Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Drucksache 10/3190
16.04.85
Sachgebiet 75
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen), Roth, Dr. Jens,
Dr. Ahrens, Dr. von Bülow, Catenhusen, Collet, Dr. Ehrenberg, Fischer (Homburg),
Hansen (Hamburg), Jaunich, Jung (Düsseldorf), Junghans, Dr. Klejdzinski, Klose,
Dr. Kübler, Lennartz, Frau Dr. Martiny-Glotz, Menzel, Meininghaus, Dr. Mitzscherling,
Müller (Schweinfurt), Reschke, Reuschenbach, Rohde (Hannover), Schmidt
(Wattenscheid), Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Stahl (Kempen), Urbaniak, Vosen, Zeitler
und der Fraktion der SPD
— Drucksache 10/3095 —
Energieversorgung im Winter 1985
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für
Wirtschaft hat mit Schreiben vom 15. April 1985 namens der
Bundesregierung die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet:
Die Versorgung mit Energie war zum Jahresbeginn 1985, als die
Nachfrage nach allen Energieträgern aufgrund der extremen
Kälte sprunghaft anstieg, jederzeit gesichert. Damit hat die
Energiewirtschaft unseres Landes ihre Funktionsfähigkeit unter
Beweis gestellt. Nach diesen positiven Erfahrungen besteht kein
Anlaß, zusätzliche energiepoli tische Maßnahmen zu treffen. Für
den Energieverbraucher hat die Kältewelle zu Beginn des Jahres
noch einmal deutlich gezeigt, daß ein gewisses Maß an
Vorratshaltung, insbesondere bei Öl- aber auch bei den Gaskunden, die
unterbrechbare Verträge abgeschlossen haben, vorteilhaft ist.
Öl und Gas
1. In welchen Regionen und aus welchen Gründen kam es zu
Schwierigkeiten in der Ölversorgung?
Bei der Ölversorgung kam es — von kurzfristig witterungsbeding
-
ten Transportbehinderungen abgesehen — zu keinen
Versorgungsengpässen. Die weit unter dem langjährigen Mittel
liegenden Temperaturen führten im Januar und Februar zu einer
stärkeren Nachfrage nach leichtem und schwerem Heizöl. Die
inländischen Raffinerien lieferten in dieser Zeit weit über dem
normalen Niveau. Bei den Importen kam es teilweise auf einigen
Transportwegen zu witterungsbedingten Verzögerungen (z. B.
Vereisung von Wasserstraßen und Schleusen, Niedrigwasser). Der
Mineralölmarkt reagierte sehr flexibel auf den plötzlichen hohen
Anstieg der Nachfrage.
Bei leichtem Heizöl war das Angebot jederzeit ausreichend. Es
gab lediglich witterungsbedingte Verzögerungen, die bei der
Auslieferung regional zu Wartezeiten von drei bis sechs Tagen
führten.
Bei schwerem Heizöl wurden alle Stammkunden der deutschen
Mineralölwirtschaft voll beliefert. Einzelne Bet riebe, deren
Gaslieferungen entsprechend den vertraglichen Möglichkeiten
kurzfristig unterbrochen waren und die keine Ersatzbrennstoffe
eingelagert hatten, erhielten nicht in jedem Falle sofort die
gewünschten Mengen schweren Heizöls. In einzelnen Fä llen mußten sie
sich sofort verfügbares schweres Heizöl zu entsprechend höheren
Preisen beschaffen. Insgesamt hat die inländische
Mineralölwirtschaft unkonventionell und rasch reagie rt . Der europäische Markt
für schweres Heizöl war außerdem durch den fast ein Jahr
andauernden Bergarbeiterstreik in Großbritannien belastet.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist es Aufgabe der
Unternehmen und der p rivaten Verbraucher, für eine ausreichende
Vorratshaltung zu sorgen. Dies betrifft insbesondere auch
Unternehmen, die mit der Gaswirtschaft unterbrechbare Verträge
abgeschlossen haben. Die Gegenleistung für die
Unterbrechbarkeit liegt in der besonderen Preisgestaltung; es ist
selbstverständlich, daß diese Unternehmen für die Ersatzbrennstoffe selbst
sorgen müssen. Die Mineralölwirtschaft hat von dieser zusätzlichen
Marktchance vollen Gebrauch gemacht, sie hat ihre Flexibilität
und ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt.
2. Wie kann ein sprunghafter Preisanstieg beim leichten Heizöl in
ähnlichen Situationen vermieden werden?
Die Preisentwicklung beim leichten Heizöl folgt den
Marktgesetzen von Angebot und Nachfrage. Steigende Preise in der
Kälteperiode waren die normale Reaktion des Marktes auf die plötzlich
steigende Nachfrage. Die Bundesrepublik Deutschland ist voll in
den Weltmarkt eingebunden und versorgt sich bei leichtem
Heizöl zu rund einem Drittel aus Impo rten; die inländischen Preise
spiegeln das Weltmarktniveau wider. Die Heizölpreise am
Rotterdamer Markt waren - auch dollarkursbedingt — kräftig gestiegen.
Der einzelne Verbraucher hat es selbst in der Hand, durch
ausreichende Vorräte ein Nachkaufen in der kalten Jahreszeit zu
Spitzenpreisen zu vermeiden. Im Durchschnitt verfügen die p rivaten
Verbraucher über Tankkapazitäten für einen Jahresbedarf.
3. Welche Sicherheit besteht dafür, daß es wegen der Aufgabe von
Raffineriekapazitäten in der Bundesrepublik Deutschland bei den
Produkten nicht zu einer ähnlich großen Abhängigkeit vom
Ausland kommt wie beim Rohöl?
In allen Industrieländern werden Raffinerien stillgelegt. Dies ist
durch den starken Rückgang der Nachfrage nach
Mineralölprodukten seit 1979 bedingt. In Übereinstimmung mit der
Mineralölindustrie ist die Bundesregierung der Auffassung, daß weitere
Raffineriestillegungen nicht nur in der Bundesrepublik, sondern
auch in den übrigen EG-Ländern unvermeidlich sind. Nur so kann
eine befriedigende Auslastung der übrigbleibenden Anlagen und
damit die Wirtschaftlichkeit der Mineralölverarbeitung erreicht
werden. Die Bundesregierung wird diese Probleme am 26. April
1985 mit dem Mineralölwirtschaftsverband erörtern. Die
Bundesregierung hält daran fest, daß eine angemessene Verarbeitung
von Rohöl im Inland im Interesse unserer Versorgungssicherheit
liegt. Dazu ist es wichtig, daß die Bundesregierung für
marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen sorgt. In der EG tritt sie dafür
ein, daß auch andere Mitgliedstaaten nicht in den
Anpassungsprozeß eingreifen. Sie setzt sich auch aus diesem Grunde dafür
ein, daß die EG-Länder im Umweltschutz vergleichbare
Anstrengungen unternehmen; nur so wird vermieden, daß die deutschen
Raffinerien einseitig weiterhin mit höheren Umweltschutzkosten
belastet werden.
Die hohe Abhängigkeit der Bundesrepublik Deutschland von
Mineralölimporten, sei es in Form von Rohöl oder
Mineralölprodukten, läßt sich mangels ausreichender eigener Vorkommen an
Rohöl nicht beseitigen. Wichtig ist jedoch ein weiterhin
ausgewogenes Verhältnis zwischen Rohöl- und Produktimporten. Der
relative Anstieg der Produktimporte in den letzten Jahren
gefährdet die Versorgungssicherheit nicht.
Grundsätzlich bietet zwar die Rohölverarbeitung im Inland eine
größere Flexibilität in angespannten Versorgungslagen. Durch
den Ausbau der Konversionsanlagen hat die Mineralölindustrie in
den letzten Jahren jedoch ihre Flexibilität bei den Einsatzstoffen
(breitere Palette von Rohölen, Halbfabrikate) vergrößert. Der
Rückgang des Mineralöls an der Energieversorgung von 55 % im
Jahre 1973 auf 42 % im Jahre 1984 sowie die Verminderung der
Rohölimporte aus den risikobehafteten Nahost-Ländern auf nur
noch 18 % verringert die jeder Rohstoffversorgung aus dem
Ausland innewohnenden Risiken auf ein vernünftiges Maß. Diese
Entwicklung ist ein wesentlicher Erfolg der deutschen
Energiepolitik.
4. Wie will die Bundesregierung die Versorgungssicherheit bei
Fertigprodukten garantieren?
Zur Sicherung der Versorgung mit Fertigprodukten sind nach
Überzeugung der Bundesregierung keine speziellen Maßnahmen
notwendig. Die marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen
sichern die Versorgung am besten ab. Die wesentlichen Elemente
sind die Offenheit des inländischen Marktes für Importe und eine
nicht staatlich administrierte Preisbildung, die die Entwicklungen
am Weltmarkt reflektiert.
Für den Fall krisenhafter Versorgungsstörungen am Weltmarkt ist
die Bundesrepublik Deutschland in das Notstandssystem der
Internationalen Energie-Agentur (IEA) eingebunden.
5. Welche Maßnahmen werden in anderen EG-Ländern zur Zeit
ergriffen, um die Versorgung mit Fertigprodukten zu sichern?
Aus Gesprächen mit den anderen EG-Ländern ist der
Bundesregierung bekannt, daß dort derzeit keine Maßnahmen zur
Sicherung der Versorgung mit Fertigprodukten ergriffen werden. Die
Bundesregierung tritt in Brüssel dafür ein, daß kein Land in den
Anpassungsprozeß der Raffinerieindustrie interveniert und
Behinderungen des freien Handels mit Mineralölprodukten abgebaut
werden.
6. Wie hoch ist der gesamte Anteil sowjetischer Energielieferungen
(Erdöl und -gas) an der deutschen Energie-Bilanz, und welche
Probleme sind dabei in den Wintermonaten eingetreten?
Der Anteil der sowjetischen Energielieferungen an der Deckung
des Primärenergieverbrauchs belief sich 1984 auf 8,4 %.
a) Erdöl
Die Öleinfuhren aus der Sowjetunion machten 1984 knapp 11 %
der gesamten Öleinfuhren der Bundesrepublik Deutschland aus.
Sie beliefen sich 1984 auf rund 12 Mio. t (1983: 10 Mio. t), davon
5,7 Mio. t Rohöl und 6,3 Mio. t Mineralölprodukte. Der Anteil am
PEV-Verbrauch lag bei 4,5 %.
Die witterungsbedingte, vorübergehende Einstellung von
Öllieferungen aus der Sowjetunion im Januar und Februar hat zu
keinerlei Versorgungsschwierigkeiten geführt. Da die Sowjetunion ihre
Öllieferungen im Winter gewöhnlich kürzt, haben sich die
Abnehmer darauf eingestellt.
b) Erdgas
Die Erdgasimporte aus der Sowjetunion in 1984 mit 14,6 Mio. t
SKE hatten einen Anteil am Primärenergieverbrauch in der
Bundesrepublik Deutschland von 3,9 %. Ihr Anteil am gesamten
Erdgasaufkommen in 1984 betrug 24,4 %. Die Erdgaslieferungen aus
der Sowjetunion waren im Winter 1985 nicht unterbrochen; sie
sind jedoch nach vorliegenden Informationen zeitweise wegen
der strengen winterlichen Bedingungen aus technischen Gründen
reduziert worden.
7. Welchen Anteil haben unterbrechbare Gasverträge am gesamten
Gasabsatz, in welchem Umfang wurden in den Wintermonaten die
Gaslieferungen unterbrochen, und welche Ersatzenergien wurden
statt dessen eingesetzt?
Alle Gasverbraucher sind im Winter 1984/85 im Rahmen der
vertraglichen Vereinbarungen beliefert worden.
Erdgaslieferverträge mit Großkunden wie Industriebetriebe und Kraftwerke, die
Klauseln für eine Lieferunterbrechung (sog. unterbrechbare
Verträge) enthalten, geben den Gasversorgungsunternehmen das
Recht, die Belieferung des Vertragspartners zeitweise ganz oder
teilweise einzuschränken. Der Vorteil für den Kunden ist der
günstigere Erdgaspreis. Diese vertraglich möglichen
Lieferunterbrechungen werden von den einzelnen
Gasversorgungsunternehmen in jedem Winter in unterschiedlicher Weise aus
wirtschaftlichen und technischen Optimierungsgründen genutzt. In den
Gasversorgungsunternehmen wird der Umfang der
unterbrechbaren Lieferungen im wesentlichen durch ihre Versorgungs- und
Absatzstruktur sowie durch ihre sonstigen Möglichkeiten zum
Ausgleich saisonaler und temperaturbedingter
Absatzschwankungen bestimmt.
Der Anteil unterbrechbarer Gasverträge am gesamten Gasabsatz
liegt etwa bei 15 bis 20 %. In welchem Umfang die einzelnen
Gasversorgungsunternehmen im Winter 1984/85 von der
vertraglichen Möglichkeit der Lieferunterbrechung Gebrauch gemacht
haben, ist nicht bekannt. Als Ersatzbrennstoffe kamen
vorwiegend Heizöl, mitunter Flüssiggas, aber auch Strom und Kohle im
Rahmen des Verbundnetzes der Elektrizitätswirtschaft in
Betracht.
8. Denkt die Bundesregierung daran, steuerliche
Wettbewerbsverzerrungen zwischen den einzelnen Energieträgern, vor allem auf
dem Wärmemarkt, abzubauen?
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die steuerlich
unterschiedliche Situa tion wettbewerbsverzerrend wirkt. Sie
beurteilt den auf dem Wärmemarkt bestehenden intensiven
Wettbewerb zwischen 01, Kohle, Gas, Fernwärme und Strom posi tiv.
Sie sieht deshalb keinen Grund zur Änderung von
Energiesteuern. Auch eine Forderung nach Einführung neuer Steuern auf
bestimmte Energieträger lehnt sie aus allgemeinen wirtschafts-,
finanz- und energiepoli tischen Gründen ab.
9. Wie wird gesichert, daß im Zuge der Tankstellenumrüstung auf
unverbleites Benzin keine Veränderung der Marktstruktur zu
Lasten der kleinen und freien Tankstellen erfolgt, und ist die
Bundesregierung bereit, diese Umrüstung als eine Maßnahme
anzusehen, die gemäß § 7 d des EStG dem Umweltschutz dient?
Bei der Umrüstung von Tankstellen auf bleifreies Benzin sind
bisher keine Marktanteilsverschiebungen eingetreten. Der Anteil
der kleinen und mittleren Tankstellenunternehmen an den bisher
umgerüsteten rd. 1200 Tankstellen entspricht vielmehr ihrem
bisherigen Marktanteil. Die Bundesregierung unterstützt diese
Unternehmensgruppe bei der Umrüstung auf bleifreies Benzin
durch Investitionszuschüsse, die im Durchschnitt 10 % der
Investitionssumme ausmachen. Diese Zuschüsse können ergänzt werden
durch Kredithilfen des Bundes (ERP-, KW-Programme) und durch
sonstige Zuschußprogramme und Kredithilfen der Länder. Die
Bundesregierung hält eine zusätzliche Förderung durch eine
Änderung des § 7 d EStG, der in seiner jetzigen Form keine
Begünstigung indirekter Umweltschutzinvestitionen erlaubt,
nicht für erforderlich.
Kohle
10. Wie hat sich die bisherige Kohleabnahme nach dem
Jahrhundertvertrag entwickelt, und werden die mit dem Verstromungsgesetz
im ersten Jahrfünft angestrebten Abnahmemengen erreicht? Wie
ist dabei die Abnahmeentwicklung bei niederflüchtiger Kohle
verlaufen? Wie werden eventuelle Abnahmeprobleme dieser Kohle
gelöst, und welchen Beitrag leistet die Energiepoli tik dazu?
Die Kohleabnahme nach dem Jahrhundertvertrag hat sich in den
ersten vier Jahren seiner Laufzeit (1981 bis Ende 1984) wie folgt
entwickelt:
Jahr Abnahmemenge
in 1 000 t SKE
Vertragsmenge
in 1 000 t SKE
Mehr in
1 000 t SKE
Weniger in
1 000 t SKE
1981 36 399 37 000 - 601
1982 37 970 38 000 - 30
1983 39 629 38 000 1 629 -
1984 40 185 38 000 2 185 -
Summe 154 183 151 000 3 814 631
Saldo - - 3 183 -
Danach wurde in den ersten vier Jahren die mit dem Vertrag
angestrebte Abnahmemenge heimischer Kraftwerkssteinkohle
um 3 183 000 t SKE überschritten. Dies läßt darauf schließen, daß
die Abnahmeverpflichtung des ersten Fünfjahreszeitraums im
Umfang von insgesamt 191 Mio. t SKE durchaus erfüllt werden
wird.
An der aufgezeigten Absatzentwicklung ist die niederflüchtige
Kohle beteiligt mit
3 609 584 t SKE in 1981,
3 947153t SKE in 1982,
4 464 708 t SKE in 1983,
4 537 624 t SKE in 1984.
Zur Zeit besteht hier noch ein Angebotsüberhang aus dem
Aachener Revier.
Für den Absatz dieser Menge hat der Bergbau ein
weiterführendes Konzept entwickelt, dessen Durchführung von der
öffentlichen Elektrizitätswirtschaft unterstützt wird. Für diese Kohle
werden nach den Vorschriften des Dritten Verstromungsgesetzes
besondere Hilfen bereitgestellt. Hierbei handelt es sich
insbesondere um
— Investitionskostenzuschüsse für die Umrüstung vorhandener
Steinkohlenkraftwerke auf niederflüchtige Kohle (17,5 % der
Umrüstungskosten pro Jahr für zehn Jahre);
— Zuschüsse für den erschwerten Einsatz dieser Kohle gegenüber
hochflüchtiger Kohle zuzüglich eines 20 %igen Aufschlags. Die
Höhe des Zuschusses hängt von dem prozentualen Anteil
flüchtiger Bestandteile in der Kohle ab. In 1985 beträgt der
Gesamtzuschußbetrag z. B. bei einem 10 %igen
Flüchtigkeitsgehalt 22,03 DM/t SKE. Die Zuschußbeträge werden alljährlich
an veränderte Kostenverhältnisse angepaßt;
— Ausgleich revierbedingter Unterschiede auch für die
Grundmenge (etwa zwei Drittel der Menge). In 1985 liegen diese
Hilfen für niederflüchtige Kohle aus dem Aachener Revier
zwischen ca. 22 bis 48 DM/t SKE.
11. Wie ist der Stand der Vertragsverhandlungen zwischen Ruhrkohle
und Stahlindustrie zur Verlängerung des Hüttenvertrages? Wie ist
dabei die Auffassung der Bundesregierung zur Fortführung des
Instruments der Kokskohlenbeihilfe?
Die Verhandlungen zwischen den Hüttenvertragspartnern sind
noch nicht abgeschlossen; eine Einigung über wich tige
Vertragspunkte steht noch aus. Die Vertragspartner haben die Absicht, die
Verhandlungen bis zum 30. Juni 1985 abzuschließen. Für den Fa ll ,
daß dies nicht gelingt, werden die Vertragspartner die sich
ergebende Lage rechtzeitig vorher erörtern.
Die Bundesregierung hat sich zur grundsätzlichen Fortführung
einer Hilfe für die Kokskohle mehrfach klar geäußert. Über die
konkrete Ausgestaltung der weiteren Hilfen kann die
Bundesregierung erst entscheiden, wenn insbesondere die Partner des
Hüttenvertrags ein gemeinsames Konzept für eine
Anschlußregelung einschließlich ihrer eigenen Beiträge vorgelegt haben. Im
einzelnen wird auf die Beantwortung der schriftlichen Frage
Nr. 288 vom März 1985 des Abgeordneten Wolfram
(Recklinghausen) verwiesen.
12. Wie verläuft die Absatzentwicklung der deutschen Steinkohle im
Wärmemarkt? Welchen Erfolg hatten die Umstellungshilfen für
Gartenbaubetriebe? Welche Auswirkungen ergeben sich auf dem
Steinkohleneinsatz im Wärmemarkt aus der Novelle der Vierten
Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes und zum Teil III der TA Luft?
Der Absatz deutscher Steinkohle im Wärmemarkt ist im Zeitraum
1974 bis 1982 um rd. 9 Mio. t SKE zurückgegangen; seit 1982 hat
sich der Absatz in etwa stabilisiert:
Absatz in Mio. t SKE
1974
16,2
1982
7,6
1983
7,5
1984
7,3
Hilfen für Gartenbaubetriebe haben seit 1981 bei
Unterglasgartenbaubetrieben zu Umstellungen auf Kohle geführt. Nach
Angaben des Bergbaus betrifft dies bundesweit ca. 600
Großgärtnereien und ca. 1 400 Kleingärtnereien, bei denen insgesamt ein
Absatzvolumen von gut 0,2 Mio. t SKE/pro Jahr erreicht werden
konnte. Nach Auffassung des Bergbaus ist das
Umstellungspotential weiterhin hoch, da die Mehrzahl der über 16 000
Gartenbetriebe in der Bundesrepublik Deutschland (Stand 1981/82) mit
Heizöl versorgt wird und die Umstellung auf relativ einfache
Kohlekessel keine entscheidend höheren Investitionen als bei Öl
oder Gas erfordern.
Die Auswirkungen der anstehenden Novellierung verschiedener
Regelungen im Bereich des Umweltschutzes (Vierte
Durchführungsverordnung zum BImSchG, TA Luft, Teil 3, Novellierung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes) auf den Steinkohleeinsatz im
Wärmemarkt sind noch nicht verläßlich abschätzbar. Vor allem
die Novellierung zur Technischen Anleitung Luft, Teil 3,
(Emissionsbegrenzung) mit der Erfassung kohlebefeuerter Anlagen
zwischen 1 und 50 MW bet rifft eine Vielzahl von Anlagen im
Bereich übrige Industrie und damit den Kernbereich des
Kohlewärmemarktes. Dieser Novellierungsentwurf wird zwischen den
Ressorts abgestimmt. Die höheren Umweltanforderungen an die
Verbrennung von fossilen Energieträgern werden die
Wettbewerbsfähigkeit der Kohle und des Öls im Wärmemarkt
beeinträchtigen, aber auch ihre umweltpolitische Akzeptanz langfristig
sichern.
13. Gibt es eine kohlepolitische Neuorientierung bei der EG-
Kommission, und welche Konsequenzen hätte dies für die Kohlepolitik der
Bundesregierung?
Es gibt noch keine offiziellen Pläne der EG-Kommission zur
Neuregelung der Ende 1985 auslaufenden „allgemeinen
Beihilfeentscheidung" Nr. 528/76 EGKS. Die zuständige Generaldirektion
hat lediglich ein Arbeitspapier erstellt, das gegenwärtig
überarbeitet wird. Eine Entscheidung der Kommission wird nicht vor
Mitte bis Ende Mai dieses Jahres erwartet.
Das Bundesministerium für Wirtschaft hat die deutschen
Vorstellungen über die künftige Beihilferegelung in Brüssel deutlich
gemacht. Sie wird sich vor allem bei den künftigen Beratungen im
Energierat dafür einsetzen, die EGKS-Kohlebeihilfepolitik so zu
gestalten, daß die deutsche Kohlepolitik auch zukünftig
entsprechend unseren nationalen Notwendigkeiten verwirklicht werden
kann.
14. Hält die Bundesregierung an ihrer Zusage fest, daß Kernenergie
die Kohle aus dem Mittellastbereich nicht verdrängen darf?
Eine Verdrängung der deutschen Steinkohle aus der Mittellast ist
nicht zu befürchten. Die Position dieser Kohle in der
Stromerzeugung ist durch den im Jahr 1980 zwischen Elektrizitätswirtschaft
und Steinkohlebergbau geschlossenen 15-Jahresvertrag
abgesichert. Die Bundesregierung flankiert die Durchführung dieses
Vertrages mit den Finanzierungshilfen aus dem Ausgleichsfonds
zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Kraftwirtschaft. Die
Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke hat mehrfach öffentlich
erklärt, daß sie an diesem Vertrag festhalten wird.
Im übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zur
Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen),
Stratmann und der Fraktion DIE GRÜNEN „Verdrängung
einheimischer Steinkohle durch die Atomenergie" (Drucksache 10/1407).
Preise
15. Welche preislichen Auswirkungen hatte der Kälteeinbruch bei den
Energieträgern Heizöl, Erdgas und Kohle?
a) Heizöl
Die Nachfrage nach leichtem Heizöl führte im Januar sowohl bei
den Importen als auch bei den inländischen Raffinerien zu
höheren Preisen. Der Verbraucherpreis stieg in den ersten Januar
-
Wochen und dann erneut nach einem vorübergehenden
Rückgang bis Ende Februar um 10 bis 15 % auf rd. 90 DM/100 1
(einschließlich Mehrwertsteuer für 5 000 1-Partien), allerdings mit
starken regionalen Unterschieden. Bis Anfang Ap ril haben sich
die Preise um rd. 5 DM/100 1 ermäßigt. Das generell hohe
Preisniveau gegenüber beispielsweise dem entsprechenden
Vorjahreszeitraum ist teilweise aber auch durch den starken Anstieg des
US-Dollars, der der Fakturierung von Rohöl- und
Produktimporten zugrunde liegt, zu erklären.
Bei schwerem Heizöl wurden die Vertragskunden der
inländischen Raffinerien (meist 1-Monatsverträge) zunächst noch zu
den niedrigen Preisen von Anfang Januar (580 DM/t) beliefert,
während der Spotmarktpreis für sofort verfügbare Waren in der
Spitze auf 680 bis 700 DM/t (+ 20 % bis 25 %) anstieg. Seit dem
Ende des englischen Bergarbeiterstreiks sind die Preise bis
Anfang April um rd. 60 DM/t auf durchschnittlich 595 DM/t
gefallen.
b) Erdgas und Kohle
Erdgaspreise werden längerfristig vereinbart. Der Kälteeinbruch
hatte keinen unmittelbaren Einfluß auf die Vertragspreise.
Auswirkung auf die Höhe der Kohlepreise haben sich deshalb kaum
ergeben, weil sie überwiegend durch Preislisten der
Verkaufsgesellschaften bestimmt werden.
Stromversorgung
16. Wie hoch , war die Nutzung der Reservekapazitäten in der Phase
höchster Inanspruchnahme der Kraftwerkskapazitäten
(Höchstlast)?
Am Tag der bisher höchsten Inanspruchnahme der
Kraftwerkskapazitäten, dem 8. Januar 1985, waren fast 70 % der als
erforderlich angesehenen Kraftwerksreserve von etwa 13 500 MW in
Anspruch genommen worden. Davon wurden 4 900 MW zum
Ausgleich der vor allem witterungsbedingt höheren Nachfrage
genutzt — so hatte die Höchstlast am 8. Januar 1985 rd. 58 700 MW
gegenüber 53 800 MW im Winter 1983/84 erreicht — und 4 300 MW
dienten dem Ausgleich unvorhergesehener Kraftwerksausfälle.
17. Wie groß war der Abstand zwischen „einsetzbarer" und
„erforderlicher" Leistung zu diesem Zeitpunkt?
Am 8. Januar 1985 konnte die öffentliche Elektrizitätsversorgung
von einer für die Stromversorgung einsetzbaren sicheren
Kraftwerksleistung von 74 700 MW ausgehen. Dieser Leistung von
74 700 MW stand eine erforderliche Leistung von rd. 67 300 MW
gegenüber. Dabei errechnet sich die erforderliche Leistung aus
der Höchstlast des Winters 1983/84, die 53 800 MW betrug,
zuzüglich der als notwendig angesehenen Reserve von etwa 13 500 MW.
Der Abstand zwischen der einsetzbaren sicheren
Kraftwerksleistung und der erforderlichen Leistung betrug somit am 8. Januar
1985 rd. 7 400 MW.
18. In welchem Umfang kam es zur Nutzung von Öl- und Gas-
Kraftwerken?
Zur Deckung der Höchstlast mußten während der ex tremen
Witterung Anfang 1985 auch Öl- und Gaskraftwerke eingesetzt
werden. Dies ergibt sich aus den monatlich durchgeführten
Erhebungen über die Inanspruchnahme der einzelnen Kraftwerke. Die
Ergebnisse dieser Erhebung werden der Bundesregierung von
den Wirtschaftsministerien bzw. den statistischen Ämtern der
Landesregierungen regelmäßig zugeleitet. Da der
Bundesregierung diese Meldungen für Januar 1985 noch nicht vollständig
vorliegen, ist es gegenwärtig aber noch nicht möglich, auf der
Basis dieser Meldungen genaue Angaben über die eingesetzte
Öl- und Gaskraftwerksleistung zu diesem Zeitpunkt zu machen.
Allerdings liegt der Bundesregierung das Ergebnis einer
Erhebung der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW)
über den Öleinsatz in Kraftwerken bei einer repräsentativen
Auswahl von Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) vor.
Danach wurde der Öleinsatz in Kraftwerken zur Strom- und
Wärmeerzeugung von 1,3 % im Januar 1984 auf 3,3 % im Januar 1985
angehoben. Gründe für den vermehrten Öleinsatz waren die
verstärkte Stromnachfrage sowie der Einsatz von Öl in bivalent
ausgelegten Gaskraftwerken, die im Einklang mit den
geschlossenen Verträgen z. T. von einer zeitweisen Lieferunterbrechung
durch ihren Gaslieferanten betroffen waren.
19. Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Öffentlichkeit
wiederholt geäußerte Kritik an der Kraftwerkswirtschaft, sie habe Ü
berkapazitäten?
Diese Kritik knüpft meist an einen Vergleich zwischen der in der
öffentlichen Elektrizitätsversorgung insgesamt vorhandenen
Erzeugungs- und Bezugsleistung (Anfang 1985: 86 100 MW) und
der Höchstlast (Anfang 1985: 58 700 MW) an. Häufig wird aber
folgendes übersehen:
— Ein Teil der insgesamt vorhandenen Nominalleistung steht
vorhersehbar nicht ständig zur Deckung des Strombedarfs zur
Verfügung. So ist bei Heizkraftwerken die Stromausbeute im
Winter wegen der Auskopplung von Fernwärme niedriger, das
gleiche gilt für Wasserkraftwerke wegen des im Winter
niedrigeren Wasserstandes der Flüsse. Auch die noch im
Probebetrieb befindliche Kraftwerksleistung - dazu gehörten Anfang
Januar 1985 allein drei Kernkraftwerke mit einer
Gesamtleistung von rd. 4 000 MW - kann nicht als uneingeschränkt
verfügbare Kapazität eingestuft werden. Planmäßige
Revisionen von Kraftwerken und die nur begrenzte Berücksichtigung
der Pumpspeicherkapazitäten (der Speicherinhalt ist in der
Regel bereits nach vier bis neun Stunden erschöpft) schränken
die verfügbare Kraftwerkskapazität weiter ein. Insgesamt
waren es etwa 11 400 MW Kraftwerksleistung, mit deren
Einsatz die EVU nicht sicher rechnen konnten.
— Im Gegensatz zu allen anderen Energieträgern ist Strom nicht
speicherbar. Eine Vorsorge für Zeiten besonders hoher
Nachfrage wie auch für den Fall unvorhergesehener
Kraftwerksausfälle kann deshalb nur über das Vorhalten von
Reservekapazitäten geschehen. Für die Bemessung der Höhe der Rese rve gibt
es keinen allgemein gültigen Maßstab. Die
Reserveerfordernisse richten sich nach den individuellen Gegebenheiten der
EVU wie Größe des Unternehmens und Struktur des
Kraftwerksparks und spiegeln auch unterschiedliche Auffassungen
über notwendige Sicherheitsspielräume wider. Eine 25 %ige
Reserve, bezogen auf die letztjährige Höchstlast, entspricht in
etwa der üblicherweise in der Elektrizitätswirtschaft zugrunde
gelegten durchschnittlichen Größenordnung.
Daraus errechnet sich eine erforderliche Reserveleistung von
13 500 MW. Daß eine Reservehaltung in diesem Umfang
erforderlich ist, hat sich während der extremen
Witterungsbedingungen im Januar 1985 gezeigt. Wie in der Antwort auf Frage
16 ausgeführt ist, wurden am 8. Januar 1985 nämlich fast 70
dieser als erforderlich angesehenen Kraftwerksreserve in
Anspruch genommen.
— Der verbleibende Kapazitätsüberhang ist somit auf etwa 7 400
MW entsprechend knapp 9 % der gesamten Erzeugungs- und
Bezugsleistung begrenzt. Er erklärt sich durch die
Versorgungspflicht der EVU. Aufgrund dieser Verpflichtung müssen
die Elektrizitätsversorgungsunternehmen ihre
Erzeugungskapazitäten so ausbauen, daß sie den erwarteten Bedarf
jederzeit - auch bei Hochkonjunktur oder extremer Witterung -
sicher abdecken können. Eine nicht voraussehbare
unbefriedigende wirtschaftliche Entwicklung, wie sie von 1979 bis 1982
zu beobachten war, kann angesichts der für Planung und Bau
von Kraftwerken bestehenden Vorlaufzeiten von bis zu zehn
Jahren zu einem zeitlich bef risteten Leistungsüberhang in
einzelnen Lastbereichen und bestimmten Kraftwerksgruppen
führen. Dies ist gegenwärtig nur bei Öl- und Gaskraftwerken der
Fall , die aus energiepoli tischen und auch
betriebswirtschaftlichen Gründen so wenig wie möglich eingesetzt werden sollen.
20. Wie beurteilt die Bundesregierung unter den Gesichtspunkten der
Versorgungssicherheit und der gerechten Verteilung der mit der
heimischen Energieerzeugung verbundenen Lasten den
Tatbestand, daß die Stromlieferungen aus Frankreich in einzelne
Regionen Baden-Württembergs in kritischen Phasen unterbrochen und
noch zusätzlich Strom nach Frankreich geliefert werden mußte?
Die Stromversorgung der Bundesrepublik Deutschland basiert zu
rd. 90 % auf heimischen Energieträgern (vor allem Steinkohle,
Braunkohle und Wasserkraft) bzw. auf Kernenergie, die ebenfa lls
als in hohem Maße versorgungssicher anzusehen ist. Der Einsatz
von Braunkohle, Kernenergie und Wasserkraft stellt auch unter
Kostengesichtspunkten eine besonders vorteilhafte Art der
Stromerzeugung dar. Demgegenüber wird die deutsche Steinkohle
aufgrund ihrer geologischen Situa tion strukturell und unveränderbar
in einer schwierigen Wettbewerbsposition bleiben. Die deutsche
Steinkohle wird deshalb auch künftig ihren Beitrag für die
Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland nur unter
Inanspruchnahme erheblicher öffentlicher Hilfen leisten können.
Während der Kälteperiode Anfang 1985 ist die Sicherung der
Versorgung mit Elektrizität durch das bestehende deutsche wie
das europäische Verbundnetz erleichtert worden. Gleichzeitig ist
aber auch deutlich geworden, daß das europäische Verbundnetz
die eigene Vorsorge nicht ersetzen kann. So waren nämlich
praktisch alle europäischen Länder von dem kältebedingten
Nachfrageanstieg betroffen. Dies hat in mehreren Fällen auch zur
Unterbrechung grenzüberschreitender Stromlieferungen geführt.
So war z. B. Frankreich im Falle des mit der Energie-Versorgung
Schwaben AG geschlossenen Liefervertrages gezwungen, von
dem vertraglich gesicherten Recht einer zeitweisen Liefereinstel
-
lung Gebrauch zu machen. Auch wenn die beobachteten
Unterbrechungen von Stromlieferungen in allen Fä llen entsprechend
den vertraglichen Vereinbarungen erfolgten, hat die Situa tion den
hohen Stellenwert ausreichender Kapazitäten im eigenen Land
deutlich unterstrichen.
Die ausreichende Kapazitätssituation der Bundesrepublik
Deutschland erlaubte deutschen EVU in dieser Zeit
Aushilfslieferungen in das benachbarte Ausland. Am Tag der Höchstlast in der
Bundesrepublik Deutschland, dem 8. Januar 1985, entsprachen
diese kurzfristigen Sonderlieferungen u. a. nach Frankreich nach
Angaben der Elektrizitätswirtschaft insgesamt 1300 MW. Hierbei
handelte es sich in allen Fällen um Lieferungen „nach Können
und Vermögen" , zu deren Aufrechterhaltung die deutschen EVU
im Falle eines zusätzlichen Bedarfs im Inland nicht verpflichtet
gewesen wären.
21. Mit welcher Zuwachsrate im Stromverbrauch und welcher
Elastizität von Strom im Verhältnis zur Entwicklung des realen Brutto
Inlandsprodukts rechnet die Bundesregierung im Durchschnitt der
nächsten zehn Jahre?
Die Bundesregierung erstellt grundsätzlich keine eigenen
Prognosen und macht sich auch nicht die von ihr in Auftrag
gegebenen Vorausschätzungen zu eigen.
Die von verschiedenen unabhängigen Instituten und von
Energieversorgungsunternehmen in jüngster Zeit erarbeiteten
Vorausschätzungen kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, daß in
den kommenden Jahren mit einer Zunahme des Stromverbrauchs
- allerdings mit niedrigeren Zuwachsraten als 1984 - zu rechnen
ist. Unterschiede in den Prognosen bestehen hinsichtlich der
erwarteten Höhe der Zuwachsrate.
Die im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft von der
PROGNOS AG 1984 vorgelegte Vorausschätzung kommt zu
folgendem Ergebnis: In der Referenzschätzung wird bei einem
Anstieg des realen Bruttosozialprodukts von 2,5 % pro Jahr im
Zeitraum 1985 bis 1995 mit einem Zuwachs des Brutto-
Stromverbrauchs von durchschnittlich 1,1 % pro Jahr gerechnet. Dies
entspricht einem Elastizitätskoeffizienten von rd. 0,45.
Auch andere Institute und Unternehmen rechnen längerfristig mit
einer gewissen Entkoppelung von Bruttosozialprodukts- und
Stromverbrauchsentwicklung. Für die 80er Jahre gehen sie
überwiegend noch von einem in etwa parallelen Verlauf des
Wachsturns von Bruttosozialprodukt und Brutto-Stromverbrauch aus.]