Statistik in der Berufsausbildung
der Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch), Büchner (Speyer), Frau Fuchs (Köln), Kastning, Kuhlwein, Lambinus, Lutz, Frau Odendahl, Frau Schmidt (Nürnberg), Frau Steinhauer, Toetemeyer, Vogelsang und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Mit der Diskussion über die Ausbildungsplatzsituation ist regelmäßig jährlich auch ein Streit über die Zahlen verbunden. So betrug beispielsweise 1984 nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit die Zahl der Jugendlichen, die nicht in Ausbildungsstellen vermittelt werden konnten, rund 60 000. Weitere rund 40 000 Jugendliche, die einen Ausbildungsplatz suchten, wurden in Sondermaßnahmen vermittelt.
Demnach fanden rund 100 000 Jugendliche keinen Ausbildungsplatz, während der DGB nach seinen Berechnungen über 200 000 Jugendliche ohne Ausbildungsplatz ermittelt. Davon sind rund zwei Drittel Mädchen und junge Frauen. Auch über die Bildungsvoraussetzungen dieser Jugendlichen besteht weithin Unklarheit. So wird z. B. von der Wirtschaft behauptet, die nicht vermittelten und unversorgten Jugendlichen hätten z. T. auch deshalb keinen Ausbildungsplatz gefunden, weil ihre schulischen Voraussetzungen nicht ausreichten. Unterschiedliche Angaben gibt es ebenso über die Zahl der Nachvermittelten nach dem 30. September, dem gesetzlich festgelegten Stichtag der jährlichen Ausbildungsplatzbilanz.
Strittig ist auch die Zahl der Auszubildenden, die während der Probezeit ihre Ausbildung abbrechen, ebenso wie die Begründung für ihr Ausscheiden aus den Ausbildungsbetrieben und ihr weiteres Ausbildungs- und Berufsschicksal. Weitgehende Unklarheit besteht darüber hinaus über den Verbleib und die Vermittlung der sogenannten Altbewerber.
Eine große Zahl von Jugendlichen wird nach dem Schulabschluß in keiner Statistik der beruflichen Bildung, des Arbeitsmarktes oder weiterführenden Schulen geführt.
Immer mehr Jugendliche finden auch nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung im dualen System keine Arbeit im erlernten oder einem anderen Beruf.
Für eine sachliche Diskussion der Fragen der beruflichen Bildung im dualen System und für die notwendigen politischen Entscheidungen ist eine bessere Übersicht und Durchschaubarkeit über die wirklichen Zahlenverhältnisse in der beruflichen Bildung notwendig und unerläßlich. Bessere Kenntnisse über die hinter den statistischen Angaben stehenden Ursachen sind für eine bessere Berufsbildungsplanung erforderlich.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen29
Wie hoch ist seit 1979 der jeweilige prozentuale Anteil der bei der Arbeitsverwaltung mit dem Wunsch nach der Vermittlung einer Ausbildungsstelle ratsuchenden Jugendlichen gemessen an der Gesamtzahl der Schulabgänger?
Welche Erklärung gibt es dafür, daß der Anteil der ratsuchenden Jugendlichen gemessen an der Gesamtzahl der Schulabgänger zwischen den einzelnen Arbeitsämtern außerordentlich unterschiedlich ist?
Wie lange haben Ausbildungsplatzbewerber durchschnittlich auf einen Beratungstermin im Arbeitsamt zu warten?
Wieviel jugendliche Schulabgänger der Hauptschule, der Sonderschule, der Realschule oder des Gymnasiums bewerben sich weder um einen Ausbildungsplatz noch um einen Platz in einer weiterführenden Schule?
Wie haben sich Nachfrage und Angebot an Ausbildungsplätzen nach den Kriterien des Berufsbildungsgesetzes seit 1979 in absoluten Zahlen und prozentual jeweils im Vergleich zum Vorjahr entwickelt?
Wie hat sich seit 1979 die Zahl der sogenannten Altbewerber insgesamt und nach Geschlechtern getrennt entwickelt?
Wieviel der Altbewerber konnten seit 1979 im jeweils folgenden Ausbildungsjahr vermittelt werden? Wieviel davon waren Mädchen? Wieviel der männlichen und weiblichen Altbewerber fanden auch im übernächsten Jahr noch keinen Ausbildungsplatz?
Wieviel der nach dem 30. September bis zum 31. Dezember 1983 und 1984 angebotenen Ausbildungsplätze wurden dadurch frei, daß Ausbildungsverhältnisse in der Probezeit beendet wurden? Wieviel dieser Plätze konnten in welchem Zeitraum von bis dahin nicht vermittelten Ausbildungsplatzbewerbern wieder besetzt werden? Wieviel dieser Plätze kamen Mädchen zugute?
Wieviel Ausbildungsplätze wurden darüber hinaus 1982, 1983 und 1984 nach dem 30. September bis zum 31. Dezember zusätzlich angeboten?
Wieviel der bis zum 30. September unvermittelten Bewerber, die ihren Ausbildungsplatzwunsch aufrechterhalten haben, konnten seit 1979 insgesamt und in Prozenten aufgeschlüsselt nach männlichen und weiblichen Bewerbern nachvermittelt werden?
Wie wird die Ausbildungsstatistik nach dem 30. September nach Zugängen und Abgängen weitergeführt? Wieviel Jugendliche haben sich 1983 und 1984 zwischen dem 30. September und 31. Dezember des jeweiligen Jahres zusätzlich um einen Ausbildungsplatz für das betreffende Ausbildungsjahr beworben, und sind diese Bewerber bei den durch das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft mitgeteilten Zahlen über noch unvermittelte Bewerber am jeweiligen Jahresende berücksichtigt?
Wie wird die Ausbildungsstatistik vor dem 30. September, dem Stichtag der jährlichen Ausbildungsstatistik, bereinigt, und auf welche Erlasse stützt sich dabei die Arbeitsverwaltung?
Um welche Jugendliche handelt es sich, die in der Arbeitsamtsstatistik unter „sonstige Erledigungen" und „unbekannt verblieben" geführt werden, wie hoch waren die Zahlen dieser Jugendlichen seit 1979, und wie hoch ist hier der Anteil der Mädchen?
Wie hat sich seit 1979 die Zahl der unbesetzt gebliebenen und bei der Bundesanstalt für Arbeit gemeldeten Ausbildungsplätze entwickelt, und um welche Angebote nach Berufsgruppen handelt es sich jeweils?
Wie verteilt sich die Zahl der unbesetzt gebliebenen Ausbildungsplätze seit 1979 auf die einzelnen Arbeitsamtsbezirke?
Wie haben sich seit 1979 die verschiedenen Formen vollzeitschulischer Ausbildungsangebote nach Angebot und Zahl der versorgten Schüler entwickelt?
Welche berufsvorbereitenden Maßnahmen werden nach Art und zahlenmäßigem Umfang ausbildungsplatzsuchenden Jugendlichen, die nicht in eine Ausbildungsstelle vermittelt werden können, ersatzweise angeboten?
Welche Voraussetzungen muß ein Ausbildungsplatzbewerber erfüllen, damit in der Arbeitsamtsstatistik sein Vermittlungswunsch auch nach dem 30. September aufrechterhalten bleibt, auch wenn kein Angebot gemacht werden kann?
Welche Bildungsvoraussetzungen hatten in den Jahren seit 1979 die männlichen und weiblichen Ausbildungsplatzsuchenden?
Welche Bildungsvoraussetzungen hatten die nicht vermittelten und unversorgten männlichen und weiblichen Bewerber seit 1979?
Wie hat sich seit 1979 die Altersstruktur der männlichen und weiblichen Ausbildungsplatzsuchenden entwickelt?
Wieviel Prozent der ratsuchenden Mädchen konnten seit 1979 in Ausbildungsstellen des dualen Systems, in schulische Vollausbildung oder in Auffangmaßnahmen vermittelt werden?
Wieviel Prozent der ratsuchenden männlichen und weiblichen ausländischen Jugendlichen konnten seit 1979 in Ausbildungsstellen des dualen Systems, in schulische Vollausbildung oder in Auffangmaßnahmen vermittelt werden?
Wie hat sich seit 1979 die Struktur der angebotenen Ausbildungsplätze nach Berufsfeldern entwickelt?
Wieviel ausbildungsplatzsuchende Jugendliche, die, obwohl das Arbeitsamt sie für ausbildungsgeeignet hielt, lediglich in berufsvorbereitende Maßnahmen der Schulen und der Arbeitsverwaltung vermittelt werden konnten, wurden seit 1979 auch nach einer einjährigen Ausbildungsmaßnahme nicht auf einen Ausbildungsplatz im dualen System vermittelt?
Wieviel Jugendlichen konnte seit Beginn des Benachteiligtenprogramms kein Platz im Benachteiligtenprogramm zugewiesen werden, obwohl die Kriterien des Programms auf sie zutrafen?
Wie werden die Maßnahmen der Arbeitsverwaltung und der Schulen so aufeinander abgestimmt, daß ein ausreichendes Angebot insgesamt erreicht werden kann?
Wieviel Jugendliche wurden seit 1979 nach Beendigung der Ausbildung im dualen System von den Ausbildungsbetrieben übernommen und wieviel meldeten sich arbeitslos?
Wieviel Jugendliche, die eine Ausbildung im dualen System erfolgreich beendet haben, haben seit 1979 eine weiterführende Schule der beruflichen Bildung besucht?