Die begründete Aussicht auf die Umsetzbarkeit von Forschungsergebnissen für die frauenpolitischen Ziele der Bundesregierung ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Forschungsförderung. Die Ergebnisse der Frauen- und der frauenrelevanten Forschung gehen in die Planungen und Initiativen der Bundesregierung zur Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau ein.
Einen besonderen Rang hat dabei die Umsetzung in gesetzgeberische Initiativen. So trägt der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Beschäftigung (BR-Drucksache 393/84 vom 24. August 1984) dem — durch Forschungsberichte zur Arbeitszeitgestaltung dokumentierten — Wunsch zahlreicher Frauen und auch eines Teils der Männer nach mehr Teilzeitarbeit Rechnung. In diesem Gesetzentwurf wird die Teilzeitarbeit sozialrechtlich der Vollzeitarbeit gleichgestellt und ferner durch eine Regelung über die sozialverträgliche Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse mit variabler Arbeitszeit ergänzt.
Die Neufassung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Arbeitszeitgesetz (BR-Drucksache 401/84 vom 24. August 1984) berücksichtigt entsprechende Forschungsergebnisse, z. B. aus dem Forschungsprojekt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung „Heben und Tragen von Lasten — Gewichtsgrenzen für Männer, Frauen und Jugendliche".
Ein schon weiter zurückliegendes Beispiel für Forschungsförderung als Voraussetzung für gesetzgeberische Konsequenzen war die EMNID-Untersuchung über die Einkommenssituation der alleinerziehenden Mütter von 1978 im Auftrage des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit, die zur Grundlage für das Unterhaltsvorschußgesetz von 1980 wurde.
Zahlreiche Erscheinungsformen der Benachteiligung der Frau lassen sich jedoch nicht durch Gesetze verändern, sondern nur durch andere Initiativen, die auf einen tiefgreifenden öffentlichen Bewußtseinswandel und dadurch ausgelöste oder damit verbundene positive Maßnahmen für Frauen zielen. Jedes Forschungsvorhaben, dessen Ergebnisse die Bundesregierung für eigene politische Aktivitäten auswertet oder den gesellschaftlichen Verbänden und Gruppen, insbesondere den Tarifvertragsparteien und politischen Parteien, den Ländern und Gemeinden mit Appellwirkung nahebringt, ist ein Bestandteil ihrer frauenpolitischen Arbeit. Der folgende Stichwortkatalog gibt dazu einen Ausschnitt über Maßnahmen, die auch auf Erkenntnissen der Frauenforschung beruhen.
1. Familienbereich
Initiativen zum partnerschaftlichen Verhalten der Ehegatten und Eltern; verstärkte Anerkennung der Familienarbeit, der Erziehungsleistungen und Pflege; die Situation der nichterwerbstätigen Frauen als neuer politischer Schwerpunkt; Einführung des Erziehungsgeldes, Anrechnung eines Erziehungsjahres in der Rentenversicherung, Erhöhung des Kinderfreibetrages bzw. Einführung eines Kindergeldzuschlages für die einkommensschwächeren Familien; Hilfen für schwangere Frauen in Not durch die neugegründete Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" .
2. Jugendhilfe
Anstöße für die Träger der Jugendhilfe im Hinblick auf die Bedeutung spezifischer Mädchenarbeit im Rahmen der Jugendhilfe und besonders der Berufsausbildung von Mädchen.
3. Ausbildung, Arbeitsleben und Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- — Verbesserung der Ausbildungschancen für Mädchen durch ihre verstärkte Berücksichtigung in den verschiedenen Sonderprogrammen der Bundesregierung, u. a. auch durch das ausschließlich auf diese Zielgruppe gerichtete Modellprogramm „Mädchen in Männerberufen" sowie durch begleitende Spitzengespräche der Bundesregierung mit den Tarifvertragsparteien;
- — Abbau von Technik-Distanz bei Mädchen und jungen Frauen;
- — Verbesserung der Beschäftigungssituation für Frauen;
- — Verstärkung von Frauenförderungsmaßnahmen in Betrieben und Behörden und der beruflichen Wiedereingliederung sowohl in traditionellen Frauenberufen als auch in Männerberufen; Erprobung der neuen Wiedereingliederungsmaßnahmen in Betrieben und überbetrieblichen Ausbildungsstätten; Entwicklung von Qualifizierungs- Konzeptionen zur Nutzung der Berufschancen in den neuen Technologien ;
- — berufliche Eingliederung von ausländischen Mädchen und Frauen;
- — Sicherstellung eines vorbeugenden Arbeits- und Gesundheitsschutzes insbesondere auch bei der Einführung neuer Technologien; Neufassung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Arbeitszeitgesetz; Übernahme von Forschungsergebnissen auch in berufsgenossenschaftlichen Sicherheitsregeln, tarifvertraglichen Regelungen, Betriebsvereinbarungen und DIN-Normen;
- — Erleichterungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Entwicklung von praxisorientierten Vorschlägen für die Abstimmung von Familienpflichten und den Arbeitsplatzbedingungen und für das Kontakthalten zum Beruf während der Familienphase; Verbesserung der individuellen Arbeitsbedingungen durch flexible Teilzeitarbeitsformen und Arbeitszeitregelungen sowie durch verstärkten Rechtsschutz für die Betroffenen durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Beschäftigung; erweiterte Möglichkeiten zur längerfristigen Beurlaubung und Ermäßigung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst durch das fünfte Gesetz zur Änderung dienstlicher Vorschriften vom 25. Juli 1984;
- Untersuchungen zum Mutterschaftsurlaub und Vorschläge zu seiner Weiterentwicklung und Finanzierung für die Vorlage eines Berichtes der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag bis zum 31. März 1986.
4. Soziale Sicherung
Verkürzung der Wartezeit für das Altersruhegeld von 15 auf fünf Jahre Versicherungszeiten und erstmalige Anerkennung von Erziehungszeiten als rentenbegründende und -steigernde Versicherungszeiten in der Rentenversicherung.
5. Gesellschaft
Verbesserung der Teilhabe- und Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen im öffentlichen Leben, in politischen Parteien und Spitzengremien durch Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Überprüfung im Geschäftsbereich der Bundesministerien; Abbau der frauendiskriminierenden Werbung durch verstärkte Zusammenarbeit mit dem Deutschen Werberat, Verbesserung der Position der Frau in den Medien durch Auswertung eines Europa-Seminars zu diesem Thema.
6. Gewalt gegen Frauen
Finanzierungskonzept für Frauenhäuser, abgestimmt im Spitzengespräch des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit vom Juni 1984 mit den Ländern, Gemeinden und Frauenhausträgern; Verbesserung des Zeugenschutzes für vergewaltigte Frauen im Strafprozeß durch Änderung der Strafverfahrensrichtlinien und verstärkte Fortbildung für Richter und Staatsanwälte sowie Überprüfung der einschlägigen Bestimmungen der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes; Überprüfung der Strafbestimmungen wegen ehelicher Vergewaltigung zum besseren Schutz des sexuellen Selbstbestimmungsrechts der Frau; Einwirken auf das öffentliche Bewußtsein durch eine Fachtagung des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit vom Januar 1984 zu den verschiedenen Gewaltaspekten mit Beteiligung der Medien, von Fachleuten und Betroffenen.