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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

DIN-Normung im Bauwesen (G-SIG: 10001939)

Umfang der Normung, übersteigerte Ordnungsvorstellungen und deren Folgen, Normen mit "Verordnungscharakter", Normen als Grundlage von Gerichtsentscheidungen bei technischen Streit- und Haftungsfragen, verfassungsrechtliche Beurteilung der Normengebung, Zusammenhang zwischen Normung und Kartellrecht, Anzahl der Normungsanträge in den vergangenen Jahren

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Datum

11.12.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/235114.11.84

DIN-Normung im Bauwesen

der Abgeordneten Conradi, Waltemathe, Müntefering, Frau Dr. Martiny-Glotz, Lohmann (Witten), Meininghaus, Menzel, Polkehn, Reschke, Schmitt (Wiesbaden), Dr. Sperling, Frau Weyel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

In der Öffentlichkeit wird zunehmend über Sinn und Unsinn der Normung, insbesondere über die Auswirkung von Baunormen auf die Baukosten, diskutiert. Dabei werden die DIN-Normen häufig als öffentliche Richtlinien oder Bestimmungen fehlinterpretiert.

Die Fragen über die Notwendigkeit von Baunormen, deren Auswirkungen auf die Baukosten, die rechtlichen Grundlagen der Normung und zur Anwendung der Baunormen soll die öffentliche Debatte über die Normung im Bauwesen versachlichen und der Übernormung wie der Überinterpretation von notwendigen Normen entgegenwirken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Umfang und Ausmaß der Normung im Bauwesen, deren positive Auswirkungen die Fragesteller keineswegs übersehen, in vielen Fällen die Baukosten erhöhen?

2

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß in den Normungsgremien die interessierte Industrie gemeinsam mit Wissenschaftlern, die andernorts Aufträge dieser Industrie erhalten, und mit Fachbeamten des Bundes, der Länder und der Gemeinden mit übersteigerten Ordnungsvorstellungen Baustandards festsetzen, die dem Verbraucher nicht mehr Vorteile, sondern vor allem höhere Kosten bringen?

3

Trifft es zu, daß die fortschreitende Reglementierung im Bauwesen den fachlich qualifizierten Architekten und Ingenieur mehr und mehr davon entbindet, technische Probleme selbst lösen zu müssen, so daß zukünftig als wichtigste fachliche Qualifikation von Architekten und Ingenieuren die Fähigkeit, Normen und Richtlinien zu lesen und entsprechende Checklisten abzuhaken, gelten wird?

4

Wie ist es zu rechtfertigen, daß die Normen im Bauwesen zunehmend „Verordnungscharakter" bekommen und bei der baurechtlichen Genehmigung und Abnahme von Bauwerken, bei Zuschußanträgen und bei Mittelbewilligungen zugrunde gelegt werden, obwohl hierzu keine gesetzliche Ermächtigung besteht?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Gerichte bei technischen Streit- und Haftungsfragen zunehmend Normen zur Grundlage ihrer Entscheidung machen und damit den Charakter der Norm als Empfehlung zur intelligenten Anwendung mit der Möglichkeit zur Abweichung in eine allgemeine Rechtsvorschrift verändern und so die Architekten zwingen, sich zur eigenen Sicherheit an diese Normen zu halten, selbst dann, wenn diese sie als unnötig oder überperfektioniert ansehen?

6

Wie ist die Tätigkeit der Normengebung verfassungsrechtlich zu sehen? Wer legitimiert die Normgeber, wer kontrolliert sie?

7

Wie sieht die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen Normung und Kartellrecht?

8

Wieviel Normungsanträge im Bauwesen sind in den vergangenen Jahren eingereicht und abgelehnt worden, und wie verteilen sich diese Anträge und Ablehnungen auf die Bauindustrie und die Vertreter der öffentlichen Hand als Antragsteller?

9

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung sicherzustellen, daß im Normenwesen nur das Notwendigste gegeben und eine Übernormung vermieden wird?

Bonn, den 14. November 1984

Dr. Vogel und Fraktion

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