Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet
Autobahn A 26 (G-SIG: 10002364)
Notwendigkeit des Baus, Sanierung des ÖPNV und Planung der A 26, Umweltzerstörung, Vorschläge der "Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung Niederelbe e.V."
Fraktion
Die Grünen
Ressort
Bundesministerium für Verkehr
Datum
22.04.1985
Antwortdauer
39 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT10/304814.03.1985
Autobahn A 26
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Drucksache 10/3048
14.03.85
Sachgebiet 911
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Sauermilch und der Fraktion DIE GRÜNEN
Autobahn A 26
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von
Verkehrsexperten, daß die A 26
a) von längst überholten Zielvorgaben ausgeht,
b) bezüglich ihres Belastungspotentials und ihrer
Umweltzerstörungseffekte in bedenklicher Weise unterbewertet
wird,
c) Alternativen hätte, die von örtlichen Initiativen entwickelt,
aber von den zuständigen Institutionen nicht hinreichend
geprüft wurden,
und daher ein völliges Umdenken aller Beteiligten an der
Planung dringend geboten ist, und warum hat sie die bisher
eingetretenen Entwicklungen nicht berücksichtigt?
2. Wie erklärt sich im einzelnen die Bundesregierung die
Tatsache, daß erst andere Pläne für die Entlastung der B 73 mit
der Begründung in den Schubladen verschwanden, es werde
ja bald eine Autobahn A 23 gebaut, daß heute aber der
angebliche Entlastungseffekt der A 26 für die B 73 in den
Vordergrund gestellt wird?
3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Experten, daß
der einstmals geplante sog. Tiefwasserhafen Scharhörn ein
Hauptgrund für den Bau der A 26 gewesen und mit ihm somit
eine wesentliche Planungsgrundlage entfallen ist, und wie
reagiert sie darauf?
4. Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus der
Tatsache, daß die Industrialisierung des Unterelbe-Raumes sich
heute als eine ungeheure Vergeudung von Steuermitteln
durch fehlgeplante Erschließungsmaßnahmen, als eine
gewaltige Zerstörung von Naturräumen und als eine völlig
desolate Planungsvoraussetzung für die A 26 erwiesen hat?
5. Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus der
Tatsache, daß die Planung der A 26 insbesondere den Richtlinien
des BMV vom 27. April 1979 für den Bundesfernstraßenbau in
den Punkten 5.1 bis 5.5 widersp richt?
6. Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus der
Tatsache, daß die Planung auch nicht mehr dem
Fernstraßengesetz entspricht, weil weder eine Einbindung in das
Fernstraßennetz gegeben ist noch diese Neuplanung dem
Fernverkehr dienen würde?
7. Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus der
Tatsache, daß diese Planung ein gravierender Verstoß gegen die
Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung und das Fehlen
jeglicher ökologischen Vernunft zeigt?
8. Warum unterdrückt und negiert die Bundesregierung die
Bedenken von seiten des Landesverwaltungsamtes Hannover
gegen diese Planung?
9. Warum lehnt sie mit bürokratischen Scheinbegründungen die
Stellungnahme des Deutschen Rates für Landschaftspflege
gegen diese Planung ab?
10. Warum behindert die Bundesregierung die Sanierung bzw.
Attraktivitätssteigerung des ÖPNV durch diese Planung?
11. Ist der Bundesregierung bekannt, daß die ökologische
Bestandsaufnahme für diese Planung dilettantisch ausgeführt
wurde und daher die gesamte Folgeplanung auf
Fehlannahmen beruht, und welche Konsequenz zieht sie daraus?
12. Ist der Bundesregierung bekannt, daß „Ersatzmaßnahmen"
für die Umweltzerstörung dieses Projekts nicht möglich sind,
weil z. B. Moore, Feuchtwiesen, Bruchwälder und ein Auetal
nicht einfach „herstellbar" sind, sondern Jahrtausende für
ihre Entwicklung benötigen, und welche Konsequenz zieht
sie daraus?
13. Warum zieht die Bundesregierung keine Konsquenz aus der
Tatsache, daß über die in Frage 12 geschilderte
Unmöglichkeit sog. Ersatzmaßnahmen für dieses Projekt hinaus in
vielfältiger Weise Boden, Grundwasser, Kultur- und
Naturflächen, gewachsene Populationen, kleine und große Biotope,
Besiedelungen, Erholungsgebiete, z. B.
— Landschaftsschutzgebiet Schwingetal,
— Landschaftsschutzgebiet Rüstjer-Forst,
— Landschaftsschutzgebiet Auetal,
— Moore zwischen Horneburg und A 7
und Wohngebiete wie
— Rübke,
— Dammhausen,
— Neuenkirchen,
— Buxtehude,
— Bliedersdorf,
— Postmoor,
— Nottensdorf,
— Horneburg-Süd,
— Issendorf
belästigt, beeinträchtigt, beschädigt und zerstört werden,
wobei selbst gegen bestehende Gesetze, auch wenn sie noch
so wenig die Interessen von Natur und Kultur
berücksichtigen, wie z. B. das Bundes-Immissionsschutzgesetz,
verstoßen wird, daß weiter auch Land- und Forstwirtschaft in
gravierender Weise durch Flächenverluste, Verlagerungen,
Zerschneidungen, Abfahrten, Bodenaushub und
Bodenverlagerung, nicht bewirtschaftbare Restflächen, Hofabtrennungen,
Veränderungen der Bewirtschaftungsstrukturen, vorwiegend
zu Lasten der kleineren Betriebe, Ertragsminderungen,
Vergiftung der trassennahen Bereiche, Waldsterben, Windbruch,
Verkarstung, Erosion, Veränderung des Kleinklimas,
Grundwasserabsenkung und eine allgemeine schleichende
Schadstoffanreicherung beeinträchtigt werden?
14. Warum berücksichtigt die Bundesregierung nicht die
vielfältigen Vorschläge örtlicher Initiativen zur Vermeidung der
skandalösen weiteren Betonierung und Asphaltierung
unserer Umwelt, insbesondere die Vorschläge der
„Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung Niederelbe e. V.", die ein
umfassendes Alternativkonzept seit Jahren zur Diskussion anbietet,
das
— eine Entlastung der B 73 durch eine S-Bahn,
— eine Entlastung der B 73 vom Schwerlastverkehr,
— eine Entlastung der Ortschaften durch Umgehungen und
Absenkungen der B 73,
— eine Entlastung der Bewohner durch
Lärmschutzmaßnahmen an der B 73
und eine Einsparung von vielen Millionen Deutsche Mark
bedeuten würde?
Bonn, den 14. März 1985
Sauermilch
Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion]
BT10/323222.04.1985
Autobahn A 26
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Drucksache 10/3232
22.04.85
Sachgebiet 911
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Sauermilch und der Fraktion DIE GRÜNEN
— Drucksache 10/3048 —
Autobahn A 26
Der Bundesminister für Verkehr — StB 20/40.25.77.0026/12
Vm 85 II — hat mit Schreiben vom 19. April 1985 namens der
Bundesregierung die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet:
1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Verkehrsexperten,
daß die A 26
a) von längst überholten Zielvorgaben ausgeht,
b) bezüglich ihres Belastungspotentials und ihrer
Umweltzerstörungseffekte in bedenklicher Weise unterbewertet wird,
c) Alternativen hätte, die von örtlichen Initiativen entwickelt, aber
von den zuständigen Institutionen nicht hinreichend geprüft
wurden,
und daher ein völliges Umdenken aller Beteiligten an der Planung
dringend geboten ist, und warum hat sie die bisher eingetretenen
Entwicklungen nicht berücksichtigt?
Die niedersächsische Straßenbauverwaltung hat im
Zusammenwirken mit der Bundesregierung aufgrund der im
Planfeststellungsverfahren für Teilabschnitte der A 26 aufgeworfenen Fragen
ein Gutachten in Auftrag gegeben. Darin werden
schwerpunktmäßig neben den verkehrswirtschaftlichen Belangen
insbesondere die Wirkungen einer solchen Verbindung auf die Umwelt
detailliert untersucht.
2. Wie erklärt sich im einzelnen die Bundesregierung die Tatsache,
daß erst andere Pläne für die Entlastung der B 73 mit der
Begründung in den Schubladen verschwanden, es werde ja bald eine
Autobahn A 23 gebaut, daß heute aber der angebliche
Entlastungseffekt der A 26 für die B 73 in den Vordergrund gestellt wird?
Die stark belastete, durch die zahlreichen Ortsdurchfahrten
unzulängliche B 73 gab und gibt Veranlassung für die Planung der
A 26. Ferner wird mit der Planung eine strukturpolitische
Zielsetzung verfolgt.
3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Experten, daß der
einstmals geplante sog. Tiefwasserhafen Scharhörn ein
Hauptgrund für den Bau der A 26 gewesen und mit ihm somit eine
wesentliche Planungsgrundlage entfallen ist, und wie reagie rt sie
darauf?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht.
4. Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
daß die Industrialisierung des Unterelbe-Raumes sich heute als
eine ungeheure Vergeudung von Steuermitteln durch fehlgeplante
Erschließungsmaßnahmen, als eine gewaltige Zerstörung von
Naturräumen und als eine völlig desolate Planungsvoraussetzung
für die A 26 erwiesen hat?
Weder die gesamtwirtschaftliche noch die regionalpolitische
Bewertung der A 26 im Rahmen der z. Z. laufenden
Bedarfsplanüberprüfung rechtfertigen die Negativaussagen, die in der Frage
enthalten sind.
5. Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
daß die Planung der A 26 insbesondere den Richtlinien des BMV
vom 27. April 1979 für den Bundesfernstraßenbau in den Punkten
5.1 bis 5.5 widerspricht?
Das in Auftrag gegebene Gutachten (s. Antwort zu Frage 1) soll
die Zielvorstellungen des BMV vom 27. April 1979 insbesondere
bezüglich Natur- und Landschaftsschutz berücksichtigen.
6. Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
daß die Planung auch nicht mehr dem Fernstraßengesetz
entspricht, weil weder eine Einbindung in das Fernstraßennetz
gegeben ist noch diese Neuplanung dem Fernverkehr dienen würde?
Die A 26 ist in das Bundesfernstraßennetz eingebunden und dazu
bestimmt, dem weiträumigen Verkehr zu dienen. Zweck und
Aufgabe dieser Verbindung erfüllen somit die Bedingungen des
o 1 Bundesfernstraßengesetz.
7. Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
daß diese Planung ein gravierender Verstoß gegen die
Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung und das Fehlen jeglicher
ökologischen Vernunft zeigt?
Die in der Frage liegenden Behauptungen sind falsch und werden
zurückgewiesen.
8. Warum unterdrückt und negiert die Bundesregierung die
Bedenken von seiten des Landesverwaltungsamtes Hannover gegen
diese Planung?
Dem Bundesminister für Verkehr sind Bedenken des
Landesverwaltungsamtes Hannover gegen diese Planung nicht bekannt.
9. Warum lehnt sie mit bürokratischen Scheinbegründungen die
Stellungnahme des Deutschen Rates für Landschaftspflege gegen
diese Planung ab?
Die Bundesregierung weist diese Behauptung zurück.
10. Warum behindert die Bundesregierung die Sanierung bzw.
Attraktivitätssteigerung des OPNV durch diese Planung?
Die Bundesregierung weist die Behauptungen zurück, den
Ausbau des ÖPNV in irgend einer Weise zu behindern.
11. Ist der Bundesregierung bekannt, daß die ökologische Bestands
-
aufnahme für diese Planung dilettantisch ausgeführt wurde und
daher die gesamte Folgeplanung auf Fehlannahmen beruht, und
welche Konsequenz zieht sie daraus?
Im Rahmen des bereits mehrfach erwähnten Gutachtens wird von
unabhängigen Experten eine ökologische Bestandsaufnahme
erarbeitet, die entsprechend abgesicherte Randbedingungen für
die weitere Planung liefert.
12. Ist der Bundesregierung bekannt, daß „Ersatzmaßnahmen" für die
Umweltzerstörung dieses Projekts nicht möglich sind, weil z. B.
Moore, Feuchtwiesen, Bruchwälder und ein Auetal nicht einfach
„herstellbar" sind, sondern Jahrtausende für ihre Entwicklung
benötigen, und welche Konsequenz zieht sie daraus?
Ober Art und Umfang der mit diesem Projekt verbundenen
Eingriffe in Natur und Landschaft wird das vorgenannte Gutachten
Aufschluß geben. Dabei geht die Bundesregierung davon aus, daß
grundsätzlich Möglichkeiten bestehen, geeignete Flächen als
entsprechend ökologisch wirksame Bereiche umzugestalten. Im
einzelnen ist die Frage der aufgrund von Eingriffen erforderlichen
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der
landschaftspflegerischen Begleitpläne festzulegen und im
Planfeststellungsbeschluß festzustellen.
13. Warum zieht die Bundesregierung keine Konsequenz aus der
Tatsache, daß über die in Frage 12 geschilderte Unmöglichkeit sog.
Ersatzmaßnahmen für dieses Projekt hinaus in vielfältiger Weise
Boden, Grundwasser, Kultur- und Naturflächen, gewachsene
Populationen, kleine und große Biotope, Besiedelungen,
Erholungsgebiete, z. B.
— Landschaftsschutzgebiet Schwingetal,
— Landschaftsschutzgebiet Rüstjer-Forst,
— Landschaftsschutzgebiet Auetal,
— Moore zwischen Homeburg und A 7
und Wohngebiete wie
— Rübke,
— Danunhausen,
— Neuenkirchen,
— Buxtehude,
— Bliedersdorf,
— Postmoor,
— Nottensdorf,
— Homeburg-Süd,
- Issendorf
belästigt, beeinträchtigt, beschädigt und zerstört werden, wobei
selbst gegen bestehende Gesetze, auch wenn sie noch so wenig die
Interessen von Natur und Kultur berücksichtigen, wie z. B. das
Bundes-Immissionsschutzgesetz, verstoßen wird, daß weiter auch
Land- und Forstwirtschaft in gravierender Weise durch
Flächenverluste, Verlagerungen, Zerschneidungen, Abfahrten,
Bodenaushub und Bodenverlagerung, nicht bewirtschaftbare Restflächen,
Hofabtrennungen, Veränderungen der
Bewirtschaftungsstrukturen, vorwiegend zu Lasten der kleineren Betriebe,
Ertragsminderungen, Vergiftung der trassennahen Bereiche, Waldsterben,
Windbruch, Verkarstung, Erosion, Veränderung des Kleinklimas,
Grundwasserabsenkung und eine allgemeine schleichende
Schadstoffanreicherung beeinträchtigt werden?
Die Antwort zu Frage 12 schließt die zu Frage 13 mit ein.
14. Warum berücksichtigt die Bundesregierung nicht die vielfältigen
Vorschläge örtlicher Initiativen zur Vermeidung der skandalösen
weiteren Betonierung und Asphaltierung unserer Umwelt,
insbesondere die Vorschläge der „Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung
Niederelbe e. V." , die ein umfassendes Alternativkonzept seit
Jahren zur Diskussion anbietet, das
— eine Entlastung der B 73 durch eine S-Bahn,
— eine Entlastung der B 73 vom Schwerlastverkehr,
— eine Entlastung der Ortschaften durch Umgehungen und
Absenkungen der B 73,
— eine Entlastung der Bewohner durch Lärmschutzmaßnahmen
an der B 73
und eine Einsparung von vielen Millionen Deutsche Mark
bedeuten würde?
Die Bundesregierung weist die unsachlichen Behauptungen
zurück. Im übrigen werden die von der Arbeitsgemeinschaft
Umweltplanung Niederelbe e. V. entwickelten Vorschläge zu
dieser Planung in die Überlegungen im Rahmen des v. g. Gutachtens
einbezogen.]