Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Drucksache 11/2613
01.07.88
Sachgebiet 7
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brück, Bindig, Dr. Hauchler, Dr. Holtz,
Luuk, Dr. Niehuis, Schanz, Schluckebier, Toetemeyer, Kretkowski, Dr. Vogel
und der Fraktion der SPD
— Drucksache 11/2442 —
Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mit
Schreiben vom 30. Juni 1988 die Kleine Anfrage namens der
Bundesregierung wie folgt beantwortet:
1. Welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung der
Zusammenarbeit mit den Ländern der Dritten Welt im Rahmen der
Gesamtpolitik der Europäischen Gemeinschaft bei?
Die Beziehungen der Europäischen Gemeinschaft zu den Ländern
der Dritten Welt haben für die Politik der Bundesregierung und
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland einen hohen
Stellenwert. Die Bundesregierung setzt sich daher z. B. in den
wichtigen Bereichen des Handels und der entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit immer wieder für eine Verbesserung und
Intensivierung der Beziehungen zu den Ländern der Dritten Welt ein.
2. Was bedeutet die Schaffung des Binnenmarktes bis 1992 für diese
Zusammenarbeit?
Von der Vollendung des Binnenmarkts erwartet die
Bundesregierung erhebliche Wachstumsimpulse für die Volkswirtschaften der
EG-Staaten. Dies wird auch den Ländern der Dritten Welt neue
Absatzchancen für ihre Produkte auf dem einheitlichen EG-Markt
eröffnen. Die Bundesregierung wird sich wie bisher für einen
weitgehend freien Marktzugang der Entwicklungsländer generell
sowie im Rahmen der bestehenden Handels- und
Kooperationsabkommen einsetzen, damit diese Länder einen möglichst großen
Nutzen aus der Schaffung des europäischen Binnenmarkts ziehen
können. Dabei werden mögliche Anpassungsprobleme in
konstruktiver Zusammenarbeit zu lösen sein.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen
Parlamentes im Vertragsentwurf für eine Europäische Union, die
Entwicklungshilfe der Mitgliedstaaten der Europäischen
Gemeinschaft auf die Gemeinschaft übergehen zu lassen?
Eine schrittweise Vergemeinschaftung der Entwicklungspolitik
hängt von einer parallel laufenden stärkeren Harmonisierung der
Außen- und Außenwirtschaftspolitik ab, als deren Teil die
Entwicklungspolitik von vielen Mitgliedstaaten beg riffen wird.
4. Hält die Bundesregierung eine bessere Koordinierung der
Entwicklungspolitiken der Mitgliedstaaten mit der Gemeinschaft als erste
Stufe des Übergangs der Entwicklungspolitik insgesamt auf die
Gemeinschaft für geboten?
a) Wenn ja, was hat sie unternommen, um hier zu Fortschritten zu
kommen?
b) Wie tauschen die Mitgliedstaaten untereinander und gegenüber
der Kommission ihre Erfahrungen aus?
c) Welche Rolle spielt hier das Europäische Parlament?
Im Sinne einer realistischen Politik fördert die Bundesregierung
alle Aktivitäten, die zu einer möglichst engen Koordinierung der
Entwicklungspolitiken der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft
beitragen.
a) Die Bundesregierung hat aktiv an dem Zustandekommen der
Ratsentschließungen der Entwicklungsminister vom 5. Juni
1984 und vom 4. November 1985 zur Koordinierung der
Entwicklungspolitiken und -maßnahmen in der Gemeinschaft
beigetragen.
b) Nach den in Buchstabe a erwähnten Beschlüssen unterrichten
sich die Mitgliedstaaten und die Kommission regelmäßig über
die geplanten Hilfeaktionen. Die Länderreferenten und
Experten der Kommission und der Mitgliedstaaten tauschen ihre
Erfahrungen im Rahmen von informellen Kontakten und
formellen Abstimmungssitzungen aus.
Darüber hinaus findet eine Koordinierung vor Ort in den
Entwicklungsländern zwischen den Delegationen der Kommission
und den Vertretungen der Mitgliedstaaten statt. In
regelmäßigen Zeitabständen werden gemeinsame Entwicklungsberichte
erstellt.
c) Das Europäische Parlament hat sich wiederholt für
Maßnahmen zur Verbesserung der Koordinierung ausgesprochen, so
z. B. am 19. Februar 1987 in der „Entschließung zur
Koordinierung der Entwicklungshilfe".
5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die
Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft weltweit ausgerichtet sein muß?
a) Wenn ja, was hat sie unternommen, um diese Politik zu
verwirklichen?
b) Wie haben sich die Haushaltsansätze der Europäischen
Gemeinschaft für die Zusammenarbeit mit den nicht-
assoziierten Ländern in Asien und Lateinamerika seit 1983 entwickelt?
c) Was hat die Europäische Gemeinschaft zur Förderung des
Friedensprozesses in Zentralamerika unternommen?
d) Welche zentralamerikanischen Länder haben Hilfe der Europäi
-
schen Gemeinschaft in welcher Höhe erhalten?
Ja, sie ist bereits weltweit ausgerichtet.
a) Die Bundesregierung ist für dieses Ziel gegenüber den übrigen
Mitgliedstaaten und der EG-Kommission eingetreten und hat
entsprechende Vorschläge der EG-Kommission im Rat
unterstützt.
b) Die Haushaltsansätze der EG haben sich im Kapitel 93 -
Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern in Lateinamerika und
Asien - wie folgt entwickelt (1983 bis 1987 Istergebnisse, 1988
Haushaltssoll; VE = Verpflichtungsermächtigungen, ZE =
Zahlungsermächtiqungen in Mio. ECU):
1983 1984 1985 1986
VE ZE VE ZE VE ZE VE ZE
240,8 36,4 270,0 109,1 173,1 159,6 290,1 183,5
1987 1988
VE ZE VE ZE
389,0 179,4 318,5 269,1
c) Die 1981 begonnenen Bemühungen der Europäischen
Gemeinschaft um eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit
Mittelamerika führten 1984 zu der ersten Außenministerkonferenz
der EG, der zentralamerikanischen Staaten und der Contadora-
Gruppe. Der damit eingeleitete politische Dialog mit dem Ziel
der Unterstützung der Friedensbemühungen in der Region
mündete in ein Kooperationsabkommen, das 1985
unterzeichnet wurde und am 1. März 1987 in Kraft trat. In ihm erklärt sich
die Gemeinschaft bereit, die wirtschaftlichen Beziehungen
auszubauen und die finanzielle Hilfe vor allem für regionale
Vorhaben wesentlich zu erhöhen. Mit dem Gemischten Ausschuß,
der einmal jährlich tagen so ll , wird ein regelmäßiger
Konsultationsmechanismus geschaffen. Der politische Dialog wurde in
Form jährlicher Ministerkonferenzen fortgeführt. Die letzte
dieser Konferenzen fand unter dem Titel San José IV vom
29. Februar bis 3. März 1988 in Hamburg statt. Die Staaten
Zentralamerikas und der Contadora-Gruppe bestätigten, daß
die Zusammenarbeit mit der EG den Friedensprozeß in
Zentralamerika gefördert hat. Sowohl diese politische Unterstützung
wie auch die begleitende wirtschaft liche Zusammenarbeit ist
von den zentralamerikanischen Regierungen wiederholt
gewürdigt worden.
d) Gesamtbeträge nach Ländern
Mio. ECU
Land 1983 1984 1985 1986 1987 1 )
Costa Rica 0,740 0,270 13,936 0,699 0,304
El Salvador 2,420 4,280 9,212 5,790 19,727
Guatemala 1,720 2,100 1,395 15,974 9,871
Honduras 14,476 3,350 4,508 15,870 3,489
Nicaragua 15,230 10,780 20,878 21,810 21,420
Panama 0,240 - - 0,310 0,114
Insgesamt I 2 ) 34,826 20,780 49,929 60,453 54,925
Regionale
Maßnahmen 3,520 20,300 23,483 5,329 27,302
Insgesamt II 2) 38,346 41,080 73,412 65,782 82,227
1) Vorläufige Schätzwerte
2) Dem Kooperationsabkommen EWG/Lateinamerika angehörende Länder
Insgesamt I: ohne regionale Hilfen
Insgesamt II: mit regionalen Hilfen
Quelle : EG-Kommission
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sowohl die EG
-
Agrarpolitik, die EG-Wirtschaftspolitik und insbesondere die EG
Außenhandelspolitik oft der EG-Entwicklungspolitik
zuwiderlaufen?
7. Was hat die Bundesregierung unternommen, um in der
Europäischen Gemeinschaft zu einem besseren Zusammenhang der
Gesamtpolitik gegenüber den Ländern der Dritten Welt zu
kommen?
Es trifft zu, daß zwischen verschiedenen Politikbereichen
Zielkonflikte auftreten können. In einem dynamischen, mit
Strukturwandel einhergehenden Wachstumsprozeß treten solche Konflikte in
geringerem Maße auf als in einem gesamtwirtschaftlich
stagnierenden Umfeld. Die Verbesserung des multilateralen
gesamtwirtschaftlichen Umfeldes ist deshalb ein wesentliches Ziel der
GATT-Uruguay-Runde, insbesondere auch für den Bereich der
Agrarerzeugnisse.
In der EG-Wirtschaftspolitik und EG-Außenhandelspolitik
verfolgt die Bundesregierung Ziele, die nicht im Widerspruch zur EG-
Entwicklungspolitik stehen. Eine marktwirtschaftlich orientierte
Stabilitäts- und Wachstumspolitik und eine liberale
Handelspolitik bieten für die Entwicklungsländer die besten Voraussetzungen
zur Intensivierung des Handelsaustauschs und der
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit der EG. Die vielfältigen
handelspolitischen Präferenzen für verschiedene Gruppen von
Entwicklungsländern sind ein wirkungsvoller Beitrag zur wirtschaftlichen
Entwicklung dieser Länder.
8. Ist die EG-Nahrungsmittelhilfe nach Auffassung der
Bundesregierung in erster Linie ein entwicklungspolitisches Instrument oder
aber ein Instrument zum Abbau der Agrarüberschüsse der
Gemeinschaft?
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 3972/86 des Rates vom 22.
Dezember 1986 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung
(Nahrungsmittelhilfe-Rahmenverordnung) wurde die EG-
Nahrungsmittelhilfe in einen entwicklungspolitischen Gesamtrahmen
gestellt. Von der EG-Kommission wird in diesem Zusammenhang
darauf hingewiesen, daß die Nahrungsmittelhilfe heute nach
streng entwicklungspolitischen Gesichtspunkten verwaltet wird.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen, die vom
Deutschen Bundestag in mehreren Beschlüssen erhobene Forderung
durchzusetzen, die für die Nahrungsmittelhilfe erforderlichen
Produkte grundsätzlich in Entwicklungsländern zu kaufen?
10. Was hat die Bundesregierung getan, um diese Forderung
durchzusetzen?
Mit der in der Antwort zu Frage 8 erwähnten EG-
Nahrungsmittelhilfe-Rahmenverordnung wurde insbesondere auf Drängen der
Bundesregierung der Rahmen dafür geschaffen, daß
Nahrungsmittel über die bis dahin möglichen Ausnahmefälle der
Dringlichkeit oder Nichtverfügbarkeit der benötigten Produkte auf dem
Gemeinschaftsmarkt hinaus in den Entwicklungsländern
beschafft werden können.
Eine Regelung, die die Beschaffung von Produkten für die
Nahrungsmittelhilfe in Entwicklungsländern zum Grundsatz erhebt,
ist nicht durchsetzbar.
11. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Kriterien für die
Nahrungsmittelhilfeberechtigung der Entwicklungsländer noch
zutreffen, und was hat die Bundesregierung getan, um mit dazu
beizutragen, daß diese Kriterien besser auf die Bedürfnisse der
einzelnen Entwicklungsländer zugeschnitten werden?
Die in Anlehnung an die Richtlinien des
Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen in der EG-Nahrungsmittelhilfe
-
Rahmenverordnung festgelegten Kriterien für die Gewährung von
Nahrungsmittelhilfe haben sich bewährt und sollen weiterhin zur
Anwendung gelangen.
Es handelt sich insbesondere um folgende Kriterien:
den grundlegenden Nahrungsmittelbedarf,
das Pro-Kopf-Einkommen und das Vorhandensein besonders
bedürftiger Bevölkerungsschichten,
die Zahlungsbilanzlage und
die wirtschaftliche und soziale Wirkung sowie die Kosten der
vorgeschlagenen Maßnahmen.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Qualität der
Durchführung der Beschaffung und Lagerung, des Transpo rts
sowie der Verteilung von EG-Nahrungsmittelhilfegütern?
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2200/87 der Kommission vom
8. Juli 1987 über allgemeine Durchführungsbestimmungen für die
Bereitstellung und Lieferung von Waren im Rahmen der
Nahrungsmittelhilfe der Gemeinschaft (sog. Bereitstellungs-
Verordnung) wurden die Voraussetzungen für eine Verbesserung der
Qualität in den in dieser Frage genannten Bereichen geschaffen.
Eine Beurteilung kann erst in den kommenden Jahren erfolgen,
wenn ausreichend Erfahrungen mit der neuen Bereitstellungs-
Verordnung gesammelt worden sind.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung die von der EG eingeführten
„Ablösemaßnahmen" (Finanzzuschüsse für die Besei tigung
regionaler Versorgungsengpässe anstatt nicht mehr notwendiger
Nahrungsmittelhilfe)?
Die von der EG 1984 eingeführten Maßnahmen zur Ablösung der
Nahrungsmittelhilfelieferungen im Bereich der Ernährung gibt
der EG die Flexibilität, in Zeiten ausreichender eigener
Versorgung mit Nahrungsmitteln oder parallel zu anderen Bemühungen
zur Steigerung der Ernährungssicherheit mit Finanzzuschüssen
den Selbstversorgungsgrad bei Nahrungsmitteln, z. B. durch die
Lieferung von Betriebsmitteln, Agrarkreditmaßnahmen,
Lagerhaltungsmaßnahmen u. a. zu erhöhen.
Die Bundesregierung hält dieses Instrument für
entwicklungspolitisch äußerst wichtig.
14. Trifft es zu, daß der Protektionismus der Europäischen
Gemeinschaft im Handel mit den Ländern der Dritten Welt trotz des
Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und des
Allgemeinen Systems der Zollpräferenzen (APS) nach wie vor sehr groß ist?
Es trifft zu, daß der Protektionismus weltweit — auch der EG — im
schwieriger gewordenen weltwirtschaftlichen Umfeld der 80er
Jahre zugenommen hat. Die Umkehr dieses Trends ist eines der
wesentlichen Anliegen der Uruguay-Runde.
15. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung im Ministerrat ein zu
den Vorschlägen der Kommission zu den GATT-Verhandlungen,
und wie ist insbesondere ihre Posi tion zum Subventionsabbau im
Weltagrarhandel?
Die Bundesregierung hat an der Formulierung der bisher
vorgelegten Vorschläge der EG in den Verhandlungen der neuen
GATT-Runde intensiv mitgewirkt. Sie begrüßt es, daß die EG mit
zahlreichen Verhandlungsinitiativen auch in schwierigen
Bereichen (beispielsweise Landwirtschaft, tropische Produkte,
Streitschlichtung, Dienstleistungen, Schutz geistigen Eigentums) eine
aktive und konstruktive Rolle einnimmt. Die Bundesregierung
erkennt die Problematik der Subventionierung von Agrarexporten
vieler Industrieländer als wesentliche Ursache für bestehende
Verzerrungen der Weltagrarmärkte an. Es ist wesentliches Ziel
der Uruguay-Runde, hier Abhilfe zu schaffen. Die Europäische
Gemeinschaft hat durch die Beschlüsse des Europäischen Rates
vom 13. Februar 1988 über die Agrarstabilisatoren bereits einen
Schritt in diese Richtung unternommen.
16. Welche Vorstellung hat die Bundesregierung im Rahmen der EG,
um das strukturelle Problem sinkender Rohstoffpreise zu
bekämpfen, und welche Maßnahmen unterstützt sie zur Anwendung des
gemeinsamen Rohstoffonds?
Die Erhöhung von Rohstoffpreisen gegen den Markttrend sieht
die Bundesregierung nicht als gangbaren Weg an. Die
Erfahrungen mit dem Zinnabkommen belegen diese Auffassung. Sinnvoll
erscheint lediglich die Stabilisierung der Preise um den
langfristigen Markttrend, wie sie in den Abkommen über Kakao und
Kautschuk angestrebt werden. Im übrigen sind die Preise für die
meisten Rohstoffe in den letzten 18 Monaten erheblich gestiegen.
Die EG finanziert im Rahmen des Lomé-Abkommens das
STABEX-System zur Stabilisierung der Erlöse aus der Ausfuhr aus
AKP-Ländern sowie für die am wenigsten entwickelten Nicht-
AKP-Länder das System zum Ausgleich von
Ausfuhrerlösschwankungen dieser Grundstoffe.
17. Fördert die EG auch weiterhin Projekte, die dazu beitragen, daß
sich das Angebot an Rohstoffen pflanzlicher Art, wie z. B. Kaffee,
Baumwolle, Palmöl oder Tee, weiter vermehrt und dadurch der
Druck auf die Preise für diese Produkte auf dem Weltmarkt
verstärkt wird?
Die Gemeinschaft unterstützt — speziell bei der Zusammenarbeit
mit den AKP-Staaten — schwerpunktmäßig die ländliche
Entwicklung mit dem Ziel der Schaffung einer größeren
Nahrungsmittelautonomie und Ernährungssicherheit. Jedoch werden auch die
Diversifizierung und der Aufbau marktorientierter oder
exportfähiger Produkte gefördert. Soweit in diesem Rahmen der Anbau
von Kaffee, Baumwolle, Palmöl oder Tee mitfinanziert wird,
handelt es sich in der Regel entweder um Maßnahmen zur
Qualitätsverbesserung, Produktivitätssteigerung durch Sanierung bereits
vorhandener Pflanzungen oder aber um den Aufbau einer
Produktion für den Inlandsverbrauch. Dadurch wird die Entstehung
eines zusätzlichen Drucks auf die Weltmarktpreise für diese
Produkte eingegrenzt.
18. Welche Konzeption hat die Bundesregierung im Rahmen der EG
-
Politik zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit den
Entwicklungsländern Asiens und Lateinamerikas (nicht-assoziierte Länder)
in der Entschuldungspolitik sowie in der Förderung der
Handelsbeziehungen mit der EG?
Die Bundesrepublik Deutschland hat aktiv mitgewirkt am
Abschluß der nicht-präferentiellen Handels- bzw.
Kooperationsabkommen mit zehn Ländern in Asien und Lateinamerika sowie
mit ASEAN, dem Andenpakt und Zentralamerika. Die
Abkommen streben eine engere Zusammenarbeit auf den Gebieten
Handelspolitik, wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklungskooperation an. Auf institutionalisierten Treffen werden aktuelle
Fragen zu diesen Themenbereichen erörtert; außerdem findet ein
regelmäßiger Meinungsaustausch zu internationalen Fragen statt.
Ein Kooperationsabkommen mit dem Kooperationsrat der
arabischen Golfstaaten (GCC) ist noch nicht in Kraft getreten.
Im Bereich der Verschuldung ergreift die Bundesregierung
Fallzu-Fall-Hilfe. Eine EG-bezogene Entschuldungskonzeption,
bezogen auf Asien oder Lateinamerika, gibt es nicht. Es gibt zwar
Abstimmungen der Bundesregierung — u. a. auch mit EG-Partnern
— im Rahmen der mit Schuldenerleichterungen befaßten Gremien,
etwa dem Pariser Club; doch geschieht das von Land zu Land,
nicht über die EG oder als EG-Aktion.
19. Beabsichtigt die Bundesregierung, in der EG darauf hinzuwirken,
daß den Empfängerländern die Schulden erlassen werden, die
durch die Gewährung von Sonderdarlehen aus dem Europäischen
Entwicklungsfonds entstanden sind?
Nein. Multilaterale Einrichtungen müssen nach bestehendem
internationalen Konsens prompt bedient werden (Grund: Erhalt
der Leistungsfähigkeit, Erhalt des Kredits der multilateralen
Einrichtungen an den Kapitalmärkten).
20. Wie beabsichtigt die Bundesregierung in der EG darauf
hinzuwirken, damit der Umweltschutz bei zukünftigen EG-
Entwicklungshilfeprojekten stärker berücksichtigt wird, als es in der
Vergangenheit der Fall war?
Der Rat der EG hat sich mehrfach, zuletzt durch eine
Entschließung am 9. November 1987, für eine verstärkte Einbeziehung der
Umweltdimension in die Zusammenarbeit der Gemeinschaft mit
Entwicklungsländern ausgesprochen. Die Bundesregierung steht
voll hinter den Empfehlungen des Rates, umweltbezogene
Entwicklungsprogramme in sektorübergreifende Umwelt- und
Ressourcenschutzstrategien der Entwicklungsländer einzupassen
und diese beim Aufbau ihrer personellen und institutionellen
Kapazitäten zur Formulierung und Umsetzung einer
eigenständigen Umweltpolitik zu unterstützen.
Diese Zielsetzung enthält auch das vom Rat verabschiedete Vierte
Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft für den
Umweltschutz (1987 bis 1992).
Im Rahmen des Europäischen Umweltjahres fand im Januar 1988
in Dakar (Senegal) mit Beteiligung der Bundesregierung eine
Euro-Afrikanische Ministerkonferenz über Umwelt und
Entwicklung statt, bei der Empfehlungen erarbeitet wurden, wie Umwelt-
und Ressourcenschutz in die wirtschaftliche und soziale
Entwicklung wirksamer einbezogen werden kann.
Bei den Vorbereitungen der Verhandlungen über das Vierte AKP-
EWG-Abkommen wird die Bundesregierung darauf hinwirken,
daß darin Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung von
Entwicklungsvorhaben ausdrücklich verankert werden.
21. Wie beurteilt die Bundesregierung die von der EG initiierten
Maßnahmen zur Verminderung der Bodenerosion in
Entwicklungsländern, und ist die Bundesregierung bereit, durch Kofinanzierung
Maßnahmen zu unterstützen, welche die zunehmende Verwüstung
und Versteppung der Länder der Dritten Welt aufhalten?
Fördermaßnahmen der Gemeinschaft zur Verminderung der
Bodenerosion in Entwicklungsländern sind Gegenstand
zahlreicher Programme und Vorhaben vor allem in den Bereichen
ländliche Entwicklung, Aufforstung und Desertifikationsbekämpfung.
Sie werden im Rahmen der nationalen Richtprogramme sowie der
Regionalprogramme der EG insbesondere seit der Entschließung
des Rates der Europäischen Gemeinschaften zum Schutz der
natürlichen Ressourcen und Kampf gegen die Desertifikation in
Afrika vom 17. April 1986 verstärkt unterstützt.
Unterlagen, die eine generelle Beurteilung der bisher mit EG-
Unterstützung durchgeführten Erosionsschutzmaßnahmen
ermöglichen würden, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, von der EG
geförderte Maßnahmen und Vorhaben des Erosionsschutzes durch
Kofinanzierung zu unterstützen, soweit geeignete Vorhaben oder
Programme identifiziert werden und die betroffenen
Entwicklungsländer dies im Rahmen der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit beantragen.
22. Was hat die Bundesregierung getan, damit weitere Mittel für EG
-
Programme zur Vermeidung des Abholzens oder Rodens von
Wäldern bereitgestellt werden, und wieweit unterstützt die
Bundesregierung Maßnahmen der EG, statt Brennholz alternative
Brennstoffe für den alltäglichen Bedarf der Menschen in der Dritten Welt
bereitzustellen?
Eine Reihe von Richtprogrammen, die die Gemeinschaft mit den
AKP-Ländern über die Verwendung der von der Gemeinschaft
zur Verfügung gestellten Mittel ausgehandelt hat, sieht
Maßnahmen zur Walderhaltung und Wiederaufforstung vor. Im Rahmen
der vorgesehenen Beratungsverfahren für den Abschluß der
Richtprogramme hat die Bundesregierung die Bereitstellung von
Mitteln für diese Zwecke unterstützt. Bei der Vorbereitung der
Verhandlungen über ein 4. AKP-EWG-Abkommen hat sich die
Bundesregierung darüber hinaus für eine stärkere
Berücksichtigung von Maßnahmen zur Tropenwalderhaltung außerhalb der
Trockengebiete eingesetzt. Die Bundesregierung befürwortet
Projekte zur Förderung der Verwendung alternativer Brennstoffe im
Rahmen der vorgeschriebenen Abstimmungsverfahren. In der
deutschen Entwicklungspolitik wird das Ziel der
Brennholzeinsparung weniger über die Bereitstellung alternativer Brennstoffe
als durch die Entwicklung und Verbreitung brennholzsparender
Herde angestrebt. Auch solche von der EG-Kommission
vorgeschlagene Projekte werden von der Bundesregierung unterstützt.
23. Wie wird die Bundesregierung ihren Einfluß geltend machen, daß
in der Fortschreibung des Lomé III-Abkommens auch die
ökonomische Schlüsselrolle der Frau anerkannt und somit in die
entsprechenden Kapitel des Abkommens integ riert wird (z. B. ländliche
Entwicklung, Handel, Industrie)?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, daß die Rolle der Frau
nicht nur im soziokulturellen Kapitel (Titel VIII der Lomé III-
Konvention) behandelt wird, sondern in allen Sektorkapiteln, wie
z. B. Landwirtschaft, Fischerei, Handel und Indust rie. Dadurch soll
die Frau in ihrer wichtigen Rolle als Produzentin und
Familienernährer anerkannt werden.
24. Wird die Bundesregierung dafür eintreten, daß die Erfahrungen im
Bereich „Women in Development" auf EG-Ebene publiziert und
damit Interessierten zugänglich gemacht werden?
Ja.
25. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß im Haushalt
Mittel für „Women in Development" besonders ausgewiesen
werden?
Die stärkere Förderung von Frauenbelangen in der
Entwicklungszusammenarbeit wird am besten dadurch erreicht, daß die
Interessen von Frauen in allen Projekten und Programmen
berücksichtigt werden. Ziel ist es, nachteilige Auswirkungen von Vorhaben
auf Frauen zu vermeiden und vorgefundene Benachteiligungen
durch gezielte Fördermaßnahmen abzubauen. Der Umsetzung
dieses von der Bundesregierung in ihrer bilateralen
Zusammenarbeit und in multilateralen Gremien vertretenen integrativen
Ansatzes kommt für die breitenwirksame Berücksichtigung von
Frauenbelangen größere Bedeutung zu als der Ausweisung von
Sondermitteln.]