Die Verantwortung für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) liegt in erster Linie bei den Ländern und Kommunen.
Daher müssen auch die Initiativen für den Bau von S-Bahnen von den Ländern/Kommunen ausgehen.
Die Vorstellungen des Landes Nordrhein-Westfalen über den Bau weiterer S-Bahnen sind im aktualisierten S-Bahn- und Stadtbahn-Bedarfsplan 1981 des Landes niedergelegt. Danach sind die auf der Verkehrsrelation Kaarst–Mettmann für einen S-Bahnbetrieb noch auszubauenden Streckenabschnitte Kaarst–Neuss und Düsseldorf/Gerresheim–Mettmann unter Kategorie „Planung" enthalten.
Da es sich hierbei um Vorhaben handelt, für die grundsätzlich eine Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Betracht kommen könnte, ist es erforderlich, daß hierfür jeweils zwischen der Deutschen Bundesbahn und dem Land Finanzierungsverträge geschlossen werden. Dabei wird vorausgesetzt, daß vorher durch Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nachgewiesen ist, daß dem Bund und der Deutschen Bundesbahn keine neuen Folgekosten entstehen.
Für keine der obengenannten Strecken liegt ein solcher Vertrag oder eine entsprechende Landesinitiative vor.
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat zwar hierfür eine Verkehrsprognose erarbeitet, die unter günstigsten Bedingungen, d. h. Einrichtung eines ganztägigen S-Bahnverkehrs im 20-Minuten-Takt, Bau zusätzlicher Haltepunkte und optimaler Verknüpfung mit den übrigen Verkehrsmitteln des ÖPNV, maximal rd. 5 000 Fahrgäste pro Tag und Richtung auf den Abschnitten Neuss—Kaarst und Düsseldorf—Mettmann erwarten läßt.
Eine überschlägige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hat jedoch ergeben, daß die damit zu erzielenden Mehreinnahmen bei weitem nicht ausreichen, die der Deutschen Bundesbahn entstehenden zusätzlichen Kosten aus dem Betrieb der S-Bahnlinie Kaarst-Mettmann zu decken.
Unter Zugrundelegung dieser Fakten ist die Einrichtung einer S-Bahnlinie Kaarst—Mettmann nicht möglich.