Gesundheitliche Folgekosten des Straßenverkehrs
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN
Der Bundesminister für Verkehr hat mit Schreiben vom 20. Oktober 1988, — StV 10/00.02.13/23 Vm 88 II — die Kleine Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Fragen und Antworten21
Wie viele Unfälle haben sich jeweils auf Bundesautobahnen sowie auf allen anderen Verkehrsstraßen mit Lkw, Pkw oder Krädern in den Jahren 1986 bzw. 1987 ereignet?
Bei wie vielen Unfällen kam es zu einem Personenschaden?
Wie viele Personen wurden verletzt?
Die Gesamtzahl der Unfälle mit Personen- und Sachschaden von mehr als 3 000 DM bei einem der Beteiligten, gegliedert nach Bundesautobahnen sowie allen übrigen Straßen, ist aus der in der Tabelle aufgeführten Zeile 1 zu ersehen; die Anzahl der daran beteiligten Lkw, Pkw sowie Kräder ist in den Zeilen 2 bis 4 angegeben.
Tabelle: Unfälle, Unfallbeteiligte und Unfallfolgen auf Bundesautobahnen (BAB) und übrige Straßen in den Jahren 1986 und 1987
BAB 1986 übrige Straßen BAB 1987 übrige Straßen
1. Unfälle mit Personenschaden und schwerem Sachschaden 49 904 550 264 52 413 534 443 dabei beteiligte
2. Krafträder/-roller 1 399 31 142 1 263 26 111
3. Pkw 81 658 823 770 85 885 821 144
4. Güterverkehrsfahrzeuge 13 626 53 135 14 555 53 389
BAB 1986 übrige Straßen BAB 1987 übrige Straßen
5. Unfälle mit Personenschaden 17 206 324 715 17 979 307 540
6. dabei Getötete 763 8 185 694 7 273
7. Schwerverletzte 6 324 111 538 6 292 102 337
8. Leichtverletzte 20 170 305 185 21 326 294 667
9. Verunglückte 27 257 424 908 28 312 404 277
Es ist zu berücksichtigen, daß auf den Bundesautobahnen 27,3 % des Verkehrs abluft.
Wie viele Unfälle haben sich jeweils bei welcher Geschwindigkeit ereignet?
Es liegen keine Erkenntnisse vor, da die gefahrenen Geschwindigkeiten von der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik nicht erfaßt werden.
Wie viele Personen wurden dabei bei welcher Geschwindigkeit innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften getötet?
Es liegen keine Erkenntnisse vor, da die gefahrenen Geschwindigkeiten von der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik nicht erfaßt werden.
Wie viele Personen, die nicht in der Statistik der Getöteten enthalten sind, starben an den Folgen der Verletzungen?
Im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen finden zur Zeit Forschungsarbeiten zu dieser Frage statt, deren Ergebnisse aber noch nicht vorliegen.
Wie viele Personen wurden dabei bei welcher Geschwindigkeit innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften verletzt?
Auf die Antwort zu Fragen 1.3 und 1.4 wird verwiesen.
Wie viele Personen mußten stationär versorgt werden?
Wie viele Personen brauchten nicht stationär versorgt zu werden?
Die Zahl der stationär versorgten Personen entspricht der Zahl der Schwerverletzten (Tabelle, Zeile 7). Bei den Leichtverletzten (Tabelle, Zeile 8) handelt es sich um ambulant, d. h. nicht stationär versorgte Unfallverletzte.
Wie viele Personen, die stationär versorgt werden mußten, waren jeweils wie lange in stationärer Behandlung?
Hierüber liegen keine allgemeinen Erkenntnisse vor, da die Informationen der Krankenhäuser nicht mit Unfalldaten verknüpft werden.
Wie viele Personen wurden ausschließlich ambulant behandelt?
Siehe Antwort zu den Fragen 2.1 und 2.2.
Wie viele Personen mußten stationär bzw. ambulant behandelt werden, und wie hoch war jeweils die Geschwindigkeit der Unfallfahrzeuge?
Siehe Antwort zu den Fragen 1.3, 1.4 und 1.6.
Wie hoch beliefen sich die Behandlungskosten bei den Verunglückten, die stationär versorgt werden mußten/müssen, und wie hoch war jeweils die Geschwindigkeit der Unfallfahrzeuge?
Die Behandlungskosten der Schwerverletzten (für die medizinische und berufliche Rehabilitation) betrugen durchschnittlich — je Person im Jahr 1986 rund 7 900 DM, 1987 rund 8 200 DM, — insgesamt im Jahr 1986 rund 930 Mio. DM, 1987 rund 890 Mio. DM.
Angaben zur Geschwindigkeit der Unfallfahrzeuge liegen nicht vor.
Wie hoch waren/sind diese Kosten anteilig an den Gesamtausgaben der GKV?
Es ist nicht möglich, die unter 3.1 genannten Behandlungskosten zu den Gesamtangaben der GKV in Beziehung zu setzen, weil sie nicht allein von der GKV, sondern auch von den gesetzlichen Unfallversicherungen bzw. der Kraftfahrtversicherung (Haftpflicht- und Unfallversicherung) getragen werden. Wie groß dieser Anteil ist, ist nicht bekannt.
Wie hoch waren/sind die Kosten bei ambulanter Behandlung bei welcher Geschwindigkeit der Unfallfahrzeuge?
Die Kosten der ambulanten Behandlung von Leichtverletzten betrugen — je Person im Jahr 1986 im Mittel rund 370 DM, 1987 rund 380 DM, — insgesamt im Jahr 1986 rund 45 Mio. DM, 1987 rund 40 Mio. DM.
Angaben zur Geschwindigkeit der Unfallfahrzeuge liegen nicht vor.
Wie hoch waren/sind die Kosten anteilig an den Gesamtausgaben der GKV?
Siehe Antwort zu Frage 3.2.
Wie hoch waren/sind die Folgekosten für Verletzte, die Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen mußten?
Diese Kosten werden nicht gesondert erfaßt, so daß entsprechende statistische Angaben nicht gemacht werden können.
Wie hoch waren/sind die abzuschätzenden Folgekosten der Verletzten durch Berentung, durch Invalidität, durch Erwerbsunfähigkeit?
Eine Aussage hierzu ist wegen Fehlens entsprechender Datengrundlagen nicht möglich.
Wie hoch waren/sind die volkswirtschaftlichen Folgekosten durch den Ausfall der Versicherten aus dem Erwerbsleben?
Bei der Schätzung dieses Ressourcenausfalls wird - unabhängig von der tatsächlichen Stellung im Erwerbsleben und Beruf und der rechtlichen und sozialen Stellung der verletzten Personen - das durchschnittliche Volkseinkommen je Kopf zugrunde gelegt.
Die volkswirtschaftlichen Folgekosten - definiert als Ressourcenausfall infolge der Arbeitsunfähigkeit und Invalidität von schweroder leichtverletzten Personen - in den vergangenen zwei Jahren wurden geschätzt auf — 1986 insgesamt 5,2 Mrd. DM, — 1987 insgesamt 4,9 Mrd. DM.
Wie hoch sind die Schmerzensgeldzahlungen, die die Haftpflichtversicherer infolge von Unfällen zahlen mußten, die durch überhöhte bzw. nicht angepaßte Geschwindigkeit entstanden sind?
Das Schmerzensgeld richtet sich nach § 847 BGB, wonach u. a. im Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit eine „billige Entschädigung in Geld" verlangt werden kann.
Ein direkter Bezug zwischen der Höhe des Schmerzensgeldes und Unfällen, die durch überhöhte bzw. nicht angepaßte Geschwindigkeit entstanden sind, läßt sich der Rechtsprechung nicht entnehmen.
Wie hoch sind die Kosten, die außerhalb der GKV und der Privatversicherungen entstanden, nämlich die Behandlungskosten, die durch die GKV bei der jeweiligen Haftpflichtversicherung des Verursachers gegenüber den „unschuldigen" Unfallopfern ,,eingetrieben" wurden?
Nach Auskunft des HUK-Verbands haben die gesetzlichen Krankenversicherer in den letzten Jahren durchschnittlich 700 Mio. DM im Regreßwege gegenüber den Kraftfahrzeughaftpflichtversicherern der Schädiger geltend gemacht.