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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Internationaler Reiseausweis für die Kontingentflüchtlinge aus der Sowjetunion (G-SIG: 12010527)

Status sowjetischer Juden in Deutschland, Grund deutscher Behörden für die Ausweisverweigerung

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

27.12.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/173104.12.91

Internationaler Reiseausweis für die Kontingentflüchtlinge aus der Sowjetunion

des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Uns wurde mitgeteilt, daß die Juden aus der Sowjetunion, die als Kontingentflüchtlinge anerkannt sind, keinen „Internationalen Reiseausweis" bekommen, wie es sonst bei den Kontingentflüchtlingen üblich ist. Viele Juden aus der Sowjetunion sind jedoch aus beruflichen Gründen auf Auslandsreisen angewiesen. Sie haben ihren sowjetischen Paß, in dem sich lediglich ein Aufkleber befindet, daß sie eine Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland besitzen. Sie sind auch mit einem Brief ausgestattet, daß sie als Kontingentflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland gelten. Sie dürfen aber trotzdem keinen „Internationalen Reiseausweis" erhalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

Was für einen Status haben diese Juden aus der Sowjetunion in der Bundesrepublik Deutschland?

2

Warum wird ihnen von den deutschen Behörden kein „Internationaler Reiseausweis" ausgestellt, wenn sie als Kontingentflüchtlinge anerkannt sind?

Bonn, den 3. Dezember 1991

Konrad Weiß (Berlin) Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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