Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht, Dr. Herta Däubier-
Gmelin, Freimut Duve, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
— Drucksache 12/5943 —
Verlagerung von VN-Institutionen nach Bonn
1. Hält die Bundesregierung an ihrer Absicht fest, als Kompensation
des Regierungs- und Parlamentsumzuges nach Berlin sich für die
Etablierung von einer oder mehreren VN-Institutionen in Bonn
einzusetzen?
Die Bundesregierung hat das Angebot an den United Nations
Development Programme (UNDP) und seinen zugeordneten
Organisationen und den United Nations Population Fund
(UNFPA), ab 1996 geeignete Gebäude für eine Ansiedlung in
Deutschland mietfrei in zentraler Lage von Bonn zur Verfügung
zu stellen, nicht an die Bedingung eines Umzugs von Regierung
und Parlament nach Berlin geknüpft. Dies gilt auch für ihre in
diesem Angebot erklärte Bereitschaft, auf längere Sicht noch
weitere — bestehende oder auch neue — VN-Organisationen
aufzunehmen.
In ihrer Begründung des Angebots hat die Bundesregierung
ausgeführt, daß Deutschland sich seiner mit der Vereinigung
gewachsenen internationalen Verantwortung bewußt sei. Vor dem
Hintergrund dringender Nord-Süd-Probleme solle das Angebot
eines verstärkten Engagements in der multilateralen Technischen
Zusammenarbeit der VN dieser neuen Verantwortung Rechnung
tragen.
Dieses Angebot ist weiterhin gültig. Erst kürzlich hat die Bundes
-
regierung in verschiedenen Gesprächen, so u. a. auch Bundes-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 25. November 1993
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Drucksache 12/6341
02. 12.93
minister Dr. Klaus Kinkel mit dem VN- Generalsekretär Boutros-
Ghali erneut ihr Interesse an einer stärkeren VN-Präsenz in
Deutschland unterstrichen.
2. An welche VN-Institution(en) hat sie dabei gedacht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Installation einer
internationalen Ausbildungsstätte für VN- Personal in Bonn?
Die Einrichtung einer internationalen Ausbildungsstätte für VN
-
Personal ist lediglich in einem internen Papier des VN-
Sekretariats diskutiert worden. Die Überlegung der zuständigen VN
Stellen sind noch nicht zum Abschluß gelangt. Es gibt somit bisher
kein verbindliches Konzept für eine VN-Ausbildungsstätte, das
Gegenstand einer Bewertung durch die Bundesregierung sein
könnte.
4. Wie groß sind noch die Chancen für einen Umzug des UNDP von
New York nach Bonn?
Die Bundesregierung hat intensiv für dieses Angebot geworben.
Inzwischen finden wir bei den Mitgliedstaaten zunehmend
Verständnis für unser Anliegen einer stärkeren deutschen Rolle in
den Vereinten Nationen und damit auch für die Ansiedlung von
VN-Organisationen.
Neben der ablehnenden Haltung der USA als Gastland haben
auch die Beratungen im UNDP-Verwaltungsrat im Juni 1993 im
Hinblick auf die sich abzeichnende Richtung der VN-
Reformbestrebungen deutlich gemacht, daß eine Verlagerung der
umworbenen Organisation in ihrer gegenwärtigen Struktur kaum
konsensfähig sein wird. Hauptgrund hierfür ist die im Zuge der
gegenwärtigen Reformbestrebungen sich verstärkende Präferenz
für eine Konzentration und stärkere Verflechtung der VN-
Aktivitäten im Wirtschafts- und Sozialbereich mit dem politischen
Entscheidungszentrum in New York. Daneben verweisen viele kleine
Entwicklungsländer darauf, daß sie in Bonn diplomatisch nicht
vertreten sind und so Probleme bei der Interessenwahrung haben.
Der kürzliche Vorschlag des VN-GS, das Freiwilligenprogramm
der VN (United Nations Volunteers, UNV, ein kleiner, von UNDP
verwalteter Sonderfonds) nach Bonn zu verlegen, kann als
Ausdruck des Interesses an einer stärkeren deutschen Rolle in den VN
gewertet werden. Dies ist aber schon rein quantitativ nicht mit der
Verlagerung von UNDP zu vergleichen. Die Bundesregierung hat
zwar ihre Bereitschaft erklärt, den Vorschlag des VN-GS im
Rahmen des bisherigen Kabinettsbeschlusses zu prüfen, jedoch
darauf hingewiesen, daß die mögliche Ansiedlung von UNV in Bonn
lediglich ein erster Schritt für eine substantiellere VN-Präsenz
wäre.
5. Liegt ein Umzug des Weltbevölkerungsfonds UNFPA nach Bonn
noch im Bereich des Möglichen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen, da die
Bundesregierung beiden, UNDP und UNFPA gemeinsam, die Ansiedlung
in Bonn angeboten hat (Kabinettsbeschluß vom 8. April 1992).
6. Trifft es zu, daß ein VN-Informationszentrum UNIC — möglichst bis
zum 1. Januar 1994 — in Bonn eingerichtet werden soll?
Es trifft zu, daß ein VN-Informationszentrum UNIC möglichst zum
1. Januar 1994 in Bonn eingerichtet werden soll.
Der VN-GS hat bei seinem Besuch in Bonn im Juni d. J. der
Bundesregierung seine entsprechende Absicht erklärt.
Das Datum der Eröffnung des Zentrums ist noch offen. Es hängt
vor allem davon ab, bis wann die VN ihre Vorbereitungen
abgeschlossen haben, eine völkerrechtliche Vereinbarung über die
Einrichtung von UNIC zustande kommt und geeignete Büroräume
zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung legt auf eine
möglichst baldige Eröffnung großen Wert.
7. In welchem Umfang wird dadurch das Informationszentrum in
Österreich abgebaut?
Nach Auskunft des VN-Sekretariats ist gegenwärtig nicht
geplant, das Informationszentrum in Wien zu verkleinern. Es wird
seine Zuständigkeit für Deutschland verlieren, jedoch weiterhin
für die Wiener VN-Dienststellen sowie neben Österreich auch für
Ungarn zuständig bleiben.
8. Inwieweit ist die österreichische Regierung an den Gesprächen
über die Neuverteilung der Aufgaben von UNIC Wien beteiligt?
Nach Auskunft des VN-Sekretariats sind Gespräche mit der
österreichischen Regierung in Aussicht genommen.
9. Wann ist mit dem Abschluß eines „host country agreement" zu
rechnen?
Der Bundesregierung liegt ein Entwurf der VN für ein
Sitzstaatabkommen vor, der gegenwärtig von den beteiligten Ressorts
geprüft wird. Sobald hierzu eine gemeinsame Position der
Bundesregierung besteht, werden Gespräche mit den VN stattfinden
mit dem Ziel, ein Sitzstaatabkommen auf der Basis dieses
Entwurfs abzuschließen. Um eine möglichst baldige vorläufige
Eröffnung von UNIC Bonn sicherzustellen, hat die Bundesregierung
dem VN-Sekretariat als ersten Schritt den Abschluß eines
Notenwechsels vorgeschlagen.
10. Welches Gebäude ist für die Unterbringung des UNIC vorgesehen?
Die Suche nach einem geeigneten Mietobjekt für das UNIC ist
bisher noch nicht abgeschlossen.
11. Wird UNIC auch beim Regierungssitzwechsel von Bonn nach Berlin
in Bonn verbleiben?
Als offizielle Vertretungen der VN bei den jeweiligen
Gastregierungen sind UNIC üblicherweise am Regierungssitz angesiedelt.
Nach einem Umzug der Bundesregierung nach Berlin wird der
künftige Sitz von UNIC mit den VN zu erörtern sein. Hierbei wird
auch die Verteilung der Bundesministerien zwischen Berlin und
Bonn zu berücksichtigen sein.
12. Wann ist mit einer Einigung mit den VN über die Finanzierung von
UNIC zu rechnen?
Die Bundesregierung hat sich kürzlich mit den VN über die
Finanzierung des UNIC Bonn geeinigt.
13. Wie hoch soll der deutsche Anteil an der Finanzierung von UNIC
Bonn sein, und aus welchem Bereich des Haushalts 1994 soll er
finanziert werden?
Die Personal- und Sachkosten von UNIC Bonn werden nicht von
der Bundesrepublik Deutschland finanziert werden. Es ist
allerdings beabsichtigt, dem UNIC Bonn die noch anzumietenden
Büroräume mietfrei — ohne Nebenkosten — aus Haushaltsmitteln
zur Verfügung zu stellen.
14. Ist sichergestellt, daß der deutsche Eigenbeitrag für UNIC Bonn den
entsprechender westlicher Länder (z. B. Frankreich, Italien,
Belgien ...) nicht übersteigt?
Die von der Bundesrepublik Deutschland getragenen Mietkosten
entsprechen dem Kostenbeitrag vergleichbarer westlicher Länder
wie Italien, Spanien (beide ebenfalls Mietkostenübernahme),
Japan (Zuschuß in Höhe von 100 000 US-$). Da eine anteilige
Kostenübernahme durch die Sitzstaaten erst seit 1959 aufgrund
eines Beschlusses der VN-Generalversammlung gefordert wird,
sind jedoch Länder wie Frankreich, deren UNIC vor 1959
eingerichtet wurde, von einer Kostenbeteiligung befreit.
15. Welches werden genau die Aufgaben von UNIC Bonn sein?
UNIC Bonn wird in erster Linie eine offizielle Vertretung der VN
in Deutschland sein. In dieser Funktion wird UNIC Bonn mit
offiziellen deutschen Stellen zusammenarbeiten und an das
VN-Sekretariat berichten. Zu den weiteren Aufgaben gehören:
Presse- und Medienarbeit, Unterhaltung einer Referenzbibliothek
sowie allgemeine Öffentlichkeitsarbeit sowie die Betreuung von
Besuchern von VN-Dienststellen.
16. Welche positiven Wirkungen erhofft sich die Bundesregierung von
einer Ansiedlung von UNIC Bonn?
Die Bundesregierung erhofft sich von der Ansiedlung eines UNIC
in Bonn eine unmittelbare und intensivere Unterrichtung des VN-
Sekretariats über die politische Meinungslage in Deutschland zu
VN-relevanten Themen, eine Verbesserung der
informationspolitischen Betreuung Deutschlands durch die VN und eine
Ergänzung der VN-politischen Öffentlichkeitsarbeit der DGVN.
Darüber hinaus wird durch die Einrichtung des UNIC Bonn auf
Initiative des VN-Generalsekretärs die gewachsene Bedeutung
Deutschlands für die VN dokumentiert.
17. Welche Form der Aufgabenverteilung zwischen UNIC und der
Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) stellt
sich die Bundesregierung vor?
In seiner Funktion als offizielle Vertretung der VN nimmt UNIC
Bonn ganz überwiegend einen Aufgabenbereich wahr, der sich
von dem der DGVN grundsätzlich unterscheidet. Im Bereich
Information und Öffentlichkeitsarbeit bestehen aufgrund der direkten
Anbindung von UNIC an das VN-Sekretariat und des damit
gewährleisteten raschen Informationsflusses gute Möglichkeiten zu
einer sinnvollen Ergänzung.
18. In welchen Bereichen erwartet das Auswärtige Amt von UNIC
qualitativ oder quantitativ bessere Leistungen als von der DGVN?
In seiner Hauptfunktion als offizielle Vertretung der VN wird das
UNIC eine Aufgabe wahrnehmen, die von der DGVN naturgemäß
nicht erfüllt werden kann. Darüber hinaus ist vom UNIC, wie in
der Antwort zu Frage 17 dargelegt, ein zügiger Informationsfluß
aus den VN zu erwarten, der auch den DGVN zugute kommen
wird.
19. In welchem Umfang erwartet die Bundesregierung eine
Einschränkung des Leistungsangebotes durch die DGVN?
Die Bundesregierung erwartet aus den genannten Gründen keine
Einschränkung des Leistungsangebots der DGVN.
20. Wird eine Doppelungen und Überschneidungen vermeidende
Aufgabenverteilung zwischen UNIC Bonn und DGVN im host country
agreement festgelegt?
Eine Doppelungen und Überschneidungen vermeidende
Aufgabenverteilung zwischen UNIC Bonn und DGVN wird im
Sitzstaatabkommen, das sich an ein Standardabkommen der VN
anlehnen wird, voraussichtlich nicht festgelegt. Die VN haben
jedoch im Verlauf der Gespräche über die Einrichtung des UNIC
Bonn stets betont, daß sie auf die Nähe zur und die
Zusammenarbeit mit der DGVN großen Wert legen. Ihrerseits hat auch die
DGVN großes Interesse an einer engen Kooperation mit dem
UNIC Bonn. Es ist in Aussicht genommen, daß DGVN und UNIC
Bonn untereinander eine Vereinbarung treffen, die unter
Berücksichtigung der jeweiligen Zuständigkeiten, Kapazitäten und
finanziellen Möglichkeiten ein Höchstmaß an fruchtbarer
Zusammenarbeit ermöglicht.
21. Werden Kostenfaktoren und Effizienzfragen bei der
Aufgabenverteilung zwischen UNIC und DGVN eine Rolle spielen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 17 und 20 verwiesen.
22. Kann davon ausgegangen werden, daß es im Interesse der
Bundesregierung liegt, wenn — nach Einrichtung eines UNIC in Bonn — von
der DGVN bisher von ihr aus Kapazitätsgründen nicht stets
ausreichend wahrgenommene wichtige Aufgaben insbesondere im
pädagogischen Bereich, in den neuen Bundesländern, in der
Bundeswehr, im Wirtschaftssektor stärker berücksichtigt werden können?
Es liegt durchaus im Interesse der Bundesregierung, daß die
DGVN Kapazitäten, die durch Einrichtung des UNIC Bonn
entlastet werden, stärker für wichtige Aufgaben auch in anderen
Bereichen einsetzt.]