Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/4719
13. 04. 93
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe
der PDS/Linke Liste
— Drucksache 12/4398 —
Helgoland
Die Insel Helgoland plant ein umfassendes Fremdenverkehrsprojekt.
Seine Umsetzung bedarf aufgrund der besonderen Bedingungen einer
Hochseeinsel unterstützender Maßnahmen durch die Bundesregierung.
1. Inwieweit betrachtet die Bundesregierung die Anbindung
Helgolands an das Festland als Bundesaufgabe?
Welche Maßnahmen sollen in den nächsten fünf Jahren gefördert
werden?
Die Anbindung der Insel Helgoland an das Festland und die
hierfür auf der Insel erforderlichen Hafenanlagen fallen in die
Zuständigkeit des Landes Schleswig-Holstein.
Der Bund fördert derartige Landesaufgaben nicht.
2. Erhält die Insel als Ausgleich für Mittel, die in anderen Regionen für
Bundesfernstraßen eingesetzt werden, Förderleistungen zur
Sanierung der Landungsbrücken, die der Insel den lebensnotwendigen
Zugang zum Festland ermöglichen?
Da die Hafenanlagen in die Zuständigkeit des Landes/der
Gemeinde fallen, gewährt der Bund hierfür keine
Förderleistungen.
3. Hat der Bundesminister für Verkehr vor, sich demnächst auf der Insel
über die Situation zu informieren?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 6. April
1993 übermittelt. Beteiligt wurden die Ressorts Bundesministerium für Wirtschaft, Bundesministerium der
Finanzen, Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Bundesministerium für Gesundheit,
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Drucksache 12 /4719 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode
Der Bundesminister für Verkehr ist aufgrund der Bundesaufgaben
auf der Insel Helgoland (Schutz- und Sicherheitshafen,
Schifffahrtszeichen) detailliert über die Situation (Landes-/
Gemeindeaufgaben) auf der Insel informiert.
4. Inwieweit verstößt die Belastung der Bürgerinnen und Bürger mit
Kosten für Energie, Wasser und Abwasser, die aufgrund der
besonderen Lage etwa das Doppelte von dem betragen, was auf dem
Festland zu entrichten ist, gegen den Gleichheitsgrundsatz des
Grundgesetzes?
Die unterschiedliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger mit
Kosten für Energie, Wasser und Abwasser beruhen nicht auf
bundesrechtlichen Regelungen. Die Beantwortung der Frage fällt
daher nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung.
Die Frage ist daher an den Landesgesetzgeber bzw. an die
zuständige Kommune zu richten.
5. Welche Vorstellungen gibt es hinsichtlich Steuerpräferenzen bei
Wärmeschutzmaßnahmen, die der historischen Tatsache Rechnung
tragen, daß Helgoland erst nach 1952 wiederaufgebaut wurde?
Wärmeschutzmaßnahmen waren in der Bundesrepublik
Deutschland in der Zeit vom 1. Januar 1977 bis 30. Juni 1983 nach § 82 a
EStDV steuerlich begünstigt. Die Bundesregierung kann deshalb
keine Benachteiligung der Insel Helgoland erkennen. Die
Bundesregierung beabsichtigt deshalb auch nicht, derartige
Steuervergünstigungen einzuführen.
6. Ist die Bundesregierung bereit, für das auf Helgoland vorgesehene
Gesundheitszentrum, das zu einem wichtigen Bestandteil des
künftigen Fremdenverkehrsprofils der Insel entwickelt werden soll, eine
Anschubfinanzierung zu leisten?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Die Bundesregierung fördert im Rahmen von Modellprogrammen
auch Einrichtungen in der Krankenversorgung und
Rehabilitation.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung kann im
Rahmen seiner Zuständigkeit unter bestimmten Voraussetzungen
überregionale Einrichtungen oder Modelleinrichtungen der
medizinischen Rehabilitation sowie der medizinischen Prävention und
Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation
fördern. Gefördert wird die Errichtung, Erweiterung,
Modernisierung und Ausstattung der o. a. Einrichtungen.
Voraussetzung hierfür ist u. a., daß sich das Bundesland, in dem
die Einrichtung ihren Sitz hat, grundsätzlich in gleicher Weise wie
der Bund an den Bau- und Ausstattungskosten beteiligt.
Weiterhin muß zwischen allen Beteiligten (Träger, Land, Bund,
Träger der laufenden Kosten) Einvernehmen über den Bedarf, die
Konzeption, die Finanzierung der Investitionskosten sowie die
Regelung der Folgekosten (laufende Kosten) erzielt werden. Das
„Gesundheitszentrum Helgoland" ist dem Bundesminister für
Arbeit und Sozialordnung bisher nicht bekannt. Es wurde bisher
keine Förderanfrage/kein Förderantrag nach hier gerichtet. Eine
Beteiligung der Bundesregierung an einer
„Anschubfinanzierung" bzw. der Finanzierung der Bau- und Ausstattungskosten
der vorgesehenen Einrichtung ist daher nicht vorgesehen.
Die vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten
Modellvorhaben haben grundsätzlich das Ziel, der Gesundheitspolitik
die Möglichkeit zu geben, Wege aufzuzeigen, wie das
Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung im Hinblick auf
die besondere Problematik chronischer Erkrankungen optimal
ausgefüllt werden kann. Baumaßnahmen werden in diesem
Zusammenhang nicht gefördert.
Von einem „Gesundheitszentrum Helgoland" hat das
Bundesministerium für Gesundheit bislang keine Kenntnis. Es können
daher keine konkreten Aussagen zu Fördermöglichkeiten
getroffen werden. Allerdings können Projekte, deren Schwerpunkte in
der Verbesserung des Fremdenverkehrsprofils einer Region
liegen, nicht in die Förderung einbezogen werden.]