Senkung des Krankenversicherungsbeitrags durch die Anhebung des Bundeszuschusses
der Abgeordneten Birgitt Bender, Alexander Bonde, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, Kerstin Andreae, Dr. Thea Dückert, Markus Kurth, Christine Scheel, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Rahmen ihres Konjunkturpakets beabsichtigt die Bundesregierung den paritätisch finanzierten Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Wirkung ab dem 1. Juli 2009 um 0,6 Prozentpunkte zu senken. Dazu will sie den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds für das Jahr 2009 um 3 Mrd. Euro und für das Jahr 2010 um 6 Mrd. Euro erhöhen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Findet die Anhebung des Bundeszuschusses zusätzlich zu der für die nächsten Jahre ohnehin vorgesehenen Steigerung des Zuschusses statt oder ist die Anhebung auf die Jahre 2009 und 2010 beschränkt, so dass der Bundeszuschuss im Jahr 2011 wieder entsprechend der Regelungen im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) abgesenkt werden müsste?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung die Rechtsverordnung über den neuen Beitragssatz zu erlassen?
Wird bei der Vorbereitung der Rechtsverordnung über den neuen Beitragssatz der Schätzerkreis der GKV beteiligt?
Falls nein, weshalb nicht?
Wird bei der Festsetzung des neuen Beitragssatzes berücksichtigt, dass der Schätzerkreis bei seiner Sitzung im Dezember 2008 seine ursprüngliche Einnahmenprognose für den Gesundheitsfonds für das Jahr 2009 aufgrund der Auswirkungen des Konjunktureinbruchs auf den Arbeitsmarkt um 440 Mio. Euro gesenkt hat?
Falls nein, weshalb nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass die Entlastung der Versicherten durch die Beitragssatzabsenkung dadurch wieder aufgehoben wird, dass sich Krankenkassen bereits im laufenden Jahr gezwungen sehen könnten, Zusatzbeiträge zu verlangen?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass die Entlastung der Versicherten durch die Beitragssatzabsenkung dadurch wieder aufgehoben wird, dass ab dem Jahr 2010 durch die Absenkung der Deckungsquote des Gesundheitsfonds für die Ausgaben der Krankenkassen bis auf 95 Prozent flächendeckend Zusatzbeiträge erforderlich werden könnten?