlich überzeugend begründet noch logisch. Obwohl der Umgang mit Gefahrstoffen auch bei Männern erbgutverändernd oder fruchtbarkeitsschädigend sowie mittelbar fruchtschädigend (reproduktionstoxisch) wirken kann, gibt es für Arbeitnehmer keine entsprechenden Schutzvorschriften.
Kritikwürdig ist weiterhin die geringe Zahl der entsprechend eingestuften Stoffe.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen8
Wie ist die Schätzung des Hamburger Epidemiologen Wilfried Karmaus zu beurteilen, daß — bezogen auf die alten Bundesländer — jährlich 70 000 Schwangerschaften durch einen Spontanabort aufgrund schädlicher Umwelteinflüsse enden?
Welcher Anteil der umweltbedingten Spontanaborte ist durch Einwirkungen von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz verursacht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Leibesfrucht vor Schädigungen durch Gefahrstoffe besser geschützt werden muß und, wenn ja, welche Anstrengungen dazu unternimmt sie im nationalen Rahmen bzw. im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften?
Welche Überlegungen werden zur Reform der Gefahrstoffverordnung und ggf. des Chemikaliengesetzes sowie der zugrundeliegenden EG-Rechtsakte in bezug auf das Gefahrenmerkmal „fruchtschädigend" bzw. auf die Einführung eines neuen Gefahrenmerkmals „reproduktionstoxisch" angestellt?
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu dem Vorschlag, im größeren Maße als bisher unterschiedliche Grenzwerte für gebärfähige Frauen einerseits und zeugungsfähige Männer andererseits einzuführen?
Ist zu befürchten, daß durch eine solche Regelung Frauen aus qualifizierten Facharbeiter- und Laborberufen herausgedrängt werden?
Wie wird die Gefahr beurteilt, daß Arbeitgeber Frauen im gebärfähigen Alter zu einer Sterilisation veranlassen könnten, um für einen bestimmten Arbeitsplatz in Frage zu kommen bzw. um auf einem bestimmten Arbeitsplatz weiterbeschäftigt zu werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß einheitliche Grenzwerte für Männer und Frauen auf dem für eines der beiden Geschlechter erforderlichen niedrigsten Niveau ein gutes Mittel zur Durchsetzung nachhaltiger Verbesserungen der allgemeinen Situation an Gefahrstoffarbeitsplätzen wären?