Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
der Abgeordneten Frau Fuchs (Köln), Glombig, Buschfort, Egert, Lutz, Jaunich, Frau Schmidt (Nürnberg), Hauck, Kirschner und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Seit Inkrafttreten der Neufassung der Gebührenordnung für Ärzte — GOÄ — am 1. Januar dieses Jahres sind zahlreiche Beschwerden von Patienten über die Gebührenbemessung sowohl von Chefärzten in Krankenhäusern als auch von niedergelassenen Ärzten bekanntgeworden: Diese Ärzte veranlassen die Patienten vor Beginn der Behandlung sogenannte Abdingungserklärungen zu unterschreiben, wodurch nicht nur die Regelsätze (1,8- bzw. 2,3fache), sondern auch der in Ausnahmefällen zulässige Höchstsatz (3,5fache) der GOA zum Teil erheblich überschritten werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Sind der Bundesregierung solche Fälle bekannt? Wenn ja, welchen Schluß zieht sie daraus hinsichtlich einer Klarstellung der Abdingungsbestimmung der GOÄ?
Hält es die Bundesregierung für zulässig, daß Ärzte durch Abdingungserklärungen die in der GOÄ bei Überschreiten der Regelsätze vorgesehene Begründungspflicht umgehen?
Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, daß ärztliche Standesorganisationen oder ärztliche Verbände ihren Mitgliedern das oben beanstandete Verfahren durch Ausgabe entsprechender Abdingungsformulare nahelegen? Wenn ja, wie beurteilt sie dies?
Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, daß das in den Fragen Nummer 2 und 3 geschilderte Verhalten von Ärzten unzulässig ist und gegen Vorschriften der GOA verstößt?
Wie wertet die Bundesregierung die Tatsache, daß durch diese rigorose und unsoziale Handhabung der GOÄ Angehörige des öffentlichen Dienstes — insbesondere Mitarbeiter im einfachen und mittleren Dienst — finanzielle Einbußen zugunsten von hochverdienenden Ärzten erleiden, zumal die Beihilfevorschriften von Bund und Ländern sowie die Bedingungen vieler privater Krankenversicherungen eine Erstattung nicht begründeter und unangemessen hoher Rechnungsbeträge ausschließen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Anregung, die Ärzte zu verpflichten, die den Patienten vorgelegten Abdingungserklärungen um den Hinweis zu ergänzen, daß Beihilfebestimmungen sowie Versicherungsbedingungen von Krankenversicherungsunternehmen möglicherweise die Erstattung unbegründeter, von der GOA abweichender Honorare ausschließen?
Hält die Bundesregierung das oben dargestellte Verhalten von Ärzten für kartellrechtswidrig und für einen Verstoß gegen Vorschriften des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Presseberichten, nach denen Ärzte Patienten vor Notfalleingriffen Abdingungserklärungen vorlegen und von der Unterschrift des Patienten die Behandlung abhängig machen? Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung dieses Verhalten im Lichte der in der Bundesärzteordnung festgelegten ärztlichen Pflichten?
Kennt die Bundesregierung die Aufforderung des Hartmannbundes an die Ärzte, in bestimmten Situationen (u. a. Notfällen) von der Abdingung nach § 2 GOA keinen Gebrauch zu machen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß daraus im Umkehrschluß zu folgern sei, in allen anderen Fällen die Abdingung zu verlangen?