BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Stellungnahme der Monopolkommission zur Tarifautonomie (G-SIG: 12012205)

Bewertung der Bindungswirkung von Tarifverträgen und des Zusammenschlusses der Tarifvertragsparteien in Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften durch die Monopolkommission, zusätzliche Erkenntnisse gegenüber dem Gutachten der Deregulierungskommission, Honorarkürzung wegen fehlender Beauftragung der Monopolkommission mit einer Stellungnahme zum Tarifvertragsrecht, Wahrung der Unabhängigkeit der Monopolkommission, Vorwurf eines Eingriffs in die Tarifautonomie

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

12.08.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/833025. 07. 94

Stellungnahme der Monopolkommission zur Tarifautonomie

der Abgeordneten Gerd Andres, Hans Büttner (Ingolstadt), Konrad Gilges, Günther Heyenn, Renate Jäger, Dr. Uwe Jens, Regina Kolbe, Ulrike Mascher, Adolf Ostertag, Manfred Reimann, Renate Rennebach, Ottmar Schreiner, Dr. Peter Struck, Hans-Eberhard Urbaniak, Barbara Weiler, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

In ihrem jüngsten Gutachten bewertet die Monopolkommission die derzeitigen Regelungen zur Tarifautonomie grundsätzlich negativ. Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll sie in ihrem Gutachten jedoch Stand und Entwicklung der Unternehmenskonzentration beurteilen und ggf. Änderungsvorschläge zum GWB aufzeigen.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie bewertet die Bundesregierung die im Gutachten der Monopolkommission unterschwellig enthaltene These, daß die Bindungswirkung von Tarifverträgen und der Zusammenschluß der Tarifvertragsparteien in Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften das eigentliche Problem der Monopolbildung darstellen?

2

Welche zusätzlichen Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus den Ausführungen der Monopolkommission zum Tarifvertragsrecht gewonnen angesichts der Tatsache, daß diese Fragestellung bereits im Gutachten der Deregulierungskommission abgehandelt wurde?

3

Trifft es zu, daß das Arbeitsrecht von vornherein nicht zum Anwendungsbereich des GWB gehörte und daher unter den Ausnahmetatbeständen nicht extra aufgeführt ist?

4

Teilt die Bundesregierung von daher die Auffassung, daß eine Stellungnahme zum Tarifvertragsrecht gar nicht zum Auftrag der Monopolkommission gehört?

5

Wurde die Arbeit der Monopolkommission auch für diesen Teil des Gutachtens vergütet, und ist die Bundesregierung ggf. bereit, das Honorar entsprechend zu kürzen?

6

Sieht die Bundesregierung die Unabhängigkeit der Monopolkommission noch gewahrt, und was wird sie gegen den Vorwurf unternehmen, hier handele es sich indirekt um einen Eingriff in die Tarifautonomie?

Bonn, den 22. Juli 1994

Gerd Andres Hans Büttner (Ingolstadt) Konrad Gilges Günther Heyenn Renate Jäger Dr. Uwe Jens Regina Kolbe Ulrike Mascher Adolf Ostertag Manfred Reimann Renate Rennebach Ottmar Schreiner Dr. Peter Struck Hans-Eberhard Urbaniak Barbara Weiler Hans-Ulrich Klose und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen