Volltext (unformatiert)
[Drucksache 10/1165
22.03.84
Sachgebiet 2330
Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Büchner (Speyer), Conradi,
Frau Dr. Czempiel, Kastning, Kuhlwein, Lohmann (Witten), Meininghaus, Menzel,
Müntefering, Frau Odendahl, Polkehn, Reschke, Roth, Frau Schmidt (Nürnberg),
Schmitt (Wiesbaden), Dr. Schmude, Dr. Sperling, Toetemeyer, Vogelsang,
Waltemathe, Weisskirchen (Wiesloch) und der Fraktion der SPD
— Drucksache 10/979 —
Bau von Studentenwohnraum
Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
— L 1 — 01 01 13 — 3 — hat mit Schreiben vom 20. März 1984 die
Kleine Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt
beantwortet:
Vorbemerkung
Die Förderung des Baues von Wohnraum für Studenten ist —
ebenso wie die Förderung des sozialen Wohnungsbaues —
Aufgabe der Länder.
Der Bund hat die Länder dabei von 1952 bis 1971 auf der
Grundlage des Bundesjugendplanes und seit 1972 durch Gewährung
von Finanzhilfen nach Artikel 104 a Abs. 4 GG auf Grund von
Verwaltungsvereinbarungen nach Maßgabe gemeinsamer
Richtlinien unterstützt.
1981 hat der Bund die Gewährung von Finanzhilfen nach diesen
Richtlinien für weitere Maßnahmen eingestellt und sich auf die
Abwicklung bereits eingegangener Verpflichtungen beschränkt.
Die Anregung der Westdeutschen Rektorenkonferenz, den
Studentenwohnraumbau in die bestehenden Programme zur
Förderung des allgemeinen sozialen Wohnungsbaues einzubeziehen,
hat die damalige Bundesregierung Anfang des Jahres 1982 nicht
aufgegriffen.
Nach dem Regierungswechsel am 1. Oktober 1982 hat die Bun
-
desregierung ein Sonderprogramm zur Belebung des sozialen
Wohnungsbaues und der Baunachfrage beschlossen; darin sind
u. a. die Bundesfinanzhilfen für die Förderung des sozialen
Wohnungsbaues in den Programmjahren 1983 und 1984 um 2 Mrd.
DM aufgestockt worden. Davon sind 1 Mrd. DM zur Förderung
des Mietwohnungsbaues bestimmt.
In der Verwaltungsvereinbarung gemäß Artikel 104 a Abs. 4 GG
hat der Bund die Länder ermächtigt, bis zu 10 v. H. ihres Anteils
an den zusätzlichen Bundesmitteln zur Förderung des
Mietwohnungsbaues in Ballungsgebieten - also insgesamt bis zu 100 Mio.
DM - für die Förderung von Wohnraum für Studenten zu
verwenden.
Die Ermächtigung bedeutet keine Verpflichtung der Länder. Sie
können nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie von ihr
überhaupt Gebrauch machen und in welchem Umfang und auf welche
Weise sie gegebenenfalls für Studenten bestimmten Wohnraum
fördern wollen.
Die Mehrzahl der Bundesländer hat von der Ermächtigung
Gebrauch gemacht oder beabsichtigt, das in diesem Jahr noch zu
tun. In der Regel sind jedoch keine gesonderten
Landesprogramme aufgelegt worden, die eine genaue Zuordnung
geförderter Studentenwohnplätze auf die Bundesmittel des
Sonderprogramms erlauben würden. Damit kann auch der von der
Ermächtigung insgesamt ausgehende Zusatzeffekt für den Bau von
studentischem Wohnraum nicht exakt quantifiziert werden. Die
von den Ländern mitgeteilten Angaben beziehen sich teilweise
auf Vorhaben, die nur mit Mitteln des Sonderprogramms
gefördert wurden, teilweise auf Vorhaben, in die zwar Mittel des
Sonderprogramms geflossen sind, die aber ohnehin für die
Förderung mit Landesmitteln vorgesehen waren.
Insgesamt zeigen die folgenden Einzelangaben, daß es der
Bundesregierung durch ihre Ermächtigung gelungen ist, den
Wohnraumbau für Studenten - wenn auch im Verhältnis zu der
ehemaligen, von der früheren Bundesregierung aber eingestellten
speziellen Förderung des studentischen Wohnraumbaus mit
etwas geringeren jährlichen zusätzlichen Platzzahlen - im
Rahmen des sozialen Wohnungsbaus weiterzuführen.
1. Wie und von welchen Trägern sind im Haushaltsjahr 1983 die im
Rahmen des Sonderprogramms zur Belebung des sozialen
Wohnungsbaus und der Baunachfrage für den Bau von
Studentenwohnraum vorgesehenen 50 Mio. DM verwendet worden?
Welche Mittelanforderungen und von welchen Trägern gibt es für
das Haushaltsjahr 1984?
Ist bekannt, wie viele Plätze für Studenten durch diese Maßnahme
zusätzlich geschaffen werden und an welchen Standorten?
2. Haben alle Bundesländer von der Ermächtigung, Mittel für
Studentenwohnraum im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus
bereitzustellen, Gebrauch gemacht?
Wenn nein, welche Bundesländer haben keine Mittel bereitgestellt?
Wie viele Mittel haben die Länder insgesamt zur Verfügung gestellt?
Von der Ermächtigung des Sonderprogramms machen die Länder
Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-
Westfalen und Rheinland-Pfalz in den Jahren 1983 und 1984
Gebrauch; Hamburg, das Saarland und Schleswig-Holstein
beabsichtigen, im Jahre 1984 entsprechende Mittel einzusetzen. Das
Land Berlin macht von der Ermächtigung keinen Gebrauch, weil
es sein Landesprogramm für den Studentenwohnungsbau
ausschließlich mit Landesmitteln finanziert; in Bremen und Hessen
wird der Studentenwohnraumbau im Rahmen des allgemeinen
sozialen Wohnungsbaus gefördert.
Insgesamt wurden im Jahr 1983 mit rd. 155 Mio. DM rd. 3 800
Wohnplätze für Studenten gefördert; der entsprechende Betrag
für das Jahr 1984 kann — aufgrund der bisherigen Anträge und
Planzahlen — noch nicht angegeben werden; insgesamt sollen rd.
3 000 Wohnplätze für Studenten gefördert werden.
Im einzelnen haben die Länder berichtet:
Baden-Württemberg
Zur Förderung des studentischen Wohnraumbaus steht in den Jahren 1983 und 1984 aus dem
Sonderprogramm jeweils ein Bewilligungsvolumen von 7,5 Mio. DM zur Verfügung.
Vorhaben Träger Plätze Zuschuß aus
Bundesmitteln
Im Jahre 1983 wurden gefördert:
1. Studentenwohnheim Studentenwerk Heidelberg 260 4 277 520
in Heidelberg
2. Studentenwohnheim privater Bauherr 158 2 047 680
in Stuttgart-Hohenheim
3. Studentenwohnheim Studentenwerk Tübingen 90 1 296 000
in Tübingen
1983 insgesamt bewilligt 508 7 621 200
Für das Jahr 1984 liegen überwiegend baureife Planungen für folgende Vorhaben vor, für die eine
Bewilligung im laufenden Haushaltsjahr vorgesehen ist:
4. Studentenwohnheim Studentenwerk Mannheim 50 720 000
in Mannheim
5. Studentenwohnheim Studentenwerk Heidelberg 104 1 711 008
in Heidelberg
6. Studentenwohnheim privater Bauherr 239 3 441 600
in Heidelberg
7. Studentenwohnheim Studentenwerk Tübingen 90 1 296 000
in Reutlingen
8. div. Einzelzimmer private Bauherren 14 210 192
Zur Bewilligung 1984 vorgesehen 497 7 378 800
Zusammen 1 005 15 000 000
Daneben steht dem Ministe rium für Wissenschaft und Kunst aus
dem Haushaltsplan des Landes zur Förderung der
Wohnraumbeschaffung für Studenten für 1983 ein Bewilligungsvolumen von
10,570 Mio. DM und für 1984 von 8,77 Mio. DM zur Verfügung.
Diese Mittel werden einerseits zur zusätzlichen Förderung der
genannten Vorhaben, andererseits zur Förderung weiterer
Wohnplätze eingesetzt. Insgesamt werden damit in Baden-
Württemberg im Jahr 1983 818 und im Jahr 1984 ca. 600 studentische
Wohnplätze gefördert.
Bayern
Im Jahre 1983 wurden mit Mitteln des Sonderprogramms gefördert:
Vorhaben Träger Plätze Mittel
Mit öffentlichen Baudarlehen im 1. Förderungsweg:
1. Studentenwohnheim Sozialbau Kempten 78 2 340 000
in Kempten
2. Studentenwohnheim Studentenwerk Regensburg 44 1 320 000
in Regensburg
122 3 660 000
Mit Aufwendungszuschüssen auf die Dauer von 15 Jahren im 2. Förderungsweg:
3. Studentenwohnheim Deutsch-Internationaler 16 123 264
in München Kulturverein e. V.
4. Studentenwohnheim St. Josef-Stiftung Bamberg 64 549 504
in Erlangen
5. Studentenwohnheim Studentenwerk Regensburg 78 628 416
in Regensburg
6. Studentenwohnheim Studentenwerk München 196 1 306 656
in Rosenheim
354 2 607 840 * )
*) Durch den Einsatz dieser Aufwendungszuschüsse war es möglich, den ohnehin vorgesehenen gleichzeitigen Einsatz von
Landesmitteln zu verringern; mit den damit eingesparten Landesmitteln konnten Vorhaben mit etwa 90 Wohnplätzen
zusätzlich gefördert werden, die sonst erst in den Folgejahren hätten in die Förderung aufgenommen werden können.
Für das Jahr 1984 ist der Einsatz von Mitteln aus dem
Sonderprogramm in mindestens der gleichen Höhe vorgesehen. Welche
Maßnahmen damit gefördert werden sollen, steht im einzelnen
noch nicht fest.
Daneben stand für die Förderung des Studetenwohnraumbaus
aus Landesmitteln im Jahr 1983 ein Bewilligungsvolumen von
17 Mio. DM zur Verfügung; der entsprechende
Bewilligungsrahmen für 1984 beträgt 20 Mio. DM, wobei 3 Mio. DM vorerst mit
einer Haushaltssperre belegt sind.
Berlin
Es wurden keine Vorhaben mit Mitteln des Sonderprogramms
gefördert.
Das Landesprogramm „Studentenwohnraumbau" , das voll mit
Landesmitteln finanziert wird, sieht 1983 Zuschüsse in Höhe von
7 Mio. DM, 1984 Zuschüsse in Höhe von 5 Mio. DM vor. In diesen
beiden Jahren werden mit diesen Mitteln keine neuen
Bauvorhaben, sondern die Modernisierung vorhandener
Studentenwohnheime und die Unterstützung von Selbsthilfegruppen zur
Nutzung leerstehender Wohnungen in Altbauten für Studenten
gefördert.
Bremen
Es wurden mangels Antrag keine Vorhaben mit Mitteln des
Sonderprogramms gefördert.
Der Studentenwohnraumbau wird - liegen Anträge
entsprechender Investoren vor — im Rahmen des allgemeinen sozialen
Wohnungsbaus nach Maßgabe des Bedarfs und vorhandener Mittel
gefördert.
Hamburg
Hamburg hat seine Bereitschaft, auch den Bau von
Studentenwohnraum aus den mit dem Sonderprogramm zusätzlich
bereitgestellten Verpflichtungsrahmen des Bundes zu fördern, mehrfach
bekundet. Trotz intensiver Bemühungen ist es bislang nicht
gelungen, derartige Maßnahmen zu realisieren.
Zur Zeit zeichnet sich die Möglichkeit ab, ein Objekt eines
privaten Bauherrn auf einem in der Nähe der Universität gelegenen
Grundstücks mit ca. 50 Wohneinheiten zu verwirklichen.
Darüber hinaus fördert Hamburg aus Landesmitteln den Bau von
Studentenwohnraum sowie Sanierungs- und
Umstrukturierungsmaßnahmen an bestehenden Studentenwohnheimen im Jahr
1983 mit 8,4 Mio. DM, im Jahr 1984 mit 6,8 Mio. DM.
Hessen
Das Land förderte im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus im
1. Förderungsweg im Programmjahr 1983 mit öffentlichen Mitteln
in Höhe von 31,8 Mio. DM 232 Wohneinheiten, die für einen
Zeitraum von zunächst zehn Jahren vorrangig zur Vermietung an
Studenten bestimmt sind.
Diese Mittel sind unabhängig vom Sonderprogramm
bereitgestellt worden.
Niedersachsen
Das Förderungsvolumen in den Haushaltsjahren 1983 und 1984 beträgt zusammen rd. 16 Mio. DM.
Vorhaben Träger Plätze Aufwendungsdarlehen
Im Jahre 1983 wurden gefördert:
1. Studentenwohnheim Bauherrengemeinschaft 310 3 234 168
in Göttingen
2. Studentenwohnheim Bauherrengemeinschaft 140 2 472 480
in Lüneburg
3. Studentenwohnheim Bauherrengemeinschaft 202 2 844 346
in Osnabrück
Insgesamt 652 8 550 994
Im Jahre 1984 sollen gefördert werden:
4. Studentenwohnheim Studentenwerk Göttingen 200 2 700 000*)
in Göttingen
5. Studentenwohnheim Studentenwerk Braunschweig 150 1 700 000*)
in Lüneburg
6. Studentenwohnheim Gemeinnützige Siedlungsges. 242 3 100 000*)
in Oldenburg Oldenburg mbH
Insgesamt 592 7 500 000*)
* Die Förderungsbeträge sind vorläufig geschätzt.
Nordrhein-Westfalen
1983 wurden gefördert:
— im 1. Förderungsweg
234 Wohnungen mit öffentlichen Baudarlehen von 21,749 Mio. DM
und öffentlichen Aufwendungszuschüssen von 1,863 Mio. DM
insgesamt 23,612 Mio. DM * )
— im 2. Förderungsweg
510 Appartements und mit nichtöffentlichen
4 Zimmer Baudarlehen 21,729 Mio. DM **)
45,341 Mio. DM* * * )
*) Bundes- und Landesmittel
**) nur Landesmittel
***) in dem Förderungsbetrag sind Landesmittel für die Studentenwohnraumförderung aus dem Titel
beim Minister für Wissenschaft und Forschung enthalten.
Die Mittel für Wohnungen wurden 1983 etwa zur Hälfte an
Studentenwerke, die andere Hälfte an Gemeinnützige Woh
-
nungsunternehmen und p rivate Bauherren, die Mittel für
Appartements und Zimmer zu knapp 20 v. H. an Studentenwerke, der
überwiegende Teil an gemeinnützige Wohnungsunternehmen
und p rivate Bauherren vergeben (Einzelaufstellung siehe
Anlage).
Für 1984 (Stand: 16. Januar 1984) liegen Anträge vor für
— 262 Studentenwohnungen
— davon für 55 Wohnungen von Studentenwerken,
für 52 Wohnungen von gemeinnützigen
Wohnungsunternehmen,
für 155 Wohnungen von Firmen und Privatpersonen;
— 260 Appartements
— davon für 98 Appartements von Studentenwerken,
für 44 Appartements von Gemeinden,
für 64 Appartements von gemeinnützigen
Wohnungsunternehmen,
für 54 Appartements von Firmen und Privatpersonen.
Rheinland-Pfalz
Aus dem Sonderprogramm stehen der Studentenwohnraumförderung insgesamt 5,34 Mio. DM zur
Verfügung.
Vorhaben Träger Plätze Zuschuß
Im Jahre 1983 wurden gefördert:
1. Studentenwohnheim Bauherrengemeinschaft 229 2 370 000
in Trier
2. Studentenwohnheim Studentenwerk Mainz 42 300 000
in Mainz
Insgesamt 1983 bewilligt: 271 2 670 000
Im Jahre 1984 sollen gefördert werden:
3. Studentenwohnheim Bauherrengemeinschaft. 80 1 039 500
in Koblenz
4. Studentenwohnheim Stadt Worms 150 1 630 500
in Worms
zur Bewilligung 1984 vorgesehen: 230 2 670 000
Zusammen 501 5 340 000
Saarland
1983 wurden keine Vorhaben mit Mitteln des Sonderprogramms gefördert. Die im Rahmen der
Ermächtigung einsetzbaren Bundesmittel sollen — ergänzt durch Landesmittel — im Jahre 1984
bewilligt werden für:
Vorhaben Träger Plätze Mittel
1. Studentenwohnheim Studentenwerk Saarland 80 1 513 000*)
in Homburg
2. Studentenwerk Gemeinnützige Wohnungs- 100 944 000* * )
in Homburg baugesellschaft
Zusammen 180 2 457 500
*) Darlehen
**) Aufwendungsbeihilfen
Schleswig-Holstein
Im Jahre 1983 wurden mangels entsprechender Anträge
Vorhaben mit Mitteln des Sonderprogramms nicht gefördert.
Für 1984 ist vorgesehen, ein Projekt mit 24 Wohnungen (= 48
Plätze) mit 1,8 Mio. DM öffentlichen Baudarlehen und mit
Aufwendungsdarlehen zu fördern; Träger: Wohnungsbaugesellschaft
Schleswig-Holstein.
3. Wie hoch ist die Eigenbeteiligung, die in den einzelnen
Bundesländern von den Trägern gefordert wird?
Ist bekannt, ob geplante Projekte wegen eines geforderten hohen
Eigenanteils beispielsweise von Studentenwerken nicht durch
-
geführt werden konnten?
a) Die in den einzelnen Ländern geforderte Eigenbeteiligung der
Bauherren an den Gesamtbaukosten ist unterschiedlich
geregelt:
Baden-Württemberg
Der Studentenwohnraumbau wird durch eine
Festbetragsfinanzierung gefördert. Die Eigenbeteiligung der
Studentenwerke richtet sich folglich nach den Herstellungskosten. Bei
privaten Bauherren wird der Festbetrag nach der Dauer des
Belegungsrechts für Studenten und der vereinbarten
Mietbindung festgesetzt; zusäztlich zu den Herstellungskosten sind
daher bei privaten Bauherren auch diese Umstände des
Einzelfalls für die Höhe der Eigenbeteiligung von Bedeutung.
Bayern
Die Höhe der jeweils geforderten Eigenbeteiligung hängt vom
Einzelfall (z. B. Gesamtkosten, Einsatz anderer Mittel u. a.) ab.
Hamburg
Mindestens 15 v. H. der Gesamtkosten wie im öffentlich
geförderten sozialen Wohnungsbau.
Niedersachsen
Mindestens 15 v. H. der Gesamtkosten.
Rheinland-Pfalz
Der Studentenwohnraumbau wird durch eine
Festbetragsfinanzierung gefördert, und zwar mit einem Zuschuß von
16 500 DM pro anrechenbarem Wohnplatz; dies sind im
Durchschnitt 35 bis 40 v. H. der Gesamtkosten, so daß von den
Bauherren ein Anteil von 60 bis 65 v. H. der Gesamtkosten
aufzubringen ist. Bei den Bauherrenmodellen ist dieser Anteil wegen
erhöhter Werbungskosten noch höher (70 bis 80 v. H.).
Studentenwerke als Anstalten des öffentlichen Rechts, die sich im
wesentlichen über Studentenwerksbeiträge und
zweckgebundene Landeszuschüsse finanzieren, verfügen nicht über Mittel
zur Finanzierung von größeren Wohnheimprojekten. Eine
Ausnahme bildet hier das in der Antwort zu Fragen 1 und 2
erwähnte Projekt des Studentenwerkes Mainz, an dem sich das
Studentenwerk mit 600 000 DM aus Rücklagen beteiligt hat;
die Rücklage wird jedoch aus den laufenden Mieteinnahmen
wieder aufgestockt.
Saarland
Mindestens 20 v. H. der Gesamtkosten.
Schleswig-Holstein
20 v. H. der Gesamtkosten.
b) Geplante Projekte, die wegen des geforderten Eigenanteils an
den Baukosten nicht gebaut werden konnten, sind in keinem
Land bekannt.
4. Zu welchen Anteilen wurden die Mittel im Rahmen des 1. und 2. För
-
derungsweges des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vergeben?
Wie schon in der Vorbemerkung ausgeführt, ist es den
Bundesländern überlassen, ob und in welcher Weise sie von der
Ermächtigung Gebrauch machen; dies gilt sowohl für die Wahl des
Förderungsweges wie auch für die weiteren Modalitäten der
Förderung. Im einzelnen gilt für die Länder, die von der
Ermächtigung Gebrauch gemacht haben:
Baden-Württemberg
Förderung im Wege der Festbetragsfinanzierung durch
Zuschüsse.
Bayern
Im Jahre 1983
— 3,66 Mio. DM im 1. Förderungsweg,
— 2,61 Mio. DM im 2. Förderungsweg;
für das Jahr 1984 ist mit dem Einsatz von Mitteln in mindestens
gleicher Höhe in jedem Förderungsweg zu rechnen.
Berlin
Mittel des Sonderprogramms wurden nicht in Anspruch
genommen. Das Landesprogramm Studentenwohnraumbau fördert
durch Zuschüsse.
Niedersachsen
Förderung im 2. Förderungsweg durch Aufwendungsdarlehen.
Nordrhein-Westfalen
Mittel des Sonderprogramms wurden nur im 1. Förderungsweg als
öffentliche Baudarlehen und öffentliche Aufwendungszuschüsse
eingesetzt. Aus Landesmitteln wird der Studentenwohnraumbau
im 2. Förderungsweg mit nichtöffentlichen Baudarlehen
gefördert.
Rheinland-Pfalz
Förderung im Wege der Festbetragsfinanzierung durch einmalige
Zuschüsse; die Zweckbindung auf 30 Jahre wird durch
Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert.
Saarland
Für das Jahr 1984 sind vorgesehen
— 1,4 Mio. DM im 1. Förderungsweg,
— 0,9 Mio. DM im 2. Förderungsweg.
Schleswig-Holstein
Förderung im 1. Förderungsweg mit öffentlichen Baudarlehen
und Aufwendungsdarlehen.
5. Mit welcher Mietbelastung müssen die Studenten bei den im Rah
-
men des Sonderprogramms geförderten Wohnungen rechnen?
Die Mietbelastung des mit Mitteln des Sonderprogramms
geförderten Wohnraums wird durch die in dem jeweiligen Bundesland
gewählte Fördermethode bestimmt. Im einzelnen gilt:
Baden-Württemberg
Mietbelastung bei den im Jahre 1983 geförderten Vorhaben
monatlich je Wohnplatz rd. 230 DM (incl. aller Nebenkosten).
Bayern
Die Ausgangsmiete beträgt in der Regel monatlich bis zu 240 DM
(incl. aller Nebenkosten).
Hamburg
Anfangsmiete wie im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau
7,30 DM/m2 monatlich im 1. bis 4. Jahr, ansteigend aufgrund der
Förderung durch degressive Aufwendungshilfen von 3,00 DM/m 2
monatlich.
Niedersachsen
Mietbelastung je Wohnplatz monatlich zwischen 200 und 230 DM
(incl. aller Nebenkosten).
Nordrhein-Westfalen
Nach den Studentenwohnraumförderungsbestimmungen beträgt
die Höchstdurchschnittsmiete 1983
a) bei Neubaumaßnahmen von Wohnungen, Appartements und
Zimmer
— in Gemeinden unter 100 000 Einwohner 5,80 DM/m2/mtl.
— in Gemeinden von 100 000 bis unter
500 000 Einwohner 6,00 DM/m2/mtl.
— in Gemeinden über 500 000 Einwohner 6,20 DM/m2/mtl.
b) bei Ausbau und Erweiterungsmaßnahmen (§ 17 II. WoBauG)
5,00 DM/m2/mtl.
Rheinland-Pfalz
Mietbelastung bei den mit Mitteln des Sonderprogramms
geförderten Appartements monatlich 220 bis 230 DM (incl. aller
Nebenkosten) .
Saarland
Eine Mietobergrenze von 6,00 DM/m 2 monatlich darf nicht
überschritten werden.
Schleswig-Holstein
Anfangsmiete 6,80 DM/m 2 monatlich im 1. Jahr; ansteigend
aufgrund der Förderung durch degressive Aufwendungsdarlehen
von anfangs 3,10 DM/m2.
Anlage Förderung von Wohnraum für Studenten in NRW 1983
Vorhaben Träger
1. Förderungsweg
Plätze Baudarlehen
2. Förderungsweg
Plätze Baudarlehen
Aachen privat 114 4 802 450 41 1 245 500
Bielefeld privat — — 18 748 000
Bochum Gemeinn. Ges. — — 51 1 708 500
privat 24 865 100 17 514 600
Bonn Studentenwerk 67 2 092 800 — —
privat — — 2 48 000
Dortmund Studentenwerk 82 3 327 100 — —
privat — — 81 3 362 500
Düsseldorf privat 25 712 900 2 48 000
Duisburg Gemeinn. Ges. 31 869 400 — —
privat — — 87 3 620 500
Essen Gemeinn. Ges. — — 9 382 500
Holzwickede privat — — 1 42 500
Köln Studentenwerk 99 3 247 400 — —
Meschede privat — — 39 912 900
Münster Studtenwerk 118 3 982 200 132 3 168 000
privat — — 224 4 926 150
Siegen privat — — 6 247 000
Soest privat — — 2 46 000
Witten privat — — 1 42 500
Wuppertal Gemeinn. Ges. 64 1 794 700 16 665 500
privat 2 55 900 — —
624 21 749 950 729 21 728 650
(bei 234 (bei 510
Woh- App. und
nungen) 4 Zi.)]