Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Drucksache 10/2672
21.12.84
Sachgebiet 91
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN
— Drucksache 10/2334 —
Planung und Bau der A 601B 50n Bitburg—Wittlich—Hunsrückhöhenstraße
Der Bundesminister für Verkehr — StB 22/40.25.79.0060/22033
Va 84 — hat mit Schreiben vom 20. Dezember 1984 namens der
Bundesregierung die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet:
I. Prognose/Bedarf
Die bei der letzten Fortschreibung des Bedarfsplanes erstellte
Nutzen-Kosten-Analyse vom 7. November 1979 weist für den Bereich
Bitburg—Hochscheid ein für das Jahr 1990 prognos tiziertes Kfz
-
Aufkommen von 9 200 bis 9 900 pro 24 Stunden aus. Im
Planfeststellungsbeschluß für den Abschnitt Landscheid—Altrich wird
sogar von nur 7 000 Kfz/24 h ausgegangen.
1. Mit welchem Verkehrsaufkommen in den Jahren 1990 und 2000
rechnet die Bundesregierung heute
a) im Bereich Bitburg—Wittlich,
b) auf der Strecke Wittlich—Hochscheid?
Der Bedarf für ein Fernstraßenprojekt ergibt sich nicht allein aus
den zu erwartenden Prognosebelastungen, sondern wird in einer
Projektbewertung, wie sie für die Fortschreibung des
Bundesverkehrswegeplanes einschließlich des Bedarfsplanes für die
Bundesfernstraßen durchgeführt wird, ermittelt. Die
Projektbewertung strebt eine möglichst umfassende Gesamtbilanz der von
einem Projekt ausgehenden Wirkungen an und liefert damit eine
nach einheitlichen Kriterien erarbeitete Entscheidungshilfe für
die Beurteilung der Realisierungswürdigkeit des Projektes.
Dabei werden Einsparungen bei Betrieb und Unterhaltung der
Fahrzeuge und Wege, Beiträge zur Verkehrssicherheit, zur
Verbesserung der Erreichbarkeit, regionalwirtschaftliche Vorteile,
Beiträge zum Umweltschutz, Wirkungen auf Natur und
Landschaft und die Investitionskosten berücksichtigt und
gegeneinander abgewogen.
Die zu erwartenden Prognosebelastungen werden wesentlich
durch die zugrundeliegenden Netzsituationen sowie durch
strukturelle Veränderungen bestimmt.
Der im Planfeststellungsbeschluß für die A 60 von der B 50 bei
Landscheid bis zur B 49 südlich Wittlich genannte Wert von 7 000
Kfz/24 h geht davon aus, daß dieser Abschnitt vorab einbahnig als
Umgehung Wittlich hergestellt wird, der Lückenschluß von
Bitburg bis Landscheid aber noch nicht erfolgt ist und auch die
Weiterführung zur A 1/A 48 und als B 50 über die Mosel zur B 327
(Hunsrückhöhenstraße) noch nicht besteht.
Nach gutachterlichen Untersuchungen werden für den Zeitraum
1990 bis 2000 im Abschnitt Bitburg—Wittlich unter
Berücksichtigung eines 4streifigen Ausbaus Verkehrsbelastungen je nach
Teilabschnitt in der Größenordnung zwischen 11 300 und 12 700
Kfz/24 h prognostiziert, für den Abschnitt Wittlich—Hochscheid
Verkehrsbelastungen in der Größenordnung von 10 500 bis 12 800
Kfz/24 h.
Der Lkw-Anteil wird bei rd. 25 % erwartet.
2. Inwieweit konnte das im Jahre 1979 prognostizierte
Verkehrsaufkommen die Planung und den Bau einer vierspurigen Autobahn bis
zur bestehenden A 1/A 48 legi timieren?
Bereits in der Antwort zur Frage 1 ist darauf hingewiesen, daß das
Prognoseverkehrsaufkommen nicht das einzige Kriterium für den
Bedarf einer Bundesfernstraße ist.
Für die Fortschreibung des Bedarfsplanes im Jahre 1980, der der
Deutsche Bundestag mit seinem Beschluß folgte, waren für die
A 60/B 50 zusätzlich folgende Gesichtspunkte mitbestimmend:
Erschließungsfunktion des Straßenzuges, Verbesserung der
Struktur des Raumes, die Überwindung des Moseltales,
Verbesserung der Erreichbarkeit der Oberzentren T rier und Mainz sowie
der Mittelmosel, Entlastung der Ortsdurchfahrten an der B 50,
Entschärfung der Unfallstellen und die Anbindung an das
internationale Fernstraßennetz. Hinzu kommt die politische Zusage
gegenüber Belgien, die belgische Autobahn über die A 60
St. Vith—Wittlich an das deutsche Autobahnnetz anzubinden.
Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Prognosebelastungen
rechtfertigen jedoch auch unter dem Gesichtspunkt der
Leistungsfähigkeit einen 4streifigen Querschnitt.
Die Anpassung an die Verkehrsentwicklung erfolgt durch einen
stufenweisen Ausbau, bei dem zunächst eine Fahrbahn (zwei
Fahrstreifen) ausgebaut wird.
3. Welche Werte des Kfz-Aufkommens rechtfertigen im allgemeinen
den Bau
a) einer zweispurigen Bundesstraße,
b) einer vierspurigen Bundesstraße,
c) einer vierspurigen Autobahn,
d) einer sechsspurigen Autobahn,
bezogen auf die üblichen Regelquerschnitte?
Die Festlegung des Querschnittes für eine Bundesfernstraße
hängt vom Ergebnis der Projektbewertung ab (vgl. Antwort zu
Frage 1) .
Dagegen hängt die Leistungsfähigkeit für die einzelnen
Querschnittstypen in weiten Grenzen von vielen Randbedingungen,
wie Längsneigung, Kurvigkeit, Überholmöglichkeit,
Sichtverhältnissen und Anteil des schweren und langsamen Verkehrs, ab. Für
die Regelquerschnitte sind in den „Richtlinien für die Anlage von
Straßen, Teil Querschnitte (RAS-Q) ", Ausgabe 1982, Diagramme
enthalten, aus denen im Einzelfall die Leistungsfähigkeit
entnommen werden kann.
4. Welche Bereiche der geplanten A 60 und B 50 n werden im
Rahmen der Fortschreibung des Bedarfsplanes überprüft?
Im Rahmen der Fortschreibung des Bedarfsplanes werden alle
noch nicht im Bau befindlichen Bereiche der geplanten A 60/B 50
neu überprüft.
5. Für welche Abschnitte wird eine ökologische Risikobewertung
erstellt?
Eine ökologische Risikobewertung im Rahmen der
Bedarfsplanüberprüfung erfolgt für die Abschnitte
— A 60 Bitburg-Wittlich,
— B 50 n Wittlich-Hochscheid.
II. Umweltverträglichkeitsprüfung
6. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß für die A 60/B 50 n im
Bereich Bitburg—Hochscheid eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchgeführt worden ist? Wenn ja, wie hat die Prüfung konkret
ausgesehen?
Ja. Bei der Straßenplanung ist die Prüfung der
Umweltverträglichkeit eine den gesamten Planungsprozeß auf allen Stufen
begleitende Tätigkeit. Für die Abschnitte Bitburg-Wittlich der A 60 und
Wittlich-Hochscheid der B 50n wurde die Umweltverträglichkeit
bereits bei den raumplanerischen Verfahren auf Landesebene
durch die entsprechenden Träger öffentlicher Belange
(Naturschutz und Landschaftspflege, Wasserwirtschaft,
Forstverwaltung, Landwirtschaft, Denkmalschutz) bestätigt.
Drucksache, 10/2672 Deutscher Bundestag - 10. Wahlperiode
Für den Abschnitt Bitburg-Wittlich wurden im anschließenden
Linienbestimmungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz
Umweltbelange berücksichtigt.
Für den im Linienbestimmungsverfahren befindlichen Abschnitt
Wittlich-Hochscheid der B 50 n wurde im Rahmen einer Va
riantenuntersuchung eine detail lierte landespflegerische
Voruntersuchung erstellt, wobei für die gewählte Linie ein posi tives
Ergebnis erzielt wurde.
7. Welche konkreten Gutachten — insbesondere geologische für die
Moselbrücke (Steilhang bei Ürzig) und kleinklimatologische zu
Auswirkungen u. a. auf den Weinbau — sind für die A 60/B 50 n
bisher erstellt worden (Quellenangabe)?
Folgende Gutachten sind erstellt worden:
— Ein Gutachten der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt),
Bereich Straßenbautechnik, Abteilung Erd- und Grundbau
über die Gründungsverhältnisse der Moseltalbrücke Ürzig-
Zeltingen.
— Erster Bericht der BASt über die Auswertung der
Bohrlochneigungsmessungen im Gründungsbereich der Brücke.
— Eine Geologische Detailkartierung M. 1 : 1 000 im Bereich der
geplanten Moselbrücke von Friedrich Leithoff, Betreuer Dr.
E. Krauter, vom Geologischen Landesamt Rheinland-Pfalz,
Mainz.
— Für den Abschnitt der A 60 von der B 51 (Bitburg) bis zur B 257
(Badern) wurde vom Wetteramt T rier eine
geländeklimatologische Stellungnahme abgegeben.
— Für die B 50 n von der A 1/A 48 bis B 327
(Hunsrückhöhenstraße) wurden klimatologische Auswirkungen z. B. auf den
Weinbau (moselseitiger Klimaschutzwald) im Rahmen der
Landespflegerischen Voruntersuchung geprüft.
Der bestehende Klimaschutzwald bleibt danach auch nach dem
Bau der B 50 n erhalten.
8. Ist die Bundesregierung bereit,
a) zur A 60/B 50n,
b) bei der zukünftigen Planung von Bundesfernstraßen
eine Umweltverträglichkeitsprüfung analog der EG-Richtlinie (EG
-
Dok. Nr. 7972/80) zu erstellen? Wenn nein, wie soll die
Umweltverträglichkeit bei anstehenden Projekten geprüft werden?
Die Umweltverträglichkeit von Bundesfernstraßen wird auf allen
Planungsstufen (Bundesverkehrswegeplan, Linienbestimmung
und Planfeststellung) mit immer engerem räumlichen Bezug
geprüft. Die hierfür geltenden Bestimmungen stehen den
Anforderungen des EG-Richtlinienentwurfs nicht nach.
Hinsichtlich der A 60/B 50 n wird auch auf die Antwort zu Frage 6
verwiesen
III. Ökologische Bedenken
Die geplante A 60/B 50 n greift nachhaltig in den Wasser- und
Naturhaushalt ein und verursacht negative ökologische
Auswirkungen.
9. Wie viele und welche Feuchtgebiete werden in den einzelnen
Planungsabschnitten zerstört?
Bei der Planung von Bundesfernstraßen und den damit
verbundenen Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ist
ein Zielkonflikt zwischen Raumordnung, Verkehr und
Wirtschaftlichkeit sowie Naturschutz und Landschaftspflege nicht immer zu
vermeiden. Hierbei gilt es, eine Lösung zu finden unter
weitestgehender Schonung der vorhandenen Ressourcen, wobei alle
berührten Belange gegeneinander abzuwägen sind.
Im Verlauf der A 60/B 50n von der B 51 (Bitburg) bis B 327
(Hunsrückhöhenstraße) werden zwei Feuchtgebiete, und zwar auf
dem Abschnitt B 50 n, beansprucht. Es handelt sich um eine
Naßwiese am Hardter Weiher, die wegen des Vorkommens
gefährdeter Tierarten als schutzwürdig eingestuft ist, sowie um
einen Graben östlich der „Alten Schanzen" , der mit einer
lückigen Strauchhecke bestockt und als Biotop-Schongebiet
ausgewiesen ist. Dieses Biotop-Schongebiet ist bereits durch
Fichtenanpflanzung beeinträchtigt (Biotopkartierung des Landesamtes
für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht, Oppenheim). Für die
beanspruchten Feuchtgebiete wird Ausgleich geschaffen.
10. Wie viele Hektar Wald müssen in den einzelnen
Planungsabschnitten abgeholzt werden, und wie hoch ist dabei der Laubholzanteil?
Folgende Waldflächen werden in Anspruch genommen:
a) A 60, B 51 (Bitburg) — A 1/A 48 (Wittlich)
ca. 102 ha, Laubwaldanteil ca. 50 %,
b) B 50 n, A 1/A 48 (Wittlich) — B 327 (Hunsrückhöhenstraße)
ca. 35 ha, Laubwaldanteil ca. 40 °/0.
Im Rahmen der Baumaßnahme werden in großem Umfang Bäume
und Sträucher gepflanzt. So beträgt der Anteil der zu
bepflanzenden Schrägflächen z. B. im A 60-Abschnitt zwischen der B 257
(Badern) und der B 50 (Landscheid) an der gesamten
Grunderwerbsfläche ca. 45 %. Die neu bepflanzte Fläche ist etwa ein
Drittel größer als die im selben Abschnitt in Anspruch
genommene Waldfläche.
11. Welche ökologischen Gutachten sind bisher für die jewei ligen
Teilabschnitte erstellt worden, und zu welchen Ergebnissen kamen
diese?
Im Rahmen der Prüfung der Umweltverträglichkeit sind folgende •
Untersuchungen zu ökologischen Fragestellungen erstellt
worden:
a) B 51 (Bitburg) — B 257 (Badem) ein landschaftspflegerischer
Begleitplan zum Vorentwurf, mit dem Ergebnis, daß die
aufgezeigten Maßnahmen ausreichen, die Eingriffe durch die A 60
angemessen auszugleichen.
b) B 257 (Badem) — B 50 (Landscheid) ein landschaftspflegerischer
Vergleich der Trassenvarianten im Bereich Spangdahlem mit
dem Ergebnis, daß die etwa auf der Gemarkungsgrenze
zwischen Gransdorf und Spangdahlem verlaufende
Trassenführung die beste ist.
c) B 50 (Landscheid) — A 1/A 48 ein landschaftspflegerischer
Begleitplan zum Bauentwurf (Planfeststellungsverfahren).
d) A 1/A 48 — B 327 (Hunsrückhöhenstraße) eine
landschaftspflegerische Voruntersuchung als Bestandteil der
Variantenuntersuchung neue B 50. Als Ergebnis hat sich die ursprünglich
für die A 60 ausgewählte Trasse als die aus
landschaftspflegerischer und straßenplanerischer Sicht beste Trasse
herausgestellt.
12. Inwieweit sind von dem Bau und von dem Betrieb der A 60/B 50 n
empfindliche Biotope betroffen, in denen Arten der Roten Liste
leben, und um welche Arten handelt es sich?
Durch die A 60/B 50 n werden Biotope betroffen, in denen Arten
der Roten Liste leben. Gemäß einer Auflage des Landesamtes für
Umweltschutz und Gewerbeaufsicht können die Arten der Roten
Liste aus Gründen des Artenschutzes nicht veröffentlicht werden.
13. In welchem Ausmaß tragen Bau und Bet rieb der A 60/B 50n zu
weiterem qualitativen und quantitativen Artenschwund im Eifel-,
Mosel- und Hunsrückgebiet bei?
Entsprechend den Vorschriften des Gesetzes über Naturschutz
und Landschaftspflege ist bei der A 60/B 50 durch geeignete
Maßnahmen vorgesehen, daß Artenverluste möglichst vermieden
oder durch Maßnahmen vor Ort oder an anderer Stelle
ausgeglichen bzw. ersetzt werden.
Die Maßnahmen werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan
im einzelnen dargestellt.
14. In welcher Form sind bisher bei der Beurteilung eines
Bedarfsplanes der A 60/B 50 n die negativen Folgen für den Naturhaushalt
berücksichtigt worden?
Bei der letzten Überprüfung des Bedarfsplanes für die
Bundesfernstraßen im Jahre 1980 wurden für die A 60/B 50 n im
Außerortsbereich der Flächenbedarf, die Zerschneidung, die
Lärmbelastung sowie die Beeinträchtigung umweltsensibler und
unzerschnittener verkehrsarmer Räume untersucht. Die festgestellten
Wirkungen auf Natur und Landschaft waren im Rahmen der
Gesamtbewertung der Maßnahme mitbestimmend für die
Reduzierung auf zweistreifige Lösungen bzw. die Einordnung der
Zweiten Fahrbahn in die Dringlichkeitsstufe II.
15. Welche Bedenken hat die Bundesforschungsanstalt für
Naturschutz und Landschaftsökologie, Bonn-Bad Godesberg, zur
Planung der A 60/B 50 n geäußert, und wie steht die Bundesregierung
zu diesen Bedenken?
Die Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und
Landschaftsökologie (BFANL) hat sich in einem frühen Stadium der Planung
gegenüber Dritten zu einzelnen, ihr Interessengebiet
berührenden Fragen geäußert. Im Laufe der weiteren Planung und bei der
Durchführung des Linienbestimmungsverfahrens sind Bedenken
des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege gegenüber
anderen Belangen vorbehaltlich einer erneuten Überprüfung im
Rahmen der Fortschreibung des Bedarfsplanes (vgl. Antwort zu
Frage 4) zurückgestellt worden. Zu dieser Überprüfung wird auch
die BFANL einen Beitrag liefern.
16. Wie der amtlichen Waldfunktionskarte der Bezirksregierung T rier
zu entnehmen ist, werden durch den Bau der A 60/B 50 n und das
spätere Befahren derselben Wasserschutzgebiete,
Wasserschongebiete der Landesplanung, wasserwirtschaftlich schutzbedürftige
Flächen in ihrer Funktion erheblich beeinträchtigt bzw. zerstört.
Um welche Fläche in welcher Größe handelt es sich?
Auf dem gesamten Abschnitt der A 60/B 50 n wird weder ein
Wasserschutzgebiet, ein Wasserschongebiet der Landesplanung
noch sonst eine wasserwirtschaftlich schutzbedürftige Fläche in
ihrer Funktion erheblich beeinträchtigt oder gar zerstört. Bei der
Planung wurde die Trasse in einen Korridor zwischen zahlreichen
Wasserschutzgebieten so gelegt, daß eine Durchschneidung
derartiger Gebiete weitgehend vermieden werden konnte. Solche
Bereiche werden lediglich angeschnitten (bei
Wasserschutzgebieten die Zone III). In diesen Fällen werden mögliche
Beeinträchtigungen durch Bauausführung nach den Richtlinien für
bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten
ausgeschlossen.
17. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, daß eine ökologische
Beeinträchtigung und eine Gefährdung der
Trinkwasserversorgung ausgeschlossen werden?
Gemäß § 8 Abs. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes und
entsprechender landesrechtlicher Vorschriften werden in Abstimmung
mit den zuständigen Fachbehörden landschaftspflegerische
Begleitpläne erarbeitet. Hierbei werden je nach Art und Umfang
der Eingriffe in Natur und Landschaft entsprechende
Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Dabei hat die Vermeidung erheblicher
oder nachhaltiger Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und
des Landschaftsbildes grundsätzlich Vorrang vor
Ausgleichsmaßnahmen.
Eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung ist nicht zu
befürchten (vgl. Antwort zu Frage 16).
18. Welche wasserwirtschaftlichen Untersuchungen mit welchen
Ergebnissen sind bereits erstellt worden?
Bereits in einer ersten Planungsphase werden Kontakte und
Abstimmungen mit Fachbehörden vorgenommen, welche die
Linienführung mitbeeinflussen. Im Rahmen des raumplanerischen
Verfahrens nach dem Landesplanungsgesetz erfolgt eine
intensive Beteiligung und Abstimmung mit den für die
Wasserwirtschaft zuständigen Stellen (Staatliches Quellenamt,
Wasserwirtschaftsamt, Wasserbehörden, Wasserwerke,
Kommunalverwaltungen usw.).
Diese wasserwirtschaftlichen Untersuchungen bzw.
Abstimmungen sind für die A 60/B 50 n in allen bisher durchlaufenen
Planungsstufen erfolgt.
Das Geologische Landesamt Rheinland-Pfalz kommt in seiner
gutachterlichen Äußerung vom 29. März 1979 zu dem Ergebnis,
daß aufgrund der gegebenen Verhältnisse eine Beeinträchtigung
des Trinkwasserschutzes nicht zu erwarten ist.
IV. Forst-, Landwirtschaft und Weinbau
19. Wie viele Hektar
a) landwirtschaftliche,
b) forstwirtschaftliche,
c) weinbauliche
Nutzfläche werden in den einzelnen Abschnitten durch den Bau
der A 60/B 50n direkt verlorengehen?
Folgende Flächen werden in Anspruch genommen:
Abschnitt: A 60, B 51 (Bitburg) A 1/A 48 (Wittlich), Länge:
28,3 km
landwirtschaftliche Flächen: ca. 140 ha
forstwirtschaftliche Flächen: ca. 102 ha
weinbauliche Flächen: keine
Abschnitt: B 50, A 1/A 48 (Wittlich) — B 327
(Hunsrückhöhenstraße), Länge: 28,6 km
landwirtschaftliche Flächen: ca. 112 ha
forstwirtschaftliche Flächen: ca. 35 ha
weinbauliche Flächen: ca. 11 ha
Bei diesen Angaben handelt es sich sowohl um die befes tigten
Straßenflächen als auch um die Flächen (Seiten- bzw.
Ersatzflächen), die in andere ökologisch u. U. wertvollere Biotopformen
umgewandelt werden.
20. Wie groß werden die zusätzlichen Verluste infolge der
Zerschneidungseffekte, Immissionenbelastungen, Beeinträchtigungen durch
tiefe Einschnitte und Dammaufschüttungen etc. für
a) die Landwirtschaft,
b) die Forstwirtschaft und
c) den Weinbau
im einzelnen sein?
Zusätzliche Verluste entstehen nicht. In den unter Punkt 19
angegebenen Flächen sind der Ausgleich für
Zerschneidungseffekte, Immissionsschutzanlagen und -pflanzungen sowie
Ausgleichungen von Einschnitten und Dämmen u. a. bereits enthalten.
21. Wie viele Arbeitsplätze werden aufgrund dieser direkten und indi
-
viduellen Auswirkungen nach Meinung der Bundesregierung
a) in der Landwirtschaft,
b) in der Forstwirtschaft und
c) im Weinbau
vernichtet?
22. Wie viele bäuerliche Betriebe werden in diesem Raum
verlorengehen?
Nach den bisherigen Erfahrungen beim Bau der A 60 von
Steinebrück bis Prüm sind weder bäuerliche Bet riebe verlorengegangen
noch Arbeitsplätze vernichtet worden.
Es ist zu erwarten, daß auch in den übrigen Bereichen keine
Existenzen oder Arbeitsplätze vernichtet werden. Eine Ausnahme
könnte ein landwirtschaftlicher Bet rieb sein, über dessen
Erhaltung abschließend noch keine Aussage möglich ist.
23. Gibt es Untersuchungen, die auch die Auswirkungen auf die von
der Landwirtschft abhängigen Arbeitsplätze (z. B.
Landmaschinenproduktion, -handel, Werkstätten, Futtermittelvertrieb) untersucht
haben?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Solche Untersuchungen sind im vorliegenden Fall nicht
erforderlich und wurden daher nicht durchgeführt (vgl. Antwort zu den
Fragen 21 u. 22).
V. Fremdenverkehr/Wirtschaft
24. In welcher Größenordnung sind Naherholungs- und Fe rn
-erholungsgebiete durch die Fernstraßenplanung betroffen, und
welche konkreten Belastungen werden zusätzlich hervorgerufen?
25. Mit welchem Rückgang des Fremdenverkehrs bei
a) Wochenendurlaubern,
b) Langzeiturlaubern
muß in diesen Gebieten gerechnet werden?
26. Wie viele Arbeitsplätze würden in den be troffenen Gebieten im
Fremdenverkehrsgewerbe verlorengehen?
Aufgrund vorliegender Erfahrungen kann angenommen werden,
daß sich die neue Fernstraßenverbindung für den
Fremdenverkehr in Rheinland-Pfalz, insbesondere in den
Fremdenverkehrsgebieten Eifel, Mosel/Saar und Hunsrück, sowohl für länger
verweilenden Erholungstourismus als auch für den Wochenend- und
Tagestourismus positiv auswirkt. Dies trifft für den Inlands- als
auch für den Auslandstourismus und hier insbesondere aus den
BENELUX-Staaten zu.
Nach Fertigstellung der linksrheinischen Autobahn A 61 und der
Eifelautobahn A 48 hat sich bisher der Zustrom von Touristen
nachweislich in den Fremdenverkehrsgebieten Eifel/Ahr und
Mosel/Saar erhöht.
27. Die Bedeutung von Raumwirksamkeit und wi rtschaftlichen
Impulsen durch neuen Fernstraßenbau ist — wie die Horst/Lutter-Studie
untermauert — bisher überschätzt worden. Zu diesen Schlüssen
kommt auch neuerdings das Gutachten des
Verkehrswissenschaftlers Norbert Walter, der die wirtschaftlichen Folgewirkungen der
A 48 Koblenz—Trier untersucht hat.
Mit welchen konkreten Wachstumseffekten für die Südwesteifel
und den Hunsrück rechnet die Bundesregierung nach
Fertigstellung der A 60/B 50 n?
28. Wie viele neue Indust rie- und Gewerbeanlagen werden sich
aufgrund einer parallel zur B 50 gelegenen neuen A 60/B 50 n im Eifel-
und Hunsrückgebiet ansiedeln, und wie viele Arbeitsplätze
werden hier geschaffen?
Konkrete Berechnungen über Wachstumseffekte nach
Fertigstellung der A 60/B 50 n sind nur bedingt möglich. Es ist jedoch davon
auszugehen, daß die Raumwirksamkeit und die wirtschaft lichen
Impulse bei diesen beiden Fernstraßen sich ebenso gestalten
werden, wie die im Einzugsbereich der A 48 Koblenz—T rier nach
deren Fertigstellung. Im linksrheinischen Einzugsbereich der
A 48 (ohne Raum Koblenz) verlief die Entwicklung nach den
Daten aus der amtlichen Statistik in bezug auf die
Beschäftigtenzahl, Realsteueraufbringungskraft je Einwohner und
Steuereinnahmekraft je Einwohner in den Zeiträumen 1975 bis 1982 bzw.
1970 bis 1982 weit günstiger als im Durchschnitt des Landes
Rheinland-Pfalz oder im Bundesgebiet. Besonders günstige
Zuwachsraten ergeben sich dabei im Einzugsbereich der A 48,
soweit er in den Landkreisen Bernkastel—Wittlich und Daun liegt.
Die Einzugsbereiche der A 60/B 50 n sind ähnlich strukturiert wie
das genannte Einzugsgebiet der A 48, z. T. überschneiden sich die
Einzugsbereiche der A 60/B 50 n und der A 48.
Zu den in Frage 27 erwähnten Gutachten ist anzumerken, daß bis
zur Fertigstellung der Stufe I des derzeit gültigen Bedarfsplanes
für die Bundesfernstraßen mit positiven Wachstumsimpulsen
durch den Fernstraßenbau zu rechnen ist. Erst im Stadium danach
dürften zusätzliche Projekte im allgemeinen nur noch
unwesentliche regionalwirtschaftliche Wirkungen entfalten. Dies geht auch
aus der zitierten Untersuchung von Dr. Lutter hervor.
Die Untersuchung von Dr. Walter „Messung der wi rtschaftlichen
und umweltrelevanten Folgeeffekte des Bundesfernstraßenbaus
in strukturschwachen Räumen" kommt, obwohl keine
Gesamtbewertung vorgenommen wurde und Nutzen im weiteren
Wirkungsbereich unberücksichtigt blieben, dennoch zu einem
positiven Ergebnis für die A 48.
29. Eine bestehende A 60/B 50 n verkürzt die Fahrzeiten für Container-
und Frachtverkehr zu dem Antwerpener Hafen.
Wie viele Arbeitsplätze gehen durch den Bau der A 60/B 50n in
den deutschen Nordseehäfen Bremen und Hamburg verloren?
Nach einem Gutachten der PLANCO Consulting GmbH aus dem
Jahre 1978 sind durch den Bau der Autobahn A 60
Verkehrsverlagerungen von den deutschen Nordseehäfen nach Antwerpen
nicht zu erwarten. Somit wird ein Verlust von Arbeitsplätzen in
den deutschen Nordseehäfen Bremen und Hamburg infolge des
Baues der A 60/B 50 n nicht befürchtet.
30. Inwieweit muß der Einzelhandel in den betroffenen Orten entlang
der A 60/B 50 n mit einer Käuferabwanderung in andere
Oberzentren (z. B. Trier) rechnen, wie er bereits nach Eröffnung der A 48
erfolgte?
31. Wie hoch wird der finanzielle Kaufkraftverlust für die be treffenden
Orte sein?
Mit einer Käuferabwanderung in den Orten entlang der A 60/
B 50 n ist nicht zu rechnen.
VI. Planung
Im kürzlich erlassenen Planfeststellungsbeschluß für den Abschnitt
Landscheid—Altrich ist eine Anbindung der A 60 an die B 49
vorgesehen und somit der Planungsabschnitt gegenüber dem Plan
des Anhörungsverfahrens um ca. 2 km gekürzt.
32. Was sind die Gründe für diese Änderung?
Die Änderung erfolgte aufgrund von Einsprüchen der Gemeinde
Altrich gegen die Linienführung der B 50 neu.
Durch die Reduzierung des Planfeststellungsbereiches bis zur
B 49 ist noch jede der im Bereich Altrich zur Diskussion stehenden
Varianten im Hinblick auf ihren Kreuzungspunkt mit der A 1/A 48
möglich.
33. In welcher Form ist nun ein möglicher Weiterbau geplant?
Nach einer Einigung über die Linienführung im Altricher Bereich
ist ein Weiterbau von der B 49 bis zur A 1/A 48 als Autobahn, von
der A 1/A 48 bis zur B 327 als zweistreifige Bundesstraße geplant.
34. In welchen zeitlichen Räumen soll die A 60/B 50n hinsichtlich
a) des §-16-Verfahrens,
b) des Planfeststellungsverfahrens,
c) des Planfeststellungsbeschlusses,
d) des Baubeginns ,
e) des Bauendes
für die einzelnen Teilabschnitte realisiert werden?
Streckenabschnitt B 51 B 50 (Landscheid)
Die Linie wurde 1980 vom Bundesminister für Verkehr bestimmt.
Die Entwürfe sind in Arbeit.
Im Anschluß an das Genehmigungsverfahren wird das
Planfeststellungsverfahren eingeleitet.
Der Baubeginn hängt vom Vorliegen des Baurechts und der
Einstufung im Bauprogramm ab.
Streckenabschnitt B 50 — B 49
Der Planfeststellungsbeschluß ist ergangen. Der Baubeginn hängt
vom Vorliegen des Baurechts und der Einstufung im
Bauprogramm ab.
Streckenabschnitt B 49 — A 1/A 48
Der Entwurf ist genehmigt. Diese Strecke ist im
Planfeststellungsbeschluß ausgeklammert worden.
Siehe auch Antworten zu Frage 32 und Frage 33.
Streckenabschnitt A 1/A 48 — B 327 (B 50 neu)
Zur Zeit läuft das Verfahren zur Bestimmung der Linienführung
nach § 16 Abs. 1 FStrG. Danach folgen Entwurfsaufstellung,
Genehmigungsverfahren und Planfeststellungsverfahren. Der
Baubeginn hängt vom Vorliegen des Baurechts und der
Einstufung im Bauprogramm ab.
35. Welche konkreten Alternativen sind zu der jetzt vorgesehenen
Planung dieser Bundesfernstraße bisher mit welchen Ergebnissen
untersucht worden?
Abschnitt: A 60 von B 51 bis A 1/A 48
In den 70er Jahren wurden im Rahmen der Gesamt-Autobahn
-
planung Belgien—Rhein-Main-Gebiet auch für diesen Bereich
zahlreiche alternative Linienführungen untersucht. Sie wurden
u. a. aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sowie des
Wasserschutzes aufgegeben.
Abschnitt: B 50 neu von A 1/A 48 bis B 327
Für diesen Abschnitt ist 1984 eine Gegenüberstellung von drei
Hauptalternativen mit zahlreichen Untervarianten durchgeführt
worden.
Die ursprünglich für die A 60 ausgewählte Trasse wurde auch für
die B 50 neu eindeutig als die am besten geeignete ermittelt.]