Situation und Zukunft der „Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK)"
der Abgeordneten Kuhlwein, Dr. Steger, Brosi, Büchner (Speyer), Catenhusen, Fischer (Homburg), Grunenberg, Kastning, Nagel, Frau Odendahl, Frau Schmidt (Nürnberg), Stahl (Kempen), Stockleben, Toetemeyer, Vahlberg, Vogelsang, Vosen, Weisskirchen (Wiesloch), und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Durch den am 1. Januar 1970 in Kraft getretenen Artikel 91 b des Grundgesetzes können Bund und Länder „auf Grund von Vereinbarungen bei der Bildungsplanung und bei der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung zusammenwirken". Bund und Länder haben diese grundgesetzliche Möglichkeiten durch die Gründung der ,,Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK)" im Jahre 1970 genutzt und sich bemüht, ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung für die Grundlinien der Entwicklung des Bildungswesens und der Abstimmung der Ziele und Maßnahmen für den Ausbau des Bildungssystems gerecht zu werden.
Ein Ergebnis dieser Bemühungen war der Bildungsgesamtplan von 1973. Ohne den Bildungsgesamtplan wäre es nicht möglich gewesen, wesentliche Grundlagen und Voraussetzungen für die Sicherung ausreichender Bildungsangebote für die geburtenstarken Jahrgänge, für die qualitative Verbesserung der Bildungsangebote, für gesamtstaatliche Bemühungen zur Sicherung gleicher Bildungschancen und einheitlicher Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland zu schaffen.
Ende 1975 wurde zusätzlich eine Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Ländern -über die gemeinsame Förderung der Forschung geschlossen. Die Länder vereinbarten ein Zusammenwirken „bei der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung" und eine Unterrichtung „über ihre Planungen und Entscheidungen auf diesem Gebiet".
Ein hoher Leistungsstand unseres Bildungssystems und ein Mindestmaß an Einheitlichkeit ist Voraussetzung für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung. Erhebliche Anstrengungen sind erforderlich, um die Qualität des Bildungswesens auch künftig zu sichern auch im Interesse gleicher Bildungs- und Berufschancen. Die besonderen Anforderungen, die die geburtenstarken Jahrgänge an das Bildungssystem stellen, der Bildungs- und Ausbildungsanspruch der jungen Generation angesichts der großen Belastungen des dualen Systems und der Hochschulen, die Notwendigkeit für die Ausländerkinder besondere Anstrengungen zu unternehmen, eine bessere Abstimmung des Bildungssystems mit dem Beschäftigungssystem angesichts der rapiden Veränderungen und Probleme des Arbeitsmarktes und des schnellen technologischen Wandels, die nach wie vor vorhandene Benachteiligung der Frauen und die finanziellen Belastungen des Bildungssystems sowie die Notwendigkeit einer Forschungsförderung, die den Zukunftsanforderungen gerecht wird, erfordern eine Verstärkung gesamtstaatlicher Bildungspolitik und Forschungsförderung in Abstimmung zwischen Bund und Ländern und im Zusammenwirken aller beteiligter Politikbereiche.
Dennoch hat die BLK am 12. September 1983 „Vorschläge zur Aufgabe und Organisation der BLK" und zur Verkleinerung ihrer Geschäftsstelle beschlossen, die die Arbeit der BLK gefährden.
Die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen haben dem Beschluß ausdrücklich nur „im Interesse einer einheitlichen Beschlußfassung" zugestimmt, gleichzeitig aber deutlich gemacht, daß sie „aus föderativen Gesichtspunkten der Auflösung der BLK, mindestens aber der Geschäftsstelle der BLK den Vorzug gegeben" hätten. Die Zustimmung der genannten Länder ist bis zum 31. Dezember 1985 befristet. Die Fraktionsvorsitzenden von CDU und CSU aus Bund und Ländern haben auf ihrer Konferenz in Trier am 27. Oktober 1983 noch einmal deutlich gemacht, daß sie nach 1985. eine Auflösung der BLK erwarten.
Angesichts dieser Lage fragen wir die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Stellungnahmen und Gutachten hat die BLK bisher erarbeitet?
Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Arbeit der BLK?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Beschluß der BLK über Aufgaben und Organisation der BLK vom 12. September 1983?
Welchen Beitrag wird die Bundesregierung zu den im Bereich Bildungsplanung genannten vier Fragestellungen des erwähnten Beschlusses leisten?
Was wird die Bundesregierung zu der von der BLK in dem erwähnten Beschluß geforderten größeren Flexibilität und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren bei der gemeinsamen Forschungsförderung beitragen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die in dem erwähnten Beschluß der BLK geforderte schrittweise Rückführung der Zahl der Planstellen in der Geschäftsstelle von 32 auf 19?
Wie will die Bundesregierung das auch von Bildungsminister Frau Dr. Wilms in der Aussprache zur Regierungserklärung am 14. Oktober 1983 für die gesamtstaatliche Bildungspolitik bestätigte notwendige „enge Zusammenwirken mit der Finanzpolitik, der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, aber auch mit der Sozial- und Familienpolitik und nicht zuletzt der Wissenschafts- und Forschungspolitik" sicherstellen?
Wie könnten Bund und Länder nach Meinung der Bundesregierung auf dem Gebiete der Bildungsplanung und Forschungsförderung künftig zusammenarbeiten, wenn - wie von einigen Seiten vorgeschlagen - die BLK aufgelöst würde?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der früheren sozialliberalen Bundesregierung, nach der die BLK als gemeinsames Bund-Länder-Gremium der Bildungsplanung und Forschungsförderung notwendig ist, damit gleiche Bildungschancen für alle und damit gleichwertige Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland gesichert werden können?
Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung bei einem Abbau der BLK zu unternehmen, um das in Artikel 74 Nr. 13 GG genannte Recht der Forschungsförderung zu verwirklichen?