Sicherung von Gewerkschaftsrechten auf der Baustelle des Flughafens Berlin Brandenburg International
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Das größte und wichtigste Infrastrukturprojekt in der Region Berlin-Brandenburg, der Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI), ist ein Milliardenprojekt und wird mit Steuergeldern finanziert. Es wird daher von einem besonders großen öffentlichen Interesse begleitet. Auf der Baustelle arbeiten mehrere Hundert Bauarbeiter, die Anzahl steigt stetig.
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und andere Gewerkschaften beklagen, dass sie bei der Ausführung ihrer Kontroll- und Mitwirkungsrechte auf der Großbaustelle gehindert bzw. behindert werden. Das widerspricht den im Grundgesetz verankerten demokratischen Rechten. Bereits geführte Gespräche der Gewerkschaftsführung mit der Geschäftsführung der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS GmbH) brachten keine Verbesserung für die Gewerkschaftsvertreter.
Fragen und Antworten6
Welche Position vertritt die Bundesregierung, die mit 26 Prozent beteiligt ist, zu den Vorwürfen der IG BAU, dass ihr der ungehinderte Zugang zur BBI-Baustelle verwehrt wird?
Was wird die Bundesregierung als Gesellschafterin gegenüber der FBS-Geschäftsführung unternehmen, damit die Gewerkschaftsvertreter ihre demokratischen Rechte auf der BBI-Baustelle wahrnehmen, die Kolleginnen und Kollegen betreuen und entsprechende Vorortgespräche und Kontrollen durchführen können?
Innerhalb welcher Frist wird die Bundesregierung sich für die Beseitigung der Zugangshürden für Gewerkschaftsmitarbeiter zur Baustelle einsetzen?
Wie wird das Unternehmen gewährleisten, dass auf der Baustelle keine Schwarzarbeit geleistet werden wird und Lohndumping unterbunden wird?
Wie und durch wen wird kontrolliert, dass auf der Baustelle die Bezahlung nach Tariflöhnen erfolgt bzw. wenigstens Mindestlohn gezahlt wird?
Wie wird auf der Baustelle gewährleistet, dass die Arbeitschutzbestimmungen eingehalten werden, und durch wen wird das kontrolliert?
Die Fragen 1 bis 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Dem Bund ist im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Aufgabenwahrnehmung auch in seiner Funktion als Minderheitsgesellschafter der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) der in der Kleinen Anfrage unterstellte Sachverhalt nicht bekannt geworden. Die Bundesregierung wäre daher auf die Stellungnahme der BBI-Projektträgerin FBS angewiesen, die für die Sicherung ihres Grundeigentums und der sich darauf befindlichen BBI-Baustelle alleine verantwortlich ist.
Unabhängig davon wird auf die Antwort der Landesregierung Brandenburg auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 12. August 2008 (Landtagsdrucksache 4/6674) verwiesen.
Soweit Angelegenheiten des Arbeitsschutzes betroffen sind, weist die Landesregierung ergänzend darauf hin, dass auch die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Containers in unmittelbarer Nähe der Baustelle geschaffen wurden. Diese Unterkunft wird dann gemeinsam vom Landesamt für Arbeitsschutz in Brandenburg und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft genutzt werden. Dadurch wird dem Aufsichtsdienst eine ständige Präsenz vor Ort bereits zu Beginn der BBI-Hochbauphase ermöglicht.