Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/1759
16. Wahlperiode 06. 06. 2006
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 1. Juni 2006
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Heike Hänsel,
Katrin Kunert, weiterer Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/1563 –
Die zukünftige Rolle des Bundeswehrstützpunkts Termes (Usbekistan)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit 2002 unterhält die Bundeswehr in Termes (Usbekistan) einen
Lufttransportstützpunkt für die in Afghanistan eingesetzten Soldaten. Der Flughafen in
Termez wird auch von anderen NATO-Staaten als Transportstützpunkt genutzt.
Durch die anstehende Ausweitung der ISAF-Mission auf ganz Afghanistan, die
Integration von bislang im Rahmen der Operation Enduring Freedom
eingesetzten militärischen Einheiten in die NATO-Kommandostruktur in
Afghanistan sowie die Übernahme der Führung des Regionalkommandos Nord mit
Hauptquartier in Mazaar-e-Sharif verändert sich auch die strategische
Bedeutung des Stützpunkts in Termez.
Obwohl der Europäische Rat am 17. November 2005 aufgrund des brutalen
Vorgehens usbekischer Sicherheitskräfte gegen Aufständische und
Demonstranten in Andischan im Mai 2005 mit mehreren Hundert Toten Sanktionen
gegen Usbekistan beschlossen hat, die ein Verbot der technischen und
finanziellen Unterstützung militärischer Aktivitäten Usbekistans einschließen (EU-
Ratsdokumente 10910/05 und 13294/05), vereinbarten das Bundesministerium
der Verteidigung (BMVg) und das usbekische Verteidigungsministerium einen
Monat später die Verlängerung der Überflug- und Nutzungsrechte um ein
weiteres Jahr. Außerdem wurden Investitionen in die Infrastruktur in
Millionenhöhe zugesagt, die u. a. von der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit
(GTZ) koordiniert werden sollen.
Im April 2006 sagte der ehemalige britische Botschafter in Usbekistan, Craig
Murray, vor einem Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments aus,
dass die Bundesregierung auch geheimdienstlich mit der usbekischen
Regierung zusammengearbeitet und von den unter Folter herausgepressten
Informationen von Gefangenen profitiert habe (vgl. SZ vom 21. April 2006).
Der Verbleib der Bundeswehr in Termes lässt vermuten, dass von der
Bundesregierung eine Beteiligung Deutschlands am „Krieg gegen den Terrorismus“
als für so wichtig erachtet wird, dass die Beachtung von EU-Sanktionen und
die Einhaltung der Menschenrechte in Usbekistan dahinter zurücktreten.
1. Wie verträgt sich die Unterhaltung des „Einsatzgeschwaders Termez“ in
einem Land wie Usbekistan mit der Menschenrechtspolitik der
Bundesregierung?
Die Nutzung des Flughafens Termez dient der Unterstützung des Einsatzes der
International Security Assistance Force (ISAF) zur Stabilisierung und zum
Wiederaufbau Afghanistans und hat keinen Einfluss auf die Menschenrechtspolitik
der Bundesregierung. Die in Usbekistan tätigen Menschenrechtsorganisationen
haben die weitere Nutzung des Flughafens Termez sogar ausdrücklich begrüßt,
da dies den kontinuierlichen Dialog mit Usbekistan fördert.
2. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Erfordernisse von
militärischen Einsätzen der NATO politisch von größerer Bedeutung sind
für Deutschland als Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union und die
menschenrechtspolitischen Grundsätze der Bundesregierung?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Die Bundesregierung trägt die Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union
gegenüber Usbekistan ohne Einschränkung mit. Die menschenrechtspolitischen
Grundsätze der Bundesregierung werden durch die Nutzung des Flughafens
Termez nicht beeinträchtigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, das der Ausbau des Flughafens
in Termez ein falsches Signal an die usbekische Regierung ist und es daher
ratsam wäre, von einem Ausbau des Flughafens Termez Abstand zu
nehmen, bis sich die innenpolitische Lage verbessert hat, z. B. im Fergana Tal,
sowie die allgemeine Wahrung der Bürger- und Menschenrechte
gewährleistet werden kann?
Der Ausbau der Infrastruktur des Flughafens Termez dient den Erfordernissen
des dort stationierten deutschen Einsatzgeschwaders. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. In wie weit hat die Existenz des Bundeswehrstützpunktes Termes die
Reaktion der Bundesregierung auf das Vorgehen der usbekischen Regierung
gegen Demonstranten in Andischan im Mai 2005 beeinflusst?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
5. Welche Rolle spielten nach Kenntnis der Bundesregierung die Proteste der
USA gegen die Menschenrechtspolitik der Usbekistans beim Abzug der
US-Streitkräfte aus Usbekistan?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, welche Motive der Regierung
Usbekistans zu der Forderung nach Abzug der US-Streitkräfte aus Usbekistan
geführt haben.
6. Wurde und wird die Infrastruktur des Lufttransportstützpunkts in Termes
auch Einheiten zur Verfügung gestellt, die im Rahmen der Operation
Enduring Freedom in Afghanistan eingesetzt werden?
Und wenn ja, wann und welchen Staaten?
Der Lufttransportstützpunkt Termez wurde zur Unterstützung des ISAF-
Einsatzes eingerichtet. Das mit Usbekistan dazu abgeschlossene
Regierungsabkommen (siehe Frage 27) bezieht sich dementsprechend eindeutig auf die
Unterstützung der bei ISAF eingesetzten Truppenteile. Die zwischen Deutschland und
Usbekistan getroffenen Vereinbarungen können im Rahmen des hierfür
abgeschlossenen Erstreckungsabkommens auf andere an ISAF beteiligte Nationen
ausgedehnt werden. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass
andere Nationen den Lufttransportstützpunkt für Einheiten im Rahmen des
OEF-Mandats genutzt haben.
7. Welche Aufgaben erfüllt der Stützpunkt in Termes für die Sicherstellung
des Nachschubs für die NATO Truppen in Afghanistan?
Der Lufttransportstützpunkt Termez dient vor allem der gesicherten
Personalrotation des deutschen ISAF-Kontingents und anderer ISAF-Teilnehmerstaaten.
Dazu erfolgt der Transport mit Airbus A-310 von und nach Deutschland auf
einen sicheren Flugplatz außerhalb Afghanistans. Der Weitertransport erfolgt
mit geschützten Transall C-160 oder ebenfalls geschützten Hubschraubern
CH-53 GS nach Afghanistan. In geringerem Umfang dient Termez ebenfalls
dem Materialtransport.
8. Aus welchen Gründen ist der Ausbau des Flughafens in Termes notwendig
für die ISAF-Mission?
Ein Ausbau des Flughafens in Termez durch die Bundeswehr erfolgt nicht. Die
Bundeswehr hat Maßnahmen zur Nutzbarmachung bestimmter Teile des
Flughafengeländes für das deutsche ISAF-Kontingent durchgeführt. Die
Bundeswehr beabsichtigt auch weiterhin, Infrastrukturmaßnahmen zur Erfüllung ihrer
Aufgaben in Termez durchzuführen. Diese dienen vorrangig der Verbesserung
der Flugsicherheit für eigene Luftfahrzeuge, der medizinischen Versorgung und
der weiteren Verbesserung der Unterbringung (Transitunterkunft seit 2002 in
Zelten).
9. Welche Streitkräfte anderer NATO-Staaten haben Termes im Jahr 2005 im
Rahmen welches Mandats für welche Zwecke genutzt?
Der Lufttransportstützpunkt Termez wurde 2005 von folgenden NATO-Staaten
im Rahmen des ISAF-Mandats genutzt:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Frankreich, Griechenland,
Großbritannien, Italien, Island, Kanada, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande,
Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakische Republik, Spanien,
Tschechische Republik, Türkei, Ungarn sowie Vereinigte Staaten von Amerika.
10. Mit welchen NATO-Staaten wurden Vereinbarungen über die Mitnutzung
des Flughafens Termes getroffen, und welche Form der Entschädigung
(finanziell oder durch Gegenleistungen) wurde darin vereinbart?
NATO-Partner (ISAF-Truppensteller) beteiligen sich an den deutschen
Investitionskosten in Termez nur insoweit, wie sie auf vertraglicher Grundlage als
„Erstreckungspartner“ die Infrastruktur in Termez tatsächlich nutzen. Die
diesbezüglichen bilateralen Vereinbarungen mit dem Bundesministerium der
Verteidigung enthalten für diese Partner die Verpflichtung, sich durch Entrichtung von
flugzeugtypabhängigen Pauschalgebühren an den deutschen Investitionskosten
zu beteiligen.
Mit den Verteidigungsministerien folgender NATO-Staaten wurden bisher
Mitnutzungsvereinbarungen für den Flugplatz Termez, Usbekistan geschlossen:
2003: Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Portugal, Spanien,
Niederlande;
2004: Schweden, Belgien;
2005: Norwegen, Dänemark.
11. Wie viele militärische Transportflüge der Luftwaffe erfolgten von und
nach Termes seit 2002 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In der nachfolgenden Tabelle sind die militärischen Transportflüge der
Luftwaffe nach Jahren aufgelistet. Hierbei sind sowohl die Flüge des Airbus A-310
und der C-160 Transall von Deutschland nach Termez und zurück als auch die
Flüge der C-160 Transall von Termez nach Afghanistan und zurück aufgeführt.
Stand: 22. Mai 2006
12. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung beim Ausbau des
Flughafens Termes?
Der Flugplatz Termez wird durch die Bundeswehr nicht ausgebaut (siehe auch
Antwort zu Frage 8). Zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und
dem Verteidigungsministerium der Republik Usbekistan wurden am 29. März
2006 Maßnahmen mit einer Kostenobergrenze von 8 Mio. Euro vereinbart, die
ausschließlich der Verbesserung der Infrastruktur auf dem Flughafen Termez zur
Erfüllung der Aufgaben der Bundeswehr im Rahmen des ISAF-Einsatzes in
Afghanistan dienen (siehe auch Antwort zu Frage 25).
13. In welchem Umfang soll das in Termes stationierte
Bundeswehrkontingent bis 2008 vergrößert oder verkleinert werden?
Mit der bis Ende 2006 geplanten Verlegung der zukünftig in Mazaar-e-Sharif
stationierten Hubschrauber wird sich das dauerhaft in Termez stationierte deutsche
Kontingent zunächst um ca. 100 Soldaten verringern. Eine weitere Verringerung
des dauerhaft stationierten Personals könnte mit einer Verlegung der C-160
einhergehen. Unverändert wird in Termez die Abfertigung des Airbus A-310, die
erforderliche Transitunterbringung und eine medizinische
Versorgungseinrichtung erhalten bleiben.
Jahr A-310 C-160 C-160
Termez – AFG
2002 24 6 78
2003 108 28 357
2004 95 26 315
2005 94 32 312
2006 39 13 117
14. Wie viele Evakuierungseinsätze und Weiterflüge von verletzten Personen
erfolgten von Termes aus (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die in der nachfolgenden Tabelle unter „Anzahl von Patienten“ angegebenen
Zahlen beinhalten alle über Termez aus gesundheitlichen Gründen repatriierten
Patienten. Es sind hier sowohl Repatriierungen mit regelmäßig verkehrenden
Luftfahrzeugen als auch mit gesonderten Flügen zur „Medizinischen
Evakuierung“ (MEDEVAC) berücksichtigt. Die Zahlen beinhalten Verwundete,
Verletzte und Erkrankte. In den Zahlen sind auch Angehörige anderer NATO-
Nationen und zivile Patienten enthalten. Die Zahlen „MEDEVAC-Einsätze“
beinhalten MEDEVAC-Einsätze mit A-310 und CL-601 von Deutschland nach
Termez und zurück, sowie Einsätze, die von Termez aus nach Afghanistan oder
von Orten in Afghanistan nach Termez mit C-160 und CH-53 GS geflogen
wurden.
Stand: 22. Mai 2006
15. Welchen Handlungsbedarf aus Gründen der Planungssicherheit angesichts
der geplanten Fortführung der ISAF-Mission sieht die Bundesregierung
aufgrund der instabilen innenpolitischen Lage in Usbekistan und der
usbekischen Menschenrechtspolitik für die Suche nach einem neuen Standort?
16. Welche alternativen Stützpunkte stehen für die Bundeswehr unter
Wahrung ihrer Einsatzaufgaben zur Verfügung, und welche Rolle spielt dabei
der Ausbau des Flughafens in Mazaar-e-Sharif für die Aufgabenerfüllung
der Bundeswehr in Afghanistan?
Der Aufbau einer leistungsfähigen „Forward Support Base“ in Mazaar-e-Sharif
als logistische Drehscheibe für die Nordregion entspricht den NATO-
Planungen. Mit der durch Deutschland geplanten Stationierung der Hubschrauber in
Mazaar-e-Sharif werden die Flugzeiten in der Nordregion verkürzt und in
Verbindung mit der leistungsfähigen Sanitätseinrichtung insbesondere die
Versorgung Verwundeter, Verletzter sowie Erkrankter verbessert. Die ebenfalls
beabsichtigte Verlegung der C-160 Transall erhält die einheitliche Führung
der Lufttransportmittel und trägt ebenfalls zur Verkürzung der Flugzeiten bei.
Hinsichtlich der Landemöglichkeiten mit Airbus A-310 steht im Bedarfsfall
als Ausweichflugplatz Duschanbe (Tadschikistan) als Alternative zu Termez
außerhalb Afghanistans zur Verfügung.
17. Welche Kosten veranschlagt die Bundesregierung für den Ausbau des
Flughafens in Mazaar-e-Sharif, und von wie vielen Starts und Landungen
von Bundeswehrflugzeugen dort geht die Bundesregierung aus?
Der Ausbau des Flughafens einschließlich Start- und Landebahn in Mazaar-e-
Sharif liegt nicht in Verantwortung der Bundeswehr, sondern wird durch die
NATO in Verbindung mit dem Transportministerium Afghanistans realisiert
werden.
Jahr Anzahl von Patienten MEDEVAC-Einsätze
2002 83 (davon 73 DEU) 7
2003 148 (davon 128 DEU) 15
2004 118 (davon 97 DEU) 12
2005 137 (davon 102 DEU) 38
2006 53 (davon 43 DEU) 13
Für den Ausbau von Flugbetriebsflächen sowie der Wartungsbereiche C-160 und
CH-53 GS zur Nutzung durch die Bundeswehr auf dem Flughafen in Mazaar-e-
Sharif sind Kosten in Höhe von 26,9 Mio Euro veranschlagt. Dieser Betrag ist
Gegenstand einer Vorfinanzierungserklärung an die NATO mit dem Ziel der
Refinanzierung.
Voraussichtlich werden in Mazaar-e-Sharif ab 2007 nach endgültiger
Fertigstellung mit C-160 Transall im Durchschnitt ca. zwei bis vier Starts und Landungen
pro Tag erfolgen. Mit Hubschrauber CH-53 GS werden im Durchschnitt ca. drei
bis fünf Flugbewegungen pro Tag erwartet. Zusätzlich zum Einsatz militärischer
Luftfahrzeuge sind Starts und Landungen von zivilen Luftfahrzeugen im
Auftrag der Bundeswehr zu erwarten. Derzeit wird von zwei bis drei
Flugbewegungen pro Woche ausgegangen.
18. Welche Auswirkungen haben die von der EU am 14. Dezember 2005
verhängten Sanktionen gegen Usbekistan auf die Funktionstüchtigkeit des
Stützpunkts?
Auswirkungen auf die Funktionstüchtigkeit des deutschen
Lufttransportstützpunktes in Termez sind nicht bekannt.
19. Hat die Bundesregierung seit dem 14. Dezember 2005 technische und/
oder finanzielle Unterstützung für die militärischen Aktivitäten
Usbekistans geleistet?
Wenn ja, in welcher Art und in welchem Umfang, unter Miteinbeziehung
von Infrastrukturprogrammen, die militärisch genutzt werden?
Nein.
20. Wie viel Lizenzen für den Export von Gütern der Ausfuhrlisten Teil 1 A,
B und C nach Usbekistan wurden seit 2002 von der Bundesregierung
genehmigt (bitte aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Ausfuhrliste, den
Posten der Ausfuhrliste, dem Genehmigungswert sowie nach Jahren)?
Für die Genehmigungswerte endgültiger Ausfuhren für Güter von Teil I A der
Ausfuhrliste (AL) wird auf die jährlich erscheinenden Rüstungsexportberichte
der Bundesregierung verwiesen. Die Werte für die Teile I B und C sind
nachfolgender Aufstellung zu entnehmen (eine Aufschlüsselung nach einzelnen AL-
Positionen ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage gesetzten Frist
nicht möglich).
21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Modernisierung des
genutzten Flughafens in Termes für den militärischen Betrieb eine
Unterstützung der militärischen Aktivitäten in Usbekistan darstellt?
Die bisher durchgeführten und noch durchzuführenden Maßnahmen am
Flugplatz Termez dienten und dienen ausschließlich der Verbesserung der
Infrastruktur auf dem Flugplatz Termez zur Erfüllung der Aufgaben der Bundeswehr, die
im Rahmen von ISAF in Afghanistan benötigt werden.
Jahr 2002 2003 2004 2005
Kategorie Anzahl Wert in Euro Anzahl Wert in Euro Anzahl Wert in Euro Anzahl Wert in Euro
– Abschnitt B 0 0 0 0 0 0 0 0
– Abschnitt C 2 46 3 79 575 7 2 981 943 4 137 624
22. Plant die Bundesregierung beim Abzug der Bundeswehrsoldaten aus
Termes einen Rückbau des Flughafens und weitestgehende
Entmilitarisierung?
Ein Abzug aus Termez ist – so lange sich Deutschland an ISAF beteiligt – nicht
geplant. Ein Rückbau oder eine Entmilitarisierung des Flughafens in Termez ist
nicht erforderlich, da die Bundeswehr den Flugplatz nicht ausgebaut hat (siehe
auch Antworten zu den Fragen 8, 12, und 25).
23. Ist es gängige Praxis der Bundesregierung, die Gesellschaft für
Technische Zusammenarbeit (GTZ) mit dem Aufbau von militärisch genutzter
Infrastruktur zu beauftragen?
Die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH ist ein
Bundesunternehmen auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit.
Hauptauftraggeber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ); daneben ist die GTZ jedoch auch für zahlreiche andere
Bundesressorts tätig, wie das Auswärtige Amt oder auch das
Bundesministerium der Verteidigung.
Eine Beauftragung der GTZ durch das Bundesministerium der Verteidigung bei
der Errichtung von Infrastruktur bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr erfolgt
mit folgender Zielsetzung:
● Nutzung der bestehenden Strukturen und Erfahrung der GTZ in den
Einsatzländern;
● Nutzung des lokalen Marktes über die GTZ, um Kosten zu senken und durch
arbeitsplatzschaffende Maßnahmen eine positive Wahrnehmung des
deutschen Engagements bei der lokalen Bevölkerung zu erzeugen;
● Einbindung der fachlichen Kompetenz der GTZ insbesondere bei der
Planung der Infrastruktur im Hinblick auf eine mögliche zivile
Anschlussnutzung.
24. Welche Aufträge hat die GTZ zwischen 2002 und 2005 für die
Bundeswehr in Termes koordiniert und/oder ausgeführt?
Wie teuer waren diese Vorhaben, und welche Vorhaben sind für 2006
geplant?
Zur Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen für die Bundeswehr auf dem
Flughafen Termez hat das Bundesministerium der Verteidigung entsprechend
der Vereinbarung mit dem usbekischen Verteidigungsministerium vom 26. Juli
2002 (siehe Frage 27) Bauleistungsverträge unmittelbar mit usbekischen Firmen
als beauftragte Dienstleister abgeschlossen.
Für Planungs- und baubegleitende Maßnahmen hat das Bundesministerium der
Verteidigung unter Vermittlung und fachlicher Begleitung durch die GTZ ein
Ingenieurbüro eingeschaltet.
In diesem Sinne wurden mit usbekischen Firmen Bauleistungsverträge über die
Nutzbarmachung bestimmter Teile des Flughafengeländes für das deutsche
Kontingent, die Abstellfläche C-160 und Anbindung an die Rollbahn sowie
Reparaturen und Instandsetzungen an der Start- und Landebahn abgeschlossen.
Zur Errichtung der Einsatzinfrastruktur wurden in Termez bisher 9,3 Mio Euro
aus dem Einzelplan 14 aufgewendet. Für 2006 sind keine Vorhaben unter
baufachlicher Beratung und Begleitung durch die GTZ geplant.
25. Welche konkreten Projekte wurden seit Dezember 2005 im Rahmen der
Verlängerung der Nutzung von Termes von der Bundesregierung mit
Usbekistan vereinbart?
Zur Verbesserung der Erfüllung der Aufgaben in Termez wird die Bundeswehr
in den kommenden Jahren folgende Projekte durchführen:
Bau eines Unterkunftsgebäudes und eines Zoll- und Abfertigungsgebäudes für
Transitreisende (Bundeswehr) sowie eines Speisesaalgebäudes, Übergabe von
medizinischem Gerät für das Bezirkskrankenhaus Termez (unterstützt die
deutsche Sanitätseinrichtung in Termez), Rekonstruktion von genutzten
Flugverkehrsflächen, Beschaffung einer Wetterstation, Beschaffung von Ausrüstung
und Spezialfahrzeugen (z. B. Feuerwehr) für die Abfertigung von
Luftfahrzeugen, Bau einer Wartungshalle für Kraftfahrzeuge und Bodendienstgeräte sowie
Erhöhung der Sicherheit auf dem Flugplatz Termez.
26. Welche Ergebnisse wurden bei den Verhandlungen mit der usbekischen
Seite im Februar 2006 erzielt?
Bei den Verhandlungen in Taschkent Mitte Februar 2006 wurde die Fortsetzung
des Mitflugs von Angehörigen anderer ISAF-Nationen mit Flugzeugen der
Bundeswehr über Termez sowie eine Einigung über die Fortentwicklung der von der
Bundeswehr genutzten Infrastruktur in Termez erzielt.
27. Auf welchen Abkommen und Vereinbarungen basiert die militärische
Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Usbekistan?
Neben einer Vereinbarung über die Ausbildung von Angehörigen der
Streitkräfte der Republik Usbekistan in Einrichtungen der Bundeswehr im Rahmen
der Militärischen Ausbildungshilfe vom 6. Oktober 1995 basiert die deutsch-
usbekische Zusammenarbeit für die deutsche Nutzung des usbekischen Luftraums
sowie der usbekischen Infrastruktur im Rahmen des ISAF-Einsatzes auf einem
deutsch-usbekischen Regierungsabkommen vom 12. Februar 2002.
Dieses Abkommen wurde ergänzt durch eine Zusatzvereinbarung in Form eines
Protokolls vom 31. Mai 2002, das der deutschen Seite ermöglicht, anderen
ISAF-Truppenstellern die Mitnutzung des Flugplatzes Termez nach Abschluss
entsprechender Genehmigungsverfahren zu gestatten.
In einem weiteren Zusatzprotokoll vom 29. März 2004 wurden im Hinblick auf
die durch Usbekistan zu transportierenden Güter einige Einschränkungen
vorgenommen, sowie die durch die staatliche usbekische Fluggesellschaft auf dem
Flugplatz Termez dem deutschen Nutzer zu erbringenden
Unterstützungsleistungen festgelegt.
Schließlich bestätigte ein gemeinsames Kommuniqué vom 9./10. Dezember
2005 die Zusammenarbeit zwischen den beiden Verteidigungsministerien im
Hinblick auf die Nutzung des Flugplatzes Termez.
28. Wie viele usbekische Soldaten wurden seit 2002 von der Bundeswehr
ausgebildet, und für welche Aufgaben?
Seit 2002 haben 63 usbekische Soldaten eine Ausbildung in Deutschland
erfolgreich abgeschlossen. Es handelte sich hierbei in erster Linie um Ausbildung mit
dem Ziel, unsere Vorstellungen von Streitkräften in einer Demokratie,
insbesondere im Bereich Menschenführung, zu vermitteln. Hierunter fallen u. a. auch
Fachausbildungen wie z. B. Generalstabsausbildung mit internationaler
Beteiligung, Sanitätsausbildung von Ärzten, Bataillonskommandeurlehrgang,
Einheitsführerlehrgang, Sprachausbildung für Verifikateure in der Rüstungskontrolle.
29. Auf welche Art und Weise kooperieren Deutschland und Usbekistan beim
Kampf gegen den internationalen Terrorismus, und welche Maßnahmen
sind diesbezüglich für 2006 geplant?
Deutschland und Usbekistan arbeiten nicht in spezifisch bilateraler Weise beim
Kampf gegen den internationalen Terrorismus zusammen. Eine
Zusammenarbeit findet in multilateralen Foren (z. B. im Rahmen der VN oder OSZE) statt,
in denen sowohl Deutschland als auch Usbekistan Mitglied sind und die unter
anderem im Bereich Terrorismusbekämpfung tätig sind.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
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