Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Drucksache 10/1409
04.05.84
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Büchner (Speyer), Amling, Buckpesch,
Dr. Ehmke (Bonn), Frau Fuchs (Verl), Gerstl (Passau), Heistermann, Horn,
Jungmann, Klein (Dieburg), Dr. Klejdzinski, Kolbow, Lambinus, Leonhart,
Dr. Müller-Emmert, Dr. Nöbel, Dr. Penner, Frau Renger, Dr. Scheer, Dr. Schmude,
Steiner, Frau Steinhauer, Wiefel, Zander und der Fraktion der SPD
— Drucksache 1011282 —
Sportförderung in der Bundeswehr
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der
Verteidigung hat mit Schreiben vom 3. Mai 1984 die Kleine
Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Die politische Leitung und die militärische Führung der Bundes
-
wehr hatten von Beginn an besonderen Wert auf eine breite und
gute sportliche Ausbildung der Soldaten aller Dienstgrade gelegt.
I. Grundsätze
1. Welche Erfahrungen wurden — unterschiedlich für den Dienst-,
Freizeit- und Leistungssport — in den zurückliegenden zehn Jahren
mit der Zentralen Dienstvorschrift „Spo rt in der Bundeswehr"
gemacht?
Die ZDv 3/10 „Sport in der Bundeswehr" ist in erster Linie die
Vorschrift für die Sportausbildung der wehrpflichtigen Soldaten.
In ihr sind die Ausbildungsinhalte und -ziele sowie die
organisatorischen Grundlagen festgelegt. Darüber hinaus werden in der
ZDv 3/10 die infrastrukturellen, materiellen und personellen
Rahmenbedingungen festgehalten, die für eine systematische
Sportausbildung während der Grund- und Vollausbildung der Soldaten
erforderlich sind. Die ZDv 3/10 hat sport-praktisch und
methodisch-didaktisch ein hohes Niveau.
Nach den Erfahrungen genügt die Vorschrift allen Ansprüchen
einer modernen, leistungsorientierten Sportausbildung, wie sie
für die Streitkräfte gefordert werden muß.
In besonderen Abschnitten wird in der ZDv 3/10 auf die
Möglichkeit und Bedeutung des Freizeit- und Leistungssports
hingewiesen. Für diese Bereiche wird die ZDv 3/10 durch spezielle
Bestimmungen und Erlasse ergänzt.
Nachweislich findet der Sport beim Freizeitverhalten der Soldaten
besonders großes Interesse.
Die Erfolge im Leistungssport spiegeln sich in den Ergebnissen
der Spitzenverbände des Deutschen Sportbundes (DSB) ebenso
wider wie in den Statistiken des Conseil International du Sport
Militaire (CISM).
2. In welchem Umfang wurden die darin enthaltenen Zielsetzungen
verwirklicht, und in welchen Bereichen geschah dies nicht?
Die-Sportaushildung gehört zu den allgemeinen
Ausbildungsgebieten der Soldaten. Sie ist in erster Linie Breitensport. Die
Ausbildung soll bei den Soldaten die innere Zuwendung zum Sport und
die Bereitschaft zu regelmäßiger sportlicher Betätigung auch
außerhalb des Dienstes und über die Dienstzeit hinaus bewirken.
Nach der ZDv 3/10 sind in der Truppe je nach Ausbildungsstand
bzw. militärischem Auftrag drei- bis zweimal 90 Minuten Sport je
Ausbildungswoche durchzuführen. Für den Bereich der
Teilstreitkraft Heer hat der Inspekteur befohlen, in der Vollausbildung
weitere 40 Stunden für den Sport einzuplanen, dies gilt ab 1. Juli
1983.
Als Ziele der Ausbildung fordert die ZDv, daß jeder Soldat das
Deutsche Sportabzeichen (DSA) und das Schwimmabzeichen in
Bronze erwerben soll, und daß möglichst viele Soldaten die
Prüfungen zum Rettungsschwimmer ablegen.
Der Ausbildungsstand der Soldaten wird u. a. durch einen
Physical-Fitness-Test sowie durch die Pflichtteilnahme am „Soldaten
-
Sportwettkampf" überprüft, der sich an den Bedingungen des
Deutschen Sportabzeichens orientiert.
Nach den Erhebungen legen Soldaten der Bundeswehr im
jährlichen Durchschnitt folgende Prüfungen ab:
— Soldaten-Sportwettkampf 350 000
Urkunden (40 bis 49 Punkte) 100000
Ehrenurkunden (ab 50 Punkte) 50 000
10 Punkte je Disziplin entsprechen den Anforderungen des
DSA.
— Deutsches Sportabzeichen (DSA) 36000
Wiederholungen DSA 11 000
— Schwimmabzeichen in Bronze 70 000
— Rettungsschwimmabzeichen in Bronze 15 000.
Diese Ergebnisse, aber auch gelegentliche Erhebungen über die
Leistungsfähigkeit der Soldaten bei Beginn und am Ende der
Grundausbildung lassen erkennen, daß die Ziele der
Sportausbildung verwirklicht werden.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Zusammenarbeit
mit den Sportorganisationen und Institutionen?
Die Bundeswehr hat aus ihrer Sicht eine vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit dem Deutschen Sportbund, den Spitzenverbänden
und den Institutionen, z. B. dem Bundesinstitut für
Sportwissenschaften sowie den Hochschulinstituten für Leibesübungen bzw.
Sportwissenschaften.
Auf den verschiedensten Ebenen finden in regelmäßigen
Abständen Gespräche statt.
Das gleiche gilt auch für die Zusammenarbeit mit den anderen
Ressorts, speziell mit dem Bundesministerium des Innern.
4. Wie wurde sichergestellt, daß die beispielsweise durch das
Bundesinstitut für Sportwissenschaft gewonnenen Erkenntnisse für die
Sportpraxis von der Bundeswehr fortlaufend genutzt werden?
Die Sportschule der Bundeswehr (SportSBw) hat als zentrale
Ausbildungsstätte auch den Auftrag, Erkenntnisse der
Sportwissenschaften aufzugreifen und für die speziellen Anforderungen der
Streitkräfte auszuwerten. Mit dieser wissenschaftlichen Aufgabe
ist in erster Linie die Gruppe ATV (Ausbildung, Truppenversuch,
Vorschriften) betraut. Sie hält speziellen Kontakt mit dem
Bundesinstitut für Sportwissenschaften, aber auch mit den
Hochschulinstituten für Leibesübungen und Sportwissenschaften.
Die Abteilung Sportmedizin arbeitet als lizensiertes
Untersuchungszentrum des Deutschen Sportbundes und pflegt den
Probandenaustausch mit anderen Untersuchungseinrichtungen.
Einige Offiziere und Lehrkräfte der SportSBw nehmen
Lehraufträge an Universitäten wahr und bringen die dabei gewonnenen
Erkenntnisse in den dienstlichen Bereich ein.
5. Beabsichtigt die Bundesregierung nach zehn Jahren eine
Überprüfung und Fortschreibung der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv 3/10)
„Sport in der Bundeswehr", und in welcher Weise soll dies
gegebenenfalls geschehen?
Seit dem vergangenen Jahr überarbeitet eine aus allen
Teilstreitkräften zusammengestellte Arbeitsgruppe die ZDv 3/10. Die
fachliche Federführung wurde der Gruppe ATV/SportSBw
übertragen.
Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und methodisch-
didaktische Modelle werden aufgenommen; leistungsorientierte
Trainingsprogramme werden erstellt; audiovisuelle
Ausbildungshilfen erarbeitet.
II. Situation der Sportfachkräfte in der Bundeswehr
1. In welchem Umfang konnte seit 1974 die Situation der
Sportfachkräfte in der Bundeswehr verbessert werden?
Sportfachkräfte, d. h. Dipl.-Sportlehrer und staatlich anerkannte
Sportlehrer, sind bei der SportSBw, bei den Offizier-,
Unteroffizier-, Truppen- und Waffenschulen sowie an den Hochschulen
und Akademien eingesetzt.
Die Sportlehrer tragen die Verantwortung für die Aus- und
Weiterbildung des Offizier- und Unteroffiziernachwuchses zum
Sportübungsleiter (Riegenführer, Hilfssportleiter, Sportleiter,
Übungsleiter Bw).
Die an den genannten Schulen ausgebrachten Planstellen wurden
in den letzten Jahren kontinuierlich besetzt. Zur Zeit sind 31 Dipl.-
Sportlehrer und 77 staatlich anerkannte Sportlehrer im Bereich
der Bundeswehr tätig.
Die Zahl der Sportlehrer reicht aus, um die bei den Schulen
anfallenden Aufgaben erfüllen zu können.
2. Wie hoch ist gegenwärtig die Zahl der sogenannten Sportleiter und
Sportlehrer, und nach welchen Kriterien werden sie aus- und
weitergebildet?
Nach der ZDv 3/10 sollen jeder Teileinheit (dies ist ein Zug mit ca.
40 Soldaten) ein Übungsleiter, zwei Sportleiter/Hilfssportleiter
und drei Riegenführer zur Verfügung stehen. Da diese
Tätigkeiten in „Zweitfunktion" wahrgenommen werden und mit keiner
Codierung versehen sind, wird über die tatsächliche Zahl der in
der Sportausbildung der Truppe eingesetzten Sportausbilder
keine Statistik geführt.
Wegen der hohen Personalfluktuation fehlt es der Truppe noch an
Sportausbildern mit der vom Deutschen Sportbund anerkannten
Qualifikation „Übungsleiter Bw" . Angesichts des nunmehr
abnehmenden Führer-/Unterführermangels können jedoch
zunehmend mehr geeignete Offiziere und Unteroffiziere zu den
mehrwöchigen Lehrgängen der SportSBw abgeordnet werden.
Die seit fünf Jahren ständig steigende Zahl der
Lehrgangsteilnehmer an der SportSBw — 1979: 2 115; 1983: 2 785 — weist auf diese
positive Entwicklung hin.
3. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit des starken Einsatzes
von Sportoffizieren, und durch welche Maßnahmen wi ll die
Bundesregierung die Zahl der Sportoffiziere erhöhen und ihre Tätigkeit
umfassend absichern?
Der Sportoffizier hat nach der ZDv 3/10 nicht die Funktion eines
Ausbilders. Vielmehr ist er der Berater des Kommandeurs in
organisatorischen Fragen.
Die Idee, die Fachrichtung „Sport" bei der Laufbahn der Offiziere
des militärfachlichen Dienstes einzuführen, um dadurch
qualifizierte Sportausbilder in „Erstfunktion" zur Verfügung zu haben,
mußte bereits Anfang 1979 angesichts der Stellensituation
aufgegeben werden.
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch den Einsatz
von anstellungslosen Sportpädagogen (auf Honorarbasis oder durch
Zeitverträge) die gesamte Sportsituation in der Bundeswehr
qualitativ erheblich verbessert werden kann, und ist die Bundesregierung
bereit, entsprechende Maßnahmen einzuleiten?
Nach dem Ordnungsprinzip der Streitkräfte ist die Verantwortung
für die Ausbildung der Soldaten unteilbar. Das heißt, daß die
Offiziere und Unteroffiziere, die Einheits-, Zug- und
Gruppenführer auch die Sportausbildung verantwortlich zu planen,
durchzuführen und zu leiten haben.
Der Einsatz von Sportpädagogen als Sportausbilder in der Truppe
ist aus grundsätzlichen Erwägungen, organisatorischen Gründen
und aus haushaltsrechtlichen Vorgaben nicht möglich.
III. Sportschulen der Bundeswehr in Warendorf und Sonthofen/
Sportstättenbau
1. Wie hat sich der bisherige Bet rieb der Sportschulen in Warendorf
und Sonthofen auf den quantitativen und qualitativen Umfang des
Sports für die Angehörigen und Zivilbediensteten der Bundeswehr
ausgewirkt?
Mit der Zahl der Lehrgangsteilnehmer und -absolventen an der
SportSBw ist auch die Qualität der Ausbildung in der Truppe
verbessert worden.
Darüber hinaus wurden die Kommandeure wiederholt auf die
Bedeutung der Sportausbildung in funktionaler und
pädagogischer Hinsicht hingewiesen. Als Beispiel sei der „Kommandeur
-
brief I/83" vom 29. April 1983 des Inspekteurs des Heeres
genannt, mit dem jeder Soldat unter anderem zu regelmäßigem
Ausdauertraining aufgefordert wird.
Abgesehen vom Wach- und Brandschutzpersonal haben die
Zivilbediensteten der Bundeswehr nicht die Pflicht, Sport zu treiben.
Der freiwillige Sport außerhalb der Dienstzeit, z. B. in
„Betriebssportvereinen", wird dagegen unterstützt. Sowohl Sportstätten als
auch Sportgerät der Bundeswehr stehen den Sporttreibenden zur
Verfügung.
2. Inwieweit konnten die Schwierigkeiten bei der umfassenden
Nutzung der Bundeswehrsportschulen überwunden werden, und wie
hoch ist gegenwärtig der Nutzungsgrad?
Die Sportanlagen der SportSBw werden im Durchschnitt täglich
während der Dienstzeit von 235 Lehrgangsteilnehmern und 180
Spitzensportlern und nach Dienst von 75 Schülern und 150
Sportlern ziviler Vereine genutzt. Das heißt, daß die Sportanlagen an
den Werktagen von 8.00 bis 22.00 Uhr ausgelastet werden. Dazu
kommt die regelmäßige Inanspruchnahme der Sportanlagen
durch regionale und überregionale Spitzenverbände an den
Wochenenden.
In den letzten Jahren übten jeweils ca. 54000 Schüler,
Vereinssportler und Verbandsangehörige auf den Sportanlagen der
SportSBw. Schwierigkeiten ergaben sich dabei nicht. Das
Sportamt der Stadt Warendorf nimmt z. B. für die örtlichen Schul- und
Vereinsinteressen eine Art Vermittlungsfunktion wahr, und der
Deutsche Sportbund hat für die Steuerung des Leistungssports am
„Sonderstützpunkt" SportSBw einen Koordinator bestellt.
Die Bedarfsträger treffen sich regelmäßig zu Planungs- und
Realisierungsgesprächen.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sportstättensituation in der
Bundeswehr und wieweit konnten die Zielsetzungen, die im
„Weißbuch 1970 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur
Lage der Bundeswehr" enthalten waren, erreicht werden?
Der Neubau und die Sanierung bestehender Sportanlagen der
Bundeswehr ist nach wie vor ein wesentlicher Bestandteil in der
Infrastrukturbedarfsdeckung des Bundesministeriums der
Verteidigung. So wurden seit 1970 insgesamt 612 Sport- und
Ausbildungshallen sowie 576 Sportplätze einschließlich Kleinspielfelder
normengerecht errichtet bzw. gebaut oder im Zuge der
Bauunterhaltung mit einem Kostenvolumen von insgesamt rd. 230 Mio. DM
hergerichtet. Zur Beseitigung größerer baulicher
Unzulänglichkeiten wurde 1979 ein Sanierungsprogramm für Sportplätze
begonnen. Darüber hinaus wurden besonders für kleinere
Truppenteile in Liegenschaften, in denen die Errichtung von
Sportanlagen räumlich nicht möglich ist, 71 Sporthallen und 67
Sportplätze bei den Gemeinden zur Mitbenutzung durch die
Bundeswehr angemietet.
Von den ursprünglich geplanten 57 bundeswehreigenen
Schwimmhallen wurden aus wirtschaftlichen Gründen nach
vorausgegangenen Erhebungen über die personellen Auslastungen
nur 37 Hallen errichtet. Zur Sicherstellung der dienstlichen
Sportausbildung gem. ZDv 3/10 wurden jedoch insgesamt 162 weitere
Schwimmhallen und Freibäder der Gemeinden zur Mitbenutzung
stundenweise angemietet.
Damit konnte die Zielsetzung des „Weißbuches 1970 zur Sicher
-heit der Bundesrepublik Deutschland und zur Lage der Bundes
wehr" nicht nur erreicht, sondern sogar noch übertroffen werden.
4. In welchem Umfang plant die Bundesregierung in den nächsten fünf
Jahren Sportstättenbauten im Bereich der Bundeswehr?
Für den weiteren Neu-, Ausbau oder die Herrichtung vorhande
ner Sportanlagen sind im Infrastrukturprogramm des BMVg
mittel- und langfristig weitere 270 Mio. DM vorgesehen. Davon
entfallen auf die nächsten fünf Jahre nach heutigem Planungsstand
ca. 80 Mio. DM. Im Jahre 1984 werden 28 Bauvorhaben
fertiggestellt. Da Sporteinrichtungen einer stetigen Abnutzung
unterliegen, liegt der Schwerpunkt auch künftig bei der Sanierung und
Unterhaltung vorhandener Hallen und Anlagen.
5. Welche Erfahrungen hat die Bundeswehr bei der Mitbenutzung
bundeswehreigener Sportanlagen durch Sportvereine,
Jugendgruppen sowie Freizeitsportgruppen der Bevölkerung gewonnen?
Bei der Mitbenutzung bundeswehreigener Sportanlagen durch
Sportvereine, Jugendgruppen sowie Freizeitsportgruppen der
Bevölkerung hat die Bundeswehr gute Erfahrungen gemacht.
Hierzu haben auch die verwaltungsseitigen Regelungen über die
Mitbenutzung dieser Anlagen durch „Dritte" (Gruppenbenutzer)
beigetragen, die eine bundesweit einheitliche Anwendung der
Mitbenutzungsbestimmungen gewährleisten.
6. Hält die Bundesregierung die bisherigen Regelungen für
ausreichend und praktikabel, um eine dauerhafte und maximale
Auslastung der Bundeswehrsportanlagen durch Bundeswehrangehörige
und zivile Sportgruppen zu gewährleisten?
Die bisherigen Regelungen (vgl. Ziffer 5) werden als voll
ausreichend und praktikabel erachtet. Sie ermöglichen eine optimale,
oft 100%ige Auslastung der Sportanlagen. Betroffen sind vor
allem jene Sportanlagen, die durch die dienstliche Ausbildung der
Soldaten allein nicht voll ausgenutzt sind. Die Regelungen
werden im zivilen Bereich sehr positiv aufgenommen und
ermöglichen zivilen Sportgruppen eine sportliche Betätigung in vielen
Fällen, in denen öffentliche Sportanlagen nicht zur Verfügung
stehen.
IV. Förderung des Leistungssports
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die weitere Tätigkeit der 17
Sportfördergruppen und zwei Lehrkompanien, und sind nach den
bisherigen Erfahrungen verändernde Maßnahmen geplant?
Die Einrichtung der Sportlehrkompanien (2) und
Sportfördergruppen (17) hat sich aus der Sicht der Bundeswehr bewährt. Das
System findet die volle Zustimmung und Unterstützung des
Deutschen Sportbundes sowie der Spitzenverbände. Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt wird von keiner Seite eine Änderung der Standorte
oder die Einrichtung neuer Sportfördergruppen geplant. Die zur
Verfügung stehenden Plätze reichen aus, um die wehrpflichtigen
Spitzensportler (die Kader-Angehörigen der Spitzenverbände)
der einzelnen Sportdisziplinen aufnehmen zu können.
2. Welche Erfahrungen wurden in der Zusammenarbeit mit den
Sportfachverbänden gewonnen?
Aus der Sicht der Bundeswehr ist die Zusammenarbeit mit den
Sportfachverbänden sehr vertrauensvoll. Das schließt nicht aus,
daß sich gelegentlich die militärischen Forderungen und
sportlichen Interessen widersprechen. In fast allen Einzelfällen werden
Lösungen gefunden, die der Leistungsentwicklung des Athleten
gerecht werden.
3. In welchen Punkten hält die Bundesregierung die Zusammenarbeit
mit den Sportfachverbänden, den Trainern und den Bundeswehr
-
Leistungssportlern für verbesserungsbedürftig?
Die Auswahl der Wehrpflichtigen, die als Spitzensportler
einberufen werden sollen, muß von seiten der Spitzenverbände sorgfältig
und frühzeitig erfolgen. Nur dann lassen sich die
Einberufungstermine und die Einsatzstandorte mit den sportlichen Interessen und
Vorhaben abstimmen.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis zwischen den
Spitzensportlern in den Sportfördergruppen/Lehrkompanien und
den Bundeswehrangehörigen, die nicht von den dienstlichen
Sonderregelungen betroffen sind?
Die Sportlehrkompanien und Sportfördergruppen haben ihren
eigenen Dienst- und Ausbildungsplan. Dadurch findet eine
unmittelbare Berührung zwischen den Spitzensportlern und
„anderen" Bundeswehrangehörigen nur selten statt. In der Regel
kennen jedoch die Soldaten den Trainingsaufwand der
Spitzensportler und würdigen ihre Leistungen.
Nach Aussage der Disziplinarvorgesetzten sind die
wehrpflichtigen Spitzensportler voll verwendbare Soldaten. Bei Überprüfung
des militärischen Ausbildungsstandes erweisen sie sich als
besonders motiviert, diszipliniert und leistungsfähig.
V. Internationale Zusammenarbeit
1. Nach welchen Gesichtspunkten sind die Vertreter der Bundeswehr
in der internationalen Militärsportorganisation (CISM) tätig und
welche militärsportlichen bzw. sportpolitischen Zielsetzungen verfolgen
sie?
Die Bundeswehr gehört seit 1959 dem Conseil International du
Sport Militaire (CISM) an. Diese Sportorganisation ist mit derzeit
87 Mitgliedstaaten eine der größten der Welt.
Die Bundeswehrinteressen vertritt eine „ständige Delegation" des
Führungsstabes der Streitkräfte.
Seit 1982 ist der Chef der deutschen Delegation Mitglied im
Exekutiv-Komitee und Präsident der Kommission für
Wettkampfplanung und Sportförderung. Weitere Angehörige der Streitkräfte
gehören den technischen und medizinischen Ausschüssen an.
Die Bundeswehr hat bisher insgesamt 17 Wettkämpfe des CISM
ausgerichtet. Sie beschickt jährlich etwa 13 bis 20 Meisterschaften
in olympischen und militärspezifischen Disziplinen.
Durch die Aktivitäten der deutschen Delegation werden Kontakte
unter den Mitgliedsnationen hergestellt und entwickelt. Dabei
liegt der Schwerpunkt der Zusammenarbeit auf den Gebieten der
Sportlehre, Sportforschung und Sportmedizin.
In den letzten Jahren haben wiederholt Sportlehrer der
Sportschule der Bundeswehr die in der Bundeswehr bewährten
Trainingsprogramme und Unterrichtsformen anderen Streitkräften
vorgestellt. Nationen der Dritten Welt, vornehmlich aus dem
afrikanischen und asiatischen Raum, entsenden Leistungssportler
ihrer Streitkräfte an die Sportschule der Bundeswehr, um sich
durch ein systematisches Training und organisiertes Wettkampf
-
programm auf internationale Wettkämpfe vorbereiten zu können.
2. Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der Teilnahme von
Sportlern der Bundeswehr an den CISM-Veranstaltungen bei?
Durch die Teilnahme von Sportlern der Bundeswehr an CISM-
Veranstaltungen werden freundschaftliche und
kameradschaftliche Beziehungen zwischen den Streitkräften der Mitgliedstaaten
geknüpft und entwickelt. Sportliche Leistungen und vorbildliches
sowie fachkundiges Auftreten der Soldaten festigen das Ansehen
der Bundesrepublik Deutschland im Ausland, besonders in den
Ländern der Dritten Welt.
3. Welche CISM-Veranstaltungen beabsichtigt die Bundesregierung
durch die Bundeswehr 1984/85 in der Bundesrepublik Deutschland
durchzuführen?
Die Bundeswehr beabsichtigt in den nächsten beiden Jahren
nachstehende CISM-Veranstaltungen durchzuführen:
1984 die XVI. CISM-Meisterschaften im Fallschirmsport
springen — vom 30. Juli bis 9. August in Altenstadt/
Schongau — an der Luftlande- und Lufttransportschule
der Bundeswehr und
1985 die XXVIII. CISM-Meisterschaften im Schwimmen
vom 9. bis 17. September in Warendorf an der
Sportschule der Bundeswehr.]