a) Ruhr
Veräußerung von Flächen der Deutschen Bundesbahn (DB)
Im „Handlungsrahmen für die Kohlegebiete" hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am Erwerb der folgenden Flächen der DB Interesse bekundet:
- — „Ehemaliges Schwellenwerk" und „Bahnhof Bottrop-Nord" in Bottrop,
- — DB-Gelände ehemaliges Bahnwerk, Gelsenkirchen-Bismarck,
- — Güterbahnhof Schalke-Süd in Gelsenkirchen,
- — DB-Betriebsgelände in Marl-Sinsen,
- — DB-Gelände „Kleine Lönsstraße" in Castrop-Rauxel.
Die DB ist um eine wirtschaftliche Verwertung ihrer für Betriebszwecke nicht mehr benötigten Immobilien bemüht. Sie ist dabei der ihr nach dem Bundesbahngesetz auferlegten Verpflichtung zur wirtschaftlichen Unternehmensführung nach kaufmännischen Grundsätzen unterworfen. Deswegen muß sie in analoger Anwendung der Bundeshaushaltsordnung alle Möglichkeiten zur Erzielung eines Marktpreises ausschöpfen. Dies ergibt sich in aller Regel durch öffentliche Ausbietung nach den Marktgesetzen von Angebot und Nachfrage.
Auf Veranlassung des Bundesministeriums für Verkehr hat die Hauptverwaltung der DB zur Beschleunigung der Verkaufsverhandlungen zwischen DB-Dienststellen und den interessierten Städten sowie dazu vorher erforderlicher Arbeiten, wie z. B. Entbehrlichkeitsprüfung mit evtl. Wertgutachten, einen speziellen Ansprechpartner in der Bundesbahndirektion Essen benannt.
Errichtung eines Frachtzentrums der DB in Bönen/Kreis Unna
Voraussetzung für die Errichtung eines Frachtzentrums der DB in Bönen/Kreis Unna ist die Genehmigung des Konzeptes für eine grundlegende Neuordnung des gesamten Kleingut- und Teilladungsbereiches der Bahnen (Projekt „BAHNTRANS") durch das Bundesministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen. Dazu werden z. Z. entsprechende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt. Sollte die Genehmigung erteilt werden, ist — nachzeitigem Planungsstand — Bönen/Kreis Unna ein Standort, den die DB favorisiert. Das Frachtzentrum in Bönen/Kreis Unna wäre eines von 41 modernen Kleingutbehandlungsanlagen (Frachtzentren), die nach den Vorstellungen der Bahnen bundesweit gebaut werden sollen.
Förderung des Schienenverkehrs
Nach der ab dem 1. Januar 1992 gültigen Fassung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) ist die Programmkompetenz auch im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs weitgehend vom Bund auf die Länder übergegangen. Die Länder entscheiden damit auch über Schienenvorhaben in Verdichtungsräumen mit Kosten bis zu 100 Mio. DM in eigener Zuständigkeit. Ihnen werden hierzu 80 % der GVFG-Mittel nach einem Schlüssel zugewiesen. Der Bund behält nur noch die Programmzuständigkeit für Projekte mit herausgehobener Bedeutung bei Schienenvorhaben über 100 Mio. DM mit 20 % der GVFG-Mittel.
Die Planungen für den Ausbau der S 9 von Haltern über Essen nach Wuppertal (über 100 Mio. DM) sind zwischen der DB, dem Land Nordrhein-Westfalen und dem BMV abgestimmt. Die DB verhandelt derzeit mit dem Land Nordrhein-Westfalen über den Abschluß eines Finanzierungsvertrages für dieses Vorhaben, das vom Bund mit 60 % der zuwendungsfähigen Kosten (Fördersatz für Bundesprogramm) nach dem GVFG bezuschußt werden soll.
Ausbau des Bundesfernstraßennetzes
Die im „Handlungsrahmen für Kohlegebiete" von Nordrhein-Westfalen genannten Bundesfernstraßenprojekte aus der Region Ruhr
- A 1 sechsstreifiger Ausbau Hamm — Münster/Süd,
- A 2 sechsstreifiger Ausbau Dortmund — Kamen — Hamm,
- A 52 Bottrop — Gladbeck,
- B 58 Ortsumgehungen Bäderich und Wesel mit neuer Rheinbrücke,
- B 61 Ortsumgehung Hamm,
- B 236 n Dortmund — Schwerte,
- B 474 Ortsumgehung Datteln,
- B 1103 Ortsumgehung Kamp-Lintfort von B 510 bis A 57
sind bis auf das Projekt „A 1, sechsstreifiger Ausbau Hamm — Münster/Süd" alle in der Stufe „Vordringlicher Bedarf" des vom Bundeskabinett am 15. Juli 1992 beschlossenen Entwurfs für den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthalten. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme und Dringlichkeit trifft das Parlament. Der jeweilige Baubeginn ist vom Ablauf der erforderlichen Planungsschritte abhängig. Nach Vorliegen der Baureife erfolgt die Finanzierung im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Das Projekt „Abdeckung der A 2 in Gelsenkirchen" ist Teil des vom Bundesministerium für Verkehr geplanten sechsstreifigen Ausbaus der A 2, für den z. Z. das Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird. Über die Finanzierung der Mehrkosten, für die das Bundesministerium für Verkehr derzeit eine Lösung vorbereitet, muß noch entschieden werden. Dies gilt insbesondere für die Übernahme von Lärmschutzkosten, Stromkosten und Kosten zugunsten einer guten städtebaulichen Einpassung.
b) Aachen/Heinsberg
Ausbau des Bundesfernstraßennetzes
Die im „Handlungsrahmen für Kohlegebiete" genannten Bundesfernstraßenprojekte aus der Region Aachen/Heinsberg
- A 4 sechsstreifiger Ausbau Aachen — Eschweiler,
- B 56 Ortsumgehung Baesweiler — Puffendorf,
- B 57 Ortsumgehung Baesweiler — Boscheln,
- B 221 Ortsumgehung Heinsberg — Unterbruch,
- B 221 Ortsumgehung Wassenberg,
- B 221 Ortsumgehung Wegberg — Arsbeck,
- B 264 Ortsumgehung Eschweiler — Weisweiler,
- B 1109 Neubau von B 221 (Heinsberg) bis Selfkant (Grenze zu den Niederlanden)
sind alle in der Stufe „Vordringlicher Bedarf" des vom Bundeskabinett am 15. Juli 1992 beschlossenen Entwurfs für den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthalten. Die endgültige Entscheidung über Aufnahme und Dringlichkeit trifft das Parlament. Der jeweilige Baubeginn ist vom Ablauf der erforderlichen Planungsschritte abhängig. Nach Vorliegen der Baureife erfolgt die Finanzierung im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
c) Saar
Maßnahmen im Zuge der A 8, B 269
Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 1992 das Bundesministerium für Verkehr beauftragt, gemeinsam mit den Ressorts neben anderen Vorhaben auch die A 8 im Saarland für eine privatwirtschaftliche Finanzierung ausweisen. Das Saarland erstellt dafür derzeit die Unterlagen für die technische Abwicklung (Ausführungspläne, Ausschreibungsunterlagen) des Projektes. Der vorgesehene Abschnitt der A 8 ist seit Mitte 1992 baureif. Die Ausschreibung kann bis Mitte dieses Jahres erwartet werden.
Darüber hinaus beabsichtigt das Bundesministerium für Verkehr, die Förderung des Lückenschlusses im Zuge der Autobahn A 8 durch Infrastrukturmittel der Europäischen Gemeinschaften (EG) zu beantragen. Dies setzt voraus, daß das Saarland die notwendigen Unterlagen für einen formellen Antrag bei der EG an das Bundesministerium für Verkehr übermittelt.
Die B 269 von Saarlouis bis zur französischen Grenze bei Überherrn ist im Vorschlag des Bundesministeriums für Verkehr im neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Vorhaben des „Vordringlichen Bedarfs" enthalten. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, die Verwirklichung dieser Maßnahmen mit Vorrang zu betreiben, wenn das Parlament bei der Entscheidung über den Bedarfsplan 1992 dem Vorschlag des Bundesministeriums für Verkehr zustimmt.
Schnellbahnverbindung Saarbrücken - Mannheim
Diese Schnellbahnverbindung ist als Teil der Schnellbahnverbindung Paris - Ostfrankreich - Südwestdeutschland als Ausbaustrecke in den „Vordringlichen Bedarf" des Bundesverkehrswegeplanes 1992 mit dem Vermerk eingestellt, daß die Investitionskosten von der endgültigen Ausgestaltung des Projektes abhängen. In diesem Zusammenhang werden zur Zeit im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und des Landes Rheinland-Pfalz in Abstimmung mit der Deutschen Bundesbahn vertiefende Untersuchungen zwischen Hochspeyer und Neustadt/W. mit dem Ziel einer zusätzlichen Fahrzeitverkürzung in der Relation Saarbrücken-Mannheim durchgeführt.
Stadtbahn Saarbrücken
Das Projekt „Stadtbahn Saarbrücken" wurde vom Saarland zur Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) angemeldet. Es liegen jedoch keine aussagefähigen Unterlagen über die Wirtschaftlichkeit vor, so daß es im Bundesprogramm 1992 bis 1995 für Vorhaben des ÖPNV nach § 6 Abs. 1 GVFG nicht berücksichtigt werden konnte. Allerdings haben erste Abstimmungsgespräche zwischen dem Ministe rium für Wirtschaft des Saarlandes und dem Bundesministerium für Verkehr zum Projekt „Stadtbahn Saarbrücken" stattgefunden. Kann der Nachweis der Wirtschaftlichkeit erbracht werden, ist es Aufgabe des Saarlandes, einen entsprechenden Antrag an das Bundesministerium für Verkehr zur Aufnahme des Vorhabens in das ÖPNV-Programm des Bundes zu stellen.