BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

"Energiepolitik für das vereinte Deutschland" (2) (G-SIG: 12010518)

Abbau von Investitionshemmnissen im Energiebereich der neuen Bundesländer, Ausnutzung des Förderprogramms für Energieeinsparung, Anteil der erhaltens- bzw. sanierungswürdigen Fernwärmeversorgung, Sanierung der Altlasten der ehemaligen SDAG Wismut unter Projektbegleitung durch unabhängige Gutachter, Neubau von Kraftwerken auf Braunkohle- bzw. Importsteinkohle-Basis, Erhebung oder Befreiung von einer EG-CO2-Steuer/Abgabe, Einstellung im Bau befindlicher Kernkraftwerke in den neuen Ländern, Fähigkeit zur Nachrüstung baugleicher Anlagen in Osteuropa, Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Energieproduktivität, Beurteilung der Selbstverpflichtungs- und Kompensationsmodelle der Wirtschaft zur CO2-Verminderung, Einbindung von Strom aus Kraft-Wärme-Koppelung in die Abnahme- und Vergütungsregelungen des Stromeinspeisungsgesetzes, Auswahl unter mehreren Stromanbietern, freier Zugang zu privat finanzierten Leitungsnetzen, Zeitpunkt und Eckpunkte der Energiewirtschaftsnovelle; Vorlage eines Gesamtverkehrskonzepts und eines Konzepts der Verkehrsvermeidung, Einführung eines allgemeinen Tempolimits

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

06.01.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/167328.11.91

Energiepolitik für das vereinte Deutschland

des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Investitionshemmnisse bei Genehmigungsverfahren, ökologischen Altlasten und ungeklärten Eigentumsverhältnissen im Energiesektor der neuen Länder sieht die Bundesregierung, und wie sollen diese zügig abgebaut werden?

2

In welchem Umfang wurde das Förderprogramm für die neuen Bundesländer zur raschen Nutzung von Energieeinsparpotentialen bislang ausgenutzt, wo liegen die regionalen Schwerpunkte, und welcher Einspareffekt wurde dadurch erzielt?

3

Welchen Anteil der Fernwärmeversorgung in den neuen Bundesländern hält die Bundesregierung für erhaltungs- bzw. sanierungswürdig, und welche Kosten wird die Sanierung verursachen?

4

Aus welchem Grund kann durch die Einrichtung einer ständigen Projektbegleitung durch unabhängige Gutachter sichergestellt werden, daß die Altlasten der ehemaligen Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut ökologisch sinnvoll und mit angemessenem finanziellen Aufwand saniert werden, und aus welchen Mitgliedern besteht diese ständige Projektbegleitung?

5

Welche Auswirkungen auf die vom Bundeskabinett am 7. November 1990 beschlossene Verringerung der CO2-Emissionen hat das von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen beschlossene Bauprogramm für den Neubau von gut 4 000 MW Kraftwerksleistung auf Braunkohlebasis in den neuen Ländern, wo sollen diese Anlagen errichtet werden, und aufgrund welcher Erkenntnisse sollen diese Anlagen von der geplanten CO2-Steuer/Abgabe der EG ausgenommen werden?

6

Wer trägt die Kosten für die von den Unternehmen der Braunkohlewirtschaft mit ca. 30 Mrd. DM bezifferten Altlasten, und bedeutet der Hinweis auf die Beteiligung der Länder, die wesentlich über die Beseitigung der Altlasten bestimmen sollen, daß diese auch wesentlich zur Finanzierung herangezogen werden?

7

Wie vereinbart sich die Feststellung, daß die in den neuen Ländern im Bau befindlichen Atomkraftwerksprojekte nicht fortgeführt werden, weil das atomrechtliche Genehmigungsrisiko als nicht kalkulierbar eingeschätzt wird und ein wirtschaftlicher Betrieb sich nicht abzeichne, mit den Äußerungen des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, der baugleiche Anlagen in den Staaten Osteuropas durchaus für nachrüstbar hält?

8

Wo sollen neue Kraftwerkskapazitäten mit einer Leistung von 3 000 MW auf der Grundlage von Import-Steinkohle errichtet werden, und warum sollen diese Anlagen nicht von der geplanten CO2-Steuer/Abgabe der EG befreit werden?

9

Kann angesichts des Beschlusses des Bundeskabinetts vom 7. November 1990 und der Erkenntnisse der Enquete-Kommission „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre" sowie globaler wissenschaftlicher Erkenntnisse heute noch ernsthaft von einem „befürchteten" Treibhauseffekt gesprochen werden?

10

Welche Gutachten zur Identifizierung der externen Kosten im Energiebereich und zum Problem ihrer Internalisierung sind der Bundesregierung bekannt, zu welchen Ergebnissen kommen diese Gutachten, und weshalb hat der Bundesminister für Wirtschaft ein weiteres diesbezügliches Gutachten vergeben?

11

Aufgrund welcher Erkenntnisse wird das Umweltvorsorge- und -verursacherprinzip in der Energiewirtschaft als nur langfristig lösbare Aufgabe bezeichnet, und inwiefern haben bei dieser Einschätzung die Berichte der Enquete-Kommission zugrunde gelegen?

12

Welches Konzept der Verkehrsvermeidung verfolgt die Bundesregierung, und wie gedenkt sie die räumliche Trennung der Funktionen Wohnen, Arbeiten und Dienstleistungen in Städten und Gemeinden, wodurch erhöhtes Verkehrsaufkommen und damit Energieverbrauch ausgelöst wird, durch politische Rahmenbedingungen, insbesondere bei der Entwicklung der neuen Länder, aufzuheben?

13

Auf welche Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre Ansicht, daß die Situation der alten Bundesländer durch ein hohes Maß erreichter Energieeinsparung und der Anwendung energieeffizienter Produktionsverfahren gekennzeichnet sei, während die Prognos AG von einer raschen, umweltschonenden Umstrukturierung der Wirtschaft ausgeht, mit der Folge einer „nachhaltigen Verbesserung" der gesamtwirtschaftlichen Energieproduktivität?

14

Bis wann soll voraussichtlich der angekündigte Entwurf einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes vorgelegt werden, welche Eckpunkte sollen neu geregelt werden, und rechnet die Bundesregierung mit einer Verabschiedung der Novelle noch in dieser Wahlperiode?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung Selbstverpflichtungs- und Kompensationsmodelle der Wirtschaft im Hinblick auf die CO2-Verminderung, wie sollen diese aussehen, und welche Effekte können im Hinblick auf den Kabinettsbeschluß vom 7. November 1990 erzielt werden?

16

Bis wann gedenkt die Bundesregierung ein Gesamtverkehrskonzept vorzulegen, und welche Eckwerte soll dieses Konzept beinhalten?

17

Wie lange gedenkt die Bundesregierung ihren Widerstand gegen ein allgemeines Tempolimit aufrechtzuerhalten, obwohl seitens der EG-Kommission deutlich signalisiert wurde, daß spätestens 1993 mit der Vollendung des EG-Binnenmarktes ein solches Tempolimit auch in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden muß?

18

Aus welchen Gründen ist bislang die Einbindung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen auf fossiler Brennstoffbasis in die Abnahme- und Vergütungsregelungen des Stromeinspeisungsgesetzes unterblieben, und inwieweit steht dies im Einklang mit den Klimaschutzzielen der Bundesregierung?

19

In welchen Regionen der alten Bundesrepublik Deutschland besteht für Verbraucher die Möglichkeit — gemäß den Funktionsprinzipien der Marktwirtschaft — zwischen mehreren Stromanbietern auswählen zu können?

20

Warum lehnt die Bundesregierung einen freien Zugang zu privat finanzierten Leitungsnetzen im Rahmen der EG-Energiecharta ab, und inwieweit läßt sich diese Ablehnung mit den von der Bundesregierung vertretenen marktwirtschaftlichen Grundsätzen vereinbaren?

Bonn, den 28. November 1991

Dr. Klaus-Dieter Feige Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen