Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/3589
30.10.92
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerd Wartenberg (Berlin), Dr. R. Werner
Schuster, Gerd Andres, Angelika Barbe, Hans Gottfried Bernrath, Lieselott Blunck
(Uetersen.), Dr. Ulrich Böhme (Unna), Freimut Duve, Katrin Fuchs (Verl), Monika
Ganseforth, Günter Graf, Marianne Klappert, Walter Kolbow, Fritz Rudolf Körper,
Eckart Kuhlwein, Uwe Lambinus, Dorle Marx, Peter Paterna, Otto Reschke, Bernd
Reuter, Gisela Schröter, Rolf Schwanitz, Johannes Singer, Dr. Cornelie Sonntag-
Wolgast, Dr. Peter Struck, Jochen Welt, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Hans-Ulrich
Klose und der Fraktion der SPD
- Drucksache 12/3444 -
Asylbeschleunigung
Derzeit ist die Frage, auf welche Weise das Problem des ungeregelten
Zuzugs unter dem Dach des Asylrechts gelöst und eine geordnete
sozialverträgliche Zuwanderung eingeleitet werden kann, im
Deutschen Bundestag quer durch die Fraktionen strittig. Hierbei fällt auf, daß
bei einer Vielzahl von Vorschlägen unklar ist, ob und in welchem
Umfang diese tatsächlich zur Lösung der anstehenden Probleme
beitragen. Ziel dieser Kleinen Anfrage soll es daher sein, verwertbare Fakten
zu erhalten und damit die Datenbasis für eine rationale Entscheidung zu
verbessern.
1. Wie hoch war die Zahl der Neuanträge für Asyl 1990, 1991 und in
den Monaten Januar bis September 1992, getrennt nach
Herkunftsländern (absolut und prozentual)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministers des Innern vom 29. Oktober
1992 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Die Zahl der Asylbewerber in der Bundesrepublik Deutschland
hat sich in dem Zeitraum 1. Januar 1990 bis 30. September 1992
wie folgt entwickelt:
Jahr Anzahl der
Asylbewerber
insgesamt
Hauptherkunftsländer
bzw. -gruppen
(Personen)
Anteil am Asyl
-
bewerberzugang
insgesamt in
v. H.
1990 193 063 Rumänien 35 345 18,3
Jugoslawien 22 114 11,5
Türkei 22 082 11,4
Libanon 16 229 8,4
Vietnam 9 428 4,9
Polen 9 155 4,7
Bulgarien 8 341 4,3
Afghanistan 7 348 3,8
Iran 7 271 3,8
Palästinenser 5 723 3,0
1991 256 112 Jugoslawien 74 854 29,2
Rumänien 40 504 15,8
Türkei 23 877 9,3
Bulgarien 12 056 4,7
Iran 8 643 3,4
Nigeria 8 358 3,3
Vietnam 8 133 3,2
Afghanistan 7 337 2,9
Sowjetunion 5 690 2,2
Sri Lanka 5 623 2,2
1992 319 674 ehem. Jugoslawien 99 159 31,0
(30. 9.) Rumänien 74 678 23,4
Türkei 20 303 6,4
Bulgarien 16 902 5,3
Nigeria 9 450 3,0
Vietnam 8 621 2,7
ehem. Sowjetunion 6 661 2,1
Zaire 5 972 1,9
Ghana 5 245 1,6
Afghanistan 5 048 1,6
2. Wie erfolgte die Verteilung dieser Asylbewerber auf die einzelnen
Bundesländer (absolut und prozentual) tatsächlich?
Die Verteilung der Asylbewerber auf die einzelnen Bundesländer
erfolgt nach einem von den Bundesländern festgelegten
Schlüssel.
Für das Jahr 1990 galt der Schlüssel, den die Bundesländer am
2. Juli 1982 in Bonn verereinbart haben. Danach entfielen auf
Baden-Württemberg 15,2
Bayern 17,4
Berlin 2,7
Bremen 1,3
Hamburg 3,3
Hessen 9,3
Niedersachsen 11,6
Nordrhein-Westfalen 28,0
Rheinland-Pfalz 5,9
Saarland 1,8
Schleswig-Holstein 3,5 v. H. aller Asylbewerber.
Der Einigungsvertrag sieht vor, daß 20 v. H. der Asylbewerber auf
die neuen Länder zu verteilen sind. Mit Beginn des Jahres 1991
gilt für die sechzehn Bundesländer folgender Verteilerschlüssel:
Baden-Württemberg 12,2 v. H.
Bayern 14,0 v. H.
Berlin 2,2 v. H.
Brandenburg 3,5 v. H.
Bremen 1,0 v. H.
Hamburg 2,6 v. H.
Hessen 7,4 v. H.
Mecklenburg-Vorpommern 2,7 v. H.
Niedersachsen 9,3 v. H.
Nordrhein-Westfalen 22,4 v. H.
Rheinland-Pfalz 4,7 v. H.
Saarland 1,4 v. H.
Sachsen 6,5 v. H.
Sachsen-Anhalt 4,0 v. H.
Schleswig-Holstein 2,8 v. H. .
Thüringen 3,3 v. H.
Dieser Schlüssel gilt, solange die Länder von der Möglichkeit
einer anderweitigen Vereinbarung gemäß § 45 AsylVfG keinen
Gebrauch machen.
Die Verteilung der Asylbewerber läßt sich in absoluten Zahlen
nicht darstellen. Durch zeitliche Überschneidungen und zur
Überbrückung von Schwierigkeiten bei der Unterbringung der
Asylbewerber in den Ländern kann es gelegentlich zu einer
geringfügigen Überschreitung bzw. Unterschreitung des Aufnahmesolls
einzelner Bundesländer kommen. Insgesamt gesehen entspricht das
Aufnahme-Soll dem Aufnahme-Ist.
3. Wie viele Flüchtlinge haben von 1990 bis einschließlich September
1992 in den EG-Staaten, in Österreich und in der Schweiz um Asyl
nachgesucht?
Die der Bundesregierung hierzu vorliegenden Erkenntnisse
beruhen auf Angaben der nationalen Regierungen und des UNHCR.
Danach hat sich der Zugang an Asylbewerbern in den übrigen
EG-Mitgliedstaaten sowie in Österreich und in der Schweiz wie
folgt entwickelt:
Land 1990
Zugang in Personen
1991 1992
(30. 9.)
Belgien 12 964 15 318 2 )
Dänemark 5 300 4 609 2 )
Frankreich 56 053 54 813 2 )
Griechenland 4 400 3 282 2 )
Großbritannien 30 000 57 710 2 )
Irland 1 ) 10 2 )
Italien 4 750 23 317 2 )
Luxemburg 1 ) 160 2 )
Niederlande 21 208 21 616 2 )
Portugal 100 233 2 )
Spanien 6 850 8 139 2 )
Österreich 22 789 27 306 2 )
Schweiz 35 836 41 629 12 7393 )
1) Keine Angaben.
2) Für das Jahr 1992 liegen noch keine Angaben vor.
3) Stand: 31. August 1992.
4. Wie viele Ausländer haben von 1990 bis September 1992
Asylanträge
a) an der Grenze,
b) im Inland gestellt
(absolut und prozentual sowie unter besonderer Darstellung der
Antragstellungen an den Flughäfen)?
Von den in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Asylbewerbern
haben den Asylantrag gestellt:
1990 1991 Januar bis
September
1992
an der Grenze 15 870 13 697 7 981
(8,22 %) (5,35 %) (2,50 %)
— davon bei
Flughafendienststellen 13 068 9 660 4 760
(6,77 %) (3,77 %) (1,49 %)
im Inland 177 193 242 415 311 693
(91,78 %) (94,65 %) (97,50 %)
Die Prozentangaben zu den Asylantragstellungen an den
Flughäfen beziehen sich auf den Asylbewerberzugang insgesamt.
Bezogen auf die an der Grenze vorgebrachten Asylbegehren ergeben
sich für Asylbegehren, die bei Flughafendienststellen vorgebracht
worden sind, folgende Werte:
1990: 82,34 v. H.
1991: 30,53 v. H.
1992
(30. 9.): 59,64 v. H.
5. Wie viele Ausländer sind im vorgenannten Zeitraum an den
Grenzen zurückgewiesen worden,
a) ohne daß ein Asylantrag gestellt wurde,
b) weil die Einreise gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG a. F. bzw. § 18
Abs. 2 AsylVfG n. F. verweigert wurde?
An der Grenze sind
im Jahr 1990 155 622,
im Jahr 1991 114 116
und im 1. Halbjahr 1992 64 420
Ausländer zurückgewiesen worden. Für das dritte Quartal 1992
liegen noch keine statistischen Angaben vor.
Zurückweisungen nach § 9 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG a. F. bzw. § 18
Abs. 2 AsylVfG weden statistisch nicht gesondert erfaßt.
6. Wie viele Ausländer sind bisher gemäß § 18 Abs. 3 AsylVfG n. F.
abgeschoben worden?
Die Zahl der Zurückschiebungen gemäß § 18 Abs. 3 AsylVfG wird
statistisch nicht gesondert erfaßt.
7. Wie hoch ist die Anzahl der unerledigten Anträge im Bundesamt
Zirndorf (Altfälle) mit Stand 31. September 1992, aufgeschlüsselt
nach Herkunftsländern (absolut und prozentual)?
Am 30. September 1992 hatte das Bundesamt für die
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über die Asylanträge von 418 208
Personen noch nicht entschieden. Davon entfielen auf
das ehemalige Jugoslawien 114 047 Personen (27,3 %)
Rumänien 72 116 Personen (17,2 %)
die Türkei 25 242 Personen ( 6,0 %)
Bulgarien 24 452 Personen ( 5,9 %)
Afghanistan 15 320 Personen ( 3,7 %)
Vietnam 12 083 Personen ( 2,9 °/0)
Nigeria 10 870 Personen ( 2,6 %)
die ehemalige Sowjetunion 10 743 Personen ( 2,6 %)
Sri Lanka 9 812 Personen ( 2,4 %)
den Libanon 9 785 Personen ( 2,3 %).
8. Wie lange dauern die Verwaltungsverfahren derzeit im
Durchschnitt (insgesamt und aufgeschlüsselt nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern)?
Die Verwaltungsverfahren dauern derzeit im Durchschnitt
13 Monate und bei den Hauptherkunftsländern
ehemaliges Jugoslawien 5 Monate
Rumänien 7 Monate
Türkei 7 Monate
Bulgarien 10 Monate
Nigeria 9 Monate
Vietnam 11 Monate
Zaire 13 Monate
Ghana 10 Monate
Afghanistan 17 Monate '
Libanon 14 Monate.
9. Wie viele Asylprozesse sind bei den Verwaltungsgerichten
anhängig (aufgeschlüsselt nach Eilverfahren und Hauptsacheverfahren
und nach Instanzen)?
Bei ' den Asylkammern der Verwaltungsgerichte waren am
31. Dezember 1991 65 436 Klagen und 11 747 Verfahren zur
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes anhängig.
Bei den Oberverwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen
waren am 31. Dezember 1991 6 527 Berufungen und
Nichtzulassungsbeschwerden sowie 344 Beschwerden/Verfahren zur
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes anhängig.
Über die Zahl der z. Z. anhängigen Asylstreitverfahren liegen der
Bundesregierung Angaben der Länder nicht vor.
10. Wie lange dauern die Verwaltungsstreitverfahren derzeit im
Durchschnitt (Aufschlüsselung wie bei der vorherigen Frage)?
Bei den Asylkammern der Verwaltungsgerichte betrug die
durchschnittliche Dauer im Jahr 1991 bei Klagen 11,1 Monate, bei
Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz 3,7
Monate.
Bei den Oberverwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen
betrug die durchschnittliche, Verfahrensdauer im Jahr 1991 bei
Berufungen und Nichtzulassungsbeschwerden 10,7 Monate sowie
bei Beschwerden/Verfahren zur Gewährung von vorläufigem
Rechtsschutz 3,6 Monate.
Über die derzeitige durchschnittliche Verfahrensdauer liegen der
Bundesregierung Angaben der Länder nicht vor.
11. Wie viele Anerkennungen hat das Bundesamt von 1990 bis
September 1992 ausgesprochen (absolut und prozentual sowie
aufgeschlüsselt nach den 10 wichtigsten Herkunftsländern)?
Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
hat im Jahr 1990 6 518 Asylbewerber als asylberechtigt
anerkannt. Die Anerkennungsquote betrug 4,4 v. H. Bezogen auf die
Hauptherkunftsländer ergibt sich folgendes Bild:
Hauptherkunfts
-
länder bzw. -gruppen
Anerkennungen
(Anzahl der Personen)
Anerkennungs
quote
Rumänien 52 0,5 v. H.
Jugoslawien 171 0,7 v. H.
Türkei 1 283 4,8v. H.
Libanon 19 0,2 v. H.
Vietnam 52 2,2 v. H.
Polen 120 0,4 v. H.
Bulgarien 37 5,0 v. H.
Afghanistan 222 12,7 v. H.
Iran 1 990 27,2 v. H.
Palästinenser 31 0,9 v. H.
Im Jahr 1991 hat das Bundesamt für die Anerkennung auslän
discher Flüchtlinge insgesamt 11 597 Asylbewerber als
asylberechtigt anerkannt. Die Anerkennungsquote betrug 6,9 v. H. Für
die Hauptherkunftsländer ergibt sich folgendes Bild:
Herkunftsland Anerkennungen
(Anzahl der Personen)
Anerkennungs
quote
ehemaliges Jugoslawien 556 2,0 v. H.
Rumänien 116 0,3 v. H.
Türkei 1 669 8,3 v. H.
Bulgarien 14 0,4 v. H.
Iran 3 577 47,2 v. H.
Nigeria 0 0,0 v. H.
Vietnam 41 0,6 v. H.
Afghanistan 1 533 41,5 v. H.
ehemalige Sowjetunion 127 6,9 v. H.
Sri Lanka 114 3,2 v. H.
In den Monaten Januar bis September 1992 hat das Bundesamt für
die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge insgesamt 7 062
Asylbewerber als asylberechtigt anerkannt. Die
Anerkennungsquote beträgt 4,5 v. H. Für die Hauptherkunftsländer ergibt sich
folgendes Bild:
Herkunftsland Anerkennungen
(Anzahl der Personen)
Anerkennungs
quote
ehemaliges Jugoslawien 771 1,7 v. H.
Rumänien 66 0,2 v. H.
Türkei 1 032 9,6 v. H.
Bulgarien 10 0,1 v. H.
Nigeria 2 0,1 v. H.
Vietnam 20 0,4 v. H.
Zaire 1 0,2 v. H.
Ghana 9 0,3 v. H.
Afghanistan 1 075 36,8 v. H.
Libanon 31 0,9 v. H.
12. Um wieviel erhöht sich die Anerkennungsquote durch stattgebende
gerichtliche Entscheidungen?
Der Gerichtsstatistik, die eine reine Erledigungsstatistik ist, ist
nicht zu entnehmen, wie viele Klagen gegen ablehnende
Entscheidungen des Bundesamtes für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge erfolgreich sind.
Eine Auswertung der von den Ausländerbehörden der Länder
geführten Statistik über den Zugang und den Verbleib von
ehemaligen Asylbewerbern für die Jahre 1988 bis 1990 (für das Jahr
1991 liegt diese Statistik noch nicht vollständig vor) hat ergeben,
daß- sich die Anerkennungsquote durch Gerichtsentscheidungen
um 1,5 v. H. bis 3 v. H. erhöht.
13. Wie viele Asylbewerber leben insgesamt in der Bundesrepublik
Deutschland (Stand 31. September 1992), aufgeschlüsselt nach
Herkunftsländern (absolut und prozentual)?
Nach den der Bundesregierung hierzu vorliegenden
Erkenntnissen, die auf den Aufzeichnungen der Ausländerbehörden der
Länder beruhen und die der Bundesregierung vollständig nur für
das Jahr 1990 vorliegen, haben sich Ende 1990 insgesamt 350 232
Ausländer als Asylbewerber im Bundesgebiet aufgehalten. Diese
Statistik ist nicht nach Herkunftsländern gegliedert.
Die Bundesregierung schätzt die Zahl der Asylbewerber in der
Bundesrepublik Deutschland auf derzeit 520 000 bis 550 000
Personen.
14. Wie viele Fälle wird das Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge nach Einschätzung der Bundesregierung jährlich
abarbeiten können (einschließlich der Erledigungen) unter der
Voraussetzung, daß die angestrebten organisatorischen und
personellen Voraussetzungen gegeben sind und unter Anwendung des
Asylverfahrensgesetzes in der ab dem 1. Ap ril 1993 geltenden
Fassung?
Die Stellenausstattung des Bundesamtes für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge mit rund 3 600 Planstellen/Stellen ist
derzeit auf die Bearbeitung von 210 000 Fällen mit rund 330 000
Personen pro Jahr ausgelegt. Bei voller Besetzung dieser Stellen
können jährlich Entscheidungen in dieser Größenordnung
getroffen werden.
Der derzeitige Zustrom von Asylsuchenden übersteigt aber die
vorhandenen Verfahrens- und Entscheidungskapazitäten der
Behörden von Bund und Ländern und der Verwaltungsgerichte.
Eine dem steigenden Zugang entsprechende personelle und
sachliche Ausstattung der Behörden und Gerichte stößt auf deutlich
zutage tretende personalwirtschaftliche und finanzielle Grenzen.
15. Unter der Voraussetzung, daß die gesetzlichen Bedingungen dafür
vorhanden wären, Bürgerkriegsflüchtlingen eine befristete
Aufenthaltsgenehmigung zu gewähren und sie damit aus dem
Asylverfahren herauszuhalten (B-Status), wie hoch ist schätzungsweise der
Anteil dieser Gruppe, bezogen auf die Angaben gemäß Nummer 1?
Der Aufenthalt von Bürgerkriegsflüchtlingen kann schon jetzt
gemäß §§ 32 und 54 des Ausländergesetzes unabhängig von
einem Asylverfahren gesichert und der Personenkreis damit
faktisch aus dem Asylverfahren herausgehalten werden. Von dieser
Möglichkeit wird auch bei den kroatischen und bosnischen
Bürgerkriegsflüchtlingen Gebrauch gemacht.
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen hat
deshalb auch nur ein geringer Teil der kroatischen und
bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge einen Asylantrag gestellt.
Die gegenwärtige Verfassungslage erlaubt es allerdings nicht,
Ausländer, deren Aufenthalt bereits asylunabhängig gesichert ist,
vom Asylverfahren auszuschließen.
16. Wie hoch ist — absolut und prozentual — die Anzahl der abgelehnten
Asylbewerber, die in der Bundesrepublik Deutschland bleiben
(aufgeschlüsselt nach Aufenthaltstiteln, rechtlichen und tatsächlichen
Abschiebungshindernissen — jeweils mit Gründen)?
Nach den Aufzeichnungen der Ausländerbehörden über den
Zugang und den Verbleib von (ehemaligen) Asylbewerbern
haben 1988 4 125 = 5,92 v. H. der Ausländer, deren Asylantrag
bestands- bzw. rechtskräftig abgelehnt worden ist, einen
Asylfolgeantrag gestellt. 23 248 = 33,34 v. H. ehemalige Asylbewerber
haben ein Bleiberecht aus rechtlichen, humanitären oder
tatsächlichen Gründen erhalten. Im Jahr 1989 stellten 3 400 = 3,77 v. H.
(ehemalige) Asylbewerber einen Asylfolgeantrag und 23 633
Personen = 26,21 v. H. erhielten ein Bleiberecht aus den zuvor
genannten Gründen. Im Jahr 1990 stellten 4 374 = 3,44 v. H.
(ehemalige) Asylbewerber einen Asylfolgeantrag und 38 889
Personen = 30,54 v. H. erhielten ein Bleiberecht aus rechtlichen,
humanitären oder tatsächlichen Gründen. Für das Jahr 1991
liegen der Bundesregierung die Angaben der Länder noch nicht
vollständig vor.
Eine Darstellung nach Aufenthaltstiteln ist nicht möglich.
Hinsichtlich der Rechtsgrundlagen für den vorübergehenden oder
dauernden Verzicht auf eine Aufenthaltsbeendigung wird auf die
Antwort der Bundesregierung vom 4. April 1992 auf die Frage 11
des Abgeordneten Freimut Duve — Drucksache 12/2432 —
verwiesen.
17. Wie viele Aussiedler sind in den Jahren 1990, 1991, 1992 (Januar bis
September), getrennt nach Herkunftsländern, in die
Bundesrepublik Deutschland eingewandert?
Wie viele Aussiedlungswillige haben in dem Zeitraum 1987 bis 30.
Juni 1990 parallel zum Vertriebenenvorfahren ein Asylverfahren
betrieben, wie viele danach?
Der Zuzug von Aussiedlern hat sich seit 1990 wie folgt entwickelt:
Jahr Anzal der
Aussiedler
insgesamt
Hauptherkunftsländer
bzw. -bereiche
1990 397 073 sowjetischer
Bereich 147 950
polnischer
Bereich 133 872
Rumänien 111 150
1991 221 995 Bereich der ehemaligen
Sowjetunion 147 320
polnischer
Bereich 40129
Rumänien 32178
1992 149 182 Bereich der ehemaligen
(30. 9.) Sowjetunion 123 397
polnischer
Bereich 14 466
Rumänien 10 399
Es werden keine Statistiken darüber geführt, in wie vielen Fällen
neben dem Aufnahmeantrag ein Asylantrag gestellt worden ist.
Dies geschah vor Inkrafttreten des Aussiedleraufnahmegesetzes
am 1. Juli 1990 in einer durchaus beachtlichen Zahl von
Einzelfällen. Da nach dem neuen Aussiedleraufnahmeverfahren der
Aufnahmeantrag vom Herkunftsgebiet gestellt werden muß und die
Erteilung eines Aufnahmebescheides dort abzuwarten ist, nimmt
die Zahl der Asylanträge, die gleichzeitig mit einem
Aufnahmeantrag gestellt werden, ab.
18. Welche Länder stuft die Bundesregierung als gänzlich oder
weitgehend verfolgungsfrei ein, und welche Kriterien legt sie hierbei
-
zugrunde?
Nach geltendem Verfassungsrecht darf das Bundesamt für die
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge einen Asylantrag nur
dann als offensichtlich unbegründet abweisen, wenn er eindeutig
aussichtslos ist.
Das Bundesamt hat dies nach umfassender Würdigung der ihm
vorgetragenen oder sonst erkennbaren maßgeblichen Umstände
unter Ausschöpfung aller ihm vorliegenden oder zugänglichen
Erkenntnismittel zu entscheiden (BVerfGE 67, 43ff.).
Nur wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts an der
Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise
kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt
nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand
der Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung des
Asylantrages geradezu aufdrängt, ist eine Ablehnung als offensichtlich
unbegründet zulässig.
In der gegenwärtigen politischen Diskussion um eine
Neuregelung des Asylrechts geht es daher auch um die Möglichkeit der
Schaffung verkürzter Verfahren für Personen, die aus einem Land
stammen, bei dem grundsätzlich davon ausgegangen wird, daß
dort keine politische Verfolgung stattfindet. Solche Regelungen
enthalten z. B. Artikel 16 Abs. 2 des Asylgesetzes der Schweiz und
§ 17 Abs. 3 Nr. 2 des Österreichischen Asylgesetzes 1991.
Bei einer gesetzlichen Festlegung eines Kriterienkataloges für die
Bestimmung eines Landes als „grundätzlich verfolgungsfrei" bzw.
als „sicheres Herkunftsland" wird man auch die schweizerischen
Erfahrungen und den dortigen Kriterienkatalog berücksichtigen
19. Wie hoch ist die Zahl der Asylbewerber, welche offensichtlich
falsche Angaben zur Person machen bzw. absichtlich ohne
Ausweispapiere einen Antrag stellen, getrennt nach den Jahren 1990,
1991, 1992 (Januar bis September)?
Es liegen keine statistischen Angaben darüber vor, wie viele
Asylbewerber offensichtlich falsche Angaben zur Person machen.
Eine Länderumfrage des Bundesministers des Innern hat ergeben,
daß ca. '70 v. H. aller Asylbewerber angeben, nicht im Besitz der
erforderlichen Identifizierungsdokumente zu sein. Die meisten
Bundesländer konnten keine Gründe für die Ausweislosigkeit der
Asylbewerber mitteilen. In einem Bundesland wurde bei
Durchsuchungen bei Asylbewerbern festgestellt, daß in verschiedenen
Fällen entgegen der behaupteten Ausweislosigkeit die Ausländer
im Besitz der Papiere waren. Eine vollständige Feststellung von
Doppel- oder Mehrfachantragstellungen ist nach Einführung des
automatischen Fingerabdruckidentifizierungssystems AFIS, die
für den 1. Dezember 1992 vorgesehen ist, möglich.
20. Wie hoch ist die Zahl derjenigen Asylbewerber, getrennt nach den
Jahren 1990, 1991, 1992 (Januar bis September), für die nach dem
Schengener Zusatzabkommen/Dubliner Abkommen ein anderes
europäisches Land zuständig wäre und die damit bei einer
zukünftigen, funktionierenden, europäischen Regelung in Deutschland
nicht erneut ein Asylverfahren betreiben könnten?
Es liegen keine statistischen Angaben über die Zahl derjenigen
Asylbewerber vor, für die in den Jahren 1990, 1991 und bis
September 1992 nach dem Schengener Zusatzübereinkommen
bzw. dem Dubliner Übereinkommen ein anderes europäisches
Land zuständig gewesen wäre, da die Reisewege der
Asylbewerber nicht gesondert ausgewertet werden. Eine verläßliche
Prognose über die Zahl der Asylbewerber, die aufgrund der
Zuständigkeitsbestimmungen dieser Übereinkommen an andere Staaten
abgegeben werden können, ist nichtmöglich. Vor allem ist nicht
absehbar, welchen Einfluß der Wegfall der Binnengrenzen auf die
Wanderungswege der Flüchtlinge haben wird. Unter diesen
Vorbehalten kann für das wichtigste Zuständigkeitskriterium
geschätzt werden, daß etwa 5 bis 7 v. H. der Asylbewerber über
einen Schengen-Staat in die Bundesrepublik Deutschland
einreisen und mithin nach den Schengen-Regelungen an einen anderen
Vertragsstaat abgegeben werden könnten.
21. Wie hoch ist die Zahl der rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber
ohne Bleiberecht" gemäß Frage 16, welche tatsächlich 1990, 1991,
1992 (Januar bis September)
a) freiwillig ausgereist,
b) untergetaucht,
c) abgeschoben worden
sind?
Der Bundesregierung liegen hierzu die Angaben nur für das Jahr
1990 vollständig vor. Danach sind im Jahr 1990 15 364 ehemalige
Asylbewerber freiwillig ausgereist, 7 550 tauchten unter bzw.
reisten unkontrolliert aus und 5 583 Personen sind abgeschoben
worden.
22. Wie hoch ist die Differenz zwischen Geburten- und Sterberaten der
deutschen Wohnbevölkerung in den Jahren 1990, 1991, 1992
(Januar bis September)?
Welche Prognosen gibt es hierzu bis zum Jahr 2000?
1990 starben 92 608 mehr Deutsche, als geboren wurden. 1991
betrug der Sterbefallüberschuß der deutschen Bevölkerung
161 507 (vorläufiges Ergebnis). In der Angabe für 1990 sind
allerdings die in den neuen Ländern und Berlin-Ost geborenen und
gestorbenen Ausländer enthalten, da in der DDR-Statistik
Deutsche und Ausländer nicht getrennt nachgewiesen wurden. Wie
sich die Geburten (+) bzw. Sterbefallüberschüsse (–) auf das
frühere Bundesgebiet und die neuen Länder sowie Berlin-Ost
verteilten, zeigt folgende Übersicht:
Für 1992 liegt noch keine Untergliederung nach Deutschen und
Ausländern vor. Insgesamt wurden von Januar bis August 1992
etwa 45 900 weniger Kinder geboren, als Menschen starben
(früheres Bundesgebiet: Geburtenüberschuß etwa 20 500, neue
Länder und Berlin-Ost: Sterbefallüberschuß etwa 66 400), dabei
handelt es sich um geschätzte Werte.
1990
Deutschland
vorläufiges Ergebnis
Früheres
Bundesgebiet
1990
davon
Neue Länder und
Berlin-Ost vorläufiges
Ergebnis 1990
Deutsche – 92 608 – 62 974 – 29 634
Ausländer + 76 838 + 76 838 —
Insgesamt – 15 770 + 13 864 – 29 634
vorläufiges Ergebnis
1991
Deutsche – 161 507 – 65 773 – 95 734
Ausländer + 80 149 + 79 205 + 944
Insgesamt – 81 358 + 13 432 – 94 790
Über die Entwicklung bis zum Jahr 2000 liegen aus der 7.
Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung folgende Werte für den
Sterbefallüberschuß der gesamten Bevölkerung vor (nach
Deutschen/Ausländern wurde nicht unterschieden):
1992 82 700
1993 73 900
1994 70 700
1995 71 800
1996 87 600
1997 105 300
1998 124 000
1999 142 700
2000 160 700
Bei dieser Vorausschätzung wurde angenommen, daß die
Geburtenhäufigkeit im Osten Deutschlands bis 1995 auf das
westdeutsche Niveau ansteigt und dieses Niveau dann in ganz
Deutschland konstant bleibt und der Wanderungsüberschuß von 1992 bis
1995 etwa 1,2 Millionen sowie von 1996 bis 2000 etwa 650 000
Personen beträgt.
23. Wie viele Millionen Menschen gelten weltweit nach den Angaben
des UNHCR als Flüchtlinge, bzw. wie sieht die Entwicklung in den
Jahren 1990 bis 2000 aus?
Wie hoch ist der Anteil unter ihnen, welche in europäischen
Ländern um Aufnahme nachgesucht haben bzw. nachsuchen werden,
wie hoch ist der Anteil in Deutschland?
Das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten
Nationen in der Bundesrepublik Deutschland schätzt die Zahl der
Flüchtlinge weltweit auf rd. 18 Millionen.
In der Bundesrepublik Deutschland halten sich z. Z. mehr als
1,4 Millionen ausländische Flüchtlinge mit oder ohne Rechtsstatus
nach der Genfer Konvention auf. Das sind 7,8 v. H. der weltweit
geschätzten Flüchtlinge. Entsprechende Angaben liegen der
Bundesregierung für die übrigen westeuropäischen Staaten nicht vor.
Im Jahr 1991 haben mehr als 545 000 Ausländer in den Staaten
Westeuropas Asyl beantragt, 47 v. H. von ihnen in der
Bundesrepublik Deutschland.
Die Entwicklung bis zum Jahr 2000 läßt sich nicht in Zahlen
abschätzen. Allgemein dürfte jedoch davon auszugehen sein, daß
die Zahl der Flüchtlinge weltweit und damit auch in der
Bundesrepublik Deutschland weiter ansteigen wird.]