Volltext (unformatiert)
[Drucksache 12/4481
04.03.93
Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Habermann, Christel Hanewinckel,
Angelika Barbe, Hans Gottfried Bernrath, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Peter Büchner
(Speyer), Edelgard Bulmahn, Klaus Daubertshäuser, Arne Fuhrmann, Gerlinde
Hämmerle, Walter Kolbow, Horst Kubatschka, Brigitte Lange, Margot von Renesse,
Lisa Seuster, Dr. Peter Struck, Margitta Terborg, Ralf Walter (Cochem),
Hildegard Wester, Verena Wohlleben, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
— Drucksache 12/4354 —
Entwicklung der Sozialhilfeleistungen für Kinder im Vergleich
zu den Transferleistungen für Kinder
Nach Aussagen der Bundesregierung sind die Leistungen des
Bundessozialhilfegesetzes (BSHG), insbesondere als Hilfe zum
Lebensunterhalt, im Vergleich zu den Einkommen unterer Lohngruppen zu hoch.
Das Bundesministerium der Finanzen belegt diese Behauptung anhand
der Gegenüberstellung des Nettoeinkommens eines repräsentativen
Arbeitnehmer-Haushalts mit zwei Kindern und der einem Vier-
Personen-Haushalt zur Verfügung stehenden monatlichen Sozialhilfe (vgl.
FAZ vom 7. Januar 1993).
Dem Arbeitnehmerhaushalt verbleibt bei einer monatlichen
Bruttolohnsumme von 3 120 DM einschließlich aller Transferleistungen eine
Nettosumme von 2 738 DM. Der auf Sozialhilfe angewiesenen Fami lie
verbleibt ein Nettoeinkommen von 2 659 DM.
Die Differenz zwischen Nettolohnsumme aus unselbständiger Arbeit
und Sozialhilfeanspruch der Vergleichsfamilie wird seitens der
Bundesregierung als zu gering angesehen.
I. Repräsentativer Arbeitnehmer-Haushalt
1. Auf welcher Berechnungsgrundlage basiert das vom
Bundesministerium der Finanzen in seiner Gegenüberstellung genannte
Bruttoeinkommen von 3 120 DM, und wie hoch war die jährliche
Bezugsgröße in den Jahren von 1983 bis heute?
Bei der Ermittlung des Einkommens eines repräsentativen Arbeit
-
nehmerhaushalts in der unteren Leistungsgruppe 3 geht die
Bundesregierung von den vom Statistischen Bundesamt ermittelten
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin beim
Bundesministerium für Familie und Senioren, Roswitha Verhülsdonk, vom 2. März 1993 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Daten der amtlichen Statistik aus. Sie sind in der nachfolgenden
Tabelle zusammengefaßt.
2. Mit welcher Steuer- und Sozialabgabenlast war das jeweilige
Bruttoeinkommen von 1983 jährlich bis heute belastet, und
welche prozentuale Veränderung (des Brutto/
Nettoeinkommensverhältnisses) ergab sich dadurch?
Die relative Belastung der Bruttoeinkommen durch Steuern und
Sozialabgaben hat sich aufgrund der Erhöhung von
Kinderfreibeträgen und der Vorsorgepauschale von 1983 bis 1992 deutlich
verringert.
Wählt man als Ausgangsbasis die durchschnittlichen
Bruttoverdienste männlicher Industriearbeiter in der unteren
Leistungsgruppe 3, so erhält man die in der folgenden Tabelle dargestellte
Entwicklung:
Bruttoeinkommen, Steuern und Sozialabgaben und Nettoeinkommen 1983 bis 1992
Arbeitnehmerfamilie mit zwei Kindern, durchschnittlicher Bruttoverdienst männlicher Arbeiter
in der Industrie, Leistungsgruppe 3
Sozial-
Verdienst versicherung Kirchen- Solidaritäts- Summe
Netto in
Jahr
DM/Monat (Arbeit
-
nehmer)
Lohnsteuer
steuer (9 %) zuschlag Abzüge Nettoentgelt des Brutto
einkommens
1983 2 427 419 238 10 0 667 1 760 72,5 %
1984 2 509 433 254 11 0 697 1 812 72,2 %
1985 2 587 453 267 12 0 733 1 854 71,7 %
1986 2 678 474 206 10 0 689 1 989 74,3 %
1987 2 760 491 224 11 0 726 2 034 73,7 %
1988 2 886 518 240 13 0 770 2 116 73,3 %
1989 3 007 540 263 15 0 818 2 189 72,8 %
1990 3 137 557 182 12 0 751 2 386 76,1 %
1991 3 289 579 207 14 8 808 2 481 75,4 %
1992 3 484 639 204 14 8 864 2 620 75,2 %
3. Welche nominale Höhe hatten die einzelnen, dem Arbeitnehmer
Haushalt zustehenden kinderbezogenen Leistungen von 1983
jährlich bis heute, und wie haben sich diese jährlich nominal und
prozentual verändert?
Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode Drucksache 12 /4481
Die für den Vergleich herangezogenen Arbeitnehmer-Haushalte
mit zwei Kindern haben Anspruch auf ungemindertes Kindergeld.
Ein zusätzlicher Anspruch auf Kindergeldzuschlag bestand nicht,
weil sich der Kinderfreibetrag bei der Einkommenbesteuerung in
vollem Umfang steuermindernd ausgewirkt hat.
Das Kindergeld für das 1. Kind belief sich von 1983 bis 1991 auf
50 DM im Monat, seit dem 1. Januar 1992 auf 70 DM. Das
Kindergeld für das 2. Kind belief sich von 1983 bis zum 30. Juni 1990 auf
100 DM im Monat und seit dem 1. Juli 1990 auf 130 DM im Monat.
Aufgrund dieser Erhöhungen ist das Kindergeld für Familien mit
zwei Kindern von 1983 bis 1992 um 33,3 % gestiegen.
Entwicklung des Kindergeldes 1983 bis 1992 (Jahresdurchschnitt)
Jahr Kindergeld pro Monat (DM) Änderung
gegenüber
Vorjahr
Index
1993 = 100 1. Kind 2. Kind Insgesamt
1983 50 100 150 0,0 % 100,0
1984 50 100 150 0,0 % 100,0
1985 50 100 150 0,0 % 100,0
1986 50 100 150 0,0 % 100,0
1987 50 100 150 0,0 % 100,0
1988 50 100 150 0,0 % 100,0
1989 50 100 150 0,0 % 100,0
1990 50 115 165*) 10,0 % 110,0
1991 50 130 180 9,1 % 120,0
1992 70 130 200 11,1 % 133,0
*) 1990 bis 30. Juni DM 150, ab 1. Juli DM 180.
Neben den genannten kinderbezogenen Leistungen ist ferner die
Steuerermäßigung durch die Kinderfreibeträge zu
berücksichtigen. Bis einschließlich 1985 hatte eine Familie mit zwei Kindern
einen Freibetrag in Höhe von (2 x 432 DM =) 864 DM im Jahr;
1986 wurde dieser Betrag auf (2 X 2 484 DM =) 4 968 DM erhöht,
1990 auf (2 x 3 024 DM =) 6 048 DM und 1992 auf (2 X 104 DM =)
8 208 DM. Die sich daraus bei dem durchschnittlichen
Bruttoverdienst von männlichen Arbeitnehmern in der Industrie in
Leistungsgruppe 3 ergebende monatliche Steuerermäßigung ist von
1983 bis 1992 kontinuierlich von 35 DM auf 165 DM gestiegen.
Steuerermäßigung durch Kinderfreibeträge
Arbeitnehmerfamilie mit 2 Kindern, durchschnittlicher Bruttoverdienst eines männlichen Arbeiters
in der Industrie, Leistungsgruppe 3
Jahr Verdienst Lohn- und Kirchensteuer Steuer- Änderung Index
DM/Monat
brutto
Steuerklasse III ermäßigung
bei 2 Kindern
gegenüber
Vorjahr
in %
1983 = 100
ohne Kinder
-
freibeträge
mit 2 Kinder
freibeträgen
1983 2 427 283 247 35 0 % 100,0
1984 2 509 300 265 35 0 % 100,0
1985 2 587 317 280 38 9 % 108,6
1986 2 678 324 215 108 184 % 308,6
1987 2 760 343 235 108 0 % 308,6
1988 2 886 360 252 108 0 % 308,6
1989 3 007 386 278 108 0 % 308,6
1990 3 137 311 194 117 8 % 334,3
1991 3 289 351 229 122 4 % 348,6
1992 3 484 390 225 165 35 % 471,4
1991 und 1992 einschließlich Solidaritätszuschlag.
Bei einer vollständigen Einschätzung der Lage von Familien wäre
ferner noch zu berücksichtigen, daß in der hier betrachteten
Periode auch das Wohngeld, das für das verfügbare Einkommen
von Arbeitnehmerhaushalten unterer Einkommensgruppen von
erheblicher Bedeutung ist, stark angestiegen ist.
Ebenfalls dürfen bei einer Gesamtbetrachtung Leistungen wie das
Erziehungsgeld oder die Ausbildungsförderung nach dem BAföG
und familienbezogene Steuerentlastungen und deren
Verbesserungen seit 1983 nicht außer acht gelassen werden.
4. In welchem Verhältnis standen die kinderbezogenen Leistungen
zum Nettoeinkommen des Arbeitnehmer-Haushalts von 1983
jährlich bis heute?
Wird das Kindergeld und die Steuerermäßigung durch
Kinderfreibeträge in Relation zum Netto-Arbeitseinkommen einschließlich
Kindergeld gesetzt, so ergibt sich folgendes Bild:
Kindergeld und Steuerermäßigung in Relation zum Netto-Einkommen
Jahr Netto- davon: davon:
einkommen
einschließlich
Kindergeld
Kindergeld pro Monat Steuerermäßigung
absolut (DM) in % des
Netto
Einkommens
absolut (DM) in % des
Netto
Einkommens
1983 2 330 150 6,4 % 35 1,5
1984 2 394 150 6,3 % 35 1,5 %
1985 2 457 150 6,1 % 38 1,5 %
1986 2 613 150 5,7 % 108 4,1 %
1987 2 675 150 5,6 % 108 4,0 %
1988 2 784 150 5,4 % 108 3,9 %
1989 2 879 150 5,2 % 108 3,8 %
1990 3 108 165 5,3 % 117 3,8 %
1991 3 240 180 5,6 % 122 3,8
1992 3 459 200 5,8 % 165 4,8 %
Für das Kindergeld wurde hier für das Jahr 1990 wiederum das
arithmetische Jahresmittel (150 DM bis zum 30. Juni, 180 DM ab
dem 1. Juli) ausgewiesen. Die Steurermäßigung wurde für
Haushalte mit einem durchschnittlichen Bruttoverdienst von
männlichen Arbeitnehmern in der Industrie in Leistungsgruppe 3
berechnet.
II. Vier-Personen-Haushalt, Leistungsempfänger nach dem BSHG
1. Welchen Anspruch hatte die Vergleichsfamilie von 1983 jährlich
bis heute nach dem BSHG, und welche nominale und prozentuale
Erhöhung hat die Sozialhilfe in den jeweiligen Jahren erfahren?
Das Leistungsniveau der Hilfe zum Lebensunterhalt setzt sich aus
den nach Regelsätzen bemessenen Leistungen, einmaligen
Leistungen und den Leistungen für die Kosten der Wohnung und
Heizung zusammen. Von weiteren Leistungen aufgrund von
Mehrbedarfszuschlägen, die das BSHG für eine Reihe von
Gruppen vorsieht, ist bei der hier betrachteten Vergleichsfamilie
abzusehen. Der konkrete Anspruch auf Sozialhilfe hängt weitgehend
von den Verhältnissen des Einzelfalls ab, insbesondere davon,
inwieweit Hilfesuchende ihren notwendigen Lebensbedarf aus
eigenem Einkommen und Vermögen decken können.
Der für Alleinstehende und Haushaltsvorstände gewährte
Eckregelsatz der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt ist im
Zeitraum von 1983 bis 1992 im arithmetischen Mittel der Länder (aus
Gründen der Vergleichbarkeit wird auch für 1991 und 1992 der
Mittelwert der Länder des früheren Bundesgebietes zugrunde
gelegt) im Jahresdurchschnitt von 342 DM auf 491 DM im Monat
gestiegen. Die Regelsätze für die übrigen Haushaltsmitglieder
stehen zu diesem Eckregelsatz in festen prozentualen Relationen,
die jeweils vom Alter des Haushaltsmitglieds abhängen. Ein
weiteres erwachsenes Haushaltsmitglied hat einen Regelsatz in Höhe
von 80 % des Eckregelsatzes. Die Regelsätze für Kinder sind
altersabhängig gestaffelt. Um Vergleichsgrößen zu erhalten, wird
bei der Ermittlung des Leistungsniveaus üblicherweise mit einem
nach den Altersjahrgängen in den jeweiligen Altersklassen
gewichteten Durchschnitt gerechnet (für Kinder bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres betrug dieser Durchschnitt vor dem
1. Juli 1990 63,63 %, ab dem 1. Juli 1990 64,72 % des
Eckregelsatzes).
Die zweite Komponente des Sozialhilfeleistungsniveaus stellen
die einmaligen Leistungen dar, die für außergewöhnliche,
personenspezifische oder nicht periodisch in gleicher Höhe anfallenden
Bedarfe, die nicht im Regelsatz berücksichtigt sind, gewährt
werden (so z. B. für die Anschaffung von Bekleidung oder Hausrat).
Im Durchschnitt können diese einmaligen Leistungen in den
Jahren 1983 bis 1985 auf 15 % und in den Jahren 1986 bis 1992 auf
20 % der Regelsatzleistungen veranschlagt werden.
Die dritte Komponente stellen schließlich die Kosten für Wohnung
und Heizung dar, für die innerhalb vertretbarer Grenzen
entsprechend ihrer tatsächlichen Höhe Hilfe zum Lebensunterhalt
gewährt wird. Die Höhe der Leistung differiert daher je nach der
individuellen Situation des Haushalts. Hinweise auf die
durchschnittliche Kaltmiete von Sozialhilfeempfänger-Haushalten
liefern nach der Haushaltsgröße differenzierte Sonderauswertungen
der Wohngeldstatistik. Die von der Sozialhife übernommenen
Kosten der Heizung werden üblicherweise auf einen Betrag in
Höhe von 25 % dieser Mietwerte geschätzt.
Veränderungen der beiden letztgenannten Größen aufgrund
neuerer Erhebungen sind möglich.
Die Zusammenfassung dieser Komponenten ergibt die folgende
Entwicklung des durchschnittlichen Leistungsniveaus der
Sozialhilfe für Familien mit zwei Kindern in den Jahren von 1983 bis
1992:
Leistungsniveau der Hilfe zum Lebensunterhalt für Familien mit zwei Kindern
1983 bis 1992, Jahresdurchschnittswerte
Jahr Regelsatz- Einmalige Wohnung, Insgesamt Änderung Index
leistungen Leistungen Heizung gegenüber 1983 = 100
DM/Monat DM/Monat DM/Monat Vorjahr
1983 1 051 158 565 1 773 2,5 % 100,0
1984 1 078 162 586 1 826 3,0 % 103,0
1985 1 137 171 619 1 926 5,5 % 108,6
1986 1 195 239 638 2 072 7,6 % 116,9
1987 1 223 245 655 2 122 2,4 % 119,7
1988 1 250 250 659 2 159 1,8 % 121,8
1989 1 287 257 680 2 225 3,0 % 125,5
1990 1 344 269 706 2 319 4,3 % 130,8
1991 1 427 285 745 2 457 5,9 % 138,5
1992 1 519 304 789 2 612 6,3 % 147,3
2. In welchem Verhältnis standen die anteiligen BSHG-Leistungen
für die minderjährigen Kinder zu der von der Vergleichsfamilie
bezogenen Gesamtleistung nach dem BSHG von 1983 jährlich bis
heute?
Bei der Bestimmung des Verhältnisses von BSHG-Leistungen für
Kinder zum gesamten Niveau der Leistungen der Hilfe zum
Lebensunterhalt an Familien kann zunächst von den tatsächlichen
Regelsatzleistungen für Kinder ausgegangen werden; die
durchschnittliche Höhe der einmaligen Leistungen ist proportional
(15 % bzw. 20 (Y0) zu diesen Regelsatzleistungen zu bestimmen.
Bei der Aufteilung der Kosten der Wohnung (Miete und Heizung)
wird eine Pro-Kopf-Rechnung vorgenommen; bei einer Familie
mit zwei Kindern wären dann also die Hälfte der entsprechenden
Leistungen den Kindern zuzurechnen. Unter diesen
Voraussetzungen ergibt sich für die Jahre von 1983 bis 1992 das folgende
Bild:
Anteil der BSHG-Leistungen für Kinder am gesamten Leistungsniveau der Hilfe zum Lebensunterhalt
für eine Familie mit zwei Kindern, 1983 bis 1992
Jahr Regelsatz- davon: Anteil der Kinder Regelsatz-, davon: Anteil der Kinder
Leistungen
einmalige
Leistungen
und Wohnung
und einmalige
DM/Monat in % DM/Monat .
°
in %
1983 1 208 500 41,4 % 1 773 783 44,1 %
1984 1 240 514 41,4 % 1 826 807 44,2
1985 1 307 541 41,4 % 1 926 851 44,2
1986 1 434 594 41,4 % 2 072 913 44,1 %
1987 1 467 608 41,4 % 2 122 935 44,1
1988 1 500 621 41,4 % 2 159 951 44,0
1989 1 545 640 41,4 % 2 225 980 44,0
1990 1 613 672 41,6 % 2 319 1 025 44,2
1991 1 712 716 41,8 % 2 457 1 089 44,3 %
1992 1 823 763 41,8 % 2 612 1 157 44,3
3. In welchem Verhältnis standen Kindergeld und
Kindergeldzuschlag der Vergleichsfamilie zu den jewei ligen BSHG-
Regelsätzen für Kinder von 1983 jährlich bis heute?
Da die BSHG-Regelsätze im Unterschied zum Kindergeld und
Kindergeldzuschlag den gesamten Regelbedarf von Kindern
abdecken sollen, liegen die BSHG-Regelsätze deutlich über dem
Kindergeld und dem 1986 eingeführten Kindergeldzuschlag.
Aufgrund der mehrmaligen Leistungsverbesserungen sind das
Kindergeld und der Kindergeldzuschlag stärker gestiegen als die
Regelsätze:
Kindergeld und Kindergeldzuschlag in Relation zu den
BSHG-Regelsätzen für zwei Kinder, 1983 bis 1992
(Jahresdurchschnittswerte)
Jahr Kindergeld und
Kindergeldzuschlag
DM/Monat
Regelsätze
für Kinder
DM/Monat
Relation
in
1983
1984
1985
1986
1987
1988
1989
1990
1991
1992
150
150
150
242
242
242
242
261
276
330
436
447
471
495
506
518
533
560
597
636
34 %
34
32
49
48
47
45 %
47 %
46 %
52
Die genannten Werte für die Regelsatzleistungen stellen das arithmetische
Mittel der Regelsätze für das erste und das zweite Halbjahr dar. Entspre
-
chend wird beim Kindergeld für 1990 mit dem arithmetischen Mittel aus dem
Kindergeld bis zum 30. Juni und dem ab dem 1. Juli gerechnet.]