Jugendherbergen in Ostdeutschland
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Hanna Wolf, Angelika Barbe, Hans Gottfried Bernrath, Anni Brandt-Elsweier, Dr. Marliese Dobberthien, Rudolf Dreßler, Dr. Konrad Elmer, Carl Ewen, Elke Ferner, Monika Ganseforth, Dr. Ingomar Hauchler, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Ulrike Mascher, Dr. Edith Niehuis, Günter Rixe, Ursula Schmidt (Aachen), Renate Schmidt (Nürnberg), Regina Schmidt-Zadel, Rolf Schwanitz, Erika Simm, Dr. Peter Struck, Uta Titze, Ralf Walter (Cochem), Dr. Konstanze Wegner, Inge Wettig-Danielmeier, Dr. Margrit Wetzel, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Seit 1990 sind die neugegründeten Jugendherbergswerks- Landesverbände in Ostdeutschland Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk (DJH). Seitdem wird immer deutlicher, daß zum Aufbau eines attraktiven Netzes von Jugendherbergen und Jugendgästehäusern ein großer Investitionsbedarf erforderlich ist. In seinem Jahresbericht 1991 weist das DJH auf sehr eindringliche Weise auf diese schwierige Situation hin.
Fragen und Antworten3
Für wie dringlich und förderungswürdig hält die Bundesregierung den Aufbau bzw. die Wiederherstellung eines attraktiven Netzes von Jugendherbergen und Jugendgästehäusern in den neuen Bundesländern?
Die Bundesregierung hält ein modernes und an heutigen Ansprüchen orientiertes Netz von Jugendherbergen in den neuen Bundesländern für notwendig und mißt der Realisierung dieses Vorhabens einen hohen Stellenwert bei.
Die Förderungskompetenz des Bundes ist für Jugendherbergen sowie Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten allerdings nur gegeben, wenn es sich um Projekte von bundesweiter und internationaler Bedeutung handelt. Jugendgästehäuser können in eine Bundesförderung einbezogen werden, soweit sie in ihrer Bedeutung und Struktur den Jugendherbergen vergleichbar sind.
Die Förderung der Jugendherbergen erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen obersten Landesbehörden nach den Richtlinien für den Bundesjugendplan über die Länder, die sich an der Finanzierung beteiligen müssen.
Mit dem Hauptverband des Deutschen Jugendherbergswerks (DJH) als koordinierender Stelle besteht im Rahmen der bundesweiten Planungen zu Fördervorhaben ein ständiger Kontakt.
Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung dem Deutschen Jugendherbergswerk bei der Wiedererlangung des Besitzes alter Jugendherbergen, die vor dem Zweiten Weltkrieg schon als solche genutzt waren, behilflich zu sein?
Etwaige Rückübertragungsansprüche nach dem Vermögensgesetz muß das Deutsche Jugendherbergswerk grundsätzlich gegenüber den Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen geltend machen; diese Landesbehörden führen das Vermögensgesetz als eigene Angelegenheit durch; der Bund hat insoweit kein Weisungsrecht.
Ist die enteignete Liegenschaft Eigentum einer Partei oder einer Massenorganisation der DDR geworden, obliegt die Entscheidung über den Rückgabeantrag dem Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen; das Bundesamt ist um eine zügige Erledigung der vorliegenden Anträge bemüht. Soweit diese Vermögenswerte nicht rückgabebelastet sind, sind sie für gemeinnützige Zwecke — somit auch zugunsten der Aufgaben des Deutschen Jugendherbergswerks — zu verwenden. Darüber entscheidet die Unabhängige Kommission für die treuhänderische Verwaltung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Einvernehmen mit der Treuhandanstalt.
Im übrigen darf ich auf folgendes hinweisen: Soweit für den Aufbau bzw. die Wiederherstellung eines Jugendherbergsnetzes bundeseigene Grundstücke benötigt werden, können diese nach den neuen Haushaltsvermerken mit einem Abschlag in Höhe von 80 Prozent vom Verkehrswert veräußert werden.
In welcher Weise und mit welcher Planung sieht die Bundesregierung vor, die Jugendherbergen in den neuen Ländern möglichst schnell in einen Standard zu versetzen, der dem westdeutscher Länder entspricht und zu einem Jugend- und Familientourismus anregt?
In enger Zusammenarbeit und auf Vorschlag des Hauptverbandes des Deutschen Jugendherbergswerks konnten in den Jahren 1990 = 13 Jugendherbergen mit 1 360 786 DM, 1991 = 11 Jugendherbergen mit 3 045 000 DM, 1992 = 8 Jugendherbergen mit 3 003 500 DM, in den neuen Bundesländern gefördert werden.
Von insgesamt 11 Mio. DM zur Verfügung stehender Mittel für Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen von bundesweiter und internationaler Bedeutung waren 5 Mio. DM für Projekte in den neuen Bundesländern vorgesehen. Der Förderanteil allein für die Jugendherbergen lag somit 1991 und 1992 in den neuen Bundesländern über 50 Prozent der Planungssumme.
Auch für die Folgejahre ist vorgesehen, die Förderung von, Jugendherbergen mit bundesweiter und internationaler Bedeutung in den neuen Bundesländern weiterzuführen.
Daneben bestehen jedoch auch Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen von lediglich regionaler Bedeutung, die ausschließlich in die Förderungskompetenz der Länder fallen. Die Förderung dieser Einrichtungen wurde seit 1990 u. a. auch über die Länder aus dem Programm Gemeinschaftswerk „Aufschwung Ost" unterstützt.
Inzwischen sind in den Jugendherbergen in den neuen Bundesländern wieder steigende Besucherzahlen zu verzeichnen.