Bau von Studentenwohnraum
der Abgeordneten Büchner (Speyer), Conradi, Frau Dr. Czempiel, Kastning, Kuhlwein, Lohmann (Witten), Meininghaus, Menzel, Müntefering, Frau Odendahl, Polkehn, Reschke, Roth, Frau Schmidt (Nürnberg), Schmitt (Wiesbaden), Dr. Schmude, Dr. Sperling, Toetemeyer, Vogelsang, Waltemathe, Weisskirchen (Wiesloch) und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat vor einem Jahr angekündigt, sie wolle durch ein Sonderprogramm der studentischen Wohnraumpolitik die Notsituation auf dem studentischen Wohnungsmarkt erleichtern. Danach sollen mit dem Sonderprogramm für 1983 und 1984 für Studenten zwischen 16 000 und 20 000 Wohnplätze geschaffen werden.
Die von der Bundesregierung behauptete Verbesserung der studentischen Wohnungssituation ist mit einer Reihe von Problemen belastet. Zum einen wird befürchtet, daß die vorgesehene Art der Förderung zu Mieten führt, die für Studenten nicht mehr tragbar sind. Hinzu kommt, daß die Studentenwerke — bisher Träger vieler Baumaßnahmen und Betreiber von Studentenwohnheimen — schon wegen ihrer Rechtsform die erforderlichen Eigenmittel nicht aufbringen können. Zudem haben viele Länder ihre Anteile gekürzt oder auch ganz gestrichen. Private Bauträger aber richten sich bei ihren Entscheidungen nicht danach, wo der größte Bedarf besteht (beispielsweise in den traditionellen Universitätsstädten), sondern danach, wo das erforderliche Eigenkapital oft zufällig aufzubringen ist und welche Steuervorteile eine Investition erbringt. Nach Ausschöpfung aller Steuervorteile werden private Eigentümer dann geneigt sein, ihre Wohnheime öffentlichen Trägern zum Kauf anzubieten, womit die öffentliche Hand solche Wohnheime zweimal mitfinanziert.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen5
Wie und von welchen Trägern sind im Haushaltsjahr 1983 die im Rahmen des Sonderprogramms zur Belebung des sozialen Wohnungsbaus und der Baunachfrage für den Bau von Studentenwohnraum vorgesehenen 50 Mio. DM verwendet worden? Welche Mittelanforderungen und von welchen Trägern gibt es für das Haushaltsjahr 1984? Ist bekannt,, wie viele Plätze für Studenten durch diese Maßnahme zusätzlich geschaffen werden und an welchen Standorten?
Haben alle Bundesländer von der Ermächtigung, Mittel für Studentenwohnraum im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus bereitzustellen, Gebrauch gemacht? Wenn nein, welche Bundesländer haben keine Mittel bereitgestellt? Wie viele Mittel haben die Länder insgesamt zur Verfügung gestellt?
Wie hoch ist die Eigenbeteiligung, die in den einzelnen Bundesländern von den Trägern gefordert wird? Ist bekannt, ob geplante Projekte wegen eines geforderten hohen Eigenanteils beispielsweise von Studentenwerken nicht durchgeführt werden konnten?
Zu welchen Anteilen wurden die Mittel im Rahmen des ersten und zweiten Förderungsweges des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vergeben?
Mit welcher Mietbelastung müssen die Studenten bei den im Rahmen des Sonderprogramms geförderten Wohnungen rechnen?