Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Drucksache 11/4040
21.02.89
Sachgebiet 233
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Müntefering, Conradi, Großmann, Jahn
(Marburg), Menzel, Dr. Niese, Oesinghaus, Dr. Osswald, Reschke, Schanz, Scherrer,
Weiermann, Dr. Böhme (Unna), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
— Drucksache 11/ 3451 —
Mitverantwortung des Bundes für den Wohnungsbau
Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
hat mit Schreiben vom 20. Februar 1989 die Kleine Anfrage
namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung
Die vorliegenden ersten Daten der Volkszählung '87 bestätigen,
daß der Wohnungsbestand in der Bundesrepublik Deutschland in
den vergangenen zwei Jahrzehnten immer umfangreicher und
besser geworden ist. Während die Bevölkerung seit 1970 nur um
0,7 Prozent zugenommen hat, ist die Zahl der Wohnungen seit
1968 um 33,7 Prozent gestiegen; das ist ein Nettozugang um
6,6 Mio. auf 26,3 Mio. Wohnungen. Die durchschnittliche
Wohnfläche pro Person ist um die Hälfte auf gut 35 m 2 gewachsen.
Gleichzeitig ist die Wohneigentumsquote kontinuierlich größer
geworden. Bereits 1983 verfügte die Hälfte der Arbeiterhaushalte
über Haus- und Grundbesitz.
Vor allem in wirtschaftsstarken Ballungsräumen hat sich die
Wohnungsmarktlage in den letzten zwei Jahren merklich gewandelt.
Die Fragesteller erwecken den Eindruck, als sei diese aktuelle
Situation schon seit langem allgemein zu beobachten. Dies ist
falsch. Noch vor zwei Jahren gab es — im Ausmaß in der
Öffentlichkeit freilich häufig überschätzte — Wohnungsleerstände,
sinkende Immobilienpreise, z. T. sogar sinkende Neuvertragsmieten.
Damals beherrschten noch Schlagworte wie „Wohnungshalden"
oder „Werteverfall" die wohnungspolitische Diskussion.
Bis vor kurzem konnten auch solche Wohnungssuchende ver
-
gleichsweise leicht im Wohnungsbestand unterkommen, die
üblicherweise Schwierigkeiten haben, als Mieter akzeptiert zu
werden. Gleichzeitig ist der Mietenanstieg wesentlich langsamer
verlaufen als noch zu Beginn der 80er Jahre. Im Jahre 1987 wurde
mit 1,8 Prozent der niedrigste Zuwachs seit Einführung des
Mietenindexes registriert. Die Bevölkerung konnte sich bei
steigenden Einkommen zunehmend größere und besser ausgestattete
Wohnungen leisten.
Die Wohnungspolitik der Bundesregierung mit der wirksamen
sozialen Absicherung, die bereits in der Antwort auf die Große
Anfrage „Für eine soziale Wohnungs- und Städtebaupolitik"
(Drucksache 11/2606) ausführlich dargelegt wurde, hat sich
bewährt. Die aktuellen Wohnungsmarktanspannungen auf
Teilmärkten sind auf den verstärkten Anstieg der Nachfrage nach
Miet- und Eigentümerwohnungen in den beiden letzten Jahren
zurückzuführen. Neugründungen von Haushalten durch
geburtenstarke Jahrgänge, ein rasch anschwellender Zustrom von
Aussiedlern und vor allem eine wachsende Wohnkaufkraft durch die
kräftig gestiegenen verfügbaren Einkommen - und zwar auch
nach Abzug der Preissteigerungen einschließlich des
Mietenanstiegs - sind wesentliche Ursachen hierfür.
Mittlerweile sind nicht nur die Wohnungsleerstände abgebaut,
sondern nach Jahren außergewöhnlicher Mietpreisstabilität
zeigen die Wohnungsmieten jetzt wieder eine unverkennbare
Aufwärtsentwicklung, vor allem in wirtschaftsstarken
Ballungsräumen. Steigende Wohnkosten bleiben freilich überwiegend
tragbar, weil der Einkommensanstieg auch bei breiten Schichten der
Bevölkerung ein beachtliches Ausmaß erreicht hat. Deshalb
verbietet es sich, die gegenwärtige Wohnungsmarktlage - wie in der
Anfrage unterstellt - mit dem Schlagwort „Wohnungsnot" zu
kennzeichnen.
Die Anbieter reagieren bereits. Der Anstieg der
Baugenehmigungen - um 12,3 Prozent im Jahre 1988 - reicht allerdings noch nicht
aus, die regionalen Engpässe gerade im Bereich des
Mietwohnungsbaus zu beseitigen. In der Breite kann die Nachfrage aber
auf Dauer nur über ein zusätzliches, nachfragegerechtes Angebot
privater Investoren gedeckt werden. Staatliche Programme mit
einem Volumen von 10 Mrd. DM pro Jahr, wie sie vom Deutschen
Mieterbund, den Gewerkschaften und der Fraktion DIE GRÜNEN
gefordert werden, sind nicht finanzierbar; sie sind für Staat und
Gesamtwirtschaft ein zu teurer und sozial ungerechter Weg.
Bereits 1988 sind 180 000 von 220 000 Wohnungen ohne direkte
Förderung im sozialen Wohnungsbau errichtet worden. Das
freifinanzierte Neubauangebot wird weite r zunehmen, da sich die
Überzeugung langfristig günstiger Nachfrageperspektiven auch
im Mietwohnungsbereich in der Breite durchsetzt. Dies zu
verdeutlichen, ist eines der wesentlichen Anliegen des
wohnungspolitischen Dialogs, den der Bundesbauminister in diesen Wochen
und Monaten intensiviert. Experten rechnen für 1990 bereits mit
einem Fertigstellungsvolumen von über 280 000 Wohnungen.
In kurzfristiger Sicht belastet die aktuelle
Wohnungsmarktsituation insbesondere diejenigen, die von der verstärkten
Nachfragekonkurrenz um freien Wohnraum betroffen sind:
- die einkommensschwachen Haushalte, bei denen teilweise die
individuelle Einkommensentwicklung nicht mit der Steigerung
der Wohnkosten Schritt hält,
- Menschen, die der besonderen Hilfe des Staates bedürfen, wie
z. B. junge und kinderreiche Familien, Aussiedler und
Zuwanderer, sowie sonstige Gruppen mit spezifischen Problemen
beim Zugang zum Wohnungsmarkt.
Die Hilfe bei der Bewältigung entsprechender Probleme obliegt in
erster Linie den Ländern und Gemeinden, die hierfür ihre
wohnungspolitischen Instrumente und Mittel einzusetzen haben. Für
Haushalte mit dringendem Wohnungsbedarf müssen
insbesondere die vorhandenen Belegungsrechte im Bestand genutzt
werden. Soweit diese Belegungsrechte als nicht ausreichend
angesehen werden, sollten entsprechend der jeweiligen Situation in
Städten und Gemeinden auslaufende Belegungsbindungen
vertraglich gesichert und zusätzliche Belegungsrechte erworben
werden. Auch die Förderung des sozialen Wohnungsbaus gehört
zu den originären Aufgaben der Länder. Der Bund kann zu diesen
Länderaufgaben nur Finanzhilfen nach Artikel 104 a Abs. 4 GG
nach Maßgabe seiner Finanzkraft gewähren.
Die Kritik der Fragesteller an der Wohnungspolitik des Bundes in
diesem Zusammenhang ist unberechtigt. Sie verschweigt neben
der verfassungsmäßigen Zuständigkeitsabgrenzung vor allem die
Rolle der Länder, die in den letzten Jahren ihre Mittel für den
sozialen Wohnungsbau um einen größeren Betrag zurückgeführt
haben als der Bund. So sah z. B. das
Wohnungsbauförderungsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg statt über 4 000
Mietwohnungen im Jahre 1982 im vergangenen Jahr nur noch
den Bau von 400 Mietwohnungen vor. Dieses Verhalten steht im
Widerspruch zur Feststellung der Bundesregierung in ihrem
sogenannten Instrumentenbericht vom 1. Juni 1982, wonach den
Ländern - auch wegen der Zuflüsse aus Zinserhöhungen, vorzeitigen
Darlehensrückzahlungen und Fehlbelegungsabgaben - eine
erhöhte Verantwortung bei der Lösung von
Wohnungsversorgungsproblemen zugewachsen ist (Drucksache 9/1708, S. 61). Allein bei
den vorzeitigen Mittelrückflüssen aus früheren
Bundesfinanzhilfen, die den Ländern zusätzlich zu ihren Rückflüssen verbleiben,
handelt es sich um rund 250 Mio. DM im Jahr.
Um so beachtlicher ist das finanzielle Engagement des Bundes im
Jahre 1989
- Für den sozialen Wohnungsbau einschließlich des Aussiedler
-
Sonderprogramms werden den Ländern Finanzhilfen mit
einem Gesamtvolumen von 1,05 Mrd. DM zur Verfügung
gestellt.
- Das 1986 erheblich ausgebaute Wohngeld, das von Bund und
Ländern gemeinsam getragen wird, wird auch 1989 ein
Volumen von rd. 3,7 Mrd. DM erreichen. Es erweist sich immer mehr
als treffsicheres Instrument der sozialen Sicherung des
Wohnens. Seine große Bedeutung zeigt sich insbesondere bei
steigendem Mietniveau .
Drucksache 11/4040 Deutscher Bundestag — 11. WahlperiodE
Für die Bundesregierung gibt es keine Veranlassung, das
wohnungspolitische Konzept grundlegend zu ändern. Vielmehr gilt
es, dauerhaft und verläßlich günstige Rahmenbedingungen zu
schaffen und situationsgerechte aktuelle Akzente zu setzen. Für
diese Strategie, an der die Bundesregierung festhält, ist die
Aufstockung der Bundesmittel im sozialen Wohnungsbau um 750
Millionen DM für das Programmjahr 1989 ein überzeugendes
Beispiel.
1. Was tut die Bundesregierung, um die Wohnungsprobleme der
Familien — junge, kinderreiche, Alleinerziehende, Alte — und die
der Studenten zu lösen, die zum Teil seit Jahren eine
bedarfsgerechte und finanzierbare Wohnung suchen?
Wie in der Vorbemerkung zur Zuständigkeit und
Mitverantwortung des Bundes ausgeführt, trägt der Bund durch Schaffung
angemessener und verläßlicher Rahmenbedingungen für private
Investoren im Wohnungsbau als wichtigste Voraussetzung für
eine gute Wohnungsversorgung breiter Bevölkerungsschichten
bei. Auch im Interesse von einkommensschwächeren Haushalten
erzielt eine die Marktkräfte stärkende Wohnungspolitik ein
höheres Angebot an Wohnungen als ein interventionistischer Ansatz,
der Wohnungspolitik mit staatlicher Reglementierung und
Förderpolitik gleichsetzt. Auch die Erfahrung in anderen Ländern
zeigt, daß sich der Staat damit überfordern würde.
Die Bundesregierung stützt die Privatinitiative durch vielfältige
Förderinstrumente. Mit der Neuregelung der steuerlichen
Eigentumsförderung in der vergangenen Legislaturpe riode wurde die
Eigentumsförderung intensiviert und familienfreundlicher
ausgestaltet. Die weitere Aufstockung des Baukindergeldes im Rahmen
der Steuerreform 1990 verbessert zusätzlich gerade für Familien
mit Kindern die Voraussetzungen, Wohneigentum zu erwerben.
Darüber hinaus beteiligt sich der Bund in dem in der
Vorbemerkung dargelegten Ausmaß mit Finanzhilfen an der direkten
Wohnungsbauförderung der Länder, die den genannten Gruppen
zugute kommt.
Hauptinstrument zur sozialen Absicherung der
Wohnungsversorgung ist das Wohngeld, das zuletzt durch die 6. Wohngeldnovelle
zum 1. Januar 1986 verbessert wurde. Weil das Wohngeld
einkommensabhängig ausgestaltet ist, erleichtert es den
einkommensschwächeren Haushalten, bedarfsgerechten Wohnraum zu
finanzieren. Wie die nachstehende Tabelle über die
Wohngeldleistungen im Dezember 1987 verdeutlicht, werden gerade die in der
Frage angesprochenen Gruppen durch das Wohngeld begünstigt.
Haushaltstyp Anzahl der durchschnittliches
Wohngeld- monatliches
empfänger Wohngeld
Familien ab 2 Kindern
und Alleinerziehende 607 974 195 DM
Rentner 695 211 111 DM
Studenten 41 878 168 DM
Bei der letztgenannten Gruppe ist zu berücksichtigen, daß der
Wohnbedarf der Studenten in der Regel durch Leistungen nach
dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gedeckt wird und nur
in Ausnahmefällen ein Wohngeldanspruch besteht.
2. Was tut die Bundesregierung, um die Wohnungsprobleme von
Soldaten und anderen Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu
lösen, die beruflich örtlich gebunden sind und keine
bedarfsgerechten finanzierbaren Wohnungen finden?
Die Bundesregierung wird sich — neben dem sozialen
Wohnungsbau — auch weiterhin im Rahmen der Wohnungsfürsorge des
Bundes für eine ausreichende Wohnraumversorgung von Soldaten
und anderen Bundesbediensteten einsetzen. Neben der Familien
-
Keimförderung werden daher vor allem in Ballungsgebieten
erhebliche Anstrengungen unternommen, um auslaufende oder
ausgelaufene Wohnungsbelegungsrechte zu verlängern oder zu
erneuern sowie neue Belegungsbindungen anzukaufen. In Orten
mit einem besonders hohen Wohnungsbedarf des Bundes werden
in Einzelfällen auch neue Mietwohnungen gefördert. So wird der
Bund in diesem Jahr in einigen Bedarfsschwerpunkten
zusätzliche Neubaumaßnahmen fördern. Im Bundeshaushalt für das
Jahr 1989 ist eine Anhebung des Verpflichtungsrahmens von
bisher 15 Mio. DM auf insgesamt 41 Mio. DM vorgesehen. Im
übrigen kann auch das Wohngeld von Soldaten und anderen
Bundesbediensteten in Anspruch genommen werden.
3. Was tut die Bundesregierung, um die Wohnungsprobleme der
deutschen Aussiedler und Übersiedler aus ost- und südosteuropäischen
Ländern und aus der DDR, die 1988 gekommen sind und die bis
1992 kommen werden, zu lösen?
Hierbei ist zwischen der vorläufigen Unterbringung und der
dauerhaften Versorgung mit Wohnraum zu unterscheiden.
Die vorläufige Unterbringung der Aussiedler und Zuwanderer ist
Aufgabe der Länder, die dies zum Teil den Gemeinden
übertragen haben. Der Bund unterstützt die Länder und Gemeinden bei
der vorläufigen Unterbringung durch folgende flankierende
Maßnahmen:
- Der Bund ist bereit, den Ländern und Gemeinden geeignete
bundeseigene Liegenschaften zur vorläufigen Unterbringung
von Aussiedlern und Übersiedlern mietfrei zur Verfügung zu
stellen. Hierzu sind den Ländern Übersichten über
bundeseigene Liegenschaften sowie über Liegenschaften der
deutschen Bundesbahn und Bundespost, die hierfür geeignet
erscheinen, zugeleitet worden.
— Die Bundesregierung hat den Gemeinden ermöglicht, das bis
1990 befristete Gemeindeprogramm der Kreditanstalt für
Wiederaufbau auch zur Finanzierung von investiven Maßnahmen
zur vorläufigen Unterbringung von Aussiedlern und
Übersiedlern in Anspruch zu nehmen. Für diesen Zweck werden
besonders günstige Konditionen für die Inanspruchnahme der Mittel
eingeräumt.
— Es entlastet die Länder und Gemeinden, daß im Rahmen des
verstärkten sozialen Wohnungsbaus mit Finanzhilfen des
Bundes geförderte Wohnungen zunächst — dichter belegt — zur
vorübergehenden Unterbringung einer größeren Zahl von
Aussiedlern und erst später als normale Familienwohnungen zur
endgültigen Unterbringung genutzt werden können.
Zur dauerhaften Versorgung von Aussiedlern mit Wohnraum
gewährt der Bund den originär zuständigen Ländern Finanzhilfen
zur Förderung des Aussiedlerwohnungsbaus. Für das Jahr 1989
werden den Ländern dafür Zuschüsse in Höhe von 750 Mio. DM
zur Verfügung gestellt. Zusammen mit den Landesmitteln in
gleicher Höhe stehen damit insgesamt 1,5 Mrd. DM für den
Aussiedlerwohnungsbau bereit.
Bei einem durchschnittlichen Förderaufwand von 25 000 DM je
Wohnung (Bundesanteil), der im Einzelfall sowohl überschritten
wie auch unterschritten werden kann, sollen mit diesen Mitteln im
Jahre 1989 rd. 30 000 zusätzliche Wohnungen geschaffen werden.
Damit sollen namentlich kinderreiche und junge Familien so
vordringlich wie möglich mit Wohnraum versorgt werden. Die
Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum kann sowohl durch
Neubau, als auch durch Um- und Ausbau sowie die Erweiterung
bestehender Gebäude gefördert werden. Auch eine mittelbare
Förderung ist möglich.
Mit einer Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes wird den
Ländern die Möglichkeit einer vereinbarten Förderung
eingeräumt. Durch dieses neue, flexible Förderinstrument können auch
im Rahmen der Aussiedler-Wohnungsbauförderung kürzere und
weniger intensive Mietpreis- und Belegungsbindungen
vereinbart und zugleich eine Verringerung der Förderbeträge pro
Wohnung erreicht werden. Bei der Bewilligung der Mittel aus
dem Aussiedlerwohnungsbauprogramm an die Bauherren muß
allerdings eine Belegungsbindung zugunsten von Aussiedlern für
die Dauer von mindestens sieben Jahren festgelegt werden.
Für 1990 hat der Bund bereits seine grundsätzliche Bereitschaft
erklärt, einen Verpflichtungsrahmen in Höhe von 375 Mio. DM für
weitere 15 000 Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Im Frühjahr
1989 wird die Bundesregierung unter Berücksichtigung des
weiteren Zuzugs von Aussiedlern entscheiden, in welchem Umfang
den Ländern darüber hinaus für 1990 zusätzliche Finanzhilfen für
einen flexiblen und wirksamen sozialen Wohnungsbau angeboten
werden.
4. Was tut die Bundesregierung, um die Wohnungsprobleme der
Asylsuchenden und der Asylanten in unserem Lande zu lösen?
Die vorläufige Unterbringung von Ausländern, über deren
Asylantrag noch nicht entschieden ist, erfolgt nach § 23 Abs. 1
Asylverfahrensgesetz in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften.
Nach Abschluß des Asylverfahrens können Asylberechtigte und
Ausländer, die auch nach negativem Ausgang des Asylverfahrens
aus rechtlichen, politischen oder humanitären Gründen nicht
abgeschoben werden und die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,
Wohngeld erhalten oder eine Wohnung im sozialen
Wohnungsbau beziehen. Diese Gruppe der Ausländer genießt insoweit die
gleichen Rechte wie Deutsche.
5. Wie hoch muß nach den Überlegungen der Bundesregierung der
Wohnungsneubau in den Jahren 1989 bis 1992 sein, um die drin
-
gendsten Wohnungsprobleme beseitigen zu können, und wie viele
dieser neuen Wohnungen werden voraussichtlich außerhalb des
öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus — frei finanziert —
1989 bzw. in den folgenden Jahren tatsächlich gebaut werden, und
wie begründet die Bundesregierung diese Einschätzung?
6. Welche Aufgabe kommt demnach dem öffentlich geförderten
Wohnungsbau in den nächsten Jahren zu und was wird der Bund dazu
beitragen, daß die nötige Zahl von Sozialwohnungen — als
Mietwohnungen und Eigenheime — in den Jahren 1989 bis 1992 gebaut
werden kann?
Die bereits eingetretene Belebung der Bautätigkeit wird nach
Einschätzung von Experten 1990 wieder zu einem
Fertigstellungsvolumen von über 280 000 Wohnungen führen. Sozialer
Wohnungsbau ist heute nicht mehr Angebotspolitik auf breiter Linie.
Die Eigentumsförderung dient als gezielte Ergänzung der
steuerlichen Förderung, die Förderung des Mietwohnungsbaus ist
begrenzt auf solche Wohnungssuchende, die besondere
Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden, und auch aus dem
Bestand belegungsgebundener Wohnungen nicht versorgt
werden können. Die Fehlbelegungsabgabe trägt dort, wo sie erhoben
wird, dazu bei, Fehlbelegungen abzubauen und dem sozialen
Wohnungsbau zusätzliche Mittel zuzuführen.
7. Wie viele Wohnungen werden 1989 weniger gefördert werden
können, wenn — wie vorgesehen — im Bundeshaushalt 1989 die Mit
tel für den Eigenheimbau (Aufwendungsdarlehen) um 150
Millionen DM Verpflichtungsermächtigung gegenüber 1988 reduziert
werden?
Die Auswirkungen auf den Neubau hängen davon ab, in welchem
Umfang die originär zuständigen Bundesländer Mittel für den
sozialen Wohnungsbau bereitstellen. Die Programmeldungen der
Länder für das Jahr 1989 liegen z. Z. noch nicht vor.
8. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die
Mieterhöhungen in vielen Städten und Gemeinden, und wie beurteilt sie
diese als Indikator für den Wohnungsmarkt?
Der Mietenindex liefert aktuelle und repräsentative Angaben
über die Mietenentwicklung im Bundesdurchschnitt. Im
Jahresdurchschnitt 1988 erhöhte sich der Mietenindex um 2,5 Prozent
gegenüber dem Vorjahr. Der Mietenindex bildet die durchschnitt
liche Mietenentwicklung ab. In den Index gehen sowohl
unveränderte Mieten, Mietanpassungen in laufenden Verträgen wie auch
Mietanhebungen bei Mieterwechsel ein. Er ist insofern
bestandsorientiert. Allerdings zeichnet sich die in der Vorbemerkung
ausführlich dargelegte Veränderung der Wohnungsmarktsituation im
Laufe des Jahres 1988 in einem Anstieg der monatlichen
Steigerungsraten von 2,0 Prozent im Januar 1988 auf 3,5 Prozent im
Dezember 1988 ab.
Weitere Hinweise über die aktuelle Mietenentwicklung geben die
— allerdings nicht repräsentativen — Erhebungen des Rings
Deutscher Makler (RDM) über die Mieten bei Wiedervermietung
freigewordener Wohnungen und bei Erstvermietung von
Neubauwohnungen. Danach lagen im ersten Quartal 1988 in Großstädten
die Mieten bei Wiedervermietung und Erstvermietung um 4 bis 6
Prozent höher als im Jahr zuvor.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung Feststellungen aus Wissenschaft
und Praxis, daß die Mieten bei Neuvermietung in verschiedenen
Großstädten um 10 bis 50 % über den aktuellen
Mietpreisspiegelwerten bzw. ortsüblichen Vergleichsmieten liegen; wie beurteilt sie
die Auswirkungen auf künftige Vergleichsmieten und notwendige
Wohngeldzahlungen?
Es trifft zu, daß die Neuvertragsmieten in der Regel über den
Mieten vergleichbarer Wohnungen in bestehenden
Mietverhältnissen liegen. Diese Beobachtung ist nicht neu. Nach einer
Untersuchung der GEWOS im Auftrag des Bundesbauministeriums sind
im Einzelfall die Mietanhebungen bei einem Mieterwechsel rund
doppelt so hoch wie die Mietanpassungen in laufenden
Mietverträgen. Nach dieser Untersuchung geht jeweils etwa die Hälfte
des insgesamt beobachteten Mietanstiegs auf Mieterhöhungen in
laufenden Verträgen und auf Mietanpassungen bei
Mieterwechsel zurück.
Es trifft allerdings nicht zu, daß Neuvertragsmieten die
Mietspiegelwerte weit übersteigen. Nach einer anderen Untersuchung
über das Verhalten p rivater Einzelvermieter orientieren sich die
Neuvertragsmieten zwar üblicherweise am oberen Spektrum der
Mietspiegelwerte, ein deutliches Überschreiten der Mietspiegel
ist jedoch nicht üblich. Soweit die Höchstbeträge für Miete und
Belastung nicht überschritten werden, führen steigende Mieten
unter sonst gleichen Bedingungen zu höheren
Wohngeldzahlungen.
10. Wann war der Bundesbauminister zuletzt in München oder
Frankfurt oder Köln oder vergleichbaren Städten, beim Deutschen
Städtetag oder beim Deutschen Mieterbund, um sich vor Ort über
die tatsächliche Wohnungssituation zu informieren, und welche
Situation hat er dort vorgefunden bzw. welche Probleme wurden
ihm dort vorgetragen?
Dem Bundesbauminister ist an einem umfassenden
Erfahrungsaustausch zwischen Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft
auf allen Ebenen gelegen, und er hat über Einzelinformationen
hinaus auch ständigen fachlichen Kontakt mit Vertretern aus
Politik, interessierten Unternehmens- und Verbandskreisen sowie
der Wissenschaft. Der Bundesbauminister informiert sich
regelmäßig in Städten und Gemeinden über wohnungspolitische
Fragen. Vor Ort hat er die gleiche Situation vorgefunden wie jeder
andere aufgeschlossene Beobachter auch.
11. Wann wird die Bundesregierung ein neues, sozial orientiertes
wohnungspolitisches Konzept vorlegen?
Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.]